Axel Vogel

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen Vorbehalten im Einzelnen begrüßen wir die Initiative der CDU, mit diesem Gesetzentwurf die Diskussion um ein Vergabegesetz um eine spezifische Mittelstandskomponente zu
bereichern. Herr Bommert hatte es ausgeführt; die Brandenburger Unternehmenslandschaft ist überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen, die die Entfaltung dieser kleinen und mittleren Betriebe hemmen oder verhindern, schaden Brandenburg. Deshalb ist das Instrument einer gesetzlich vorgeschriebenen Mittelstandsverträglichkeitsprüfung - ich würde es volkstümlicher Bürokratiecheck nennen - zur Vermeidung unverhältnismäßiger Regelungen zumindest zu prüfen.
Auch wir wollen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen mehr an öffentlichen Aufträgen partizipieren. Die öffentliche Vergabepraxis kann in besonders hohem Maße die Entwicklungschancen der brandenburgischen Unternehmen negativ oder positiv beeinflussen. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund 1 Milliarde Euro für Beschaffungen aus, die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand hierzulande um weitere 2 Milliarden Euro. Das ist in der Tat eine beträchtliche Nachfragemacht. Deshalb ist es für kleine und mittlere Unternehmen so wichtig, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erlangen. Die rege Teilnahme von KMUs an öffentlichen Vergabeverfahren ist dabei maßgeblich von den Zugangshürden abhängig. Die Gefahr, dass KMUs durch wettbewerbsstarke Großbetriebe aus öffentlichen Vergabeverfahren verdrängt werden, ist ständig gegeben.
Deshalb müssen Politik und Verwaltung die Teilnahme-, Bürokratie- und Informationskosten bei Vergabeverfahren im Blick haben. Innovationen wie die E-Vergabe - die elektronische Vergabe - bergen dabei nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, über die wir diskutieren müssen. Zu loben ist an diesem Antrag nicht nur, dass er diese Probleme aufgreift, sondern auch, dass er einige pfiffige Ideen - unter anderem Möglichkeiten, unterhalb der Schwellenwerte ausschließlich ausbildende Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen - enthält.
Bedauerlich ist nur, dass der Gesetzentwurf auf einigen ideologisch motivierten Grundpositionen beruht, denen wir auf keinen Fall folgen können. Dies möchte ich an zwei Punkten verdeutlichen: Den in § 2 vorgesehenen Vorrang privater Leistungserfüllung vor öffentlicher Aufgabenwahrnehmung lehnen wir strikt ab. Wir wollen die ohnehin schon eingeschränkten Möglichkeiten der unternehmerischen Tätigkeit der Kommunen und der öffentlichen Hand insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge - Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und Energieversorgung - nicht noch weiter beschränken. Ganz im Gegenteil, wir sehen in der Wiederbegründung von Stadtwerken ein gutes Korrektiv zur privaten Marktmacht vor Ort.
Auch die Ablehnung von Mindestlöhnen und die ausschließliche Koppelung der Mindestarbeitsentgelte an die aktuelle Bundesgesetzgebung tragen wir nicht mit. Solange die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland nicht zuverlässig durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt sind, kommt den Ländern eine besondere Verantwortung zu.
In den weiteren Beratungen zum Vergaberecht - diese werden auf jeden Fall stattfinden - sollten wir uns unbedingt über einige Punkte verständigen. Maßgebliches Anliegen öffentlicher Vergabe ist es, das wirtschaftlichste Angebot herauszufiltern. Ich erkenne dabei keinen Widerspruch zwischen Haushaltsrecht und Vergaberecht. Insbesondere für eine nachhaltige Haushalts
führung sind die Lebenszykluskosten einer Beschaffung von zentraler Bedeutung. Deshalb sollten wir den Spielraum der europäischen Gesetzgebung nutzen. Wir müssen den Wettbewerb um das billigste Angebot bei öffentlichen Ausschreibungen unterbinden. Die gängige Praxis, lediglich Einkaufspreise zu vergleichen, muss überwunden werden. Die Kosten, die ein Produkt während seiner Lebensdauer verursacht, ist neben den reinen Anschaffungskosten das zentrale Kriterium. Dies muss im Gesetz klar verankert werden. Wir fordern die explizite Einbeziehung der Lebensdauerkosten als Kriterium für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots.
Ich möchte keinen Zweifel daran lassen: Wir lehnen wesentliche Grundgedanken und inhaltliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs ab und könnten bei einer heutigen Entscheidung dem Gesetz nicht zustimmen. Dennoch sage ich auch sehr deutlich: Das Gesetz enthält wertvolle Anregungen zur Mittelstandsförderung, die einer eingehenden Beratung in den Ausschüssen nicht nur bedürfen, sondern diese auch verdienen. Da ich weiß, dass Sie beabsichtigen - Herr Kosanke hat es sehr deutlich betont -, der beantragten Überweisung in die Ausschüsse nicht zuzustimmen,
möchte ich mich an dieser Stelle grundsätzlich an die Abgeordneten der Regierungskoalition wenden. Am Tag der Demokratie wurde dieses Hohe Haus gegenüber den anwesenden Jugendlichen mehrfach als Gesetzesschmiede bezeichnet. Wir alle wissen, dass wir als Abgeordnete und unsere Fraktionen als Verfasser von Gesetzen eine untergeordnete Rolle spielen und diese Aufgaben zunehmend von der Ministerialbürokratie übernommen wurden. Wenn dann doch einmal eine Fraktion dieses Hauses Kraft und Energie in die Erarbeitung eines fundierten Gesetzentwurfs gesteckt hat und dessen Beratung in den jeweiligen Ausschüssen beantragt, sollte es eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, diesem Begehren zu entsprechen.
Deshalb bitte ich Sie, auch wenn Sie genau wie wir wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs ablehnen: Stimmen Sie der beantragten Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu! Er hat es verdient. - Danke.