Christoph Schulze

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Wunderbar. Herr Minister, würden Sie einräumen, dass Sie den Kommunen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in drei Runderlassen geschrieben und - ich will es einmal vorsichtig formulieren - mit ernsten Bedenken gedroht haben, wenn sie die Beiträge aus bestandskräftigen Bescheiden nolens volens zurückzahlen? Sie sagten eben, ich hätte mit Lübben ein gutes Beispiel angeführt. Für Lübben war nach Ihren Runderlassen eine Lösung über einen Zweckverband gar nicht mehr mög lich.