Verena Butalikakis

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da sich der Innensenator und Herr Dr. Zotl einig waren, das Jahr 2000 ist das entscheidende Jahr der Verwaltungsreform, will ich diese vielleicht nur ein bisschen modifizieren. Es ist sicherlich das entscheidende Jahr, weil wir in eine neue Phase eintreten, in eine Phase der konkreten Umsetzung. Ich will das noch mal so betonen, weil ich bei dem Beitrag von Dr. Zotl teilweise die Einschätzung hatte, dass er meinte, am Ende des Jahres 2000 ist alles beendet. Nein – es beginnt eine neue Phase eines Prozesses, der abläuft. Da als Zielsetzung einer reformierten Verwaltung, ich glaube unbestritten von allen Fraktionen, vor allem die stärkere Bürgerorientierung der Verwaltung gesehen wird, ist es wichtig und richtig, dass wir dieses Thema auch hier im Plenum behandeln.
Die Art der Fragestellung der Großen Anfrage – Herr Dr. Zotl hat sie vorhin begründet – ist allerdings für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar. Es ist unklar, warum man eine Anfrage
nur auf eine Abfrage einzelner Absätze des § 3 des Verwaltungsreformgrundsätzegesetzes ausrichtet. Auch den Widerspruch von Binnendifferenzierung und Binnenstruktur konnte ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, dass die nötige Fragestellung eine andere ist. Ich komme gleich darauf zurück. Ich meine nicht meinen Vorredner, der auf Grund seiner vielen Fragen, die er hier noch einmal gestellt hat, sehr verwundert war, dass er sie nicht beantwortet bekam. Fragen, die falsch gestellt werden, können nicht richtig beantwortet werden. Nein, was ich meine, Herr Dr. Zotl, ist etwas anderes.
Der Innensenator hat in Beantwortung Ihrer Fragen die Leistungsbilanz dargelegt. Da geht es um Zielvereinbarungen, in denen die Bürgerorientierung festgeschrieben ist. Die haben wir im Land Berlin. Da geht es um 100 Kundenbefragungen. Das ist eine erfreuliche Anzahl. Da geht es um die Deregulierung von Verwaltungsvorschriften, und es geht um die flächendeckende Einführung des Dienstleistungsabends, wobei manche Verwaltungen meinen, sie wollten einen zweiten oder dritten einrichten. Das ist eine erfreuliche Bilanz, aber es ist nicht alles. Denn was nützt ein Dienstleistungsabend, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin, die dorthin gehen, sich nicht richtig – ich meine es jetzt in Anführungszeichen – bedient fühlt? Zur bürgernahen Verwaltung, zur dienstleistungsorientierten Verwaltung gehört der dienstleistungsorientierte Mitarbeiter oder die dienstleistungsorientierte Mitarbeiterin. Dieser Fragenkomplex ist nicht aufgetaucht. Wir haben dies im Verwaltungsreformgrundsätzegesetz, wir wissen, dass das Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung nur erreichbar ist, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu motiviert sind und einen Kulturwandel mitmachen wollen. Deshalb gibt es im Verwaltungsreformgrundsätzegesetz – Herr Dr. Zotl, Sie nicken mir so freundlich zu – die §§ 6 und 7. § 6 beschäftigt sich gerade mit dem neuen Personalmanagement. Das ist genauso wichtig wie die Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Strukturveränderungen. Wenn man eine Bestandsaufnahme über bürgernahe Verwaltung machen will, muss man alles abfragen. Insofern hätten auch folgende Fragen gestellt werden sollen: Wie ist es mit den sogenannten weichen Faktoren der Verwaltungsreform? Wie sieht es mit der Motivation der Mitarbeiter aus? Der Innensenator hat ein gutes Beispiel genannt. Er hat gesagt, die Standesämter hätten sich zu Dienstleistern entwickelt. Hier haben sich alle Faktoren, die ich meinte, zusammengefügt, und wir haben motivierte Mitarbeiter, die sich entsprechend im sogenannten Output darstellen können. Wenn diese Fragen gestellt worden wären, wären sicherlich auch positive Antworten gekommen. Man muss es als Gesamtheit betrachten.
Zur Bürgernähe gehören auch äußerliche Gegebenheiten; damit bin ich beim Thema Bürgerämter. Ein bürgernahes Dienstleistungsangebot mit einem großen Aufgabenspektrum macht das Angebot der Berliner Verwaltung nur komplett. Der Handlungsbedarf, der sich sicherlich auch morgen im Verwaltungsreformausschuss darstellen wird, sollte von allen Fraktionen gemeinsam angegangen werden. Zur finanziellen Absicherung hat der Innensenator schon etwas gesagt. Man sollte sowohl die inhaltlichen Aspekte als auch die finanzielle Absicherung noch einmal sehr ausführlich gemeinsam besprechen, denn es gibt sicherlich keinen Dissens, dass die Bürgerämter ein ganz wichtiges Element der bürgernahen Verwaltung sind.
Ich hatte am Anfang schon deutlich darauf hingewiesen: Wir sind in der Phase der konkreten Umsetzung der Verwaltungsreform. Das ist ein sehr komplexer Prozess. Wir haben jetzt nur einen Teil berührt. Es ist ein Prozess der Koordination der verschiedenen Teilbereiche, und zwar aller Teilbereiche. Hier nur als Stichwort: Querschnitts-Controlling – was wir jetzt nicht angesprochen haben. Der Bürger hat auch ein Recht zu wissen, wohin seine Steuergelder gehen, dass sie effizient in Verwaltungen eingesetzt werden. Auch das gehört für mich dazu. Es ist ein schwieriger Prozess, der der Koordination aller Teilbereiche bedarf und auch offen für Weiterentwicklungen sein muss. Wir werden sicherlich nie sagen können, dass optimale Lösungen schon vorhanden sind. Es werden sich in vielen Bereichen weitere, bessere Möglichkeiten eröffnen.
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Wir, die CDU-Fraktion, werden diesen Prozess interessiert, intensiv, beschleunigend und teilweise auch kritisch begleiten. Ich denke, das sollten wir alle in diesem Hause tun. – Ich danke Ihnen.