Andreas Köhler

Sitzungen

14/6 14/16 14/35

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Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister in Bezug auf die FHTW: Herr Regierender Bürgermeister! Ist es zutreffend, dass der Senat beabsichtigt, am kommenden Dienstag eine Standortentscheidung für die FHTW zu Gunsten einer Verlagerung des Lehrbetriebs nach Oberschöneweide zu treffen? Wenn das beabsichtigt ist, wie will der Senat dem Lehrstand, dem Vakuum in Karlshorst, in den verbleibenden Gebäuden dort gegensteuern?
Herr Regierender Bürgermeister! Wir haben Ihnen heute aus allen Fraktion – von der CDU, PDS, aber auch von der SPD – Unterschriften von Bürgerinnen und Bür
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in der Weise, dass auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus Karlshorst berücksichtigt werden? – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich zunächst darüber, dass Europa hier solch großen Zuspruch findet.
Ich finde es sehr schön, dass wir endlich einmal etwas lebhafter über Europa debattieren und ich hätte es auch sehr gut gefunden, wenn wir diese Debatte vor 17 Uhr geführt hätten, als der Regierende Bürgermeister noch anwesend war.
Ich glaube, wir diskutieren an der Stelle nicht über unterschiedliche Inhalte, ich glaube, wir liegen nicht so sehr mit unseren Auffassungen auseinander, sondern wir sind über das Verfahren, wie es gestern im Ausschuss gelaufen ist, etwas unglücklich.
Auch ich bin, Frau Paus, sehr unglücklich an der Stelle. Ich entschuldige mich ausdrücklich an dieser Stelle,
dass ich Sie auch zu spät angerufen habe gestern Nachmittag nach der Sitzung und möchte Ihnen gern noch einmal erläutern, wie es aus meiner Sicht gestern im Ausschuss gelaufen ist.
Es gab einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den wir gern mitgetragen hätten, das wissen Sie auch. Aber es gab einige inhaltliche oder redaktionelle Änderungen auch in Ihrem Antrag, über die wir nicht anderer Meinung waren, sondern die hätten geschärft werden müssen. Ich bringe als Beispiel, dass es einen Begriff gab „demokratischer Konvent“, da war die Frage von uns, ob „der Konvent“ oder „das Konvent“ gewählt war.
Entschuldigung, darf ich weiter reden? – Dann haben wir weiter darüber gesprochen, ob ein europäisches Referendum gefordert werden soll oder nicht und ich freue mich im Übrigen auch, dass diese Änderungen nicht nur redaktioneller Art an Ihrem Antrag, sondern auch inhaltlicher, jetzt in Ihrem Änderungsantrag heute Nacht oder wann auch immer berücksichtigt worden sind. Inhaltlich liegen wir mithin nicht weit auseinander, es geht nur um das Verfahren an der Stelle.
Ich möchte gern, wenn wir über Europa sprechen, ein paar kritische Töne dazu anmerken, was mir noch fehlt. Mir fehlt insbesondere die Stellung des Landes Berlin zu einigen Problemen, die die anderen Länder und Regionen von uns wissen wollen.
Ja, zum Beispiel kann man dieses Hineinschreiben. Aber ich möchte diese Anmerkungen noch machen zu dem Antrag.
Das ist keine Redaktionskonferenz, Herr Kollege Wieland.
Wir können auch gern inhaltlich weiter über Ihren Antrag hier reden,
der an vielen Stellen noch nicht scharf genug ist und deshalb auch von uns abgelehnt werden wird, bedauerlicherweise. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten einen Konsens gefunden.
Ich habe Asche auf mein Haupt gestreut.
Herr Cramer, Sie brauchen gar nicht so losbrüllen, das bringt doch nichts in der Sache. Ich hätte es gern gesehen – und das war meine Überlegung gestern und Anregung –, dass wir zusammen und gemeinsam diesen Antrag finden und bearbeiten. Leider gab es nach der Ausschusssitzung, und so habe ich es auch Ihnen dargestellt, eine andere, neue Kausalkette.
Jawohl.
Im Übrigen ist es auch nicht richtig, um mit dieser Mär hier aufzuräumen, dass wir den Antrag schnell gestern aus der Tasche gezaubert hätten. Nein, so war es nicht, er war in den Fraktionen bereits beraten und er ist auch abgestimmt worden.
Was soll die Aufregung an dieser Stelle? Ich verstehe es nicht ganz.
Ich möchte gern auf Ihren Antrag eingehen, denn wir liegen nicht weit auseinander, was den Inhalt angeht. Die Punkte 1 und 2, Frau Kollegin Paus, sind tragfähig, wir liegen nicht auseinander. Wir haben weiterhin inhaltliche Schwierigkeiten mit den Punkten 3 bis 8 und Ziffer 9, auch Ziffer 9 ist in unserem Antrag enthalten, so dass wir auch da nicht auseinander liegen. Unsere Überlegungen zu den Ziffern 3 bis 8 gehen davon aus, dass ich nicht weiß, ob wir uns damit nicht etwas an Kompetenz anmaßen, die ausschließlich dem Bund zukommt an dieser Stelle. Wenn Sie in Ziffer 3 sagen, dass die Kommissionsmitglieder vom Europäischen Parlament gewählt und auch von diesem abgewählt werden können, so ist das sicherlich eine Überlegung, der wir alle zustimmen können und wollen, die Frage ist nur, ob dies ein Thema ist, das wir hier als Berliner Landesparlamentarier beschließen und entscheiden können. Ziffer 5 haben wir auch schon besprochen im Ausschuss. Ziffer 5 besagt, dass die vom
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EU-Grundrechtskonvent erarbeitete Grundrechtecharta bindend sein soll oder bindenden Charakter haben soll, wie sie es sagen. Dazu kann man auch unterschiedlicher bzw. anderer Auffassung sein, wir haben es diskutiert. Anderer Auffassung in der Weise, dass zum Beispiel die Engländer ein ganz anderes Verfassungsverständnis über Grundrechte und Grundrechtekatalog haben. Erneut die Überlegung, die Frage an Sie, ob man diesen Punkt nicht entschärfen oder ganz herausnehmen kann, um dieses tragfähiger, und zwar für alle Parteien, zu machen. Letzte Bemerkung an dieser Stelle, der Gedanke, der in Ziffer 8 Ihres Änderungsantrages verankert ist, die Einführung eines europäischen Referendums zum Beispiel über die Annahme einer Grundrechtecharta, dazu müsste man überlegen, ob wir diese überhaupt wollen, verfassungsrechtlich in Deutschland wollen – Sie wissen, dass das Grundgesetz keine Referenden oder nur mit der Ausnahme der Frage der Länderneugliederung, kennt –, ob wir dies wollen und ob dies ein Mittel ist, über das das Berliner Landesparlament zu entscheiden hat. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer kurzen, wenngleich trivialen Feststellung beginnen: Die Demokratie ist älter als das Fernsehen. – Das vergessen manche, wenn sie über dieses Medium reden. Manche verwechseln oder setzen Fernsehen mit Demokratie gleich. Das, was im Fernsehen erscheint, ist scheinbar richtig, weil das Visuelle mit dem Akustischen zusammenfällt. Das ist die große
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Chance dieses Mediums, aber auch die Gefahr, dass wir seiner Suggestionskraft unterliegen. Wir merken dies aktuell am Beispiel der derzeitigen Big-Brother-Diskussion von RTL2. Ob dieser Voyeurismus verboten gehört, darüber streiten diejenigen, die glauben, etwas davon zu verstehen. Wenn man Sendungen wie „Big Brother“ verbieten möchte, dann nicht mit der Begründung, sie verstoße gegen die Menschenwürde, wie das der Bundesinnenminister gesagt hat, sondern aus meiner Sicht nur wegen exzeptioneller Dummheit. Die Quote – anscheinend der einzig verbliebene Messfaktor – scheint mir Recht zu geben, zumindest das Zuschauerinteresse sinkt rapide. Das Fernsehen ist sehr viel stärker dem Zeitgeist unterworfen als die Demokratie. Wir als Politiker sollten manches auch viel gelassener nehmen als das, was wir über die visuelle Welt, die immer eine fiktive ist, aufnehmen. Das gilt aber auch für unsere Wählerinnen und Wähler. Schließlich gibt es die Demokratie schon länger als das Fernsehen. Siehe oben!
Aus dem Gesetz zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem die Fraktion der SPD zustimmen wird, möchte ich kurz folgende Punkte hervorheben: 1. Es war immer eine sozialdemokratische Forderung, große Ereignisse unverschlüsselt im Free-TV empfangen zu können. Deswegen sind wir auch froh, dass Olympische Spiele, aber auch Fußballspiele frei empfangen werden können.
2. Programm und Werbeblöcke müssen klar und deutlich voneinander getrennt werden. Nur so kann sich der Zuschauer eine eigene Meinung bilden. Dies ist immer, Frau Ströver, ein „Hase-und-Igel“-Spiel. Die Programmverantwortlichen erproben neue Sende-, aber auch Werbeformen. Wir haben die Gesetze entsprechend zu schärfen. Werbeformen wie Teleshopping und Sponsoring waren vor Jahren noch nicht bekannt, Frau Lötzsch, jetzt werden sie erstmalig geregelt. Und das ist auch gut so.
3. Wichtig ist mir auch, dass Nachrichten wahr und klar sein müssen. In § 10 heißt es:
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Eigentlich ist dies ein Gemeinplatz, doch er zeigt, wie wenig er berücksichtigt wurde, so dass er ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden musste.
Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nicht sehr spannend. Es ist ein Übergangsgesetz. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird bald folgen. Dann wird es spannend werden. Dann müssen die bislang ausgeklammerten Fragen beantwortet werden. Bis zum 31. Dezember 2003 ist Rundfunk aus dem Internet gebührenfrei. Danach wird es anders sein. Dann werden wir auch Internetradio oder Internetfernsehen haben. Das wird das bisherige Finanzierungssystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die GEZ erheblich beeinträchtigen und in den Grundfesten erschüttern. Darauf müssen wir dann als Politiker eine Antwort finden, genauso als Demokraten. – Herzlichen Dank!