Dieter Nippert
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Aktuellen Stunde, die vorhin begründet worden ist, möchten wir auf die Situation aufmerksam machen, dass zu Beginn dieses Jahres, das bekanntlich auch der Beginn eines neuen Jahrtausends ist, die Einheitsgemeinde Berlin eine neue Struktur hat. Ich sage hier bewusst „Einheitsgemeinde“ und nicht „Land Berlin“, denn es geht dabei um eine tief greifende Strukturveränderung der Kommunalstruktur in dieser Stadt.
Wir haben seit dem 1. Januar 2001 nur noch 12 Bezirke, die nach Fläche und Einwohnerzahl zwar noch unterschiedlich, aber doch stark angenähert sind. Das ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses – nach langer, langer Diskussion. Diejenigen, die diesem Hause schon länger angehören oder sich für dieses Thema interessiert haben, wissen, dass die Diskussion darüber in der Tat schon einige Zeit gelaufen ist.
Es hat auch genügend Bedenkenträger gegeben, Egoismen, die überwunden werden mussten, Eifersüchteleien und die Ansicht – ich gestehe, ich selbst war auch der Meinung –, man sollte die von uns allen gewollte und forcierte Verwaltungsreform nicht mit einer überlagerten Gebietsreform belasten. Ich kann mich gut an die Diskussionen in der letzten Legislaturperiode erinnern. Nachträglich muss ich gestehen, dass es richtig war, dass sich die Befürworter der Gebietsreform zum damaligen Zeitpunkt durchgesetzt haben.
Dass die Gebietsreform notwendig war und dass sie kommen musste, war ja weit verbreitet. Es ging schließlich nur noch um das Wie. Hier eine Lösung gefunden zu haben, die die meisten Vorbehalte auch in diesem Hauses auffing, die einen breiten Konsens zwischen Abgeordnetenhaus und Bezirken möglich machte, ist ganz eindeutig das Verdienst der großen Koalition in der letzten Legislaturperiode, nicht zuletzt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.
Man muss diese Dinge von Zeit zu Zeit in Erinnerung rufen, da sie im Laufe der Zeit in Vergessenheit zu geraten scheinen.
Wie sieht nun das Ergebnis dieser Reform aus? – Die neuen Bezirke haben annähernd gleiche Einwohnerzahl, sind flächenmäßig vergleichbar groß, haben weitgehend eine ausgewogene Infrastruktur. Und was wir für besonders wichtig und erfreulich empfinden: Zwei der neuen Großbezirke sind aus Bezirken über die trennende Mauerlinie hinweg entstanden. Soviel zu den äußeren Veränderungen, die man wohl zu Recht als „Jahrhundertwerk“ bezeichnen muss, allenfalls vergleichbar mit der Schaffung Großberlins vor über 80 Jahren.
Viel wichtiger für uns sind aber die strukturellen Veränderungen, die mit der Gebietsreform einhergehen, wenn sie auch nicht ursächlich durch sie begründet sind. Das ist die größere Eigenständigkeit der Bezirke und damit die erweiterte Verantwortung für die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen. Da ist die Verlagerung einer Fülle von Aufgaben von der Senatsauf die Bezirksebene, die einhergeht mit dieser größeren Verantwortung. Da ist jetzt mit der Gebietsreform die Zusammenlegung und dabei die Umstrukturierung der Ämter und Arbeitsbereiche durch die Schaffung von Leistungs- und Verantwortungszentren und die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung mit dem Ziel, Kosten transparent darzustellen, damit Vergleichbarkeit und damit wiederum Wettbewerb der Verwaltungen zu ermöglichen.
Im Übrigen ist der Kostenaspekt für uns nicht im Mittelpunkt der Gebietsreform. Für uns ist wichtig, dass die Bezirke ihre kommunale Verantwortung für den Bürger wahrnehmen können und wir sie dazu in die Lage versetzen. Aber – das ist natürlich nicht zu leugnen – die Haushaltssituation Berlins hat mit Sicherheit den Druck verstärkt, die Gebietsreform durchzuführen.
Für uns ist auch besonders wichtig, dass sich die Bezirke selbst als Dienstleister verstehen, d. h. auch in ihrem Selbstverständnis dazu kommen, dass sie Dienstleister für die Bürger und die Unternehmen sind. So haben wir auch unsere Aktuelle Stunde untertitelt. Es ist ganz klar, dass es dazu der Überzeu
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gung der Mitarbeiter bedarf, die müssen sehen, wie es gehen soll. Und sie müssen es so wollen, wie wir es erwarten. Nach allem, was wir wissen, ist ein Großteil der Mitarbeiter mit auf dem Weg.
Aber natürlich bringt der Prozess auch Gefahren: Frustrationen, Rückschläge und sonstige Schwierigkeiten werden nicht ausbleiben, besonders nicht in der ersten Zeit. Die Opposition wird sicher die Möglichkeit finden und die Gelegenheit wahrnehmen, – auch in dieser Debatte – darauf hinzuweisen. Aber wir sollten das Ergebnis nicht kleinreden. Dass es Übergangsschwierigkeiten in einer Anfangsphase einer solch neuen Struktur in der Größenordnung geben wird, ist verständlich. Und es muss auch Verständnis dafür aufgebracht werden, dass es in einzelnen Bereichen noch nicht gleich läuft und es bei einzelnen Mitarbeitern eine Weile dauert, bis sie sich in der neuen Struktur zurechtgefunden haben. Das alles darf uns nicht daran hindern zu erkennen, dass mit dieser Gebietsreform – vielleicht ist das ein abgedroschener Begriff – der große Sprung nach vorn in diese Richtung gelungen ist.
Wenn es dann zu Schwierigkeiten und zu Frustrationen kommt, dann ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiter mitzunehmen und zu motivieren.
Gerade deshalb müssen Führungskräfte besonders sorgfältig ausgewählt und gegebenenfalls auch geschult werden. Vor allem muss unserer Überzeugung nach dem Aspekt Menschenführung bei der Auswahl von Führungskräften mehr Beachtung als bisher geschenkt werden. Nicht jede gute Fachkraft ist auch eine gute Vorgesetzte oder ein guter Vorgesetzter. Und häufig besitzt er oder sie nicht die notwendige Managementerfahrung, die wir von der neuen Form der Bezirke im Rahmen der Verwaltungsreform und von den Großbezirken schon lange erwarten müssen. Es gibt also noch viel zu tun.
Eine wesentliche Etappe ist mit der Bezirksgebietsreform geschafft, damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bezirke sich unserer Erwartung gemäß zu starken Dienstleister für die Bürger Berlins entwickeln können. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist die Schaffung von Bürgerämtern, in denen die Bürger einen Großteil der Anliegen erledigen können, wegen derer sie ein Amt aufsuchen. Das ist eine wirkliche qualitative Verbesserung des Services. An der Verbesserung der Öffnungszeiten dieser Bürgerämter müssen wir allerdings noch etwas arbeiten, wie wir gestern im Hauptausschuss erfahren mussten. Wir danken trotzdem dem Innensenator, dass er im vergangenen Jahr finanzielle Unterstützung der Bezirke für die Einrichtung von bis zu 60 Bürgerämtern zugesagt hat, wenn auch nicht ganz ohne sanften Druck des Hauptausschusses. Wie wir gestern in diesem Ausschuss erfahren konnten, geht die Einrichtung der Bürgerämter schneller als erwartet voran. Bis Ende des Jahres waren bereits 22 eingerichtet, bis Ende dieses Jahres werden weitere 20 bis 25 erwartet. Dies ist ein Zeichen, dass der Senat und die Bezirke die Wichtigkeit dieser Servicestationen für die Bürger erkannt haben, und dafür danke ich namens der CDU allen Beteiligten.
Es zeigt aber auch, dass die Reform, wenn sie denn einmal stattgefunden hat, unmittelbare Ergebnisse und damit Verbesserungen für die Bürger zeitigen kann. Hier erwarten wir noch viel mehr. Wir müssen uns immer wieder darum bemühen, wenn der Bezirk Reformen unterliegt, wenn das Abgeordnetenhaus und der Senat Reformen einleitet und durchführt, dass diese auch wirklich dem Bürger dienen. Dies hier und heute noch einmal darzulegen, den Beteiligten, besonders auch den Mitarbeitern der Verwaltungen Dank zu sagen für die geleistete Arbeit und sie ermuntern fortzufahren, das war unser Anliegen in dieser Debatte. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Schneider! Mit-Exot, wenn man so sagen darf. Sie äußern hier eine Fundamentalkritik an dem Verfahren der Verwaltung in Berlin insgesamt. Es erinnert mich fatal an eine Situation, in der man nicht wahrhaben will, dass die Zustände anders sind, als man sie gern hätte. Ich glaube nicht, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, sehr dazu beitragen wird, das in den letzten Jahren in dem Bereich der Verwaltungsreform und damit einschließlich der Gebietsreform Erreichte zu stabilisieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Das ist ähnlich destruktiv wie der Ausdruck des Kollegen Dr. Zotl, der sicher in seinem Vortrag die Sachkenntnis zu diesem Problem bewiesen, aber sich an einer Stelle dazu verstiegen hat, die Verwaltung arrogant und ignorant zu nennen.
Er hat „arrogant und ignorant“ gesagt, wir können es im Protokoll nachlesen. Ich denke, dass sich die Mitarbeiter für dieses Kompliment bedanken werden. Im Gegensatz zu Ihnen danken wir den Mitarbeitern, die sich bisher ungeachtet dieser Sperrfeuer von Ihrer Seite für die Verwaltungsreform eingesetzt haben und dies auch weiter tun.
Frau Werner, dass hinter unserer Unter-Überschrift „leistungsstarker Dienstleister“ kein Fragezeichen steht, hat seinen Grund. Ich habe in meinem ersten Beitrag ausgeführt, dass wir damit die Erwartung an das, was mit dieser Reform verbunden ist, artikulieren wollten. Das ist auch in den Ausführungen deutlich geworden, die die Kollegin von der SPD vorgetragen hat. Wir müssen uns einfach damit abfinden, dass Verwaltung ein relativ schwerfälliges Gebilde ist. Das wissen alle. Wir sind auch sicher, dass wir alle dazu beitragen können und müssen, damit diese Verwaltung beweglicher, schlanker und effizienter wird. Unser Leitbild dazu ist der mündige Bürger, der in ein Amt geht und dieses nicht wie zu Preußens Glanz und Gloria mit dem Kopf unter dem Arm betritt, sondern als selbstbewusster Bürger einer dienenden Verwaltung begegnet, die sich um diesen Bürger und seine Angelegenheiten bemüht, damit er zufriedengestellt wird. Dass dieses in einer Ministerialbürokratie, weit weg von der Basis, so nicht durchsetzbar ist, ist Erkenntnis aller Beteiligten.
Deswegen haben wir gesagt: Es muss in den Bezirken passieren, dort vor Ort, wo wir – dem Schlagwort entsprechend, das wir geprägt haben – bürgernah die Verwaltung erleben können.
Hierbei sind wir wohl alle einer Meinung: So etwas sollten wir auch weiterhin versuchen.
Wenn ich dann von Frau Helbig höre, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht durch den zentralistischen Eingriff beeinflusst oder initiiert werden dürfen, sondern in der Eigenverantwortung der Bezirke erfolgen müssen, kann ich nur sagen: Frau Helbig, genau das ist es! Genau das wollen und unterstützen wir. Genau dieses versuchen wir immer wieder hervorzukehren und deutlich zu machen. Es ist Sache der Bezirke, die Ausformungen der einzelnen Dienstleistungen umzusetzen. Sie müssen in ihrem Standard zentral vorgegeben, aber am Ort dann den Bedingungen angepasst werden. Hier haben insbesondere die Bezirkspolitiker eine große Verantwortung.
Das betrifft übrigens auch die Öffnungszeiten der Bürgerämter. Herr Senator! Wer von der Innenverwaltung hindert denn die Bezirke, Sprechstunden wie in Bremen von 8 bis 20 Uhr zu machen? – Niemand. Wo sind aber die Bezirksverordneten, die hingehen und sagen: Du, Bezirksamt, jetzt bitte schön ist eine Vereinbarung mit dem Personalrat zu treffen, um im Interesse der Bürger diese Öffnungszeiten auch wirklich bürgernah zu gestalten! – Der Personalrat wird ja im Zweifel immer vorgeschoben, wenn es um Öffnungszeiten, Dienstzeiten und dergleichen geht.
Was wir heute gemacht haben, ist eine Bestandsaufnahme nach relativ kurzer Dauer eines tatsächlichen Jahrhundertwerkes. Es war richtig und wichtig, dass wir das hier deutlich gemacht haben. Ihrer Kritik zum Trotz machen wir weiter auf diesem Wege, und ich bin sicher, dass wir den Bürgern damit sehr weit in ihren Wünschen entgegen kommen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank auch für die Mahnungen an die Kollegen, die sich an diesem Thema nicht so begeistern können, sich zurückzuhalten.
Ich würde gern darauf zurückgehen, was vor zwei Jahren in diesem Hohen Hause passiert ist. Damals ist das Zweite Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung verabschiedet worden. Das war ein grundlegendes Gesetz, und wir streiten heute eigentlich, Herr Wieland, nicht über die Frage des Datenschutzes,
wir streiten über eine Frage, die vor zwei Jahren dem Grunde nach entschieden wurde. Es wurde nämlich entschieden – Artikel I des damaligen Gesetzes, Aufgaben der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen:
(1) Die Hauptverwaltung nimmt die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Dazu gehören:
1. die Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung und Aufsicht),
2. die Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung,
3. einzelne andere Aufgabenbereiche, die wegen ihrer Eigenart zwingend einer Durchführung in unmittelba- rer Regierungsverantwortung bedürfen.
Der zweite Absatz lautet:
(2) Die Bezirksverwaltungen nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr.
Das ist der Kern der Angelegenheit. Seit zwei Jahren streiten wir uns darüber, was zwingend von der Regierung wahrzunehmende Aufgaben sind und welche an die Bezirke gehen müssen.
Die sogenannte Abschichtung der Aufgaben des Landeseinwohneramtes betrifft Aufgaben, die nicht zwingend – jedenfalls nach unserer Auffassung – der regierungsverantwortlichen Durchführung bedürfen. Wir haben im Laufe der Zeit aus den
Beratungen gelernt, das bestimmte Dinge so, wie wir es uns vorgestellt haben, als dieses Zweite Gesetz verabschiedet wurde, so nicht gehen. Wir haben Vorlagen aus der Verwaltung bekommen, die Bände füllen, in denen uns nachgewiesen wurde, dass dieses und jenes nicht machbar sei. Wir haben uns mit den Argumenten von Berufsorganisationen auseinandergesetzt, dass bestimmte Bezüge hergestellt werden, wenn man Bürgerämter in der integrierten Form einrichtet, wie wir sie wollen, dass es Bezüge gibt zwischen Aufgabengebieten, die vom Gesetz her nicht miteinander vermischt werden dürfen. Wir haben uns in den Ausschüssen bemüht, dafür Lösungen zu finden, und ich denke, wir haben welche gefunden.
Der Datenschutz, Herr Wieland, ist mit Sicherheit nicht die Kernfrage, an der die Abschichtung von Aufgaben aus der Regierungsebene in die Bezirke scheitern darf.
Allerdings haben wir auch deutlich gemacht, dass es an einem Punkt, an dem es offensichtlich Schwierigkeiten geben könnte – das ist das sogenannte Verwertungsverbot im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme von Vorgängen, die nicht in den einen Sachbereich fallen, sondern in einen anderen –, eine Lösung geben muss, die nicht zu Lasten der betroffenen Mitarbeiter gehen darf. Dieses ist eine Kondition, die wir an dieses Gesetz geknüpft haben, und wir haben deutlich gemacht, dass es zu einer endgültigen Klarstellung wahrscheinlich einer Änderung des Datenschutzgesetzes bedarf,
[Wieland (Grüne): Sehr deutlich! aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt, Herr Wieland, sondern das ist ein Komplex, der – wie ich dieses Haus kenne – wiederum Monate und vielleicht Jahre in Anspruch nehmen wird, und so lange wollen wir nicht warten. Denn wir haben festgestellt, dass bei der Behandlung dieses Gesetzes der Widerstand, der uns entgegengebracht wurde, und der Widerstand gegen die Neuerung insgesamt doch enorm war. Aber das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass auch so eine schwierige Angelegenheit wie diese schlussendlich befriedigend abgeschlossen werden kann, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist, insbesondere auch in diesem Hause und an der Spitze einer bestimmten Senatsverwaltung und dort von jemandem, der an dem Zweiten Gesetz, das ich hier zitiert habe, mitgewirkt hat, es zu verabschieden. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt aber auch, dass bei beharrlicher Arbeit und beständigem Nachbohren durch das Parlament auch sehr grundsätzliche und damit tiefgreifende Veränderungen in der Verwaltung möglich sind. Das gibt Hoffnung für die Zukunft der Verwaltungsmodernisierung in Berlin. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz – jetzt und heute. – Danke schön! [Beifall bei der CDU und der SPD]