Uwe Liebehenschel
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Sehr geehrter Herr Minister, gab es Gespräche Ihres Hauses mit dem Nordostdeutschen Fußballverband zu diesem Problem oder auch mit Vereinen in anderen Ligen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Mich erreichte ein Hilferuf einer Elterninitiative von der Grundschule Schwärzesee aus Eberswalde, zugleich mein Hei matkreis. Dieser Hilferuf lautet wie folgt: Obwohl die Schüler zahl nach Auskunft der Eltern von einem Schuljahr zum nächs ten um fast 100 Kinder gestiegen ist, ist die Zahl der Lehrer gleich geblieben. Es heißt, mindestens vier Lehrerstellen seien unbesetzt; zwischen 50 und 100 Unterrichtsstunden würden je de Woche ausfallen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche kurzfristigen Maßnahmen unternehmen Sie, um der Grundschule Schwär zesee so schnell wie möglich zu helfen und allen Kindern die Schulbildung zu ermöglichen, auf die sie ein Anrecht haben? - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Liebe einzelne Gäste! Die Lieben daheim am Bildschirm - besonders grüße ich meine Liebe! Ich spreche hier nicht nur als Mitglied des Landtages, sondern auch als dreifacher Vater. Meine beiden Töchter sind seit Jahren in ei nem der größten regionalen Sportvereine, dem PSV Basdorf, aktiv. Der PSV Basdorf ist in unserem Ort eine feste Größe. Mit seinen 800 Mitgliedern, darunter 600 Kinder, hat er in den letzten Jahren mehr als 30 Welt- und Europameister hervorge bracht.
Das ist eine Leistung, die Kinder anspornt; das treibt Kinder an, selbst Sport zu treiben und somit Sozialkompetenz, Team geist, Motivation und Visionen zu entwickeln. Das ist ein Ga rant dafür, dass sie später nicht zum Problem für Vater Staat werden.
Aber nur weil vieles glänzt, ist nicht alles Gold im Land des „Goldenen Plans“. Laut Antwort der Landesregierung auf un sere Große Anfrage aus dem letzten Jahr gibt es in Branden burg 51 Sportstätten, die sich in einem ungenügenden Bauzu stand befinden bzw. schlichtweg nicht benutzbar sind. Offen sichtlich reichen die bisher ausgereichten Gelder nicht aus. Hier dürfen wir die Sportler nicht im Regen stehen lassen. Das Land ist gefordert, ist in der Pflicht und muss noch effektiver unterstützen.
Unsere Brandenburger Vereine bilden einen Querschnitt unse res Landes ab. Gerade im letzten Jahr hat der Sport bewiesen, welch großen Beitrag er zur Integration der Flüchtlinge in un sere Kultur leisten kann. Von der Vielfalt unserer Vereine zeu gen die diesjährigen Preisträger der „Sterne des Sports“, die vor kaum drei Wochen ausgezeichnet wurden: der RSV Tret werk aus Blankenfelde, der im Radsport aktiv ist, der AserKop Do aus Klockow in der Uckermark, der sich im Jugendsport engagiert, und der 1. Brandenburger Kampfsportverein, dessen Projekt zur Flüchtlingsarbeit ausgezeichnet wurde. Ich nutze die Gelegenheit, um den Preisträgern noch einmal herzlich zu gratulieren.
Das Sportförderungsgesetz regelt, dass die Einnahmen aus Glücksspielabgaben der Lotterien und Sportwetten zum großen Teil für den Sport verwendet werden. Gelegentlich gab es Kri tik an dieser Vergabepraxis. Ich teile diese nicht und halte ihr entgegen: Sport richtet sich an die gesamte Gesellschaft und nutzt der gesamten Gesellschaft. Sport ist nicht nur Leistungs förderung, er ist für viele auch der Zugang zur Gemeinschaft - nicht nur für Jugendliche, sondern immer mehr auch für Ältere sowie für Behinderte. Sport ist Bildungspolitik. Ein Großteil der Mittel - das haben wir heute auch schon vom Minister ge hört - wird für Kooperationen mit Schulen und Kitas verwen det. Sport ist im Übrigen auch Gesundheitsvorsorge, ebenso wie Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik. Ich denke, eine bessere Investition kann man sich kaum vorstellen.
Seit einiger Zeit gehen aber wie schon gehört die Einnahmen aus den Lottomitteln zurück. Deswegen hat die letzte Große
Koalition einen Mindestbeitrag für die Sportförderung festge setzt. Bei der Vergabe der Lottomittel hat der Sport seitdem Vorfahrt. Wir als CDU haben uns bereits im Jahr 2008 dafür stark gemacht und stehen auch in Zukunft dazu.
Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, den Mindestbe trag um eine Million auf 17 Millionen Euro zu erhöhen. Dabei handelt es sich im Grunde um nicht mehr als eine überfällige Anpassung an die gestiegenen Lohnkosten und vor allem an die gestiegenen Mitgliederzahlen, wie wir heute auch schon mehrfach gehört haben. Diese überfällige Anpassung versteht sich also aus Sicht der CDU von selbst. Deswegen frage ich hier kritisch: Warum kommt sie erst jetzt? Schon als Sie Ihren Koalitionsvertrag 2014 aufgesetzt haben, haben Sie die Erhö hung erst für 2017 vorgesehen, obwohl die Vereine das Geld sicherlich auch schon 2015 und in diesem Jahr gut hätten ge brauchen können.
Wie positiv sich diese zusätzliche Million auswirken wird, hat uns der Landessportbund in Gesprächen bereits skizziert. Er wird darauf achten, dass das zusätzliche Geld wirklich bei den Vereinen ankommen und auch in Trainerausbildung fließen wird. Das stärkt den Sport an der Basis und findet die volle Unterstützung der Union.
Der zweite Teil des Gesetzes, über das wir heute reden, dreht sich um die Erhöhung der Förderung für Musik- und Kunst schulen. Hier spreche ich auch im Sinne unserer fachpoliti schen Sprecherin Anja Heinrich - vielen Dank dafür. Gleich vorab: Anja Heinrich und die gesamte Fraktion der CDU unter stützen auch hier die Umsetzung einer von uns seit Jahren er hobenen Forderung.
Es ist allerhöchste Zeit, die Förderung der Musik- und Kunst schulen endlich den seit Jahren gestiegenen Kosten anzupassen und wenigstens auf ein einigermaßen auskömmliches Niveau zu heben. Bis zu einer abschließenden Bewertung erachten wir es allerdings als unerlässlich, die schriftliche Anhörung abzu warten, und freuen uns auf die Diskussion in den Ausschüs sen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich finde es zwar schön, dass die Kommunalaufsichten sich am 27. Januar treffen; aber ich denke, dass das Innenministerium in der Pflicht ist, und frage deswegen: Sieht das Innenministe rium den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bestandskräftigen Beitragsbescheiden verletzt, wenn Beiträge aus Bescheiden bis zum Jahr 2000, bei denen die vier jährige Frist bis zur Festsetzungsverjährung nicht eingehalten wurde, zurückgezahlt werden, und dies die Typengrenze von 10 % aller Beitragsforderungen überschreitet? Beziehungswei se sind dann zwingend die Verbrauchsgebühren zu splitten - das heißt: nach Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern?
Wann waren der Landesregierung die Probleme mit der Statik des Terminals bekannt?