Karin Seidel-Kalmutzki

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Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Forsa-Umfrage zu der Bewerbung für Olympia und natürlich auch für die Paralympics 2024/2028 in Berlin oder Hamburg?
Das ist super, finde ich auch!
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Was sind denn aber nun die besonderen Vorteile Berlins für die internationale Bewerbung, wenn der deutsche Sport sich entscheidet anzutreten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im November wird das Gesetz, das den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen berief, 20 Jahre alt. Öffentliche Debatten und jüngste Beschlüsse, mit denen etwa die Überprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bis 2019 verlängert und der Personenkreis erweitert wurde, machen deutlich, wie aktuell das Thema immer noch ist. Anhaltend großes Interesse registriert auch die Landesbehörde, und das in steigendem Maße. Das ist sehr verwunderlich unter den nachwachsenden Generationen.
In seinem Tätigkeitsbericht 2011 zieht der Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen eine positive Bilanz seiner Arbeit. Wir von der SPD-Fraktion möchten Herrn Martin Gutzeit und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr kontinuierliches und so wichtiges Engagement danken.
Immer noch werden Sie gebraucht. Der Bedarf an Ihrer Arbeit ist beständig und steigt. Dies drückte auch der Senatsbericht vom Februar dieses Jahres aus, der dem Abgeordnetenhaus eine Verlängerung dieses Gesetzes
über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes im Land Berlin empfiehlt, das zum 30. November 2012 ausläuft.
Denn neue Aufgabenfelder kommen immer wieder hinzu. Seit der Gesetzesänderung 2010 arbeitet die Behörde des Landesbeauftragten etwa verstärkt daran, auch der Opfergruppe der Kinder und Jugendlichen Rehabilitation zuteil werden zu lassen, die Unrecht in DDR-Jugendeinrichtungen erfahren haben. Dazu wurde z. B. eine spezielle Beratungsstelle eingerichtet. Die Wiedergutmachung dieser Fälle, in denen Kinder und Jugendliche unrechtmäßig in Heime und Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden, ist gesetzlich noch nicht einheitlich geregelt. Das ist ein Gebiet, auf dem wir als Gesetzgeber im Land Berlin noch unseren Beitrag zu einer klaren Arbeitsgrundlage der Behörde leisten könnten. Wie uns das im Bericht auf Seite 6 und 7 angeführte Beispiel einer Frau aus Hohenschönhausen nahelegt, sollten wir prüfen, ob die derzeitige Gesetzeslage tatsächlich gerecht ist.
Der Landesbeauftragte leistet auf mehreren Gebieten eine dankenswerte Arbeit: von der Hilfe zur Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten über die Dokumentation und Aufklärung über die menschenrechtsfeindlichen Aktivitäten der DDR-Staatssicherheit bis hin zur Unterstützung von Verfolgtenverbänden. Eine wichtige Aufgabe hat die Behörde nicht nur als Beraterin, sondern auch als Vermittlerin. Die Kommunikation zwischen Opfern und Ämtern bei Fragen der Wiedergutmachung wird beständig verbessert. Diese Beratungs- und Vermittlungsarbeit ist noch immer unerlässlich, denn der Bericht besagt, dass die Zahl der Anfragen zur strafrechtlichen Rehabilitierung weiter zunimmt.
Hinzu kommt, dass die zuständigen Ämter noch immer nicht ausreichend auf Anfragen zu Ausgleichszahlungen vorbereitet sind, indem sie etwa keine speziellen Formulare aushändigen können.
Es hat mich besonders beeindruckt, dass Betroffene mitunter erst jetzt, mehr als 20 Jahre nach dem Ende des SED-Regimes, von ihrem Recht erfahren, das erlittene Unrecht strafrechtlich aufarbeiten und eine Rehabilitierung einfordern zu können.
Mit allen Verbesserungsvorschlägen, die der Tätigkeitsbericht auch an uns, den Gesetzgeber, richtet, vor allen Dingen aber mit den Erfolgen, die er aufführt, macht er deutlich, mit welchen differenzierten und herausfordernden Fällen es die Behörde des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu tun hat. In den fast 20 Jahren ihrer Existenz hat sich hier ein Expertenwissen angesammelt, auf das wir nicht mehr verzichten können.
Ich wünsche Ihnen, Herr Gutzeit, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg. – Sie liebe Kolleginnen und Kollegen rufe ich ausdrücklich auf, den
Bericht zu lesen, die Arbeit der Behörde zu verfolgen und zu unterstützen, denn es ist unser aller Geschichte, um die es hier geht, und sie ist noch lange nicht überwunden. Wir müssen als Demokraten alle klar Stellung beziehen.
Auch eine Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine hauptamtliche und inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit halte ich nach wie vor für richtig.
Die Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrats, der gegebenenfalls eine weitere Bewertung von Erkenntnissen vornimmt und diese erörtert, halten wir weiterhin für das richtige Instrument.