Kai Wegner
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Zeitungsmeldungen zu, die besagen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nur 6 Millionen DM aus den UMTS-Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung beantragt hat?
2. Liegen Pläne vor, die den Bedarf des Berliner Straßenbaus auf diese Summe festlegen, und wenn ja, warum sind dann keine Mittel für diese Projekte beantragt worden, wenn nein, warum wurden die Bezirke nicht gefragt, welche Gelder für Projekte benötigt würden?
Vielen Dank! – Herr Strieder! Das Thema ist vielleicht nicht ganz neu, aber das Sachverhalt ist in meinen Augen trotzdem mysteriös. Sie sagen zutreffend, dass Berlin ein Stadtstaat sei. Aber Hamburg ist beispielsweise auch ein Stadtstaat. Wie erklären Sie sich, dass Hamburg aus diesen Mitteln 54 Millionen DM bekommt? Diese Relation ist bisher auch in den Zeitungen noch nicht erläutert worden, da haben Sie heute die Chance.
Herr Strieder! Es ist sehr löblich, dass wir unter dem Hinweis, bereits eine Menge Geld vom Bund zu erhalten, diesmal nur 6 Millionen DM beantragen. Aber wenn ich die Diskussion richtig verfolge, unterhalten wir uns doch noch über einige größere Projekte in Berlin. Ich frage Sie, ob man Mittel für diese Projekte nicht wenigstens hätte beantragen, nämlich zum einen die Ausfinanzierung der B 96, die B 101, vielleicht auch die A 113. Zudem streiten wir uns auch seit geraumer Zeit über eine tangentiale Verbindung zwischen Ost und Nord. Hätte man diese nicht in einem Antrag aufnehmen und den Versuch unternehmen können,
dies über Bundesmittel zu finanzieren?
Herr Senator! Sie sagten, dass diese Mittel nur für die Sanierung da seien. Ich sehe aber in einer Presseerklärung des Bundesministeriums, dass es um den schnellen Bau
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von 125 zusätzlichen Ortsumgehungen geht, also nicht um Sanierungen, was dann wiederum Berlin nicht ganz betrifft. Ich hätte schon gerne eine Antwort – darauf sind Sie nicht eingegangen – zur Möglichkeit, es zumindest in die Beantragung aufzunehmen, einmal die tangentiale Verbindung Ost und einmal die tangentiale Verbindung Nord, ob man es nicht zumindest hätte versuchen können, bei der Bundesregierung dafür Gelder zu bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Over! Wir haben gewiss keine Angst vor verschiedenen Farben. Wir haben auch keine Angst vor dem Christopher Street Day. Wir finden das gut, wenn Menschen feiern – siehe auch Love-Parade. Wir würden uns manchmal von Ihnen so einen Einsatz auch bei anderen Sachen wünschen. Vielleicht würden Sie dann einmal wieder von jungen Menschen gewählt werden, wenn Sie sich auch für andere Sachen so einsetzten.
Mit der Drucksache 14/422 regt die PDS an, die Ausführungsvorschriften zum Gesetz über Hoheitszeichen dahin gehend zu ändern, dass Bezirke aus Anlass des Christopher Street Day die so genannte Regenbogenfahne an ihren Dienstgebäuden zeigen dürfen. Alle Jahre wieder, sage ich dazu. Das Problem ist aus den vergangenen Jahren bekannt.
Und es hat sich bisher nichts geändert.
Nach § 3 der Beflaggungsordnung erfolgt die Beflaggung der Dienstgebäude Berlins mit der Bundes- und der Landesflagge.
Daneben dürfen aus besonderem Anlass an Dienstgebäuden andere Flaggen gezeigt werden, sofern die Senatsverwaltung für Inneres zustimmt.
Moment, jetzt kommt ja was! – Diese anderen Flaggen sind ausschließlich hoheitliche Flaggen, dürfen ausschließlich hoheitliche Flaggen sein, wie z. B. Bezirksflaggen oder Flaggen auswärtiger Staaten.
Die so genannte Regenbogenfahne ist nach der Begrifflichkeit des Hoheitszeichenrechts, die in Nummer 3 Absatz 4 der Ausführungsvorschriften konkretisiert wird, eine Privatflagge, die an den für hoheitliche Beflaggung vorgesehenen Masten nicht gezeigt werden darf. Es ist beflaggungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Die Begründung des Antrages ist daher für die CDU nicht tragfähig. Dass die Regenbogenfahne ein internationales Symbol gegen Diskriminierung und Hass gegen andere Lebensformen sowie für Solidarität mit gleichgeschlechtlich orientierten Menschen ist, ändert nichts an ihrem Charakter einer Privatflagge.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass gleichgeschlechtliche Lebensformen – Herr Over sagte, dass eine Bewegung auch von dieser Stadt ausgegangen ist – in Berlin keiner erhöhten Diskriminierung ausgesetzt sind.
Auch in der so oft als Vorzeigestadt genannten Stadt Amsterdam – das wird Sie überraschen – wird am Christopher Street Day nicht die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden zugelassen.
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Nichtsdestotrotz möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Beflaggung überall privat möglich ist – und das ist auch in Ordnung, sofern es nicht an öffentlichen Dienstgebäuden geschieht. Man stelle sich nun aber vor, welches Flaggenchaos wir hätten, wenn wir einmal eine Ausnahmegenehmigung erteilen würden!
Ja, ich weiß! Sie wollen das Chaos, nicht nur im Flaggen, sondern auch in anderen Bereichen dieser Stadt.
Das macht die CDU nicht mit, und da fangen wir im Kleinen an. Was wäre nun, wenn wir eine Ausnahmegenehmigung erteilen würden? Welche Ausnahmegenehmigungen würden wir erteilen, welche nicht?
Das wird die CDU nicht mittragen. Die CDU-Fraktion wird daher aus rechtlichen Gründen – und das betone ich noch einmal: aus rechtlichen Gründen! –
diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Pressemeldungen zu, dass der Senat eine weitere Justizvollzugsanstalt in Spandau plant?
2. Wenn ja, wie weit sind die Planungen bereits fortgeschritten, und welcher genaue Standort ist dafür vorgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Teilt der Senat meine Meinung, dass Spandau durch die bereits vorhandene Justizvollzugsanstalt seinen Beitrag für solche zweifelsohne erforderlichen Einrichtungen geleistet hat? – Zweitens möchte ich gerne noch wissen, seit wann die Planungen genau laufen bzw. wie lange schon an so einem Projekt in Spandau geplant wird und inwieweit Sie dann vielleicht in Zukunft den Bezirk Spandau in Ihre Planung mit einbeziehen wollen.