Jan Spindler

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzung, die zwischen Herrn Niedergesäß und Frau Klotz geführt wurde, führt ein wenig in die Irre und hat von dem eigentlichen Thema abgelenkt, tut mir Leid, Kollege Niedergesäß.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist von der Grundintention natürlich richtig, das haben wir im Ausschuss auch überhaupt nicht bestritten. Er ist als Antrag an sich jedoch nicht erforderlich, weil – da hat Herr Niedergesäß Recht – die Gesetzeslage klar ist: § 2 des Vergabegesetzes, das einstimmig in diesem Hause im Jahre 1999 beschlossen wurde, sieht es vor, dass, wenn die übrigen Bedingungen auch erfüllt sind – also die Gleichwertigkeit gegeben ist –, natürlich die Unternehmen bevorzugt zu berücksichtigen sind, die Ausbildungsplätze anbieten. Selbstverständlich gelten die vergaberechtlichen Bedingungen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nichtdiskriminierung. Wir brauchen so einen Antrag also nicht noch einmal zu beschließen, der bekräftigt, dass bestehende Gesetze eingehalten werden sollen. Andernfalls könnten wir uns noch nächtelang mit Anträgen beschäftigen, die ein Gesetz nach dem anderen aufzählen, das von den Behörden einzuhalten ist. Das halte ich für unsinnig. Dasselbe gilt für Punkt 2 Ihres Antrags, wo die Bezirke angesprochen sind: Selbstverständlich wird der Senat, wird die Hauptverwaltung und werden die Bezirke bestehende Gesetze einhalten. Davon ist auszugehen.
Darauf wollte ich gerade hinaus, Herr Kollege Hillenberg. Da haben Sie vollkommen Recht. – Wenn wir wollen, dass diese Betriebe sparsamer wirtschaften, müssen wir ihnen bestimmte Instrumente an die Hand geben. Da gebe ich dem Kollegen Hillenberg Recht: Die öffentliche Auftragsvergabe bietet nicht ausreichend Möglichkeiten, damit diese Ziele, die wir auch von diesen Betrieben fordern, erfüllt werden können.
Das Problem der Ausbildung in diesem Land werden wir durch das Vergabegesetz nicht lösen. Da müssten Sie sich auf Bundesebene verstärkt dafür einsetzen, dass Ihr Vorhaben der Ausbildungsplatzumlage umgesetzt werden kann.
Allein über das Vergaberecht, über die Landeshaushaltsordnung werden wir dieses gesellschaftliche Problem nicht lösen können. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können das relativ kurz machen.
Prima, damit wir früher Feierabend haben! – Was Frau Kollegin Hämmerling als Begründung für den Antrag inhaltlich angeführt hat, können wir in weitem Maß unterstützen. Auch wir sehen die fehlenden Rauchwarnmelder in den Wohnhäusern und Wohnungen als ein zunehmendes Problem an. Aber wir – und das ist der Unterschied zu den Grünen, die flächendeckend in den Bundesländern die entsprechenden Anträge eingebracht haben – wollen dies nicht zu einer Verpflichtung in der Bauordnung machen. Frau Hämmerling! Im Unterschied zu den Grünen-Fraktionen der anderen Landtage haben Sie dies auch für Altbauten beantragt. Wären Sie konsequent gewesen, hätten Sie gleich ein Änderungsgesetz zur Bauordnung gemacht und nicht nur einen solchen lapidaren Antrag.
Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind erschreckend. Aber ich finde die zynische Argumentation, die Sie aufmachen, genauso erschreckend.
Sie haben das auch im Bauausschuss getan, indem Sie ankündigten, dass Sie als Grüne, falls wir Ihrem Antrag nicht zustimmen würden, beim nächsten zu bedauernden Todesopfer groß an die Presse gehen und erklären würden, das sei die Schuld der rot-roten Koalition in Berlin. Wer auf dem Niveau argumentiert, wie Sie es in dem Antrag oder auch in der aktuellen Presseerklärung mit den aktuellen Zahlen getan haben, kann für sich nicht in Anspruch nehmen, ernst genommen zu werden. Die Argumentation folgt dabei dem Motto: Hätten wir die Verpflichtung für Rauchmelder in den Wohnung, würde die Hälfte der zu beklagenden Todesopfer heute noch leben. – Ich finde, das ist eine zynische Argumentation.
Wenn Sie darauf hinweisen, dass in den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz, in denen die Grünen nicht mit regieren, entsprechende Änderungen der Bauordnung erfolgt sind, muss man allerdings auch dazu sagen, dass das nur für den Neubau und nicht für den Altbau zutrifft. Das heißt, nur bei neu errichteten Häusern ist eine solche Installationspflicht vorgesehen. Sie müssten mir einmal erklären, warum es Ihren Fraktionen in den Ländern, wo Sie mitregieren, nicht gelungen ist, Ihren Koalitionspartner davon zu überzeugen, die entsprechenden Landesbauordnungen in der Richtung zu ändern.
Ja, bitte schön!
Das ist mir gerade in dem Moment bekannt geworden, als Sie es mir jetzt gesagt haben. Das ist gut für die SPD, aber selbstverständlich schlecht für die Grünen, denn ich hätte eher erwartet, dass die Grünen als Erste diese Initiative in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen haben.
Selbst wenn die SPD das jetzt in Nordrhein-Westfalen macht, überzeugt mich das nicht davon, das in Berlin als eine Pflicht in die Bauordnung aufzunehmen. Wer haftet dann für entstehende Schäden? Wer wird dann verantwortlich gemacht – der Mieter oder der Hauseigentümer? Wie kann der Hauseigentümer über mietvertragliche Ergänzungen, die möglicherweise notwendig sind, sicherstellen, dass entsprechende Rauchmelder, wenn sie denn installiert werden müssen, auch ordnungsgemäß installiert und vorgehalten werden?
Ihre Argumentation springt auch bei dem Preis dieser Rauchwarnmelder hin und her: In einigen Publikationen heißt es, der Preis liege unter 50 €, dann sagen Sie, er liege unter 10 €. Jetzt liegt er angeblich sogar unter 5 €. In einer Woche bekommt man vielleicht noch Geld dafür, dass man so etwas installiert. Ich finde, Sie begeben sich damit ein wenig auf Glatteis.
Der Vergleich mit den Hausnummern, den Sie hier wie im Bauausschuss angeführt haben, geht fehl, denn der Sinn der Beleuchtung von Hausnummern liegt nicht nur darin, dass die Taxifahrer die Häuser besser finden, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge – Feuerwehr und Krankenwagen – die entsprechenden Hausnummern so schnell wie möglich finden.
Ich bin heute Morgen nicht aus dem Urlaub gekommen, aber ich hoffe, Sie hatten einen angenehmen Urlaub, Kollege Reppert!
Ich gebe Ihnen Recht, Herr Kollege Reppert: Wir sollten dieses Thema nicht benutzen, um eine parteipolitische Auseinandersetzung auf dem Rücken der betroffenen Taxifahrerinnen und Taxifahrer zu betreiben.
Es ist dann aber auch wenig hilfreich, wenn man hier den Wettlauf beginnt, wer zuerst welche Anträge zu diesem Thema eingebracht hat. Richtig ist, dass wir nicht irgendwann, sondern vor kurzem eine entsprechende Anhörung mit den betroffenen Verbänden im Bauausschuss hatten. Das Wortprotokoll, Herr Kollege Reppert, liegt übrigens noch nicht vor. Es muss noch ausgewertet werden, und der Wirtschaftsausschuss hat auch noch mitzuberaten.
Und es ist auch nicht hilfreich, Herr Kollege Cramer, wenn Sie hier so tun, als seien Sie der Vorkämpfer für das Taxigewerbe. Das Taxigewerbe ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ist richtig und steht schon so im Personenbeförderungsgesetz. Wir haben knapp 7 000 Lizenzen in Berlin. Man kann nun den Streit darüber führen, ob es sinnvoll ist, diese Konzessionen zu begrenzen. Herr Kollege Strieder hat zu Recht darauf hingewiesen, dass uns hierbei durch die Rechtsprechung Schranken
bt.
Sie haben aber zu Recht die Ökosteuer angesprochen. Da kann ich mir einen Seitenhieb in Richtung der Kollegen meines Koalitionspartners nicht verkneifen. Die Ökosteuer ist so, wie sie ausgestaltet ist, weder Öko noch logisch, sondern sie hat Ungerechtigkeiten.
Wenn man aber die Ökosteuer so, wie sie jetzt ist, ändern bzw. abschaffen würde, würde das das Problem des Taxigewerbes nicht in Gänze lösen. Das ist richtig. Und richtig ist auch, Herr Kollege Reppert, dass man, wenn es schon die Ökosteuer in dieser Form gibt, wenigstens darüber nachdenken sollte, wie man auf Bundesebene die entsprechenden Schritte einleitet. Sie haben es angesprochen: halber Steuersatz!
Ja, Kollege Cramer, setzen Sie sich einmal bei Ihren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag dafür ein!
gesetzt sind. Deshalb muss man sich einmal grundsätzlich die Frage stellen, ob das Taxigewerbe mit dem übrigen Gewerbe gleichzusetzen und genauso wie das Bäckereigewerbe und Ähnliches anzusehen ist oder ob man sagt: Es geht hier um die Beförderung von Personen und um Sicherheitsfragen, so dass man die rechtlichen Grundlagen dergestalt ändern muss, dass entsprechende Konzessionsbeschränkungen möglich sind. – Ich finde, diesen Gedanken sollte man nicht gänzlich aus dem Auge verlieren.
Nun ist zu Recht das Thema Schwarzarbeit angesprochen worden. Aber lassen Sie mich betonen, dass das kein alleiniges Problem des Taxigewerbes ist! Die Anhörung im Bauausschuss hat gezeigt, dass der Wunsch besteht, eine ähnliche Aktion wie die vor zwei Jahren in Osnabrück durchzuführen. Das Beispiel wurde vom Kollegen Cramer genannt. Insofern begrüße ich es, dass in einem ersten Schritt – wie es Herr Senator Strieder angekündigt hat – eine bessere Zusammenarbeit mit den Behörden, die hierbei involviert sind, angestoßen wird und dass wir auch noch das Problem der Datenübermittlung – auch was das Finanzamt angeht – in den Griff bekommen wollen.
Wir sollten allerdings keine neuen Bürokratien aufbauen. In dem Zusammenhang müssen wir auf das Taxigewerbe zugehen. Das wurde vorhin ebenfalls angesprochen und betrifft Senator Körting: Manchmal sollte man die Augen zudrücken und eine Gängelung unterlassen, wenn die Taxifahrer und -fahrerinnen auf Kunden warten.
Herr Reppert, lassen Sie mich noch eines zum Thema Schwarzarbeit sagen, was ich bei Ihrem Antrag nicht ganz verstanden habe! Sie sind darauf heute nicht mehr eingegangen, und ich hoffe, das ist darauf zurückzuführen, dass Sie ein Einsehen haben, dass das – auch juristisch – unsinnig ist. Sie wollen die Konzessionsvergabe an den Nachweis eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses durch den Antragsteller knüpfen. Das ist Punkt 1 Ihres Antrags, der noch im Ausschuss liegt. Das ist in sich schon unsinnig, denn die Konzessionen werden an Unternehmer vergeben. Ein Unternehmer kann selbstverständlich für sich selbst kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nachweisen, es sei denn, Sie wollen, dass er neben seiner unternehmerischen Tätigkeit noch eine abhängige Beschäftigung ausübt. Ich glaube nicht, dass das im Sinne der Taxifahrer und -fahrerinnen wäre, die ohnehin schon über 12 Stunden im Taxi sitzen und fahren – bzw. leider die meiste Zeit herumsitzen und kein Geld verdienen können. Also, die Konzessionen werden an Unternehmer vergeben, und es hat mich schon ein wenig gewundert, dass gerade die CDU hier die Gewerbefreiheit einschränken will und das daran knüpft, dass die Leute dann wenigstens einen abhängig Beschäftigten einstellen müssen. Das haben Sie wahrscheinlich mit dem Antrag gemeint. Dass das in die falsche Richtung geht, haben Sie sicherlich erkannt und deshalb in Ihrer Rede nicht mehr erwähnt. Ich finde das gut so.
Erheben Sie nicht immer hier Forderungen, sondern setzen Sie sich bei Ihren Kollegen im Deutschen Bundestag dafür ein, dass das so umgesetzt wird!
Ich glaube, dass die Kraft meiner zwei Kolleginnen im Deutschen Bundestag nicht so groß ist wie die Kraft Ihrer Kolleginnen und Kollegen, denn die Genossinnen Pau und Lötzsch sitzen nicht in der Bundesregierung, aber die Kollegen und Kolleginnen Ihrer Fraktion.
Doch zurück zur Ökosteuer und dazu noch ein Satz: Man sollte also wenigstens nur den halben Steuersatz erheben. Das wird zwar nicht alle Probleme lösen, aber das sollten wir schon angehen.
Zur Begrenzung der Konzessionen hatte ich schon einiges gesagt. Wir sollten eine Gesetzesänderung anstreben, wenn die Rechtsprechung uns die angeführten Möglichkeiten nicht gi
Werbung auf Taxen: Ich finde es auch lächerlich, dass es allzu lange dauern muss. Der Mentalitätswechsel im Land Berlin sollte sich auch in dem Punkt durchsetzen, damit so etwas nicht 11 Monate dauert.
Vorrang für ÖPNV – ja! Busspuren nutzen – ja! Die Beratung im Ausschuss hat gezeigt, dass es sich offenbar nur um eine oder vielleicht auch um zwei oder drei Busspuren handeln kann. Herr Kollege Gaebler hat ausgerechnet, dass nur 0,2 % der Busspuren nicht für die Taxen freigegeben sind. Also das können wir auch noch ändern.
Aber zu einem, Kollege Cramer, in Ihrem Antrag: die Beschränkung der Zeiten für die Busspuren ist jetzt auf
Das Taxigewerbe befindet sich in der Krise, das wissen wir alle. Einige haben schon auf die Anhörung im Ausschuss hingewiesen. Ich hatte kürzlich ein erschütterndes Gespräch mit einem Taxiunternehmer. Das ist ein Einzelunternehmer, der fährt auch alleine, der hat gesagt, was wir an Zahlen gehört haben und was schon erschüt
ternd genug war, nämlich dass im Schnitt 10 € in der Stunde an Umsatz getätigt werden, was für die Fahrer Einkünfte von 5 € die Stunde bedeutet. Da hat dieser Unternehmer mir gesagt, diese 5 € seien auch noch zu hoch gegriffen. Das ist die Situation im Berliner Taxigewerbe, wie sie sich für Einzelunternehmer darstellt. Es ist nicht nur so, wie Herr Cramer richtig gesagt hat, der Ehrliche ist der Dumme, nein, der Ehrliche geht in dieser Stadt pleite. So ist das.
Ursache der schlechten Lage sind aber nicht, wie von den Grünen in ihrem Antrag behauptet, die blockierten Sonderstreifen oder die Schwarzarbeit. Herr Cramer hat wieder eindrucksvoll auf den Kudamm hingewiesen und die Perspektiven, wie er sich den Ku’damm vorstellt. Das ist nicht die Ursache. Ursache ist vielmehr die schlechte wirtschaftliche Allgemeinsituation, das haben schon viele in ihren Beiträgen erwähnt, und die fördert u. a. die Schwarzarbeit. Dieses Problem ist aber nicht auf der Ebene des Taxigewerbes zu lösen, sondern dieses Problem kann eigentlich nur die Bundesregierung lösen. Denn die muss endlich dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Eckdaten in diesem Land sich verbessern, weil die sonst alle letztlich vor die Hunde gehen. Das können wir nicht alles mit Kontrollen oder Sonstigem machen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass die Ökosteuer für die Taxis gesenkt wird und dass überhaupt die Rahmenbedingungen insgesamt besser werden, damit die Wirtschaft angekurbelt wird. Denn die wirtschaftlichen Eckdaten sind dafür verantwortlich, dass die Leute entweder ein Taxi nehmen oder nicht. Und wir haben eine wirtschaftliche Situation, wo viele aus der eigenen Not auf die Benutzung der Taxis verzichten.
zuheben und in 24 Stunden zu verändern, das halte ich doch für ein wenig übertrieben. Richtig ist, dass Autofahrer nicht zwei Spuren brauchen, auch ich brauche in der Regel nur eine Spur. Aber man kann auch mal Spuren wechseln. Ich finde, wir sollten dann in der Frage nicht – Herr Cramer hat ein ganz großes Auto, oder ein breites, besser gesagt – so hart sein. Wir brauchen dann eben nicht die Ausweitung auf 24 Stunden, wie Sie das gefordert haben.
Letzter Punkt – Taxigebühr. Ich möchte dazu auch einen Satz sagen, ich will das nicht verschweigen. Wir sind gegen eine entsprechende Taxigebühr, wie sie angedacht war und gegenwärtig erhoben wird. Es gibt den entsprechenden Vergleich, und ich finde, wir sollten dann die Entscheidung der höheren Gerichte, des Bundesgerichtshofs, abwarten. Wir würden, würde sich das so durchsetzen, das für ein falsches Signal halten, weil es Auswirkungen auf andere Bereiche hätte. Und ob das nun nur 20 Cent sind oder – was dann noch schlimmer wäre – noch mehr Geld, es kann nicht angehen, dass für diese Stellplätze Gebühren erhoben werden. Insofern sollte auch der Senat, Kollege Strieder, hier seinen Einfluss nochmals geltend machen, dass wir vielleicht am Ende nicht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten müssten, sondern das auch selbst im Land Berlin regeln könnten. – Danke schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Dass wir heute den Antrag, den die Koalition eingebracht hat und auf den die CDU-Opposition aufgesprungen ist im Ausschuss, gemeinsam mit der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs behandeln, zeigt ja deutlich, dass dieser rotrote Senat schneller handelt, als dieses Parlament mit seinen Anträgen vorankommt.
Ich hoffe, dass das auch in Zukunft in diesem Tempo weitergeht mit diesem Senat und mit den entsprechenden Beschlüssen und Gesetzen.
Frau Oesterheld hat zu Recht darauf hingewiesen, welche Bedeutung die Fehlbelegungsabgabe, also diese Ausgleichsabgabe, hat, in der Vergangenheit hatte und sie auch heute noch hat. Jawohl, Frau Oesterheld, diese Berechtigung ist auch gegeben. Aber gleichzeitig hat ja der Bundesgesetzgeber auch mit der Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass man darauf verzichten kann und wohl auch sollte, wenn der Verwaltungsaufwand in einem unangemessenen Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen steht. Herr Kollege Schimmler hat darauf hingewiesen: Wir haben es gegenwärtig mit einem Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den Einnahmen von 40 bis 45 % zu tun – das ist alles andere als angemessen –, und zum Zweiten, das ist ein wohnungspolitisches Instrument, dass der Sozialwohnungsbestand als Wohnort für breite Schichten der Bevölkerung erhalten und stabile Bewohnerstrukturen gewährleistet werden sollen. Und da hilft es eben nicht mehr weiter, wenn wir so wie in den vergangenen Jahren popelweise einige Großsiedlungen herausgreifen und dort die Fehlbelegungsabgabe aussetzen, zuletzt gesche
hen am 1. Juli des vergangenen Jahres, woran Sie auch nicht ganz unbeteiligt waren, bis 2006. Damit ist dann jetzt Schluss. Wir werden in diesem Jahr für weitere 18 500 Haushalte diese Fehlbelegungsabgabe abschaffen. Das bringt für diese Haushalte durchschnittlich eine Entlastung bis zu 816 $ im Jahr, so, wie jetzt schon 89 000 Haushalte von dieser Fehlbelegungsabgabe ausgenommen sind. Zum Verwaltungsaufwand habe ich schon etwas gesagt.
Auch der Rat der Bürgermeister hat diesem Gesetz im Wesentlichen zugestimmt. Herr Kollege Schimmler hat das ja erwähnt. Am liebsten wollte der Rat der Bürgermeister, dass dies schon zum 1. Juli in Kraft tritt. Ganz so schnell geht es natürlich nicht, der 1. September ist aber auch nicht schlecht. Die Einnahmen würden sich, wenn wir die Fehlbelegungsabgabe abschaffen, in diesem Jahr auf 5 Millionen $ belaufen. Dem stehen allerdings auch Ausgaben für das Personal in Höhe von 2,4 Millionen $ entgegen. Dies ist der erste Schritt zur Abschaffung der bezirklichen Wohnungsämter. Wir hatten das im Zusammenhang mit der Abschaffung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung hier schon ansatzweise diskutiert. Es sind dann Überlegungen anzustellen, wie wir die übrigen Aufgaben der Wohnungsämter auf andere bezirkliche Ämter übertragen können.
Herr Kollege Wansner, Sie hatten gesagt, dass die SPD da jetzt ihre Meinung geändert hätte, und ich glaube, das ist irgendwie der alte Kampf der letzten Jahre zwischen CDU und SPD. Entscheidend ist, was hinten rauskommt. Sie haben jahrelang gefordert und regiert, wir regieren jetzt und setzen um und handeln entsprechend und schaffen die Fehlbelegungsabgabe ab; und das unterscheidet uns eben.
Frau Oesterheld, Sie hatten gesagt, ein Computerprogramm wurde extra angeschafft. Ich finde das zwar verkehrt, wenn man davon ausgeht, dass die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft werden soll. Nur, Ihre Logik, weil wir das Computerprogramm fälschlicherweise angeschafft haben, müsste nun die Fehlbelegungsabgabe weiter erhoben werden, ist etwas absurd.
Zum Abschluss, Frau Oesterheld, das kann ich Ihnen auch nicht durchgehen lassen, jetzt vielleicht doch etwas ernster: Sie haben in einer Presseerklärung in dieser Woche vieles Richtige gesagt über den Sinn der Fehlbelegungsabgabe an sich. Nur eines geht nicht: wenn Sie jetzt behaupten, dass dadurch einkommensschwächere Mieter aus sozialen Wohnungen verdrängt und die Konkurrenz um preisgünstige Wohnungen steigen würde. Ich finde, hier bauen Sie einen Popanz auf, der nur zu Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt beitragen kann. Lassen Sie also diesen Unsinn!
Wenn etwas an Ihrer Presseerklärung stimmt, dann ist es mit Sicherheit Ihr Abschlusssatz, wo Sie sagen, dass mit dieser Entscheidung der rot-rote Senat die Umverteilungspolitik von oben nach unten im sozialen Wohnungebau fortsetzen würde. Das haben Sie sicherlich nicht gemeint, es ist nur ein Versprecher. Aber richtig ist dieser Satz trotzdem, zumindest auch auf anderen Gebieten. – Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag der FDP-Fraktion erleben wir sicherlich den Auftakt für weitere Anträge, die darauf abzielen, Verordnungen abzuschaffen – Thema: Schilderwald in Berlin und Ähnliches. interjection: [Beifall bei der FDP – Frau Senftleben (FDP): Richtig!]
Ich gebe Ihnen insofern Recht, als es auch Verordnungen und Rechtsvorschriften im Land Berlin gibt, die völlig unsinnig sind. Mit der Frage, ob ich in Berlin Elefanten ausführen oder im Wald eine Hängematte aufhängen darf, müssen sich die Berlinerinnen und Berliner sicherlich nicht beschäftigen. Diese Dinge interessieren niemand, und entsprechende Vorschriften können abgeschafft werden. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung gehört aber mit Sicherheit nicht dazu.
Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, weshalb der Bundesgesetzgeber sich vor über 30 Jahren dazu entschlossen hat, und ich weise darauf hin, dass damals eine sozial-liberale Koalition regiert hat. Es war mit Sicherheit nicht alles verkehrt, was damals beschlossen wurde, und dazu gehört auch dieses Gesetz, das die Länder und Kommunen ermächtigt hat, entsprechende Zweckentfremdungsverbotsverordnungen zu erlassen.
Der Wohnungsmarkt ist nach wie vor durch eine bestehende Mangelsituation an bezahlbarem Wohnraum für breitere Schichten der Bevölkerung gekennzeichnet. Die generelle Abschaffung des Zweckentfremdungsverbots muss deshalb aus wohnungspolitischen Erwägungen abgelehnt werden. Der Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung muss in Berlin als einer Mieterstadt nach wie vor oberste Priorität haben.
Der vorhandene Wohnungsleerstand in Berlin führte im vergangenen Jahr zu einer Flexibilisierung, nämlich der hier bereits erwähnten Änderung der bestehenden Zweckentfremdungsverbotsverordnung.
Herr Lindner, Sie dürfen mir auch zuhören! – Mit dieser Änderung haben wir erreichen können, dass es für einzelne Gebiete der Stadt zu einer Flexibilisierung kommt und dass hier nicht mehr rigide die Zweckentfremdungsverbotsverordnung gehandhabt wird. Aber der Grundsatz muss bleiben, dass der Wohnraum als Wohnraum erhalten bleibt und nicht zweckwidrig verwendet werden sollte.
Den Vorschlag der CDU-Fraktion, der heute auf dem Tisch liegt, unterstützen wir.
Das ist genau die Intention, die die PDS-Fraktion in der letzten Legislaturperiode, als es um die Änderung dieser Verordnung ging, eingebracht hat. Es ist nun einmal so, dass der bundesgesetzliche Rahmen diesen Vorschlag, die Zweckentfremdungsverbotsverordnung bezogen auf einzelne Stadtgebiete anzuwenden, nicht zulässt. Deshalb ist eine Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes erforderlich. Insoweit unterstützen wir den Antrag der CDU-Fraktion.
Wenn die FDP-Fraktion damit argumentiert, es gebe wie z. B. in den Sanierungsgebieten entsprechende planungsrechtliche Instrumente, dann weise ich selbstverständlich wie der Kollege Schimmler darauf hin, dass das auch bürokratische Akte in Gang setzen und auch Kapazitäten erfordern würde. Ich bin mir sicher, da würde die FDP-Fraktion wiederum als Erste fordern, dass diese staatlichen Eingriffe bekämpft werden müssten.
Wenn behauptet wird, der Leerstand von Wohnraum stehe in Zusammenhang mit einer angeblichen mietrechtlichen Überregulierung, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liege, so weise ich darauf hin, dass gerade der Bund den Ländern und Kommunen diese Möglichkeit gegegeben hat, und davon haben wir auch Gebrauch gemacht. Hinsichtlich des Arguments, Belegungsrechte könnten in Angriff genommen werden, weise ich ebenfalls darauf hin, dass die erkauft werden müssten und dann
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(B) (D)
auch entsprechende Regelungen erforderlich wären. Meine Damen und Herren von der FDP: Das Zweckentfremdungsverbot ist kein Eingriff in den Wohnungsmarkt, denn damit soll ja schließlich gewährleistet werden, dass Wohnraum nicht ohne Weiteres dem Wohnungsmarkt entzogen wird.
Nun zum Stichwort Wohnungsämter: Die bezirklichen Wohnungsämter können meiner Meinung nach in der Tat aufgelöst werden. Diese Koalition wird zum 1. September 2002 die Fehlbelegungsabgabe gänzlich abschaffen. Damit entfällt eine, aber auch nur eine Aufgabe der Wohnungsämter.
Wir müssen dann prüfen, ob die Wohngeldangelegenheiten von den Sozialämtern beziehungsweise den Bürgerämtern sowie die Aufgaben nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung und dem entsprechenden Gesetz von den Bauämtern übernommen werden können.
Erst kommt die Aufgabenkritik und dann die Auflösung von Ämtern, nicht umgekehrt. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und dem CDU-Antrag zustimmen. – Danke!