Ludwig Burkardt
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Haushalt nach der 2. Lesung nicht in den Ausschuss überwiesen worden ist, wurde uns eine Sitzung erspart. Insofern werde ich den Bericht auf der Basis unserer Beratungen in der der 2. Lesung vorangegangenen Ausschusssitzung geben.
Der eine oder andere mag sich noch daran erinnern - das wurde, glaube ich, bereits erwähnt -, dass bei der Verabschiedung des Haushalts 2013/2014 von verschiedenen Seiten die Frage gestellt wurde, ob denn der Doppelhaushalt für die beiden Jahre tatsächlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 Bestand haben würde. Während die einen dies sehr stark bezweifelten, sagten die anderen im Brustton der Überzeugung: Natürlich, das ist doch klar.
Ich halte einfach fest: Beide haben sich geirrt, aber nicht, weil der Haushalt in der Tat jetzt einen Nachtrag erfährt, sondern weil die Vermutung, warum ein Nachtrag würde kommen müssen, in eine ganz andere Richtung zielte, jedoch nicht auf die tatsächliche Ursache des Nachtrages.
Damals war die Sorge, der Flughafen und sein Finanzbedarf könnten einen Zuschlag im Doppelhaushaltsjahr notwendig machen. Andere wiederum sagten: Nein, dafür haben wir ausreichende Vorkehrungen getroffen. - Nun stellt sich heraus, dass selbst das, was dort eingestellt wurde, deutlich zu viel war, zumindest für das erste Jahr. Schauen wir einmal, wie es im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes wird. Auf jeden Fall ist der Nachtrag nun aus einem völlig anderen Grund erforderlich.
Aus diesem Grund würde ich bei der Frage, ob das der einzige und letzte Nachtrag in dieser Doppelhaushaltsperiode sein wird, zu Vorsicht und Zurückhaltung mahnen. Manchmal holen uns solche im Brustton der Überzeugung geäußerten Prognosen relativ schnell wieder ein.
Die Beratung des Nachtragshaushalts erfolgte unter einem erheblichen zeitlichen Zugzwang. Letzte Anträge ereilten uns förmlich noch über Nacht.
Da ich mich weigere, gegen Mitternacht noch Anträge zu lesen, war dies dann entweder vor der Sitzung oder in der Sitzung notwendig.
Dieses Problem ereilte nicht nur den Fachausschuss, also den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, sondern auch die einzelnen davon betroffenen Fachausschüsse. Insofern müssten wir beim nächsten Mal - das will ich fürs Protokoll festhalten - die Vorbereitung der Überweisung in die Ausschüsse mit ein wenig mehr Sorgfalt angehen. So wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht vorgenommen, obwohl diese schon vom Nachtrag her angezeigt war. Vielleicht schauen wir beim nächsten Mal etwas genauer darauf. Aber zunächst müssen wir abwarten, ob überhaupt einer kommt.
Fünf Ausschüsse waren an der Beratung beteiligt. In der Regel mussten zusätzliche Sitzungen anberaumt werden, weil diese Beratungen zum „normalen“ Arbeitskatalog hinzukamen. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den betreffenden Ausschussvorsitzenden und Mitgliedern der Fachausschüsse dafür zu bedanken, dass es ihnen möglich war, dies in der kurzen Zeit in dieser Weise zu realisieren.
Sehen wir uns die vom Haushaltsausschuss beschlossenen und Ihnen nun vorliegenden Empfehlungen näher an, ist festzuhalten, dass die Änderungen nicht so voluminös sind. Ob es viele sind, wird der eine oder andere sicherlich unterschiedlich beurteilen.
Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bringt für das Haushaltsjahr 2013 eine Senkung des Haushaltsvolumens um etwa 60 Millionen Euro - genau 59,15 Millionen Euro - mit sich sowie die Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 43 Millionen Euro. Dies war ebenfalls ein Antrag, der in letzter Minute eingereicht wurde. Hierbei geht es in Sonderheit um die Weitergabe europäischer Mittel.
Im Jahr 2014 verändert sich das Haushaltsvolumen nach oben und erfährt eine Steigerung um etwas mehr als 100 Millionen
Euro. Hinzu kommt eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung zur Zuwendung an die Regionalen Planungsgemeinschaften für die Ausarbeitung der Regionalpläne.
Diese Verpflichtungsermächtigung und die entsprechende Aufstockung des Ansatzes für 2014 hat der Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, und zwar auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser einstimmige Beschluss erfolgte nach einer nur 10-minütigen Sitzungsunterbrechung für die gemeinsame Beratung der Regierungsfraktionen, ob man einem Antrag der Opposition zustimmen könne oder nicht. Die Eingeweihten werden wissen: Das ist der berühmte „Wolf“-Antrag, den es bei jeder Haushaltsberatung gibt.
Für diejenigen, die das nicht wissen - ich kann die Zuhörer nicht direkt ansprechen -: Vor zwei Jahren war das der einzige Antrag, der Zustimmung fand, als die FDP-Fraktion, glaube ich, den Antrag gestellt hatte, einen gesonderten Ansatz für die Schadensersatzleistung an die von Wolfsbiss betroffenen Eigentümer von Tieren im Haushalt auszubringen. Der hat dann damals das einstimmige Votum des Ausschusses und auch des Plenums gefunden. Diesmal war es die Zuwendung an die Regionale Planungsgemeinschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine frohe Botschaft für Sie, vielleicht auch für mich: Unter der Voraussetzung, dass mir der Herr Finanzminister oder möglicherweise auch der Kollege Görke nicht noch eine Vorlage liefert - den Ball auf den Elfmeterpunkt für eine Kurzintervention legt -,wird dies heute mein letzter Beitrag zur Haushaltsdebatte und mein letzter Beitrag voraussichtlich auch in diesem Jahr sein.
In dieser Wahlperiode beschäftigen wir uns zum ersten Mal mit einem Doppelhaushalt.
- Ja, jetzt kommt es erst an.
Ein solcher Zweijahreshaushalt nötigt Respekt ab, das gilt für alle Beteiligten. Drei Jahre vor dem Ende der Haushaltsperiode beginnen ja schon die Vorarbeiten an einem solchen Haushalt. Das verlangt viel prognostische Kraft, das verlangt Präzision in der Ermittlung der Grundlagen dieses Haushaltes, und es verlangt von allen Politikern, die darüber zu entscheiden haben, weitreichende Festlegungen über das, was in diesen beiden Jahren passieren soll. Und dann ist da natürlich die Hoffnung, dass nicht unerwartete Entwicklungen eintreten, die einen in die Situation versetzen, doch Änderungen durchführen zu müssen.
Wir haben in den vergangenen beiden Tagen jeden Einzelplan ausgiebig debattiert - ich glaube, insgesamt sind wohl 12 Stunden zusammengekommen. Die Fraktionen haben ihre Änderungswünsche in der Mehrzahl der Fälle rechtzeitig eingebracht, formuliert und über die Fachausschüsse zur Beratung gestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist in all diesen Fällen dem Votum der Fachausschüsse gefolgt. Manchmal sind wir darüber hinausgegangen, wenn Präzisierungen vorzunehmen waren oder Weiteres zu beschließen war.
Was hat sich im Verlauf der parlamentarischen Beratungen im Haushaltsplanentwurf geändert? Ich will einige wenige Themenschwerpunkte nennen - der eine oder andere mag andere Schwerpunkte für gewichtiger halten: Die Einrichtung einer Kontakt- und Informationsstelle des Landtages in Brüssel, die nunmehr auch mit einer Stelle versehen wird, ist sicher vom Umfang her nicht so bedeutend, aber ganz sicher gewichtig durch die Bedeutung, die Europa für uns zusehends gewinnt. Es wird die Förderung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers beim Landesfeuerwehrverband vorgesehen. Und wir haben versucht, im Haushalt den Anforderungen, die uns die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts zum Thema „Asylbewerber“ auferlegt hat, mit entsprechenden Leistungen - einschließlich des Themas „Neubau in Eisenhüttenstadt“ - Rechnung zu tragen. Der Prozessstau an den Gerichten soll mit der Finanzierung von Proberichterstellen abzubauen versucht werden.
Die Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz hat sich ebenso im Haushalt niedergeschlagen wie der neue Studiengang „Jüdische Studien“ in Potsdam. Zu erwähnen ist - ich halte das für wichtig, auch wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt - auch die Einrichtung eines Verbindungsbüros in Stettin. Ich wiederhole noch einmal, was wir in der Sitzung, aber auch außerhalb der Sitzung dem Herrn Wirtschaftsminister auf den Weg mitgegeben haben: Wir gehen davon aus, dass diese Stelle angemessen mit Personal ausgestattet wird - und das meine ich qualitativ und nicht quantitativ.
Die Schließung des Mauerradwegs in Blankenfelde-Mahlow war überfällig - eine kleinere Investition, aber umso bedeutsamer, weil dies ein Stück des Bildes für uns alle in Erinnerung hält, das die Teilung dieses Landes symbolisiert.
Die Teilausschreibung der S-Bahn schlägt sich mit einer gewaltigen Verpflichtungsermächtigung nieder. Für den Synagogenbau ist die Verpflichtungsermächtigung erhöht worden, und die Gemeinden profitieren über die Schlüsselzuweisungen an den höheren Steuereinnahmen des Landes.
Dass die freiwilligen Zusammenschlüsse auf der kommunalen Ebene weiter gefördert werden, wird unterschiedlich beurteilt. Ich erlaube mir die persönliche Anmerkung: Ich halte das für einen sinnvollen Schritt, denn die Strukturen, die jetzt - von den Betroffenen selbst - geschaffen werden, müssen wir nicht irgendwann per Gesetz verordnen.
Gewaltigster Brocken in diesem Haushalt, der im Verlauf der Beratungen mehrfache Veränderungen erfahren hat - wir haben uns gestern und vorgestern schon ausreichend ausgetauscht -, ist die zusätzliche Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg, die sich mit 444 Millionen Euro niederschlägt. Nur für den, der da meint, das sei nur eine Einmalausgabe: Bei 19 Milliarden Euro an Krediten, die wir haben, heißt 444 Millionen Euro zusätzlich auszugeben eine laufende Ausgabe von 17 bis 18 Millionen Euro über mehr als eine Generation hinweg.
Kleinere Maßnahmen sind der Ersatz des Wohnheims an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportschule, die Anleitung von Nachwuchskräften in Kindertagesstätten - sicher bedeutsam -, die Förderung der Stiftung „Brandenburgische Gedenkstätten“ und des Menschenrechtszentrums in Cottbus und - gestern Abend noch in den Haushalt eingebracht - die Aufstockung der Mittel für die Sorbenstiftung.
Wir stellen auch neue Stellen bereit; das will ich hier nicht im Einzelnen auflisten, sondern erlaube mir, nur einen Hinweis zu geben: Neun Stellen zur Umsetzung des - und das muss man ablesen, damit man sich nicht verspricht - Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes -, das heißt, sechs zusätzliche Planstellen dafür - für eine sicher sinnvolle Veranstaltung, die aber zugleich deutlich macht, dass immer dann, wenn wir Vorschriften erlassen - und das müssen wir als Landespolitiker immer mit bedenken -, wir ein Stück Bürokratie aufbauen, mit dem wir Freiheit nehmen und diesem Land auch Kosten aufbürden.
Ich sage ja: Auch wir müssen daran denken - das können wir nicht ändern, das müssen wir nachvollziehen -: Mit jedem
Gesetz, mit jeder Verwaltungsvorschrift, die wir erlassen, wird Bürokratie aufgebaut und leider viel zu wenig abgebaut.
Wer dachte, dass die parlamentarische Beratung des Doppelhaushalts im Vergleich zu einem Einjahreshaushalt doppelt so viele oder annähernd doppelt so viele Änderungsanträge auslösen würde, darf sich angenehm oder auch, wenn er das anders sehen möchte, unangenehm enttäuscht fühlen. Wir haben im Vergleich zum Vorjahr kaum mehr Anträge gehabt, lediglich 130 Änderungsanträge, wobei gestern noch ein paar hinzugekommen sind. 70 kamen von SPD und die Linke, also den Koalitionsfraktionen. Das war aktualitätsbedingt, und in Teilen wurde auch nachgearbeitet, was im Regierungsentwurf nicht enthalten war; 9 kamen von der CDU, 15 von der FDP und 32 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Das ist das Fleißkärtchen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kopfnoten gibt es aber nicht mehr.
Dann gab es noch drei gemeinsame Anträge.
Von den 130 Änderungsanträgen fand - niemanden wird es überraschen, wenn er die Zahl, die ich eben genannt habe, noch in Erinnerung hat - die Mehrzahl sogar eine Mehrheit, das waren die Anträge der Regierungskoalition - so sind halt die parlamentarischen Verhältnisse - und ein Antrag der CDU.
Meine Damen und Herren! Der identitätsstiftende Beitrag der Wölfe in Brandenburg kann eigentlich gar nicht hoch genug geschätzt werden.
Wenn ich einen Blick in die Zukunft werfen darf, habe ich das Gefühl: Der Adler im Wappen des Landes Brandenburg muss sich irgendwann Sorgen machen, ob er auf Dauer noch für dieses Land stehen will.
Scherz beiseite. - Ich könnte aus dem Stand drei Anträge aus dem letzten Jahr nennen, die damals abgelehnt worden sind nach dem Motto: Machen wir sowieso!, und die sich in diesem Jahr im Haushaltsplan in Stellen niederschlagen, die von der Opposition damals gebracht worden sind. Vielleicht schaffen wir es, diesen Erkenntnisprozess nicht ein Jahr dauern zu lassen, sondern eine Haushaltsberatung lang, und dann wären wir wieder ein Stück weiter in der Gemeinsamkeit in diesem Land.
Ich glaube - das darf ich für alle in diesem Ausschuss sagen: Das würde auch diesem Land gut tun, weil es mehr Kreativität befördern würde. Und die Einheit können wir ganz gut gebrauchen.
Meine Damen und Herren! Der Landtag hat gestern seine Beschlüsse entsprechend unseren Empfehlungen gefasst. Er hat uns dann den Haushalt nochmals zur Vorbereitung der 3. Lesung zur weiteren Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Das haben wir gestern Abend getan. Es
gab noch einmal eine halbe Stunde Diskussion bei einigen wenigen Anträgen. Das Thema Flughafen hat sich in der dritten Variante im Haushalt niedergeschlagen, aber, wie gesagt, darüber haben wir bereits gesprochen. Dann wurde der Landeszuschuss für die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk um 176 700 Euro erhöht. Im Übrigen haben wir beschlossen, Ihnen die Schaffung einer neuen Haushaltsstelle zu empfehlen; das war ein Hinweis des Rechnungshofes. Wenn wir schon die Mittel aus dem § 16 des FAG für Investitionen der notleidenden Gemeinden öffnen wollen, dann brauchen wir dafür auch eine eigene, neue Haushaltsstelle. Die Änderungsanträge zum Flughafen habe ich bereits erwähnt.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Abschluss und will die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei allen Mitwirkenden zu bedanken. Gestern habe ich den Minister nicht eingeschlossen; das war ein Versehen, keine böse Absicht, ich will das hier ausdrücklich nachholen. Ich verbleibe damit, dass ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und friedvolles neues Jahr wünsche. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute in 3. Lesung über das Haushaltsgesetz und seine Bei- und Anlagen zu beraten. Damit haben sich die Ausschüsse dieses Hohen Hauses seit einigen Wochen, man kann sagen Monaten, intensiv befasst. Fraktionen haben ihre Änderungswünsche eingebracht, die Fachausschüsse haben ihre Empfehlungen gegeben, und an den vergangenen beiden Tagen haben wir jeden Einzelplan ausgiebig diskutiert. Dabei kam deutlich zum Ausdruck, dass der Haushaltsplan 2012, auch mit seiner Perspektive, jede Debatte wert ist.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen habe ich natürlich in Sonderheit über die dort geleistete Arbeit zu berichten. Das beginnt mit der ersten Feststellung, dass in Vorbereitung der Plenardebatte im Ausschuss die Fronten in Bezug auf die Frage nach der sinnvollen Verwendung des Geldes, das wir vom Brandenburger Steuerzahler einnehmen, klar verlaufen sind. Dazu später mehr. Der Ausschuss hat dem Plenum seine Empfehlungen vorgelegt, und ich möchte die Frage beantworten, wie sie entstanden sind.
Lassen Sie mich, bevor ich zu den Inhalten komme, einige wenige Zahlen, die auch vor dem inhaltlichen Hintergrund nicht uninteressant und langweilig sind, nennen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist in allen Fällen den Empfehlungen der Fachausschüsse gefolgt. In einigen Fällen ist er mit seinen Beschlüssen darüber hinausgegangen; das habe ich in den Berichten zu den jeweiligen Einzelplänen kenntlich gemacht. Über alle Einzelpläne hinweg wurden insgesamt 122 Änderungsanträge eingebracht, davon 29 gemeinsam von den Fraktionen SPD und DIE LINKE - wenn man sie aufteilte, wären es 14,5 pro Fraktion -,
15 Änderungsanträge von der CDU-Fraktion, 44 von der FDP, 27 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 6 fraktionsübergreifende gemeinsame Anträge, die allerdings jeweils aus den Oppositionsfraktionen kamen. Daneben gab es einen Änderungsantrag des Präsidenten, mit dem er dem vom Hohen Haus beschlossenen Vergabegesetz Rechnung trug.
Wie sieht das Ergebnis aus? Formal lässt es sich sehr prägnant und knapp zusammenfassen: Alle Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zu den Einzelplänen wurden im Ausschuss abgelehnt und werden somit dem Landtag nicht zur Annahme empfohlen. Alle Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen, teilweise sogar einstimmig. Es gab 19 einstimmige Beschlüsse, sogar etliche ohne Enthaltung, neun immerhin mit einer oder zwei Enthaltungen, und wie gesagt zehn, bei denen es nicht einmal Enthaltungen gab. Elf Änderungsanträge hatten sich erledigt oder wurden aus anderen Gründen zurückgezogen.
Die Fraktionen haben sich klar positioniert, das wurde an den Beschlüssen deutlich. Immerhin werden die Einzelpläne 13 und 14 - Landesrechnungshof und Verfassungsgericht - dem Landtag unverändert, so wie von der Landesregierung eingebracht, zur Annahme empfohlen. Hier herrschte fraktionsübergreifend Einstimmigkeit. Die Beschlüsse wurden sogar ohne Stimmenthaltungen gefasst.
Auch der Einzelplan des Landtages wird einstimmig zur Annahme empfohlen, allerdings gab es hier zwei Stimmenthaltungen. Bei den Beschlüssen zu den anderen Einzelplänen gab es in der Endabstimmung jeweils ein klares Votum, das da lautete: 6:4. Da jeder die Zusammensetzung der Ausschüsse kennt, muss ich jetzt nicht nachrechnen, wie die sich verteilen. Oder haben Sie Fragen dazu, Herr Bischoff?
Das ist beruhigend und beschleunigt den Fortgang der Beratungen ungeheuer.
Ein einziger Änderungsantrag aus den Oppositionsfraktionen in diesem Fall ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion - fand nicht nur eine Mehrheit, sondern wurde sogar einstimmig und ohne Stimmenthaltung angenommen und wird dem Landesgesetzgeber zur Annahme empfohlen.
Der Wolf vom letzten Jahr ist dieses Jahr die Berichtspflicht des Herrn Finanzministers über diverse Geschäfte, die sein Haus so tätigt. Sie finden es in der Drucksache 5/4300 § 18 Abs. 1 neue Nummer 4 beim Haushaltsgesetz 2012.Wie bei vielen anderen Fragestellungen geht es dem Finanzausschuss auch hier darum, nicht nur unmittelbar entstehende und auf unser Land zurollende Kosten und Risiken im Blick zu haben, sondern das auch auf mittlere und längere Sicht tun zu können, und dazu braucht er diese Information.
Sie haben den Haushalt gestern am Ende der Beratungen der 2. Lesung noch einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung zurückverwiesen. Wir haben daraufhin gestern auch noch einmal getagt. Es war eine sehr kurze Sitzung. Änderungsanträge sind nicht gestellt worden. Daraus kann man unschwer folgern, dass der Etat in seiner Gesamtheit zur heutigen 3. Lesung in genau der gleichen Fassung zur Diskussion und Abstimmung gestellt wird, wie wir ihn gestern als Zwischenstand nach der 2. Lesung beschlossen haben. Auch das Abstimmungsergebnis, was die Verteilung der Stimmen anbelangt, ist keine Überraschung. Es lautete auch diesmal 6:4.
Zu dem Gesamtergebnis ist der Ausschuss Haushalt und Finanzen bei drei Ausschusssitzungen mit einer Gesamtsitzungsdauer von zehn Stunden und fünfundzwanzig Minuten gekommen. Das klingt für den Außenstehenden zunächst einmal viel. Wenn man das mit vorangegangenen Haushaltsberatungen vergleicht und bedenkt, dass dies auf drei Sitzungstage verteilt war, kann man wohl sagen, dass wir sehr zügig gearbeitet haben und auch relativ schnell zu einem Ergebnis gekommen sind.
Übergreifende Themen waren die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landes - auch mit Blick auf die nachkommenden Generationen -, die Begrenzung der Nettokreditaufnahme und das Streben nach deren Senkung, die Neuordnung von Strukturen auch vor dem Hintergrund einer besorgniserregenden demografischen Entwicklung in unserem Land.
Die Weichen für Brandenburg sind in diesem Rahmen, zumindest für das Haushaltsjahr 2012, gestellt. Ein besonderer Zeitpunkt wird das Haushaltsjahr 2019 sein; das wurde auch in manchen Beiträgen im Ausschuss angesprochen. Weitere Ausführungen dazu muss ich in dieser Runde wohl nicht machen. Wir sind alle gehalten, alles zu tun, um finanziell und damit auch politisch auf die Beine zu kommen und als Bundesland weniger von Zuwendungen Dritter abhängig zu sein.
Deshalb ist das Ringen um die Zukunft des Landes, um die richtigen Schwerpunkte und die Finanzierung seiner Aufgaben nicht im Irgendwo und im Ungefähren anzusiedeln, sondern im Hier und Jetzt und im Konkreten. Die Konsolidierung des Landeshaushaltes zur Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit unseres Landes wird auch weiterhin unser aller Anstrengungen bedürfen.
Ich nutze die Gelegenheit, mich noch einmal an dieser Stelle bei allen, die an unserer Arbeit im Ausschuss engagiert mitgewirkt haben, zu bedanken. Ich schließe dabei ausdrücklich den
Herrn Finanzminister und seine Mannschaft ein. Ich freue mich auf eine spannende und vielleicht unterhaltsame Schlussrunde.- Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern hat der Landtag nach intensiver zweitägiger Beratung, an der wir alle teilgenommen haben, den gesamten Haushaltsentwurf nach 2. Lesung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen rücküberwiesen. Dorther kam er. Der Ausschuss hat gestern am späten Nachmittag oder am frühen Abend - je nachdem, wie man es nennen will - im Anschluss an die Haushaltsberatungen hier getagt und die heutige 3. Lesung vorbereitet. Er hatte - was wohl nicht alltäglich ist - nochmals über mehrere Änderungsanträge zu diskutieren und zu befinden. Dabei ging es um den Einzelplan 20 und in der Folge davon um den Text des Haushaltsgesetzes. Die Gegenstände waren nicht unbedeutend. Wir haben gestern schon darüber gesprochen. Es ging um die Ver
anschlagung und Festlegung der Verwendung der prognostizierten Steuermehreinnahmen und in der Folge davon um die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die Senkung der Nettokreditaufnahme, die Senkung der Entnahme aus der Rücklage und die Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene.
Diese Änderungsanträge wurden sämtlich - teilweise einstimmig, teilweise mehrheitlich - angenommen und werden dem Landtag hiermit zur Annahme empfohlen. Die im Ausschuss für Haushalt und Finanzen gefassten Beschlüsse, die Ihnen in der Drucksache 5/2422 als Empfehlung vorliegen, wirken sich auf das Haushaltsgesetz 2011 wie folgt aus:
In § 1: Der Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 10 139 987 100 Euro festgestellt. Im Entwurf der Landesregierung waren es noch 10 064 857 300 Euro. Die zusätzlich beschlossene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10 Millionen Euro - im Übrigen die einzige Änderung bei den Verpflichtungsermächtigungen - führt dazu, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1 693 313 300 Euro festgestellt wird.
In § 2 Abs. 1 erfolgt eine Senkung der Nettokreditaufnahme in Höhe von 500 Millionen Euro auf 440 Millionen Euro. Als Ausschussvorsitzender kann ich konstatieren, dass die Befassung ebenso wie die vorausgegangenen Beratungen zwar sachlich kontrovers - wenn auch nicht verbalisiert -, aber doch in einer guten Atmosphäre vonstatten ging.
Meine Damen und Herren, uns allen ist die Steuerschätzung vom November 2010 erinnerlich, die die Erwartungen von Steuermehreinnahmen für 2011 manifest gemacht hat. Diese Steuermehreinnahmen sind - da Einnahmen und Ausgaben so genau wie möglich im Haushalt abzubilden sind - im Haushalt 2011 zu veranschlagen. Das ist gleichzeitig die politische Entscheidung über ihre Verwendung. So war es nur folgerichtig, in Vorbereitung der 2. Lesung am 1. Dezember 2010 schon über ihre Veranschlagung und damit ihre Verwendung zu diskutieren und so den Versuch zu machen, eine Empfehlung an den Landtag zu beschließen. Das ist im ersten Anlauf nicht gelungen, weil zwar Vorschläge der Opposition, aber noch nicht der Regierungsfraktionen, vorlagen. Gestern - zwischen der 2. und der heutigen 3. Lesung - war es so weit: Der Ausschuss hatte Gelegenheit, die erst am Tag zuvor eingebrachten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zur Veranschlagung und Verwendung der prognostizierten Steuermehreinnahmen zu diskutieren und darüber zu befinden.
Im Einzelnen gab es folgende Veränderungen: Im Kapitel 20 010 in der Hauptgruppe 0 werden in Umsetzung dieser Steuerschätzung Steuermehr- und -mindereinnahmen in Höhe von 188,8 Millionen Euro eingestellt.
Im Kapitel 20 020, Titel 211 10, werden die Fehlbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen um 3,8 Millionen Euro gekürzt. Im Kapitel 20 020, Titel 212 10, werden beim horizontalen Länderfinanzausgleich 13,9 Millionen Euro gekürzt.
Im Kapitel 20 020, Titel 351 10, wird die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 51,96 Millionen Euro gekürzt. Dafür erfährt die im Kapitel 20 030, Titel 613 11, genannte Erhöhung der Schlüsselzuweisung an die Gemeinden und kreisfreien
Städte einen - wie es im Haushaltsdeutsch so schön heißt - Aufwuchs oder besser gesagt eine Aufstockung um 42 293 000 Euro. Das Gleiche erfolgt bei dem Ansatz für die Landkreise um 16 447 000 Euro.
Gleichzeitig wurde auch der Familienlastenausgleich erhöht. Der Nachfrage des Kollegen Vogel im Ausschuss haben wir zu verdanken, dass wir darüber aufgeklärt worden sind, was dieser Familienlastenausgleich denn mit den Steuereinnahmen insgesamt zu tun hat. Ich habe mir gestern die Bemerkung erlaubt, dass dies auch eine Aufklärung für diejenigen gewesen ist, die sich nicht getraut haben, nachzufragen. Jedenfalls bekenne ich das für mich; es muss sich ja nicht jeder diesen Schuh anziehen.
Im Kapitel 20 030, Titel 633 13, ist die Ausbringung eines Haushaltsvermerks und einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2012 in Höhe von 10 Millionen Euro für freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen erfolgt. Bei der Nettokreditaufnahme im Titel 325 10 wird eine Senkung um 60 Millionen Euro empfohlen.
Meine Damen und Herren, es lag uns noch ein Vorschlag für die Einrichtung eines neuen Kapitels zu der vom Landtag noch zu beschließenden Polizeistrukturreform und des - damit verbunden - zu schaffenden Polizeipräsidiums vor. Das konnte der Ausschuss zwar zur Kenntnis nehmen, sich aber nicht damit befassen, da der inhaltliche Beschluss des Landtages gestern noch nicht vorlag, zumindest nicht zu dem Zeitpunkt, als wir darüber beraten haben. Deswegen wird - das ist gewissermaßen auch ein Novum - dieser Antrag hier und heute in der 3. Lesung gesondert zu beschließen sein.
Meine Damen und Herren, das ist das wesentliche Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Haushalt 2011 sowie das Haushaltsgesetz mit den vorgelegten und eingearbeiteten Änderungen zu verabschieden und den Finanzplan 2010 bis 2014 zur Kenntnis zu nehmen. Zum Thema Polizeipräsidium und dem entsprechenden Titel habe ich bereits alles ausgeführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und nochmals für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute. Schönen Dank.