Sieglinde Heppener
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Meine Damen und Herren! Zur heutigen konstituierenden Sitzung des 5. Landtages Brandenburg heiße ich Sie herzlich willkommen.
Es ist in der parlamentarischen Praxis üblich, dass die oder der älteste Abgeordnete gleichzeitig Alterspräsidentin oder Alterspräsident ist. Ich heiße Prof. Dr. Sieglinde Heppener, gehöre der Fraktion der SPD an und bin am 8. Oktober 1934 geboren. Der Ordnung halber frage ich, ob sich unter den gewählten Abgeordneten im Saal jemand befindet, der älter ist als ich.
Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Verehrte Abgeordnete! Ich eröffne hiermit die 1. Sitzung des neugewählten Landtages Brandenburg und begrüße Sie sehr herzlich. Mein besonderer Gruß gilt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die unsere heutige konstituierende Sitzung an den Fernseh- und Rundfunkgeräten beobachten.
In Übereinstimmung mit den Fraktionen benenne ich als vorläufige Schriftführer die Damen und Herren Abgeordneten Baer, Kosanke, Lieske, Richter, Krause, Maresch, Wehlan, Hoffmann, Schulz, Büttner und Niels. Die Abgeordneten Frau Lieske und Frau Schulz bitte ich, neben mir Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, ich trete nun ans Rednerpult.
Im 20. Jahr nach der friedlichen Revolution und mit der Erinnerung an die Demonstrationen in Leipzig, Potsdam, Dresden und Plauen und an die mehr als 500 000 Menschen am 4. November 1989 auf dem Berliner Alexanderplatz geht unser Blick wie selbstverständlich auf die eigene Befindlichkeit in diesen Tagen zurück. Was hat uns bewegt? Warum und mit welchen Hoffnungen schlossen wir uns den Demonstrationen an? Überwog die freudige Erregung darüber, dass die versteinerten Verhältnisse in der DDR nun endlich zum Tanzen gekommen waren? Oder war da auch Furcht vor dem Kommenden?
Es geschah viel in diesen Tagen. Die Ereignisse überstürzten sich. Wenn ich mich an 1989 erinnere, dann an das erregende Gefühl, im Mittelpunkt eines historischen Geschehens zu stehen, und an die Genugtuung, an ihm unmittelbar teilzuhaben und mitgestalten zu können.
20 Jahre danach und 20 Jahre älter darf ich heute die neue Legislaturperiode des Brandenburger Landtags eröffnen, das Hohe Haus eines Landes, dessen Wiedererstehen selbst Ergebnis der friedlichen Revolution von 1989/90 ist. Der parlamentarische Brauch gibt mir eine Ehre, die ich mit Dankbarkeit annehme. Wie sehr die Wende in den gesellschaftlichen Verhältnissen auch mein Leben verändern und ich einmal das Vertrauen erhalten würde, diesem Haus anzugehören, hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können.
Für uns im Osten änderte sich 1989 plötzlich fast alles. Wenig blieb, wie es war. Dem Ruf „Wir sind das Volk!“ entsprang der
ständen und Traditionen dieser Zeit geprägt und müssen mit ihnen zurechtkommen.
Die Solidarität der Generationen ist Voraussetzung unserer sozialen Gemeinschaft, und diese Gemeinschaft ist umso stärker, je mehr wir der Lebensweisheit und den Wertvorstellungen der Älteren vertrauen. Lassen Sie es mich mit den Worten Regine Hildebrandts sagen:
„Wenn die Gesellschaft gut funktionieren soll, dann müssen Verantwortungsbewusstsein, Mitmenschlichkeit, Freude an Gemeinsamkeit, das Gefühl für die Zusammengehörigkeit der Generationen im Alltag ihren angestammten Platz haben.“
Der Landtag hat noch in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, in der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur nicht nachzulassen und für das Land Brandenburg einen Beauftragten für Diktaturfolgen zu schaffen. Das demokratische Brandenburg ist auch und gerade 20 Jahre nach der friedlichen Revolution verpflichtet, über die Verbrechen der Staatssicherheit und des gesamten Systems aufzuklären sowie den aufrechten und mutigen Männern und Frauen, deren Menschenwürde angetastet wurde und deren Widerstandswille gebrochen werden sollte, Ehrerbietung und Schutz zu erweisen. Die Macht der SED-Diktatur und der Staatssicherheit wurde in der friedlichen Revolution unwiderruflich zerbrochen. Dabei wird es bleiben.
Eines erfüllt uns alle mit Freude und Genugtuung: Unser Landtag ist frei von Rechtsextremisten und Neonazis. Die Wählerinnen und Wähler haben den rechtsextremistischen Parteien eine eindeutige Absage erteilt.
Wir müssen das unsägliche populistisch-provokante Geschwätz der DVU-Fraktion nicht mehr ertragen. Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus, Ausländerhass und Menschenverachtung haben im Brandenburger Landtag keine Stimme mehr. Aber bleiben wir wachsam! Hüten wir das Bündnis aller Demokraten für Toleranz und Menschlichkeit! Bedenken wir gut, dass mit dem Verschwinden der hetzerischen Wahlplakate aus dem Straßenbild rechtsextremistisches Denken und Handeln nicht überall aus den Köpfen verschwunden sind. Rechtsextremistische Straftaten müssen weiterhin mit aller Konsequenz unserer Gesetze verfolgt werden.
Achten und schützen wir die Schwachen unserer Gesellschaft! Unterstützen wir in Schule und Familie die Aufklärung und Erziehung zu selbstverständlichen menschlichen Werten! Eröffnen wir allen Jugendlichen Lebenschancen! Lassen wir sie von früh an durch gute Bildung zu starken Persönlichkeiten heranwachsen, die einen geachteten Platz im Beruf und im Leben der Gesellschaft finden!
Unbeschadet aller parteipolitischen und sicherlich auch weltanschaulichen Unterschiede vereinen die hier im Brandenburger Landtag vertretenen Parteien gemeinsame Grundwerte. Wir sind uns einig, wenn es um die Achtung des Lebens und der Würde jedes einzelnen Menschen, sein Recht auf Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit geht. Sozialer Ausgleich ist ein Grundbestandteil unserer Demokratie. Es gilt, jedem Mitglied unserer Gesellschaft gleiche Lebenschancen zu eröffnen
und die Balance zu wahren zwischen individueller Selbstverantwortung und der Solidarität mit den Menschen, die sich nicht selbst helfen können.
Wie im persönlichen Leben so sind auch in der Politik unterschiedliche Herangehensweisen an existenzielle Fragen selbstverständlich. Es ist weder ein Unglück noch ein Makel, unterschiedliche und gegensätzliche Positionen zu vertreten. Nur wenn wir sie klar benennen und uns damit als konfliktfähig erweisen, gewinnen wir Toleranz und kommen zur Verständigung über die vor uns gemeinsam stehenden komplizierten Probleme der Gegenwart und der Zukunft. Toleranz schließt Auseinandersetzungen ein. Ich zitiere Manfred Stolpe:
„Es geht nicht um billige Toleranz, die jeden nach seiner Fasson selig werden lassen will und ihn letztlich außer Acht lässt. Nein, wirkliche Toleranz muss mehr sein, nämlich das Bewusstsein, dass auch der Andersdenkende einen Teil der Wahrheit besitzen kann.“
Dissens gehört zur Demokratie und muss ausgehalten werden. Das Zusammenspiel von regierenden und oppositionellen demokratischen Parteien, ihr Wettbewerb um die richtigen Fragen der Zeit und die bestmögliche Antwort gehören zu den grundsätzlichen Voraussetzungen der Demokratie. Sie schaffen die Möglichkeit, unter Wahrnehmung unterschiedlicher Standpunkte in kritischen Situationen Lösungswege zu finden. Nur so können wir wieder das Vertrauen der Menschen in die Politik und in die Politiker gewinnen. Der demokratische Grundkonsens über die Fraktionen hinweg ist Voraussetzung für Verständigungsbereitschaft und Vertrauen, ein Vertrauen, das damit beginnt, einander zuzuhören, die andere Meinung ernst zu nehmen, die Redlichkeit der Absichten auch des politischen Kontrahenten anzuerkennen und zu respektieren.
Richard von Weizsäcker sagte zum 40. Jahrestag des Grundgesetzes über dessen Mütter und Väter:
„Man hatte davon gelernt, was Demokraten nie vergessen dürfen, nämlich bei allem Streit zuerst daran zu denken, was sie gemeinsam zu schützen haben.“
„Ihnen ist zu danken, dass die Bereitschaft zum elementaren Streit mit der Kraft zum grundlegenden Konsens verbunden blieb. Das hat unsere Demokratie stark gemacht, und ich meine, bis auf den heutigen Tag!“
Jedes geschichtliche Ereignis ist einmalig. Geschichte wiederholt sich nicht. Trotzdem ist es für mich bedeutsam, dass der heute konstituierte Brandenburger Landtag wieder die fünf Fraktionen hat, die sich über Fraktionsgrenzen hinweg auf den Entwurf unserer Verfassung verständigt haben, sodass dieser 1992 vom Landtag mehrheitlich verabschiedet werden konnte und die Verfassung mit dem Volksentscheid von der Brandenburger Bevölkerung angenommen wurde. Die Fraktionen taten dies, wie es in der Präambel der Verfassung heißt:
„... im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg, gründend auf den friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, von dem Willen beseelt, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, das Wohl aller zu fördern, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, und entschlossen, das Bundes
land Brandenburg als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt zu gestalten.“
Eine zukunftsweisende Weichenstellung! Ich wünsche uns die Kraft und den Mut, unserer Verantwortung gegenüber den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gerecht zu werden. Ich danke Ihnen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Namensaufruf der Abgeordneten, um die Beschlussfähigkeit des Landtages festzustellen. Dazu bitte ich Sie, jeweils mit Ja zu antworten und sich dabei von Ihrem Platz zu erheben, damit wir zum ersten Mal Ihren Namen mit einem Gesicht und einer Gestalt in Zusammenhang bringen können.
Ich bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Namensaufruf durch die Schriftführer Jutta Lieske und Monika Schulz:
Frau Adolph Frau Alter Herr Baaske Herr Baer Herr Dr. Bernig Herr Beyer Herr Bischoff Frau Blechinger Herr Bochow Frau Böhnisch Herr Bommert Herr Bretz Herr Büchel Herr Büttner Herr Burkardt Herr Christoffers Herr Dellmann Herr Dombrowski Herr Domres Herr Dr. Ehler Herr Eichelbaum Frau Fischer Herr Folgart Frau Fortunato Herr Fritsch Frau Dr. Funck Herr Genilke Frau Geywitz Herr Görke Herr Goetz Herr Gorholt Frau Gregor-Ness Herr Groß Frau Große Herr Günther Frau von Halem Frau Heinrich Herr Henschke Frau Prof. Dr. Heppener Herr Dr. Hoffmann
Herr Hoffmann Herr Holzschuher Herr Homeyer Herr Jürgens Herr Jungclaus Frau Kaiser Herr Kosanke Herr Krause Herr Kuhnert Frau Lehmann Frau Lieske Herr Lipsdorf Herr Ludwig Herr Dr. Luthardt Frau Mächtig Herr Maresch Frau Meier Frau Melior Frau Dr. Münch Herr Ness Frau Niels Frau Nonnemacher Herr Petke Herr Platzeck Frau Richstein Herr Richter Herr Rupprecht Herr Dr. Scharfenberg Frau Schier Herr Prof. Dr. Schierack Herr Schippel Frau Schulz Herr Schulze Herr Senftleben Herr Speer Frau Stark Frau Steinmetzer-Mann Frau Stobrawa Frau Tack Frau Teuteberg Herr Tomczak Frau Vogdt Herr Vogel Frau Prof. Dr. Wanka Frau Wehlan Frau Wöllert Herr Dr. Woidke Herr Ziel
Ich danke Ihnen. Wir kommen nunmehr zur
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung
Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener
Drucksache 5/1
Gemäß Artikel 68 der Verfassung des Landes Brandenburg gibt sich der Landtag eine Geschäftsordnung. Ich schlage vor, die Geschäftsordnung des 4. Landtages mit den veränderten Festlegungen der Rededauer während der Plenarsitzung so, wie sie
Ihnen mit Drucksache 5/1 vorliegt, als vorläufige Geschäftsordnung des 5. Landtages Brandenburg zu beschließen.
Wenn es keine weiteren Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gibt, lasse ich über den Antrag in Drucksache 5/1 abstimmen. Wer der vorläufigen Geschäftsordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich darf feststellen, dass die vorläufige Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg einstimmig angenommen wurde.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, unmittelbar nach der Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung folgende Beratungsgegenstände zu behandeln:
Änderungen der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg Wahl von zwei Vizepräsidenten
Änderungsantrag der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 5/18
in Verbindung damit:
Öffentlichkeit der Ausschüsse
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Drucksache 5/12
Beschluss zur Erarbeitung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener
Drucksache 5/2
und
Öffentliche Verhandlung von Ausschusssitzungen
Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 5/9
Hierzu wurden von den Parlamentarischen Geschäftsführern Redezeiten vereinbart. Ich erteile zunächst der CDU-Fraktion das Wort.
- Das war anders verabredet. Dann erteile ich der Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.
Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Baaske. Bitte sehr.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Für die CDU erhält Frau Prof. Dr. Wanka das Wort.
Schönen Dank, Frau Abgeordnete Wanka. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Görke. Herr Görke, Sie haben das Wort.
Schönen Dank, Herr Görke. - Das Wort erhält die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau von Halem, bitte.
Schönen Dank. - Mir ist mitgeteilt worden, dass die Landesregierung auf das Wort verzichtet.
Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über den Ihnen in der Drucksache 5/18 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden ist.
Ich lasse als Nächstes über den Antrag in der Drucksache 5/12 - eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Es wird eine Überweisung an den Hauptausschuss beantragt. Wer dem Überweisungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag angenommen worden.
Des Weiteren liegt Ihnen in der Drucksache 5/2 der von mir eingebrachte Antrag vor, den durch den Landtag zu bestellenden Hauptausschuss zu beauftragen, die endgültige Fassung der Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag wurde damit einstimmig angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/19, vorgelegt von den Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag an den zu bestellenden Hauptausschuss zu überweisen. Wer dem Antrag auf Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig an den zu bestellenden Hauptausschuss überwiesen worden.
Ich komme zur Mitteilung über die Konstituierung der Fraktionen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktion der SPD
am 29. September 2009 konstituiert hat. Als Fraktionsvorsitzender wurde der Abgeordnete Baaske gewählt.
Die Konstituierung der Fraktion DIE LINKE erfolgte am 6. Oktober 2009. Als Fraktionsvorsitzende wurde die Abgeordnete Kaiser und als Parlamentarischer Geschäftsführer der Abgeordnete Görke gewählt.
Die Fraktion der CDU hat sich ebenfalls am 6. Oktober 2009 konstituiert. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden die Abgeordneten Dombrowski und Prof. Dr. Schierack und als Parlamentarischer Geschäftsführer der Abgeordnete Senftleben gewählt. In der Sitzung am 20. Oktober 2009 wurde die Abgeordnete Prof. Dr. Wanka als Fraktionsvorsitzende gewählt. Als weitere stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurde die Abgeordnete Dr. Funck gewählt.
Die Fraktion der FDP hat sich am 28. September 2009 konstituiert. Als Fraktionsvorsitzender wurde der Abgeordnete Goetz gewählt. In der Sitzung am 20. Oktober 2009 wurden der Abgeordnete Tomczak als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und die Abgeordnete Vogdt als Parlamentarische Geschäftsführerin gewählt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich am 12. Oktober 2009 konstituiert. Als Fraktionsvorsitzender wurde der Abgeordnete Vogel und als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und zugleich als Parlamentarische Geschäftsführerin die Abgeordnete von Halem gewählt.
So weit die Mitteilung über die Konstituierung der Fraktionen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur
Beschlussfassung über den Vorschlag für die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung
Ihnen liegt der Vorschlag für die heutige Tagesordnung vor. Gibt es zu dieser Tagesordnung Bemerkungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich lasse über die Tagesordnung abstimmen.
Wer der Tagesordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen, und wir verfahren wie vorgeschlagen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Wahl des Präsidenten des Landtages Brandenburg
Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD
Drucksache 5/3
Gemäß Artikel 69 der Landesverfassung in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wählt der Landtag in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Präsidenten/die Präsidentin. Es liegt Ihnen mit Drucksache 5/3 der Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD vor, den Abgeordneten Fritsch als Präsidenten des Landtages Brandenburg zu wählen. Gibt es darüber hinaus weitere Wahlvorschläge? Das ist nicht der Fall. Die Wahl findet geheim statt.
Ich bitte die Damen und Herren, die von ihren Fraktionen als vorläufige Schriftführer benannt wurden, die ihnen zugewiesenen Positionen einzunehmen, damit die Wahl des Präsidenten des Landtages durchgeführt werden kann.
Gestatten Sie mir vorher noch Hinweise zum Wahlverfahren. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den noch leeren Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die auf dem Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Wahlverfahren.
Es würde den Wahlvorgang sehr vereinfachen, wenn Sie bitte zügig nach Namensaufruf zum Stenografentisch kommen und bitte noch einmal Ihren Namen nennen, weil noch nicht jeder Abgeordnete hier bei uns bekannt ist.
Ich bitte die Schriftführer um den Namensaufruf.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob Sie alle Gelegenheit hatten, Ihre Stimme abzugeben. -
Jetzt haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Landtages Brandenburg am 21. Oktober 2009 bekannt geben. Der Wahlvorschlag lautete: Herr Gunter Fritsch. Dem Landtag gehören 88 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 86 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmen: keine. Gültige Stimmen: 86. Jastimmen: 57, Neinstimmen: 24, Stimmenthaltungen: 5.
Damit ist der Abgeordnete Gunter Fritsch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als Präsident des Landtages Brandenburg gewählt worden.
Herr Abgeordneter Fritsch, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Ich danke Ihnen und beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses und natürlich auch in meinem Namen. Ich wün
schäftsordnung nicht ein Gesetz und eine Landesverfassung ändern kann, dürfte jedem klar sein. Die Reihenfolge wäre andersherum richtig gewesen, nämlich zunächst darüber zu sprechen: Wollen wir die Landesverfassung anpassen?, wollen wir das Abgeordnetengesetz anpassen? Daraus ergibt sich dann eine neue Geschäftsordnung - wenn es denn politische Mehrheiten gefunden hätte.
Sie wissen, dass bei Verfassungsänderungen die hohe Hürde Zweidrittelmehrheit nach wie vor besteht.
Wir starten also in diese 5. Legislaturperiode so ähnlich wie in die erste: mit fünf Fraktionen. Der einzige Unterschied ist: Die Bündnis 90-Fraktion war damals noch ohne GRÜNE. Nun gibt es einen Farbtupfer mehr, jetzt ist sie „mit GRÜNE“.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Ich freue mich auch, dass diese 5. Legislaturperiode die sein wird, in der wir im neuen Landtag werden beraten können. Wenn er denn Ende 2012 fertig ist, werden wir ihn Anfang 2013 einweihen können.
Meine Damen und Herren, ich darf noch auf zwei Dinge hinweisen. Die endgültige Sitzordnung des Plenums wird, wie Sie wissen, im Präsidium entschieden. Das Präsidium tagt in der jetzt gewählten Zusammensetzung gleich nach Abschluss der Plenarsitzung.
Um 13 Uhr haben wir zu einer parlamentarischen Zusammenkunft der neu gewählten Abgeordneten eingeladen, und ich hoffe, dass das eine erfolgreiche Integrationsveranstaltung wird. - Herzlichen Dank.
Damit wir dahin kommen, fahren wir nun in der Tagesordnung fort, und ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Wahl Vizepräsidentin/Vizepräsident des Landtages Brandenburg
Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE
Drucksache 5/4
Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der CDU
Drucksache 5/14
Gemäß Artikel 69 Landesverfassung in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wählt der Landtag in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Vizepräsidenten. Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Wahl geheim.
Es liegt Ihnen mit Drucksache 5/4 der Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE vor, die Abgeordnete Stobrawa zur Vizepräsidentin des Landtags Brandenburg zu wählen.
sche Ihnen Glück, Erfolg, Freude an dieser Arbeit und viel Gesundheit. Ich gratuliere Ihnen!
Meine Damen und Herren! Gemäß § 2 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung übergebe ich nunmehr die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung dem soeben gewählten Präsidenten des Landtages. Herr Fritsch, bitte.