Michael Koch

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es sehr kurz. So viel vorab: Sowohl aus formalen als auch inhalt lichen Gründen werden wir den Antrag der AfD-Fraktion ab lehnen.
Ich beginne mit dem Inhalt, auch wenn Juristen dazu neigen - allerdings bin ich keiner, deswegen darf ich es andersherum machen -, mit dem formalen Teil zu beginnen und sich, wenn schon das Formale scheitert, gar nicht erst der Mühsal auszu setzen, ins Materielle einzusteigen. Kollegin Liedtke hat die Bedeutung dieses Objektes sowohl für den Landkreis Ostprig nitz-Ruppin als auch darüber hinaus wunderbar vorgetragen. Darauf brauche ich aber gar nicht einzugehen. Auch zum Lite rarischen und der Erwähnung bei Fontane braucht man nicht mehr viel zu sagen.
Ja, Sie haben vollkommen recht: Im Denkmalreport 2015/16 wird auf die akute Bedrohung des Guts Gentzrode hingewie sen. Aber in diesem Fall - meine Fraktion ist immer dabei, wenn es darum geht, deutlich zu benennen, wenn etwas schief gelaufen ist - muss man ganz deutlich sagen, dass nicht das Be hördenhandeln mangelhaft war, sondern die Besitzverhältnisse dieses Objektes sind äußerst schwierig. Inzwischen sind die Verhältnisse geklärt, auch auf der richtigen, der passenden Ebene, nämlich der unteren Denkmalschutzbehörde, die auch die Gespräche mit dem jeweiligen Eigentümer führt.
Jetzt komme ich zum formalen Teil: Wir sitzen im Landtag Brandenburg und nicht im Kreistag Ostprignitz-Ruppin, und nicht einmal der wäre dafür zuständig, denn das Brandenbur gische Denkmalschutzgesetz weist diese Aufgabe der unteren
Denkmalschutzbehörde den Landkreisen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung zu. Das fällt in die einzige Organkom petenz des jeweiligen Landrats. Da würde auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nichts ausrichten können. Die Kollegin Nonnemacher hatte das einmal an einem anderen Punkt deut lich gemacht, was das Thema Gewaltenteilung angeht, und zwar bezüglich Volksentscheiden auf Bundesebene. Dies hier ist das Gleiche in Grün: Es ist schlicht und einfach so, dass der Landtag hier einen Rahmen für Denkmalschutzgesetzgebung setzt und sich nicht mit Einzelfällen befasst. Dafür gibt es näm lich laut der wunderbaren Verfassung unseres Landes Branden burg die Verwaltung, die sich dann entsprechend damit befasst. Das ist nicht unsere Aufgabe.
Es wäre übrigens ein einmaliger Akt, wenn wir die Ministerin anwiesen, eine Weisung zu erlassen; das ist schon rechtlich nicht möglich. Wir hatten das Thema vorhin bei den Charter booten - von daher bin ich sehr froh über diesen Vergleich -, da gab es auch in meiner Fraktion einen konkreten Einzelfall. Den haben wir hier auch, aber dort haben wir die Notwendigkeit gesehen, eine Gesetzesänderung - das ist unsere Aufgabe - vor zuschlagen. Das machen Sie ja noch nicht einmal.
Sie sagen einfach: Die Ministerin muss irgendetwas machen.
Daher zum Schluss ein Tipp - wir wissen ja alle, wer Ihnen bei diesem Antrag die Feder geführt hat -: Man muss nicht alle Zu schriften, die man erhält, eins zu eins als Antrag in den Landtag einbringen.
Zuschriften entbinden uns nicht von der eigenen Überprüfung. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich werde jetzt nicht mit einem Fontane-Zitat starten, wie es vielleicht der ein oder andere vermuten würde,
sondern mit einem kurzen Rückblick in die Zeit der Industriali sierung, die Fontane durchaus geprägt hat.
Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse waren im Um bruch: Nichts war mehr so, wie es war; Althergebrachtes wurde infrage gestellt und wurde teilweise zum Leitmotiv der literari schen Epoche. Kritiker haben in dem Zusammenhang oft von einer Verklärung der Wirklichkeit gesprochen; da wären wir dann gerade bei „Unwiederbringlich“, „Effi Briest“, den „Ir rungen, Wirrungen“ - eine schöne Überschrift auch für politi sche Debatten - oder den „Wanderungen“, also bei Theodor Fontane. Fontane erlebte und lebte diese Widersprüchlichkeit, er war einerseits ein durch und durch urban geprägter Mensch, lebte auch den Großteil seines Lebens in Berlin, hatte aber überhaupt keine Berührungsängste in Bezug auf die Landbe völkerung oder die Provinz.
Auch der vorliegende Antrag ist widersprüchlich, allerdings leider nicht im Sinne Fontanes, sondern eher aufgrund seiner inhaltlichen Natur.
Entkleidet man diesen Antrag nun der schönen Worte, die ich Kollegin Liedtke durchaus zubillige, zeigen sich durchaus eini ge positive Aspekte, aber auch Kritikwürdiges, auf das ich gern eingehen möchte.
Zum einen sind da die Bibliotheken: Ich freue mich wirklich darüber, dass Sie diese nun endlich als wichtige Orte der Kul tur- und Bildungsarbeit begreifen. Das alles hätten Sie natür lich schon viel eher haben können: Wir hatten zum Doppel haushalt 2019/2020 einen Antrag gestellt, die Bibliotheken besser zu unterstützen. Das haben Sie damals noch als unnötig abgelehnt. Zumindest geht das Ganze jetzt in die richtige Rich tung. Es kann auch niemand dagegen sein, dass Sie die Impulse des Jubiläumsjahres für die Zukunft nutzen wollen. Aber auch da wäre es konsequent gewesen, unserem Antrag von 2016 zu zustimmen.
In Punkt 3 wenden Sie sich den infrastrukturellen Maßnahmen zu. Dazu möchte ich gern das Fontane-Zitat der Kollegin Liedtke aufgreifen: Sie wollen darauf vertrauen, dass das Ziel den jeweiligen Menschen entgegenkommt. Wir haben bereits 2016 unter anderem gefordert, dass die Orte des Fontanejubilä ums auch gut erreichbar sein müssen, insbesondere Neuruppin. Dass Sie jetzt, nachdem das Jubiläumsjahr begonnen hat, die Landesregierung auffordern, in der Zukunft darauf hinzuwir ken, ist schon nicht ganz ohne Komik.
Der Zug, muss ich aber sagen, wäre auch schon längst abgefah ren, wenn er denn überhaupt fahren würde.
Ich komme zu Punkt 9, dem ich mich etwas intensiver widmen möchte, der übrigens der einzige Punkt ist, der überhaupt mit Unterpunkten versehen ist. Er ist beispielgebend dafür, wie Sie Politik in diesem Land begreifen: nämlich permanent mit dem Ruf nach dem Bund. Wir hatten das heute Morgen schon, als es um die Digitalisierung ging, wir haben es im Bereich der inne ren Sicherheit und der Bildung. Wenn man nicht mehr weiter weiß, versucht man, sich anderen Ebenen zuzuwenden. Ich
darf an dieser Stelle aber auf die Kulturhoheit der Länder ver weisen, die gerade die Eigenstaatlichkeit der Länder ausmacht. Deshalb heißen wir auch nicht Regierungspräsidium, sondern Land Brandenburg; das ist der Unterschied.
Zu den einzelnen Punkten: Zu Punkt a) eine kleine Anmer kung: Wir haben seit dem 1. Januar eine Kulturministerkonfe renz. Sie schreiben hier noch von „Kultusministerkonferenz“; das ist schon etwas überholt, zeigt aber auch, mit welch heißer Nadel Sie das gestrickt haben. Übrigens war es Kulturstaatsmi nisterin Grütters, die das Thema Stärkung der Kultur in ländli chen Räumen am 13. März im Gespräch mit den Ministerinnen und Ministern angesprochen und dafür gesorgt hat, dass das auf der Konferenz im Herbst überhaupt Thema wird.
Zu Punkt b): Ja, Projekte der Kulturstiftung des Bundes sind generell Modellprojekte. Denn nur dann lässt sich überhaupt begründen, dass der Bund hier tätig wird. Es hindert aber nie mand das Land Brandenburg daran, erfolgreiche Modellpro jekte fortzuführen.
Darauf sollte man vielleicht den Schwerpunkt legen, anstatt auf andere zu verweisen.
Zu Punkt d): Ja, auch wir sind für die Förderung der kulturellen Leuchttürme in den neuen Bundesländern durch den Bund. Es plant übrigens auf Bundesebene niemand etwas anderes.
Es wird fortgeführt.
Der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Aufsto ckung des Denkmalhilfeprogramms auf 1,5 Millionen Euro, wofür Sie sich in dem Antrag selbst loben und feiern. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss aber auch sagen: Es liegen Anträge mit einem Volumen von über 5 Millionen Euro vor. Da ist also noch Luft nach oben. All das hilft außer dem nichts, wenn wir nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zuständigen Landesamt für Denkmalpflege ha ben, die diese Anträge sichten und bearbeiten.
Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, auch wenn er ei nige Schwächen aufweist. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Besucher! Wenig Licht, viel Schatten - das ist mir eingefallen, als ich den Gesetzentwurf gesehen habe. Die Kol legin Liedtke hat ja ausgeführt, dass auch sie mit dem Gesetz entwurf nicht rundum glücklich ist - das ist dann eher die wohl wollende Variante, ich sehe das wesentlich kritischer.
Ich fange mit dem Licht an, so gehört sich das ja - das ist übri gens auch der einzige Grund, dass wir uns heute bei diesem
Gesetzentwurf enthalten -: Die Stiftungsratsmitglieder werden mit dem Beamtenprivileg in Haftungsfragen ausgestattet. Das ist wichtig, richtig und vor allem längst überfällig.
Nun komme ich aber zu den Schattenseiten, die dieser Gesetz entwurf durchaus auch hat; bei meiner Vorrednerin klang es an, ich möchte es etwas deutlicher sagen: Nachdem der Evaluati onsbericht irgendwann endlich vorlag, gab es die Novelle und an irgendeiner Gabelung muss man den falschen Weg erwischt haben. Während des gesamten Verfahrens hat man - insbeson dere mein Kollege Schierack hat sehr aktiv nachgefragt - den Eindruck vermittelt, dass es kein Wölkchen am Himmel gebe und alles in Butter sei. Wenige Tage, bevor die abschließende Beratung im Ausschuss stattfand, gab es die Stellungnahmen - insbesondere des Stiftungsrats und der Präsidentin. Da tauchte ein erheblicher Dissens auf, insbesondere in Autonomiefra gen - Frau Liedtke sprach es bereits an.
Diese Kritik ist auch vollkommen zu Recht vorgetragen wor den. Der Stiftungsrat führte aus, dass die gesetzlichen Vorbe halte auf den Prüfstand gehören. Das sehen wir genauso, und zwar nicht nur für die Stiftungsuniversität Viadrina, sondern generell für die Brandenburger Hochschulen, weil wir ein ganz anderes Verständnis von der Autonomie von Hochschulen ha ben und das Brandenburger Hochschulgesetz in diesem Rah men immer wieder kritisiert haben.
Hier soll ja vielmehr die Tätigkeit der Kontrolle ständig ausge weitet werden. Nur als Beispiel: Auch zukünftig - weil die Via drina dann unter das Hochschulgesetz fällt - gibt es vier geneh migungspflichtige Ordenstypen, acht anzeigepflichtige Or denstypen, zwanzig sonstige berichts-, anzeige- und genehmi gungspflichtige Entscheidungen der Universitäten; das alles hat uns der Stiftungsrat aufgeführt. Warum man dies nicht ent schlacken konnte, wie man es beispielsweise in NRW gemacht hat, erschließt sich mir nicht.
Kommen wir zum absoluten Brüller in diesem Gesetz, der Übertragung der Rechtsaufsicht auf das Ministerium. Wer sich noch erinnert: Es gab einen sehr wenig schmeichelhaften Be richt des Landesrechnungshofs, den wir übrigens auf Antrag unserer Fraktion im Ausschuss diskutiert haben, der ausführte, dass es im MWFK - nicht nur dort, auch in anderen Ministeri en - erhebliche Mängel bei der Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht gibt. Die Erklärungen, die uns dazu gegeben wurden, wie auch das Gelöbnis, sich zu bessern, konnten uns nicht überzeugen. Daher werden wir uns hier heute enthalten und sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. - Das scheint die Koalition auch so zu sehen. - Vielen Dank.