Laura Lazarus

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! In mehreren Sitzungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle haben wir uns mit der Haushaltsrechnung 2016 und dem Jahresbericht 2018 befasst. In gewohnt sachbezogener und konstruktiver Weise haben wir schließlich unsere Beschluss empfehlungen erarbeitet. Hierfür möchte ich mich herzlich beim Ausschussdienst, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes und natürlich bei meinen Aus schusskolleginnen und -kollegen bedanken.
Zum Teil ging es um recht komplexe Sachverhalte aus den Fachbereichen. Als Beispiel hat Herr Präsident Weiser eben schon den Prüfbericht zur Berlin Brandenburg International School genannt, für den eben jene rekordverdächtigen vier Berichterstatter aus nahezu allen Fraktionen benannt waren. Kompromissbereitschaft war gefordert; dies haben wir, wie ich finde, gut gemeistert.
Näher eingehen möchte ich in meiner Rede noch auf einen Punkt aus dem Bereich der Haushaltslage; denn da hat die ak tuelle Steuerschätzung an Relevanz gewonnen. In seinem Jah resbericht 2018 hat der Landesrechnungshof die Haushaltspla nung der Landesregierung insbesondere mit Blick auf den Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich kritisiert. Die Landes regierung plant - in dieser Zeit, in der wir in einer wirtschaft lichen Hochkonjunkturphase leben -, massiv auf die allgemei ne Rücklage zuzugreifen. Nach Ansicht des Landesrechnungs hofes wird hier auf die Substanz zurückgegriffen, und dies geht auch zulasten künftiger Generationen.
In der mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung bis 2022 ist zwar auf dem Papier keine Neuverschuldung vorgese hen - diese darf es auch angesichts des Inkrafttretens der Schul denbremse nicht mehr geben -, aber: Wie wollen wir dieses Ziel erreichen? Hier müssen verschiedene Voraussetzungen zusammenkommen. Es wird jetzt ein bisschen abstrakt, aber
ich denke, es ist es auf jeden Fall wert, dass man diese sechs Punkte einmal reflektiert.
Wir müssen weiterhin auf regelmäßige Zuführungen an den Versorgungsfonds verzichten. Seit 2016 gibt es diese nicht mehr. Wir verwenden jährlich 100 Millionen Euro für verschiedene aktuelle politische Projekte, und das ist Geld, das eigentlich für die Pensionslasten des Landes angespart werden muss. Wir müssen auch weiterhin darauf verzichten, zuzufüh ren.
Die allgemeine Rücklage bis 2022 muss nahezu vollständig ab geschmolzen werden. Das heißt, unsere eigentliche Schwan kungsreserve muss in der jetzigen Hochkonjunkturphase für strukturelle Mehrausgaben genutzt werden.
Die Ausgaben für Investitionen müssen auch weiterhin konti nuierlich zurückgeschraubt werden. Im Jahr 2017 ist die Inves titionsquote im Land das erste Mal unter 10 % gesunken. Dies allein ist bedenklich.
Auch das Niedrigzinsniveau muss weiter so fortbestehen, wie es jetzt ist. Wir zahlen heute eine halbe Milliarde Euro weniger Zinsen als noch vor zehn Jahren. Es ist notwendig - so ist die Lage, die können wir auch nicht beeinflussen -, dass wir weiterhin ein so niedriges Niveau haben.
Globale Minderausgaben müssen in einer Höhe von fast 1 Mil liarde Euro erwirtschaftet werden.
Und zu guter Letzt: Bis 2022 müssen die Steuereinnahmen um 23 % ansteigen.
Angesichts der aktuellen Steuerschätzung ist es ein ganz dün nes Eis, auf dem wir uns bewegen.
Im Kompromiss für den Beschlussentwurf haben wir es so formuliert:
Dies wird den künftigen Haushaltsgesetzgeber vor große Her ausforderungen stellen. Große Herausforderungen in Zeiten der Schuldenbremse heißt Konsolidierungsnotwendigkeiten.
Wir werden in der Praxis sehen, wie groß die Herausforderun gen sein werden und wie schwer dieses Erbe für die nächste Landesregierung sein wird. Klar ist nur: Es ist weder ein ge ordneter, noch ist es ein gesunder Haushalt, den diese Landes regierung der nächsten übergeben wird. - Vielen Dank.