Simona Koß
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Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gast! Wir diskutieren heute über den Gesetz entwurf zur dritten Änderung des Brandenburgischen Ausbil dungsförderungsgesetzes - das sogenannte Brandenburgische Schüler-BAföG - und die Erhöhung des Grundförderbetrags auf 125 Euro im Monat. Auch dank der Unterstützung durch das Schüler-BAföG konnten seit 2010 zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien ihren Fachhoch schul- bzw. Hochschulabschluss erreichen.
Damals wie heute, meine Damen und Herren, geht es im Kern darum, gleiche Zugangschancen zu Bildung für alle Kinder und Jugendlichen im Land zu schaffen. Hierfür haben wir in der laufenden Legislaturperiode unter anderem auch die frühkindli che Bildung in den Mittelpunkt unserer Politik gestellt. Heute wollen wir bei einem weiteren Baustein, und zwar dem Ausbil dungsförderungsgesetz, nachsteuern.
Nein, jetzt nicht. - Das, meine Damen und Herren, ist eine Er folgsgeschichte, die wir uns auch heute nicht von der Oppositi on schlechtreden lassen werden,
eine Erfolgsgeschichte, die zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Brandenburg beigetragen hat und auch in Zukunft beitragen wird.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Inanspruchnahme des Schüler-BAföGs, die in den ersten Jahren kontinuierlich gestie gen ist, seit 2015 rückläufig ist. Das bedeutet aus meiner Sicht allerdings nicht, dass die Attraktivität des Schüler-BAföGs sinkt, sondern vielmehr, dass es mehr Familien in Brandenburg finanziell besser geht. Diejenigen, die auch in Zukunft vom Schüler-BAföG profitieren, werden die Erhöhung zu schätzen und sinnvoll einzusetzen wissen.
Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch unbestritten, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien erheblich größere Probleme bei der finanziellen Absicherung des Schul besuchs haben, als dies für Kinder von Eltern mit höherem Ein kommen der Fall ist. Das gilt für die Anschaffung von Lernma terialien und heute, in Zeiten der Digitalisierung, insbesondere für die Anschaffung von PCs oder Notebooks. Das alles kostete damals und kostet heute Geld, das nicht alle Familien aufbrin gen können. Diese Kosten für Lernmaterialien wie auch für neue Medien sowie für die Lebenshaltungskosten insgesamt sind in den vergangenen Jahren gestiegen und machen aus un serer Sicht eine Erhöhung des monatlichen Förderbetrags not wendig.
Daher schlagen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, den monatlichen Förderbetrag von derzeit 100 auf 125 Euro an zuheben.
Ich möchte jetzt nicht; ich möchte weitermachen. - Mit der Er höhung des monatlichen Grundförderbetrags um 25 Euro stel len wir nicht nur sicher, dass damit der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre Rechnung getragen wird, sondern auch, dass der Förderbetrag weiterhin nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird.
Zudem gilt im Gegensatz zum Bundes-BAföG die Förderung auch für Schülerinnen und Schüler, die bei ihren Eltern leben. Mit diesem Schüler-BAföG haben wir in Brandenburg ein bun desweites Alleinstellungsmerkmal. Auch das muss heute noch einmal besonders betont werden.
Damals wie heute ist unser Bestreben, sicherzustellen, dass der Geldbeutel der Eltern nicht darüber entscheidet, welchen weite ren Bildungsweg eine Schülerin oder ein Schüler nach der 10. Klasse einschlägt.
Vielmehr sollen die Leistung, die individuellen Neigungen und die Fähigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler über den Bildungserfolg entscheiden.
Zum Entschließungsantrag der CDU ist Folgendes zu sagen: Eine umfassende Evaluierung haben wir erst im Jahr 2013 durchgeführt. Darum sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, das Ausbildungsförderungsgesetz erneut zu evaluieren, zumal
aus unserer Sicht die Mittel für eine umfassende Evaluierung an anderer Stelle besser eingesetzt werden können.
Nein, ich möchte jetzt bitte nicht. - Wir lehnen also diesen Ent schließungsantrag ab. Ich freue mich auf die weitere Diskussi on im Bildungsausschuss. Hierfür bitten wir die Landesregie rung, den Sachstand zum Schüler-BAföG in einem schriftlichen Bericht darzulegen. Dann können wir intensiv darüber diskutie ren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Wichmann, Sie haben das jetzt nur an der SPD festgemacht. Das finde ich falsch. Der Städte- und Ge
meindebund hat weitreichendere Anträge gestellt, die ich teil weise grenzwertig fand, denn es sollte sogar ein ganzer Ab schnitt „Bildung“ herausgestrichen werden, an dem viele gearbeitet hatten. Und dann sollte man bitte auch den Fokus darauf legen.
Ich bin froh, dass wir den Zwischenbericht zurückgestellt ha ben, um strittige Sachen zu diskutieren. Mir ist natürlich klar, dass Ihr Oppositionsherz tief getroffen ist, weil der Begriff „Heimat-Euro“ bei uns umstritten ist. Wir hatten einen entspre chenden Antrag gestellt, dass man das anders formuliert. Das steht jetzt unter „strittig“. Wir werden als Berichterstattergrup pe 5 dazu noch einmal reden; das finde ich auch gut.
Ich meine auch, jetzt sollten wir aufhören, das schlechtzureden. Wir sollten vielmehr eine ordentliche Arbeit in der Enquete kommission machen, damit wir wegweisende Beschlüsse fas sen können. - Danke.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher des Brandenburger Landtages! Die Ihnen vorliegende Schulgesetzänderung trägt folgenden Dingen Rechnung: der Erweiterung der demokratischen Teil habe von Schülerinnen und Schülern, der Umsetzung der Kon zeption des gemeinsamen Lernens, der Aufnahme von Flücht lingskindern in unser Schulsystem, der Umsetzung der Kon zeption zur Bildung von Schulzentren, der Veränderung des Besoldungsgesetzes - ich gehe einmal davon aus, dass es mor gen beschlossen wird - sowie dem Urteil des Oberverwaltungs gerichtes zur Finanzierung der freien Schulen.
Mit dem hier Vorliegenden ist uns ein guter Wurf - sprich: Ent wurf - gelungen. Dies zeigte auch die Anhörung im Bildungs ausschuss. Besonders gefreut hat mich, dass erstmalig Vertreter des Landesschülerrates anwesend waren und ihre Stellungnah men abgegeben haben.
Wir waren uns mit den Anzuhörenden in der positiven Bewer tung der Änderung bezüglich schulischer Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern einig. Es ist gut, dass nun auch in den Klassen 1 bis 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt werden können, die Teilnahme an der Konferenz der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 4 gesichert ist und die Konferenz der Schülerinnen und Schüler beschließen kann,
dass Schülersprecherinnen und -sprecher der Schule direkt ge wählt werden; das ist ein Riesenerfolg.
- Danke.
Dies, meine Damen und Herren, ist der richtige Weg, um De mokratie schon von Kindesbeinen an erlebbar und erlernbar zu machen.
Wenn Schule sich immer mehr öffnen und kompetenzorientiert unterrichtet werden soll, dann ist allerdings auch ein Umden ken in der Zensierung bzw. Notengebung notwendig.
Dem wird in den Jahrgangsstufen 1 und 2 mit der Änderung des § 57 entsprochen. Die - übrigens schriftliche - Information zur Lernentwicklung setzt natürlich Elterngespräche voraus und kann dezidierter, als es eine Note je vermag, die Leistungs entwicklung des Kindes dokumentieren. Eine große Hilfe sind dabei indikatorengestützte Zeugnisse, die eng im Zusammen hang mit dem neuen Rahmenlehrplan zu sehen sind.
Mit der von den Regierungsfraktionen in § 68 vorgesehenen Änderung ermöglichen wir eine weitere Öffnung der Einsatz möglichkeiten für das sonstige pädagogische Personal. Und das, meine Damen und Herren, ist gut so und auch notwendig. Dadurch wird nämlich eine gute Möglichkeit der Hilfe und Un terstützung im gemeinsamen Lernen unabhängig vom Antrag der Eltern und/oder der Schule getroffen.
Dem Antrag der Grünen bezüglich des gemeinsamen Lernens können wir so allerdings nicht zustimmen.
Wir wollen das gemeinsame Lernen als Anwahlmöglichkeit belassen und somit die Entscheidung für oder gegen die Um setzung des Konzeptes des gemeinsamen Unterrichts der Basis überlassen.
Der AfD-Antrag erübrigt sich eigentlich ohne große Diskussi on; denn im Konzept für das gemeinsame Lernen sind Wahl möglichkeiten und die unabhängige Beratung der Eltern fest geschrieben, das wird auch jetzt schon so umgesetzt.
Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU findet bei uns auch keine Zustimmung.
- So was aber auch! - Sie fordern eine Höchstzahl von 23 Schü lerinnen und Schülern pro Klasse.
Wir finden, dass eine Festsetzung von Höchstzahlen im Gesetz nicht notwendig ist, da die bisherige Regelung gemäß VV-Un terrichtsorganisation ausgereicht hat, und dies die Anpassung an aktuelle Entwicklungen nicht nur erschwert, sondern jedes
Mal eine Schulgesetznovelle nach sich ziehen würde, eine Hürde, die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, in der Vergangenheit bekanntermaßen als zu hoch empfunden haben.
Zweitens: Ihre Forderungen in § 49a zum E-Learning sind be reits erfüllt. Dies kann untergesetzlich geregelt werden, wie bereits in der GOST-Verordnung geschehen. Allerdings ist wohl eher Blended Learning und nicht unbedingt E-Learning ge meint.
Die Forderung nach Einzügigkeit von Schulen im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und populär. Allerdings haben wir schon jetzt die Möglichkeit, bei 24 Kindern im Oberschulbe reich zwei Klassen mit je zwölf Schülerinnen und Schülern zu bilden.
Die Einzügigkeit gerade an Oberschulen scheitert aus meiner Sicht an der Notwendigkeit, die verschiedenen Abschlüsse zu ermöglichen, und würde dann grundsätzlich die Umsetzung von Binnendifferenzierungen nach sich ziehen. In Schulzent ren sehen wir die Möglichkeit, durch das Zulassen von einma ligen Ausnahmen Ihrem Wunsch zu entsprechen. Das aller dings kann und muss auf dem Verordnungsweg geschehen. - Das sind meine Ausführungen. Herzlichen Dank für Ihre Auf merksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kol legen! Liebe Gäste!
„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
Diese Worte John F. Kennedys gelten auch heute noch. Dem tragen wir in dem Ihnen vorliegenden Teilplan Bildung Rech nung.
In den letzten Wochen sind zahlreiche Studien zur Bildung auf den Markt gekommen. IQB-Bildungstrend, VERA 8 und PISA. Auch wenn man angesichts der Namen, Abkürzungen und der mitunter recht unterschiedlichen Ergebnisse leicht den Über blick verlieren kann - eines, meine Damen und Herren, darf nicht vergessen werden: Seit dem PISA-Schock im Jahr 2001 wird die Frage der Qualität von Bildung breit diskutiert. Dabei wird diese nicht mehr nur an den Ergebnissen einer reinen Wis
sensvermittlung gemessen. Heute stehen vielmehr die Kompe tenzen zum Wissenserwerb und - noch wichtiger - die Kompe tenzen zur Bewertung des erworbenen Wissens im Vorder grund. Es sind gerade diese Fähigkeiten, die die Menschen in postfaktischen Zeiten davor bewahren können,
populistischen Rattenfängern auf den Leim zu gehen,
und die Grundlage für lebenslanges Lernen zu legen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Land Brandenburg haben wir diese Herausforderung ange nommen. Der neue Rahmenlehrplan legt hiervon Zeugnis ab. Mit dem konzeptionell gestärkten Angebot für Schulzentren schaffen wir die Möglichkeit für das Lernen aus einem Guss.
In Zahlen macht das für die Schuljahre 2017/2018 rund 2 Mil lionen Euro und für 2018/2019 rund 3 Millionen Euro aus - plus 250 000 Euro jährlich für die wissenschaftliche Beglei tung und plus 80 Millionen Euro investive Förderung aus dem kommunalen Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2019. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen las sen, meine Damen und Herren.
Die guten Ergebnisse an den Pilotschulen zur inklusiven Bil dung machen großen Mut für den Weg zum gemeinsamen Ler nen von der 1. Klasse bis zum Oberstufenzentrum - übrigens auch hier noch einmal Zahlen, obwohl ich sonst nicht der Zah lenfreak bin: Im Schuljahr 2017/2018 sind das an Personalaus gaben für diesen Bereich rund 13 Millionen Euro und im Schul jahr 2018/2019 rund 24 - ich wiederhole: 24 - Millionen Euro.
Gutes Lernen setzt aber auch gutes Lehren voraus. Ein Erfolgs faktor sind da motivierte Lehrerinnen und Lehrer. Die Anfor derungen an unsere Pädagoginnen und Pädagogen sind ständig gewachsen. Leider hat der Respekt ihnen gegenüber abgenom men, und das Klima beim Umgang miteinander ist mancheror ten rauer geworden, wie wir erst in dieser Woche wieder erfah ren mussten. Dass dieser psychische Druck auch langfristige Krankheit zur Folge haben kann, muss ich hier sicher nicht be tonen. Wir sehen großen Handlungsbedarf.
Aus diesem Grund versuchen wir, die Ursachen zu bekämpfen. Dafür brauchen wir aber einen langen Atem; das werden wir nicht auf die Schnelle lösen können. Dazu ist ein gesellschaftli cher Prozess, in den sich alle Beteiligten aktiv einbringen, not wendig.
Wir können aber hier und heute etwas tun, um den Folgen bes ser begegnen zu können. Zum einen geht es um die Vertretung von dauererkrankten Schulleiterinnen und Schulleitern. Ihnen sind sicherlich aus den einzelnen Wahlkreisen Beispiele be kannt, dass manch ein erkrankter Schulleiter bis zu vier Jahre kommissarisch vertreten wurde. Das ist nicht hinnehmbar. Aus diesem Grunde beantragen die Regierungsfraktionen die Um
wandlung von 15 Vertretungslehrerstellen in Leitungsstellen. Damit wollen wir das Engagement der Lehrerinnen und Leh rer, die ihre Schulen wegen des krankheitsbedingten Ausfalls der Stammkräfte kommissarisch leiten, zeitnah und angemes sen honorieren.
Die zweite Änderung, auf die ich hier eingehen möchte, betrifft die zeitliche Verschiebung von kw-Vermerken bei den Schul ämtern im Land. Wie wir alle wissen, erfolgen Neueinstellun gen von Lehrkräften nicht von allein. Dafür sind sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vier Schulämtern zu ständig. Dabei halten wir den Personalabbau - also die kw-Ver merke -, wie ihn die Bedarfsplanung noch vorsieht, zurzeit für nicht durchführbar und nehmen die kw-Vermerke bis zum Jahr 2020 heraus. Und das ist auch gut so.
Keine Bildung ist immer teurer als gute Bildung. Lassen Sie uns heute gemeinsam mit diesem Haushaltsbeschluss das Uns rige für eine gute Bildung im Land tun! Stimmen Sie diesem Einzelplan zu! - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kol legen! Liebe Gäste! Das Thema Schulzentrum gewinnt an Fahrt. Im Dezember des vergangenen Jahres haben die Koaliti onsfraktionen von SPD und die Linke die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Stärkung von Schulzentren im Land vorzulegen. Seit diesem Tag hatte ich - wie sicherlich meine Kollegin Frau Dannenberg - mehrere Anfragen und Anrufe von Schulleiterinnen und Schulleitern, aber auch kom munalen Vertreterinnen und Vertretern: Wir haben doch im Landtag zu den Schulzentren etwas in Auftrag gegeben, wir wollen so schnell wie möglich in diese Richtung gehen! Wann gibt es konkrete Ergebnisse? - Das kam dabei immer wieder vor. Berlinnah, berlinfern - alles war dabei. Dies macht deut lich, mit welcher Aufmerksamkeit das Thema in der interes sierten Öffentlichkeit verfolgt wird und wie notwendig eine derartige inhaltliche Betrachtung gewesen ist.
Ich danke dem Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern ganz herzlich dafür, dass sie mit dem nun vorgelegten Konzept Antworten auf brennende Fragen geben. Ausgehend von einer umfassenden Beschreibung der Ist-Situation werden die Phasen und Wege aufgezeigt, die bei der Gründung eines Schulzentrums in der Praxis beschritten werden müssen. Gleichzeitig werden den Schulen und ihren Trägern konkrete Instrumente zur Unterstützung an die Hand gegeben; der Mi nister verwies vorhin schon darauf. Das wird übrigens sehn lichst erwartet, wie man vorhin auch von mir schon gehört hat.
Nicht minder wichtig ist die Benennung möglicher Fallstricke und Hemmschuhe, die weiteren Gründungen hier und da ent gegenstehen können, sowie das Aufzeigen möglicher Lösungs ansätze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Anfang an war für die SPD-Fraktion eines klar: Schulzentren sind nicht das Allheilmittel für alle Fragen der Bildungspolitik. Sie sind we der als Einstieg in die Einheitsschule noch als Auferstehung der alten POS zu verstehen, wie hier und da schon zu verneh men war. Sie sind vielmehr ein Steinchen im Mosaik einer in novativen Schullandschaft, sie sind ebenfalls ein Baustein auf dem Weg zum längeren gemeinsamen Lernen im Land, und sie sind ein Angebot, meine Damen und Herren, an die Kommu nen im Land, denn Schule wird im Land Brandenburg in erster Linie von den Städten und Gemeinden, den Ämtern und Land kreisen getragen.
Aber die Rahmenbedingungen verändern sich. Die demografi sche Entwicklung führt im berlinnahen Raum zu boomenden Schülerzahlen und dem Bedarf, immer neue Bildungseinrich tungen ans Netz zu bringen oder sie zu vergrößern. In anderen Teilen Brandenburgs hingegen kämpfen Schulen um jedes Kind und ihren Bestand. Aber auch die Entwicklung in der
Pädagogik sowie neue Erkenntnisse in der Erziehungswissen schaft führen zu geänderten Anforderungen an das System Schule. So benötigt ein moderner Unterricht, der die individu ellen Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in den Fokus des Lernens stellt, andere Raumkonzepte als der klassische Frontalunterricht. Arbeit in Kleingruppen und Tei lungsunterricht erfordern in der Regel mehr Platz. Das ist auch in meiner Beispielschule im Oderbruch so.
Die Integration der Flüchtlingskinder erfordert kleine Räume neben den vorhandenen Klassenräumen. Gemeinsamer Unter richt erfordert Rückzugs- und Förderräume. Und das kann der zeit nicht gewährleistet werden. Das heißt, wir benötigen neue Rahmenbedingungen, und es muss mehr gebaut werden.
Diese Unterrichtsformen - wie eben angesprochen - machen aber auch mehr Personal nötig. Hier steht vornehmlich das Land in der Pflicht. Ein Blick in den Landeshaushalt zeigt, dass wir diese Herausforderung angenommen haben. Ja, da können Sie sowohl in das aktuelle als auch in das in Aufstellung be findliche Werk schauen.
Mit der Möglichkeit, Primar- und Sekundarstufe in einer Schu le zu bündeln, machen wir den Kommunen das Angebot, ihre Schulträgeraufgaben ein Stück weit effizienter gestalten zu können und auch zur Sicherung des Standorts beizutragen.
Zugegeben, der Ansatz ist bei Weitem nicht neu. Seit 1993 be steht in Brandenburg hierzu die schulgesetzliche Möglichkeit. 35 Bildungseinrichtungen - wie die Grund- und Oberschule Rüdersdorf oder die Grund- und Oberschule Wilhelmshorst - sind bisher diesen Weg gegangen. Somit können Kinder bereits an einem Drittel aller Ober- und Gesamtschulen gemeinsam von Klasse 1 bis 10 lernen, allerdings an über der Hälfte der Schulen bisher nicht.
Warum ist dies trotz der unbestreitbaren Vorteile für die han delnden Träger und des eingangs kolportierten Interesses so? Das Konzept des MBJS gibt dankenswerterweise auch hier Antworten. Denn der Weg hin zur Schule aus einem Guss ist anspruchsvoll und nicht immer leicht zu beschreiten.
Da sind zum einen die zahlreichen rechtlichen Fragen und Ver fahrensschritte zu beachten, die von den Bürgermeistern und Gemeindevertretungen vielleicht nur einmal in ihrer Amtszeit gemeistert werden müssen. Auf der anderen Seite gilt es, viele unterschiedliche Akteure aus unterschiedlichen Ebenen für das gemeinsame Ziel zu gewinnen, die notwendigen Schritte ein vernehmlich zu gehen. Das Gleiche gilt für die Ausgestaltung und Umsetzung eines gemeinsamen Schulkonzepts, denn, mei ne Damen und Herren, ein „Weiter so!“ in den Partnerschulen soll und kann es nicht geben, wenn Neues zum Wohl der Schü lerinnen und Schüler entstehen soll.
Wie immer, wenn Personen handeln und interagieren, treffen wir auch auf allzu Menschliches. Die Frage nach den direkten Aus wirkungen auf die Betroffenen und ihre Zukunft an der Schule kann von dem rein rationalen Handeln nicht getrennt werden. So hatten in der Praxis manche Grundschulleitrinnen und -leiter Sorge um ihre berufliche Perspektive, und so kann aus einem Gefühl der Unsicherheit letztlich sogar Widerstand wachsen.
In meiner Beispielschule im Oderbruch war das ein großes Thema. Dazu gehörten auch die Fragen: Gehen die Bedürfnis se der Kleinen in so einem Konstrukt etwa unter? Haben wir
als Grundschullehrerinnen und -lehrer einen direkten An sprechpartner, der auch der Schulleitung angehört?
Nunmehr sind tragbare Lösungen in Sicht. Die eben skizzier ten Sorgen und Vorbehalte machen eines sehr deutlich: Wenn wir die Idee des längeren gemeinsamen Lernens weiter be flügeln wollen, brauchen wir eine bessere Unterstützung der Akteure, umfangreiche Beratung und Begleitung seitens der staatlichen Schulämter, des LISUM und des MBJS. Gerade für diesen Komplex zeigt das Konzept gute Ansätze auf, um die Prozesse besser gestalten zu können. Eine wissenschaftliche Begleitung einzelner Schulzentren - wie im vorliegenden Text ausgewiesen - halten auch wir für ein probates Mittel, das alle Beteiligten voranbringen kann.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, „Schulvisitati on“ heißt das Instrument, mit dem im Land Brandenburg der häufig gestellten Frage nach der Qualität von Schule nachge gangen wird - einer Frage, die immer mehr an Bedeutung gewinnt und Eltern bei der Wahl der Schule in zunehmender Weise bewegt. Ich kenne Bürgermeister, die zu Recht stolz auf neu zugezogene Familien sind, die ihre Wohnortwahl wegen der besonderen Qualität der örtlichen Schule getroffen haben. Auch hieran müssen sich Schulzentren messen lassen, wenn sie auf weitere Akzeptanz treffen wollen.
Wie sieht es da nun aus? Die bestehenden Schulzentren zeigen ihre Stärken vornehmlich bei einem strukturierten und methodisch vielfältigen Unterricht sowie in der Kooperation der Schule mit anderen, auch außerschulischen Partnern, und nennen sich heute häufig schon mit Stolz „Schulcampus“.
Auf der anderen Seite bereitet die Entwicklung des durchgän gigen schulinternen Curriculums hier und da noch Schwierig keiten. Die werden sich aber mit der Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne sehr gut lösen lassen. Bei der Aufgaben wahrnehmung der einheitlichen Schulleitung kann an manchen Orten noch zugelegt werden.
Aus den dargestellten Ergebnissen wird deutlich, wie wichtig eine externe Unterstützung an dieser Stelle und gerade für die bereits bestehenden Schulen ist. Ich möchte den Minister mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher ausdrücklich ermutigen, diese konstruktive Begleitung der zukünftigen so wie der bestehenden Einrichtungen weiter auszubauen.
Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen auf dem Weg zum längeren gemeinsamen Lernen alle Schulen mitneh men und unsere Schullandschaft noch positiver gestalten. Wir tun dies auch, um die Schulträger bei ihrer Aufgabe zu unter stützen. Wir tun dies aber in erster Linie um unserer Kinder und ihrer Zukunft willen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Ansatz richtig ist: eine Schule aus einem Guss, mit einem inhaltlichen Schulkon zept - abgestimmt auf alle Klassenstufen von 1 bis 10 und einem nahtlosen Übergang nach der 6. Klasse, ohne die Brüche im Freundeskreis der Kinder und all den Stress, der den Fami lien durch das Ü7-Verfahren allerorts bereitet wird.
Nicht nur als Abgeordnete, sondern auch als Schulleiterin und Mutter weiß ich gut, wovon ich hier rede. Wissbegierige Kin der, motivierte Lehrerinnen und Lehrer und am Wohl ihrer Sprösslinge interessierte Eltern sind wesentliche Faktoren für
eine gute Schule. Ein modernes pädagogisches Fundament so wie eine zeitgemäße Ausstattung kommen hinzu, und da hängt es manchmal auch einfach am Geld - für Personal und die Aus stattung mit Sachmitteln.
Die SPD-Fraktion unterstützt daher ausdrücklich, wenn Mittel sowohl für die Bereitstellung zusätzlicher Lehrkräfte als auch für Investitionen in die Schulinfrastruktur bereitgestellt werden - sei es zum Beispiel für die Berücksichtigung zusätzlicher An rechnungsstunden, sei es durch die Bereitstellung einer Förde rung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm -, denn wir wollen nicht nur ideelle Hilfe und gute Worte geben - nein, auch Zählbares für die hier Handelnden wollen wir leisten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hier in Branden burg haben uns zusammen auf den Weg des längeren gemein samen Lernens gemacht. Starke Schulzentren werden uns da bei helfen, auch zukünftig Schule im ganzen Land anzubieten, die unseren Kindern das Beste für ihren weiteren Lebensweg mitzugeben vermag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksam keit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch wir sehen ganz deutlich, dass un ser Land vor großen Herausforderungen steht; genannt seien der Generationswechsel, die Inklusion und die Integration von Flüchtlingskindern, die mehr Lehrkräfte erforderlich machen. Allerdings, Herr Hoffmann, Schwarzmalerei hilft uns nicht weiter. Wir haben schon viel erreicht.
- Bleiben Sie ganz ruhig, es geht gleich weiter.
Der Antrag der Opposition - das haben Sie vorhin selbst deut lich gemacht - nimmt die Intention des Sachsenstipendiums auf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel ist sehr
löblich. Das Sachsenstipendium und das hier entwickelte bran denburgische Pendant sind aus meiner Sicht allerdings nur ein Zahn am großen Rad der Bestrebungen, Lehrerinnen und Leh rer für die ländlichen Regionen zu finden.
- Nun wartet mal ab!
Übrigens, bezüglich des Sachsenstipendiums gibt es noch kei ne validen Erhebungen über Mitnahmeeffekte aus dem und in den ländlichen Raum. Wie ist es denn nun? Sind die Stipendia ten junge Leute, die aus einer ländlichen Region kommen und sowieso vorhatten, zurückzugehen?
Welche Förderung genau haben sie erhalten? Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, was passiert nach den zwei Jah ren, für die die Menschen verpflichtet wurden? Bleiben sie dort oder nicht? Da wir das nicht wissen, sagen wir: Wir möchten valide Erkenntnisse, wollen das genau betrachten
und schauen, inwiefern solche Dinge umgesetzt werden kön nen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den von mir ge nannten Gründen haben wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung gebeten, die Wirkung und die Effekte des sogenannten Sachsenstipendiums oder möglicherweise glei cher Instrumente in anderen Bundesländern zur Anwerbung und Bindung von Lehrerinnen und Lehrern an die ländlichen Räume zu analysieren, zu bewerten und natürlich die Einfüh rung eines solchen Stipendiums zu prüfen. Das heißt allerdings auch, zu schauen, ob es sinnvoll ist, dies in Brandenburg um zusetzen, und wie man es hier, unter unseren Bedingungen, umsetzen kann.
Allein für das Schuljahr 2016/2017, meine Damen und Herren, sind 1 400 Neueinstellungen von Lehrern geplant, und ein Großteil ist schon realisiert. Das zeigt, dass Brandenburg im Wettbewerb mit anderen Ländern gut aufgestellt ist. Ja, jetzt höre ich die Opposition wieder:
„Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht wer den könnte.“
Deswegen erscheint es uns als notwendig, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport über die bisher praktizierten Erfah rungen der Lehrkräftegewinnung zu berichten und gegebenen falls nachzusteuern.
- Ach, hört auf zu quietschen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner, aus un serer Sicht entscheiden sich Bewerber wegen guter oder schlechter Arbeitsbedingungen für oder gegen eine Stelle. Da zu zählt erstens, ob die Schule gut ist - wir sind dabei, dies zu verbessern -, zweitens welche Fächer gebraucht werden und welche Fächer der Bewerber unterrichtet, und drittens - das ist nicht unerheblich, da können Sie so viel schreien, wie Sie wol len -
die Bezahlung. Wir sind in Verhandlungen, besondere Bedin gungen für Lehrerinnen und Lehrer an Oberschulen zu schaf fen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Ihnen un ser Entschließungsantrag zu dünn erscheint, so lässt er doch einen großen Handlungsspielraum
und beachtet aus unserer Sicht all die kleinen Zähne, die not wendig sind, um das große Zahnrad der Lehrergewinnung in Bewegung zu halten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksam keit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Fachbezogene Vertretung bei Unter richtsausfall hört sich ja erst einmal ganz gut an. Aber Sie ha ben uns hier einen Schüttelshake, bestehend aus Ihrem Antrag vom April 2015, dem Antrag von BVB/FREIE WÄHLER so wie einigen Körnchen aus dem gestrigen CDU-Antrag, präsen tiert. Zudem trägt er eine falsche Beschriftung und ist äußerst irreführend. Meinen Sie, Kollegen der AfD, tatsächlich, dass durch eine nach Fächern differenzierte Erfassung der Ausfall stunden automatisch fachbezogene Unterrichtsvertretung be wirkt wird? Ich als ehemalige Schulleiterin sage Ihnen heute: Dem ist nicht so.
Eher bewirkt dies einen höheren Verwaltungsaufwand für die Schulleiterinnen und Schulleiter und macht sich dementspre chend bemerkbar. Das wollen Sie doch wohl auch nicht!
Vielmehr, meine Damen und Herren, sollten wir den heutigen Tag nutzen und den vielen engagierten Lehrerinnen und Leh rern und den Schulleitungen danken.
(Beifall SPD - Schröder [AfD]: Nun ist‘s genug mit der Heuchelei; das kann doch nicht wahr sein! Irgendwann ist mal Schluss! Immer wenn keine Lösung in Sicht ist, kommen Sie mit einem Dank!)
Dies tue ich im Namen meiner Fraktion und wünsche allen Lehrkräften eine erholsame Ferienzeit.
Nun aber zurück zum Antrag der AfD.
Sie schreiben: Die Einstellung von qualifizierten Lehrkräften ist dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. - Wissen Sie eigent lich, wovon Sie reden? Das erfolgt täglich in den Schulämtern und bedarf, wie wir gestern schon ausführlich besprochen ha ben, eines großen Aufwandes; viele verschiedene Facetten kommen zum Tragen.
Wir lehnen den AfD-Antrag und den Änderungsantrag der CDU ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kol legen! Sehr geehrte Gäste des Brandenburger Landtages!
„Auch der humane Fortschritt verläuft heute […] über elektronische Technologien. Um an ihm teilhaben zu
können, benötigen wir alle demnächst nicht nur An schlüsse, um ans Netz gehen zu können. Wir müssen uns in der computerisierten Medienwelt auch zurechtfinden.“
Mit diesen Worten hat der Bielefelder Pädagogikprofessor Die ter Baacke bereits 1997 den Grundstein für eine eigenständige Medienpädagogik gehalten. Seitdem hat auch der Begriff Me dienkompetenz Einzug in die Bildungspolitik gefunden.
Heute wollen wir schauen, an welcher Stelle des langen Weges wir in Brandenburg mittlerweile stehen. Die ersten Vorarbeiten sind im Dezember 2010 mit dem entsprechenden Landtagsbeschluss geleistet worden. Zu dessen Umsetzung hatte das MBJS das Konzept zur Stärkung der Medienkompetenz erar beitet und vorgelegt. Seit dem Jahr 2012 ist dieses nun am Netz. In der Folge konnte im Sommer 2012 die Rahmenverein barung zwischen der mabb und dem Ministerium unterzeichnet werden. Der Aufbau eines Landesportals, die Initiierung eines Landesnetzwerkes und zahlreicher regionaler Netzwerke sowie die Bildung des Verbundes Bildungsmedien sind nur einzelne Ergebnisse dieser Vereinbarung.
Als elementaren Schritt möchte ich an dieser Stelle auch auf die Erarbeitung des Basiskurrikulums Medienbildung in neuer Rahmenplanung hinweisen. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Berliner Senatsverwaltung ist ein länderübergrei fendes Werk entstanden, das bundesweit Beachtung und Aner kennung gefunden hat.
Sie sehen also: Es ist schon viel erreicht worden, und wir sind in Brandenburg auf einem guten Weg in Sachen Medienkom petenz.
Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Vertreterin der Re gierungskoalition die Arbeit der von ihr getragenen Regierung positiv darstellt. Dass ich mit meiner Auffassung bei diesem Themenfeld aber nicht allein stehe, zeigt ein Blick auf die ak tuellen Ergebnisse des bildungspolitischen Forums des Lan desverbandes Medienbildung Brandenburg e. V. vom gestri gen Tag. Dort wurde die Rahmenvereinbarung von den Teil nehmerinnen und Teilnehmern grundsätzlich als praktikabel und gut eingeschätzt. Gleiches gilt für den Stellenwert der Medienbildung in der Aus- und Weiterbildung des Lehrkör pers.
Mit dem Lehrerbildungsgesetz und der Änderung der Studien ordnung an der Uni Potsdam sowie der Festlegung der Medien bildung als Pflichtmodul in der Masterausbildung sind weitere Bausteine erbracht worden. Natürlich wurden auch Nachholbe darfe herausgearbeitet. Gerade im Bereich der elementaren Medienbildung, wie wir vorhin schon gehört haben, aber auch in der Frage der Prüfungsrelevanz gibt es aus der Praxis eine Erwartungshaltung an die Politik.
Mit unserem Antrag gehen wir Regierungsfraktionen darauf ein. In diesem Jahr ist es an der Zeit, den Umsetzungsstand der bisherigen Konzeption zu erfassen und die Wirksamkeit der begleitenden Förderprogramme zu beleuchten. Dies ist unser nachdrücklicher Wunsch an die Landesregierung. Es geht also zunächst um die Erteilung eines Prüfauftrags und erst in einem zweiten Schritt um eine Fortschreibung und Weiterentwicklung der bewährten Konzepte.
Mit Blick auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besteht hierüber aus meiner Sicht Konsens. Große Zweifel hege ich dagegen an dem Versuch der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, die Medienkompetenz im We sentlichen durch die Einführung regelmäßiger Projekttage an den Schulen voranbringen zu wollen. Das ist aus meiner Sicht dann doch zu kurz gesprungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, Sie stimmen mit mir überein, dass die Stärkung der medienbezogenen Hand lungskompetenz der Schülerinnen und Schüler im ganzen Schuljahr und nicht nur an einzelnen Tagen erfolgen muss.
Aber zurück zum eigentlichen Thema: Auf der Grundlage der gesicherten Untersuchungsergebnisse muss die Fortentwick lung erfolgen. Daher scheint mir im Übrigen eine Überweisung unseres zielführenden Antrages in den Ausschuss nicht zweck dienlich zu sein. Hier gilt: Erst die Daten, dann das Handeln. Wir werden noch genug Zeit finden, ausgiebig über die Inhalte und Ergebnisse des eingeforderten Berichts und die daraus zu ziehenden Schlüsse zu beraten. So sieht aus unserer Sicht die sinnvolle Vorgehensweise aus.
Wir wollen heute den Startschuss zum Update Medienkompe tenz 2.0 in Brandenburg geben. Daher stimmen Sie unserem Antrag bitte zu! Wir werden den Anträgen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und auch nicht deren Überweisung zu stimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ihnen liegt das Konzept zur landesweiten Verbes serung der Qualität und zur Stärkung und Verstetigung der Netzwerke Gesunde Kinder gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 19. März 2015 vor. Es ist mir ein Bedürfnis, gleich am Anfang Danke für dieses fundierte Konzept zu sa gen. Ich freue mich, dass auch die notwendigen Richtlinien da zu, wie wir gerade gehört haben, jetzt vorliegen.
Mit dem Beschluss vom 19. März 2015 hat der Landtag Bran denburg eine Stärkung und den weiteren Ausbau der Netz werke beschlossen, und das ist auch gut so. Denn mit der deut lichen Erhöhung der Haushaltsansätze soll durch eine ange messene und bedarfsgerechte Personal- und Sachausstattung der regionalen und überregionalen Netzwerkkoordination die Qualität der Netzwerkarbeit gesichert und verbessert werden, die Zahl der qualifizierten ehrenamtlichen Familienpatinnen und -paten erhöht und deren längerfristige Mitarbeit im Netz werk gesichert, die Zahl der teilnehmenden Familien erhöht und damit die Reichweite ausgebaut sowie das Projekt insge samt verstetigt und gestärkt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich bereits in meiner Rede im März 2015 festgestellt habe, sind die Netz werke Gesunde Kinder ein probates Mittel, um das Recht un serer Kleinsten auf ein gesundes Aufwachsen umzusetzen. Die Kernaufgabe besteht darin - das möchte ich hier noch einmal klar und deutlich darlegen -, zu ermöglichen, dass Familien mit Säuglingen und Kleinkindern alle Hilfen und die erforder liche Unterstützung für eine gesunde Entwicklung ihrer Kin der passgenau erhalten, und zwar unmittelbar in ihrer Lebens welt.
Damit ist das Netzwerk heute ein niedrigschwelliges und ko stenloses Angebot für alle Schwangeren und Familien mit Kin dern von null bis drei Jahren, die dieses nutzen wollen. Die Ih nen vorliegende Konzeption macht zum einen die Charakteristik des Netzwerkes deutlich, geht dezidiert auf die Struktur und Arbeitsweise ein und zeigt in einem weiteren Abschnitt, in welcher Zeitschiene das Netzwerk flächendeckend umgesetzt werden kann.
Eine häufig gestellte Forderung war, eine dauerhafte Finanzie rung der Netzwerkarbeit sicherzustellen. Dem trägt die Darle gung zur Personal- und Sachkostenausstattung in diesem Kon zept Rechnung, und ich nehme an, in den Richtlinien werden wir dazu noch Genaueres erfahren. An dieser Stelle sei mir er laubt, aus dem Konzept zu zitieren:
„Das Ziel der künftigen Förderung soll sein, dass jedes regionale Netzwerk auskömmlich finanziert wird. Die Landesregierung beabsichtigt daher, ab 2016 die Förde rung der Personalausstattung auf bis zu 45 000 Euro je
kreisfreie Stadt und 90 000 Euro je Landkreis auszuwei ten. Mit diesem erhöhten Ansatz können in den kreis freien Städten jeweils eine und in den Landkreisen zwei Vollzeitstellen für die Netzwerkarbeit ausfinanziert wer den, wobei die Anzahl der zu fördernden Stellen(-teile) bzw. Personen nach örtlichem Bedarf und die sich daraus ergebenden Strukturen und Aufgaben im Rahmen der An tragsstellung entschieden werden.“
Wir alle wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das bürgerschaftliche Engagement das Rückgrat dieser erfolg reichen Netzwerkarbeit ist. Rund 1 000 ehrenamtliche Patinnen und Paten tragen wesentlich zum Gelingen dieses Konzeptes bei. Dafür noch einmal unser Dank!
Den vielen engagierten Ehrenamtlern in den Netzwerken heute nur Danke zu sagen - das wissen wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren -, reicht allerdings nicht aus. Deshalb un terstützen wir das in der Konzeption dargelegte Vorhaben der jährlichen Ehrungen.
Langer Rede kurzer Sinn: Uns liegt ein gutes Konzept vor. Wir werden alles daransetzen, es weiterhin positiv zu begleiten und somit die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lie be Gäste! Ich darf heute in der 2. Lesung als bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zum Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden reden. Deswegen werden Sie mir nachsehen, dass ich nichts Grundsätzliches zum Gesetzent wurf sagen werde - zumal es keine Kritik an der Anpassung der Struktur der Landesbehörden an die Aufgabenverteilung in der Landesregierung gab.
Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, der Bildungsteil allerdings ist umstritten. Bereits in der 1. Le sung hat Kollege Hoffmann von der „Rückabwicklung der un säglichen Schulamtsreform“ gesprochen. Gleichzeitig hat er im Bildungsausschuss deutlich gemacht, dass er die ange dachte Struktur auch nicht für gut hält. Frau Nonnemacher wiederum machte in der 1. Lesung deutlich, dass es sich bei der Schulämterreform um eine „klassische Rolle rückwärts“ handele.
Ja, auch wir haben darüber diskutiert, wie man bei den stetig steigenden Aufgaben eine günstigere Struktur der Schulämter hinbekommt. Anstelle des bisherigen Landesschulamtes sollen vier Schulämter als untere Landesbehörde errichtet werden. Diese werden an den Standorten der bisherigen Regionalstellen des Landesschulamtes eingerichtet. Grund dafür ist, dass der Organisationsaufbau des Landesschulamtes in Teilen zu Dop pelstrukturen und längeren Verwaltungswegen geführt hat. Mit der Reform der Schulaufsicht wird sie schlanker und effektiver. Ja, wir müssen natürlich, wenn die Verwaltungsstrukturreform umgesetzt wurde, noch einmal über die Anzahl und Verteilung der Schulämter im Land diskutieren und gegebenenfalls nach justieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor der letzten Re form gab es einen umfangreichen Evaluationsbericht, der mehr als 100 Aufgaben der Schulämter identifiziert hat. Diese Aufgaben wurden in einem monatelangen Prozess unter Ein beziehung von Ministerium, Schulämtern und externer Unter stützung bewertet und den Ebenen zugeordnet. Jetzt wird die se zusätzliche Behörde abgeschafft. Nun fordern Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, alles so zu belassen, die Problemlage zu evaluieren und das gesamte Verfahren noch einmal aufzumachen? Das wäre ein falsches Signal, denn die Schulämter müssen arbeiten und erwarten von uns, dass sie in die Lage versetzt werden, den neuen Bedingungen wie der Einstellung von 500 neuen Lehrkräften Rechnung zu tragen.
Speziell von Frau von Halem wurde immer wieder kritisiert, dass eine zusätzliche Behörde wie das Landesschulamt doch eher zu Reibungsverlusten führen würde. Diese Reibungsver luste wollen wir nun aufheben. Wir wollen dafür sorgen, dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen in der neu zu schaffenden Struktur ohne die angesprochenen Reibungs verluste vonstattengehen kann. Uns ist klar, dass die vorhan denen Personalstellen für die Vielfalt der Aufgaben nicht aus reichen. Aus diesem Grunde sind im Nachtragshaushalt 18 zu sätzliche Stellen enthalten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Von der Opposition und den damaligen Anzuhörenden wurde immer wieder gefordert, die Schulämter vom Ministerium aus besser zu steuern. Dies ist übrigens genau die Zielrichtung, die dieser im Gesetzentwurf enthaltenen Strukturänderung zugrunde liegt. Also: Lassen Sie uns diesen Prozess gemeinsam ergebnisorientiert begleiten, und bereiten wir mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf die Grundlage für lange fällige Entscheidungen. Das Gleiche gilt für die von der Opposition für nicht gut befundene Anglie derung des ehemaligen LaLeb an das MBJS. Wir jedoch halten diesen Schritt für einen guten, um kurze Wege zwischen dem dafür zuständigen neuen Referat und dem bereits vorhandenen zu gestalten. Aus unserer Sicht sind vielfältige Synergien mög lich, die sich positiv auf die Arbeit gerade im Bereich Lehrer bildung auswirken können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dem eingangs Dargestellten wird deutlich, dass wir, die SPD-Fraktion, dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich bitte Sie, dies auch zu tun. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lie be Gäste! Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, zu je der passenden Gelegenheit, ich meine unpassenden Gelegen heit
- lassen Sie mich ausreden -, passende gibt es bei dieser Geisteshaltung leider nicht, betont Ihr Fraktionsvorsitzender: Frau Merkel, nein, wir wollen das gar nicht schaffen!
Jetzt wird es deutlich! Genau diese Geisteshaltung ist auch Motor Ihres heutigen Gesetzentwurfs!
Während sich alle anderen Fraktionen in diesem Hohen Haus Gedanken darüber machen, wie wir eine gelingende Integrati on der zu uns flüchtenden Menschen ausgestalten können, ge fallen Sie sich von Parlamentssitzung zu Parlamentssitzung in Ihrer bornierten Verweigerungshaltung!
Ja, es ist richtig, dass in einigen Orten im Land Brandenburg Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen in An spruch genommen werden mussten und mancherorts auch noch müssen.
Übrigens - meine Herren, hören Sie mir ruhig zu! - gibt es nur eine einzige Sporthalle, die für den Sportunterricht genutzt worden war und jetzt für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, nämlich in Seelow. Ich kann Ihnen hier klar und deutlich sagen: Wir haben den Schulsport ordentlich organi siert!
Anders als in Ihrer Begründung impliziert, machen die Kommu nen das aber nicht, weil sie sich das Leben leicht machen wollen, sondern weil es an diesen Orten schlichtweg keine Alternativen gibt. Anders als von Ihnen vielleicht vermutet, ist die Inan spruchnahme von Turnhallen nicht die Regel, sondern vielmehr die Ausnahme. Jeder Bürgermeister, jede Bürgermeisterin ist sich sehr wohl bewusst, was die Belegung von Turnhallen be deutet. Es bedeutet zunächst die Herrichtung und den Aufbau von Infrastruktur. Dann bedeutet es einen hohen Koordinie rungsaufwand, zum Beispiel zur Absicherung von Sportunter richt durch die Organisation des Schülertransfers in andere Turn hallen. In Seelow haben wir das gelöst, indem die Schülerinnen und Schüler in anderen Turnhallen in Seelow unterrichtet wer den. Gleichsam bedeutet es aber auch die Diskussion mit Sport vereinen vor Ort über die Ausgestaltung und, ja, manchmal auch das Aussetzen des Trainingsbetriebes. Dies alles bürdet sich ein Bürgermeister oder Landrat aber nicht auf, wenn er tragfähige und menschenwürdige Alternativen zur Verfügung hat.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, was wäre das Ergebnis, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden? In Ihrer Begründung heißt es, der Sportunterricht an den Schulen kön ne vor allem im Winter nur in der Sporthalle stattfinden. - Ja, Sport im Freien halte ich bei diesen Temperaturen auch für un verantwortlich, aber wir haben ja Lösungen. Für geradezu menschenverachtend halte ich es jedoch, wenn wir per Gesetz ausschließen, dass Menschen auch in Turnhallen untergebracht werden können. Was hätte die Annahme Ihres Antrags zur Folge? Wir müssten an einigen Orten - ich betone: an eini gen wenigen Orten - wieder Zelte aufbauen. Kleine Kinder wä ren gezwungen, bei diesem Wetter im Freien zu spielen. Mütter müssten ihre Säuglinge unter unwürdigsten Bedingungen stil len. Bei zweistelligen Minustemperaturen hätten wir Zustände, die ich nur als unmenschlich bezeichnen kann.
Das kann ein Mensch, der nur einen Hauch von Empathie und Herz besitzt, nicht wollen.
Noch eines zur Klarstellung: Turnhallen sind - anders als in Ih rem Antrag formuliert - keine Übergangswohnheime, sondern reine Notunterkünfte. Genau deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass unsere Kommunen so gut wie keine Zeltunterkünfte mehr belegt haben, sondern ein festes Dach über dem Kopf mittler weile Standard ist. Unsere Bürgermeister und Landräte brau chen Ihren Antrag nicht, um verantwortungsvolle Politik für ihre Bürgerinnen und Bürger zu machen!
Lassen Sie mich abschließend zu dem in Ihrer Begründung zi tierten Landessportbund kommen. In der Pressemitteilung des LSB, die Sie zitieren, heißt es wörtlich:
„Der Landessportbund Brandenburg e.V. unterstützt das Bemühen der Landesregierung, den derzeit in Deutsch land ankommenden Flüchtlingen eine ansprechende Will kommenskultur zuteilwerden zu lassen. Mit seinen Vereinen ist der LSB schon seit Jahren aktiv, um gelebte Inte gration zu betreiben und Wege zu ebnen, sich am gesell schaftlichen Leben im Land Brandenburg zu beteiligen.“
Das, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, ist eine ganz andere Geisteshaltung als die, die Sie mit Ihrem Antrag an den Tag legen. Da geht es um Willkommenskultur und Teilhabe und nicht um Ausgrenzung, Abschottung und Abschreckung!
Wir nehmen also zur Kenntnis, dass es dem Landessportbund um eine ernsthafte und verantwortungsbewusste Debatte geht, Ihnen allerdings nur um plumpe Stimmungsmache. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident!
(Der Abgeordnete Hoffmann diskutiert lebhaft mit dem Abgeordneten Domres über den Grundschulstandort Kar städt. Dabei fallen Materialien von der Abgeordneten bank. - Heiterkeit)
- Was macht Herr Hoffmann denn da?
Wenn er da weggeht, kann ich weiterreden.
Also: Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Der Ihnen vorliegende Antrag zur Erstellung eines
Konzeptes zur Stärkung von Schulzentren hat nicht nur gerade eben, sondern auch schon im Vorfeld viel Staub aufgewirbelt. Ehrlich gesagt, kann ich das nicht verstehen, denn wir als SPDFraktion haben immer gesagt, dass es keine neue Schulform geben wird.
Wir stehen für Schulfrieden! Schließlich gibt es schon ca. 30 Schulzentren, die durch den Zusammenschluss von Grund- und Oberschulen entstanden sind. Wir nennen sie nur noch nicht Schulzentren. Die Oberschulen mit angegliedertem Grund schulteil haben sich bewährt und sind ein probates Mittel zur Reaktion auf die gegenwärtige demografische Entwicklung. Ja, Sie haben Recht, meine Damen und Herren, es ist somit nichts Neues. Und doch war es uns wichtig, mit diesem Antrag Schul träger zu ermutigen, sich weiterhin auf den Weg zu machen. Dies wird nicht par ordre du mufti, sondern immer auf freiwil liger Basis erfolgen.
Damit die Entwicklung von Schulzentren auf entsprechender Grundlage geschieht, benötigen wir ein gut ausgefeiltes Kon zept, das aus unserer Sicht auch Außen- bzw. Filialstandorte in den berlinfernen Regionen einschließt.
Nein. - Ich entnehme der vorangegangenen Diskussion, dass die CDU die Angst umtreibt, dass durch den Antrag die Tür zu einer neuen Schulform aufgemacht wird und die Fahrtwege noch länger werden. Meine Damen und Herren, diese Ängste kann ich Ihnen nehmen. Wir wollen, wie aus den im Antrag aufgeführten Forderungen ersichtlich ist, die Möglichkeit er öffnen und die Grundlagen schaffen, um dies zu vermeiden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle unser Anliegen kurz und knapp zusammenfassen: Wir setzen auf gute Bildung für alle und auf ein verlässliches, klar strukturiertes Schulsystem. Um längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, wollen wir Schulzentren dort fördern, wo es gewünscht wird. Die Gymna sien bleiben erhalten. Freiwilligkeit ist Trumpf.
Von oben verordnete Schulfusionen wird es auf keinen Fall ge ben. Das ist schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden, und dabei bleibt es.
Meine Damen und Herren, jetzt, wo dies klargestellt ist, kön nen Sie im Interesse einer guten Bildung für alle Kinder un seres Landes diesem Antrag zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kol legen! Liebe Gäste! Bundesweit haben rund eine halbe Million Kinder und Jugendliche Förderbedarf; das sind ca. 6,4 % der Schülerinnen und Schüler. In Brandenburg ist die Förderquote höher: Hier sind es 8,4 % aller Schülerinnen und Schüler. Brandenburg gehört im Ländervergleich bei der Inklusion zu den Vorreitern. Etwa 40 % aller Kinder mit sonderpädago gischem Förderbedarf lernen schon jetzt an Regelschulen. Bundesweit sind es übrigens nur rund 25 % der Schülerinnen und Schüler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter diesen Zah len verstecken sich tägliche Höchstleistungen unserer Lehre rinnen und Lehrer. Dafür sei ihnen an dieser Stelle herzlich gedankt.
Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalition tragen wir diesen großen Leistungen Rechnung und beauftragen die Lan desregierung, ihre Aktivitäten auf dem Weg zu einem inklusi ven Bildungswesen weiter zu verstärken. Vieles, was die Grü nen in ihrem Entschließungsantrag gefordert haben, findet sich auch in unserem Antrag wieder, zum Beispiel die Erstellung einer Konzeption, die sich auf den Evaluationsbericht und die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates bezieht. Wir erwarten in dieser Konzeption wichtige Aussagen zum Ausbau der Inklusion an Grund- und Oberschulen, inklusive der Aussa gen zu personellen, baulichen und finanziellen Rahmenbedin gungen. Diese uns zum Ende des 2. Quartals vorzulegende Konzeption ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn diese vorliegt, sollten und müssen wir darüber diskutie ren, inwieweit Gesetze, Regelungen und Verordnungen benötigt werden und wie ein langes gemeinsames Lernen für alle Kinder umgesetzt werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns diese Konzeption gemeinsam auf den Weg bringen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir aus den eingangs genannten Gründen nicht zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Heute, bei der 2. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kita-Gesetzes, möchte ich nicht noch einmal auf grundsätzliche Dinge eingehen. Vielmehr sei mir gestattet, auf inhaltliche Dinge und die Änderungsanträge einzugehen.
Mit der Neufassung des § 16 Abs. 3 KitaG wollen wir zuweilen bestehende Unsicherheiten über die Auslegung beseitigen, auch wenn dies die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes in der Anhörung im Bildungsausschuss anders sahen. Es ist zwar absurd, anzunehmen, dass ein freier Träger erst dann Anspruch auf die Restfinanzierung hat, wenn er vor dem Konkurs steht; trotzdem wurde dies hin und wieder so ausgelegt. Eine Einrichtung, die finanziell am Rande der Insolvenz steht, kann - das wissen wir alle - Kindern keine verlässliche Betreuung bieten und könnte vom Ministerium gar nicht erlaubt werden. Einem sparsam wirtschaftenden Träger müssen die notwendigen Kosten ausgeglichen werden, zum Beispiel, wenn er unverschuldet besonders teures Personal hat oder er aufgrund der sozialen Situation der Eltern kaum Elternbeiträge einnimmt. Das war seit dem ersten Kindertagesstättengesetz von 1992 so, und das muss auch so bleiben.
In § 23 Abs. 1 KitaG wird durch die Anfügung der Nummer 8 deutlich gemacht, dass eine Verordnung zur Einberufung, Zusammensetzung sowie zur Arbeitsweise der örtlichen Elternräte und des Landeselternrates durch das Ministerium erarbeitet werden kann. Damit soll die praktische Umsetzung des § 6a erleichtert werden. In der Anhörung haben wir alle gehört, dass das ein Knackpunkt sein könnte. Wir wollen das so ändern, weil die Einrichtung örtlicher Elternbeiräte und eines Landeselternbeirates immer auch eine positive Institutionalisierung der Interessen der Eltern, deren Kinder eine Kita besuchen, bedeutet und daher dem demokratischen Willen vieler Eltern entspricht. Diesen Willen setzen wir um und manifestieren ihn mit einer entsprechenden Verordnung.
Der Änderungsantrag der Grünen zur Essenversorgung ist zwar eine gute Idee, aber so nicht umsetzbar. Zum einen gibt es Kitas, die die DGE-Standards umsetzen, und zum anderen entscheiden sich manche Eltern ganz bewusst dagegen. Auch diesen Elternwillen sollten wir akzeptieren. Wir sollten sie nicht zu etwas zwingen, was sie nicht möchten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir Dinge angepackt, die die Kitas im Sinne unserer Kinder weiterbringen
werden. Ich bitte Sie daher im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.