Christian Hochgrebe
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Untersuchungsausschuss, so heißt es immer, sei das schärfste Schwert der Opposition. Untersuchungsausschüsse haben die Aufgabe, Tatbestände aufzuklären, die den Verantwortungsbereich der Regierung betreffen. Sie sind Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Sie haben zu Recht einen hohen Stellenwert. Es ist aber unsere Pflicht, dieses scharfe Schwert mit Maß und Mitte einzusetzen. Dieser Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Knabe soll sich nun mit der Frage beschäftigen, ob und wie und wer und wann im Senat von den Vorgängen Bescheid wusste, die sich in der Gedenkstätte zugetragen haben. Es soll über einzelne Personalentscheidungen beraten werden, die längst unstreitig sind oder sogar bereits gerichtlich aufgearbeitet wurden.
Geht es also wirklich um Aufklärung und um die Suche nach Fakten und Wahrheiten, oder soll hier das hohe Gut eines Untersuchungsausschusses benutzt werden, um einzelne Regierungsmitglieder politisch zu schädigen? Ist das im Sinne der Verfassung und des Einsetzens von Untersuchungsausschüssen? Anstatt uns mit wichtigen Themen wie zum Beispiel sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz oder asymmetrischen Machtverhältnissen in Behörden auseinanderzusetzen, diskutieren wir, ob der Senator zwei Monate vorher oder drei Monate später Kenntnis von den Vorgängen hatte.
In der Demokratie müssen die demokratischen Parteien zusammenstehen.
(Stefan Evers)
Aber in der Demokratie müssen solche Mittel auch mit Augenmaß eingesetzt werden. Wir werden uns heute bei der Abstimmung enthalten, weil uns, Herr Fresdorf, die parlamentarischen Oppositionsrechte wichtig sind. Wenn Sie aber heute diesen Untersuchungsausschuss einsetzen, sekundiert von Rechtsaußen, dann liegt der Ball bei Ihnen, zu zeigen, dass wir es hier mit einem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, der im öffentlichen Interesse liegt und der von hinreichendem Gewicht ist. Wenn Sie heute den Untersuchungsausschuss einsetzen, dann gehe ich davon aus, nein, dann erwarte ich, dass dieser mit der entsprechenden Hochachtung und dem gebotenen Respekt behandelt wird. Dieses scharfe Schwert der Demokratie darf nicht zu einer Zurschaustellung einzelner Interessen werden, denn vor allem die Opfer, die bereits Schlimmes erlebt haben, sollen jetzt hier in den Zeugenstand gerufen werden, um ihre Aussagen, wo und wie sie sexuell belästigt wurden, nochmals zu wiederholen.
Die Koalition steht dafür gerade, dass die Opfer, allesamt Frauen, nicht noch einmal die Bloßstellungen erleben müssen, die sie bereits einmal durchleben mussten. Wir werden alles dafür tun, um die Opfer zu schützen und um sie aus dem öffentlichen Diskurs herauszuhalten.
Ich bleibe dabei, dass ich diesem Untersuchungsausschuss mit einer gewissen Skepsis entgegensehe. Der Erkenntnisgewinn wird wohl überschaubar sein. Wir dürfen den Ausschuss nicht zum politischen Taktieren benutzen. Für uns gilt: Sexismus und Patriarchalismus haben in unserer Demokratie keinen Platz. Wir werden alles dafür tun, die Opfer umfassend und wirksam zu schützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Goiny! Wenn Zweifel an der Effizienz dieses Gesetzes aufkommen: Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen von der CDU! Dass wir heute die Landeshaushaltsordnung ändern, das liegt doch an Ihnen! Sie sind es doch, die eine verfassungsändernde Mehrheit blockieren. Sie sind doch in Wirklichkeit die wahren Gegner der Privatisierungsbremse! Und im Ausschuss Beteiligungsmanagement erfordert es auch Anwesenheit.
Das Siebte Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ist erforderlich geworden, weil auf Bundesebene
(Steffen Zillich)
das Haushaltsgrundsätzegesetz geändert wurde. Wir müssen nun unsere Berliner Haushaltsordnung anpassen, um die Anwendbarkeit der Regelungen in Berlin sicherzustellen. Damit könnten wir mit der Begründung dieses Änderungsantrages bereits am Ende sein, aber es ist viel mehr als das.
Durch die Einführung des § 24 Abs. 6 wird geregelt, dass das Abgeordnetenhaus in Zukunft verstärkt ein Auge auf Baumaßnahmen unserer landeseigenen Unternehmen haben wird und dabei auch mitreden kann. Denn wir müssen diversifizieren. Wir haben die Bauherreneigenschaft teilweise übertragen – an die Universitäten, an die BIM, an die HOWOGE. Wenn aber die Bauherreneigenschaft diversifiziert wird, dann muss auch die parlamentarische Kontrolle diversifiziert und erweitert werden, damit die Volksvertretung weiterhin ein wachsames Auge, ja, ein überwachendes Auge hat.
Was soll durch dieses Gesetz erreicht werden? – Wir haben in der Vergangenheit an vielen Beispielen gesehen, dass bei größeren Baumaßnahmen häufig die Kosten explodieren, weil Sonderwünsche hinzukommen oder weil während der Durchführung der Baumaßnahmen festgestellt wird, dass sich diese gar nicht so realisieren lassen wie ursprünglich geplant. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine Regelung, durch die das Parlament mehr mitbestimmen, mitreden kann, sodass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Und zum Thema Kostenexplosion haben wir in der Vergangenheit so einiges erlebt. Einige Beispiele kamen hier schon, beispielsweise bei der Ernst-Busch-Schule, beim Umbau des Marinehauses, bei der Sanierung der Staatsoper und – ja – auch beim BER.
Bei der Sanierung der Staatsoper hatten wir ursprünglich den Plan und auch die Vereinbarung, uns die Kosten mit dem Bund zu teilen. Der Bund hatte aber die Möglichkeit, seine Kosten zu deckeln; das Land Berlin hatte diese Möglichkeit nicht. Das führte dazu, dass der Bund bei seiner geplanten Beteiligung geblieben ist, Berlin hat am Ende das Fünfundzwanzigfache der eigentlich geplanten Kosten getragen. Auch damit so etwas nicht noch einmal passiert, verabschiedet die Koalition diese Gesetzesänderung.
Es ist unser Anspruch, dass die Kosten nicht explodieren, denn am Ende sind es Steuergelder, das Geld der Bürgerinnen und Bürger, das effektiv und im Interesse aller eingesetzt werden muss.
Durch die weitere Änderung in § 65 Abs. 6 erhält das Abgeordnetenhaus ein Mitspracherecht bei der Veräußerung von landeseigenen Unternehmen und Tochterunternehmen. Wir reagieren damit auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, denen wir derzeit auch durch eine verstärkte Rekommunalisierung entgegentreten. Öffentliche
Daseinsvorsorge darf in Zukunft nicht mehr so leicht in private Hände fallen. Dazu gehören nach unserer politischen Auffassung nicht zuletzt auch die Bereiche Wohnen und Bildung. Denn Bildung ist Zukunftsressource. Gute Bildung ist Chancengleichheit. Um das zu gewährleisten, brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören funktionsfähige Schulgebäude, in denen die Schülerinnen und Schüler gut und gerne lernen. Dazu gehört aber auch, dafür zu sorgen, dass die Schulgebäude weiterhin der öffentlichen Hand gehören, und dazu gehört, dass Schulen nicht privatisiert werden können.
Auch wenn wir die HOWOGE gebeten haben, den Schulneubau und die Sanierung zu übernehmen, so behalten wir doch die Kontrolle und sind auf alle möglichen Fälle vorbereitet, auch wenn die HOWOGE – was wir alle nicht hoffen – mal in wirtschaftliche Engpässe kommen sollte. Wir gewährleisten mit dem neuen Gesetz, dass unsere Schulgebäude weiterhin unter kommunaler Kontrolle bleiben und dass sich daran auch nichts ändert.
Die Änderung der Landeshaushaltsordnung zeigt: Der Gesetzgeber entscheidet mit, und der Gesetzgeber greift durch. Das Parlament begleitet und überwacht. Wir wollen keine Baumeisterregierung, aber wir wollen, dass das Parlament mitentscheidet und beteiligt wird. Das haben wir nach meiner Einschätzung geschafft. – Vielen Dank!