Birgit Wöllert

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Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Patientenrechtegesetzes verabschiedet. Aus den Bundesländern gibt es deutliche Kritik dahin gehend, dass der Gesetzentwurf kaum tatsächliche Verbesserungen bringe. Zehn Bundesländer, darunter auch Brandenburg, haben deshalb einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten korrigiert, ergänzt oder gestrichen werden?