Andreas Statzkowski

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die 127. Versammlung des Internationalen Komitees hat am 9. Dezember in Monaco erste wichtige Reformen im Rahmen der Olympic Agenda 2020 beschlossen.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden dabei verabschiedet: Senkung der Bewerbungskosten und Beteiligung durch das IOC, mehr Nachhaltigkeit bei den Olympischen und Paralympischen Spielen, zum Beispiel durch eine maximale Nutzung vorhandener Sportstätten und die Einbeziehung anderer Städte und Länder außerhalb des eigentlichen Austragungsortes. Mehr als 28 Sportarten können vertreten sein. Die austragende Stadt darf selbst Vorschläge für Sportarten unterbreiten. Der Host-CityContract soll entschlackt und öffentlich gemacht werden, und der Unterschied von Organisations- und Investitionsbudget soll künftig deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden.
Mit seiner Olympic Agenda 2020 startet das IOC einen Reformprozess, der nach Auffassung des Berliner Senats in die absolut richtige Richtung geht. Das IOC hat damit einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Olympischen und Paralympischen Spiele unternommen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass das IOC seine Reformen auch konkret umsetzt.
Auch für eine mögliche Berliner Bewerbung um die Spiele ist die Olympic Agenda 2020 von großer Bedeutung und wird von uns ausdrücklich begrüßt. Sie bestärkt uns in unseren Plänen für Spiele in Berlin. Ein transparentes und faires Bewerbungsverfahren entspricht unserer Grundüberzeugung, ebenso wie das Prinzip der Nachhaltigkeit. So setzen wir mit unserem Standortkonzept auf eine bereits vorhandene exzellente Infrastruktur und wollen, dass Olympia den Menschen einen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert über die Zeit der Wettkämpfe hinaus bietet. Wir sehen uns durch die IOCReformen in unserem Ansatz bestärkt.
Unter Federführung der Senatskanzlei und unter Mitwirkung der betreffenden Senatsverwaltungen gibt es das Nachhaltigkeits- und Partizipationskonzept, das der Berliner Senat erst vor 14 Tagen beschlossen hat und das ab Januar umgesetzt wird. Der Bevölkerung soll ermöglicht werden, sich konkret in Werkstattgesprächen und sogenannten Echoräumen in die Planungen einzubringen, die der Berliner Senat bezüglich einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Spiele vorantreibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden uns mit Sicherheit auch vonseiten des Senats weiter ausführlich mit dieser Frage beschäftigen.
Ich denke, dass wir darüber hinaus auch im guten Kontakt mit dem Berliner Abgeordnetenhaus sind, um gemeinsam zu überlegen, was der bestmögliche rechtliche Weg ist, um eine saubere Grundlage zu schaffen, um die Berlinerinnen und Berliner in dem beschriebenen Umfang einzubeziehen. Das ist jedenfalls der ausdrückliche Wunsch des Senats von Berlin. – Herzlichen Dank!
Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden die Zeit für uns in Anspruch nehmen, die wir brauchen.
Aber ich kann Ihnen darüber hinaus gerne mitteilen, dass diese Frage vielleicht auch eher dann von Ihrer Seite aus
an die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses zu richten ist, die dementsprechend einer Vertagung im Hauptausschuss zugestimmt und sie beantragt haben.
Deshalb sollten Sie vielleicht diese Frage dann lieber an die Kollegen richten.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Ganz genau das Gegenteil ist im Einzelnen der Fall. Selbstverständlich werden die Berliner Bäder-Betriebe in keiner Art und Weise einer Diskussion im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vorgreifen, sondern wir finden und stehen auch dazu, dass die notwendige Transparenz gerade gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber an dieser Stelle außerordentlich wichtig und notwendig ist. Von unserer Seite aus sind die dementsprechenden Verfahren eingeleitet worden. Ich bin sicher, dass es dann auch im Herbst eine außerordentlich konstruktive, produktive und ergebnisreiche Diskussion zu dem Thema geben wird.
Ich kann jedenfalls allen zusagen, dass die BäderBetriebe nicht vorab welche Fakten auch immer schaffen wollen, sondern dass sie weiter konstruktiv daran arbeiten, die Berliner Bäderlandschaft und die Effektivität der Berliner Bäder-Betriebe weiter voranzubringen und insbesondere den Aufenthaltscharakter für die Berlinerinnen und Berliner bei den Berliner Bädern auch weiter zu verbessern.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wie Sie wissen, ist dieser Vorgang inzwischen schon Monate her.
Immerhin hat die Bundestagsabgeordnete Frau Lötzsch uns einen dementsprechenden Brief gesandt. Wir haben darauf geantwortet. Ich habe mit der Geschäftsführerin der Berliner Bäder-Betriebe darüber konkret gesprochen. Deshalb werden wir auch an dieser Stelle eine Diskussion im Hauptausschuss abwarten, bevor hier dementsprechende Strukturveränderungen in dieser Form vorgenommen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beantwortung dieser Frage ist selbstverständlich kompetent vorbereitetet worden.
Die Schwimmhalle Finckensteinallee wurde vor der bauzustandsbedingten Schließung im Jahre 2006 ausschließlich als Schul- und Vereinsbad genutzt. Die Schließung der Halle brachte den Vereinssport in Steglitz-Zehlendorf wegen der nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehenden Wasserzeiten in eine äußerst schwierige Situation mit erheblichen Mitgliederrückgängen insbesondere im Kinder- und Jugendsport der betreffenden Vereine.
Bei sanierungsbedingten Schließungen ist es den Berliner Bäderbetrieben aufgrund der angespannten Versorgungslage mit Bädern und Schwimmzeiten in Berlin generell nicht möglich, mit Ausnahme des Schulschwimmens für die betreffenden Benutzergruppen Ersatzzeiten im vollen Umfang zur Verfügung zu stellen. Mit der für das zweite Quartal 2013 vorgesehenen Wiedereröffnung der Schwimmhalle würde sich die Lage für die ehemals in dieser Schwimmhalle ansässigen Sportvereine wieder deutlich verbessern. Voraussetzung dafür sind allerdings ausreichende Mittel für die Betriebskosten des Bades.
Zur Frage 2: Geplant ist bisher, die Schwimmhalle Finckensteinallee im zweiten Quartal 2013 wieder in Betrieb zu nehmen. Die Berliner Bäderbetriebe haben für das Jahr 2013 generell noch keinen Belegungsplan erstellt. Eine Aussage zur Schwimmhalle Finckensteinallee mit konkreten Angaben zu Sportvereinen und Schulklassen einschließlich der damit jeweils verbundenen Wochenstundenzahl bzw. auch zu zukünftigen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit kann damit noch nicht getroffen werden. Die Berliner Bäderbetriebe legen bei der künftigen Vergabe der Nutzungszeiten für die Schwimmhalle Finkensteinallee folgende Prämissen zugrunde: Um Einnahmen für die Berliner Bäderbetriebe und das Land Berlin zu erzielen, wird die Schwimmhalle nach erfolgter Sanierung nicht mehr ausschließlich dem Vereins- und dem
Schulschwimmsport zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist eine Nutzung sowohl durch die Öffentlichkeit als auch durch den Schul- und Vereinssport. Mindestens zehn Prozent der Wasserflächen werden für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Der obligatorische Schwimmunterricht wird gemäß dem gesetzlichen Auftrag im erforderlichen Umfang sichergestellt.
Die verbleibenden Nutzungs- und Wasserzeiten würden die ehemals in der Schwimmhalle ansässigen Vereine erhalten. Diese werden in so genannten Belegungsrunden mit den betroffenen Vereinen, dem örtlichen Bezirkssportbund und den Berliner Bäderbetrieben festgelegt. Der regionale Beirat wird beteiligt.
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen öffentlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass die für die Vereine verbleibenden Nutzungszeiten voraussichtlich deutlich geringer ausfallen werden und nicht dem Umfang der Zeiten vor der erfolgten Sanierung entsprechen können.
Die Zukunft der Belegung der Schwimmhalle Finkensteinallee würde mit einem ausreichenden Vorlauf von drei bis vier Monaten vor der Wiedereröffnung der Schwimmhalle abgestimmt und festgelegt werden – so weit die Beantwortung.
Anlässlich der letzten Sportausschusssitzung habe ich auf Nachfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hiller deutlich gemacht, dass die auf die Berliner Bäderbetriebe bezogenen Eckdaten bislang nicht geändert worden sind. Wir müssen davon ausgehen, dass wir bei der Inbetriebnahme dieses Bads mit zusätzlichen Betriebskosten von ca. 800 000 bis einer Million Euro zu rechnen haben. Dies gilt es, zukünftig zu thematisieren.
Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Ich erlaube mir den Hinweis, dass aus meiner Sicht bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage eine ganze Reihe von neuen Aspekten zur Geltung kam, die wir im Sportausschuss noch nicht in dieser Form beantworten konnten.
Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die Rahmenbedingungen zur Inbetriebnahme und auch zur baulichen Herrichtung des Schwimmbads den Rahmenbedingungen des Schwimmbads in der Finkensteinallee gleichen. Das heißt mit anderen Worten, dass auch dieses mit Sicherheit in Zukunft weiterhin Thema der Auseinandersetzungen über die Gestaltung der Berliner Bäder sein wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Fabio Reinhardt! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt. Zu 1: Insgesamt waren bei der Silvio-MeierDemonstration 704 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Die eingesetzten uniformierten Einsatzkräfte waren gemäß der Vorschriftenlage gekennzeichnet. Das bedeutet, die Berliner Einsatzeinheiten waren mit der taktischen Kennzeichnung, die eine Zuordnung der Einheit des Zuges und der Gruppe der eingesetzten Beamtinnen und Beamten zulässt, versehen. Darüber hinaus wurde eine Einsatzhundertschaft der Bundespolizei eingesetzt. Diese verfügt über eine eigene Kennzeichnung. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AntiKonfliktteams sind individuell mit Namensschildern und Nummern gekennzeichnet.
Zu Frage 2: Die Kennzeichnungspflicht für Einsatzeinheiten gilt nur für Beamte der Polizei Berlin. Unterstützungskräfte werden gemäß der jeweiligen Landes- oder Bundesvorschriften gekennzeichnet.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es nicht unsere Zuständigkeit betrifft, sondern die des Bundes.
Frau Bayram! Ich kann meine Antwort, die ich Ihnen bzw. dem Plenum vorhin gegeben habe, gern wiederholen. Die überwiegende Anzahl der Beamten vor Ort war nach den Berliner Vorschriften dementsprechend gekennzeichnet. Was noch fehlt, ist die Rückenkennzeichnung. Die konnte allerdings bisher bei der Berliner Polizei noch nicht in Anwendung gebracht werden, da es ein offenes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen einer Klage des Personalrats gibt.