Robert Schaddach

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Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! 70 Jahre Grundgesetz sind ja eigentlich eine gute Gelegenheit, um auch über Petitionen zu reden, denn in Artikel 17 ist dieses Recht geregelt. Unser Vorsitzender hat gerade zum Thema gesprochen und unheimlich oft danke gesagt. Ich glaube, acht oder neun oder zehn Mal. In den zwölf Jahren, in denen ich schon im Petitionsausschuss sitze, wurde zu diesem Zeitpunkt immer danke gesagt. Dieses danke sagen machen, denke ich, nach mir die anderen Vertreter der Parteien, aber es ist auch ganz richtig. Die Arbeit im Petitionsausschuss kann nur so gut funktionieren, weil wir in der Sache so zusammenarbeiten, wie wir zusammenarbeiten, nämlich sehr eng. Die Türen werden geschlossen, und man kann sozusagen vertraulich über die einzelnen Themen reden. Ich kann wirklich bestätigen, alle sind an einer konstruktiven Lösung interessiert, wirklich alle.
Was macht eigentlich der Petitionsausschuss? – Der Petitionsausschuss tagt hinter verschlossenen Türen und findet Lösungen. Mein Bereich ist ein Bereich, der sehr an existenzielle Fragen herangeht. In den meisten Fällen ist es das Ausländerrecht. Wir hatten im letzten Jahr zu diesem Thema über 125, also insgesamt 159 Eingänge und haben zumindest 31 davon in eine positive Richtung führen können, was der Arbeit vor allem des Büros zur Vorbereitung etc. zu verdanken ist. Das ist ein wesentlicher Eckpunkt für unsere Arbeit, weil es im letzten Jahr auch einige personelle Veränderungen im Büro des Petitionsausschusses gab. Trotzdem konnte die Arbeit unter den Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden. Frau Albers, noch mal der herzliche Dank an das Büro dafür!
(Kristian Ronneburg)
In der Sache möchte ich Ihnen auch gern einen Fall vortragen, der mir persönlich sehr nahe gegangen ist. Da geht es um eine Familie aus Mazedonien – der Fall ist auch in dem Heft veröffentlicht worden –, die mit einem Kind hierhergekommen ist. Das Kind hatte in der Kindheit mal Desinfektionsmittel im reichlichen Umfang zu sich genommen und war in medizinischer Behandlung, weil die Luftröhre geweitet werden musste. Asylantrag gestellt, Bleiberecht wurde letztendlich versagt. Aufgrund einer Sozialarbeiterin der Charité sind wir mit dem Fall befasst worden und konnten letztendlich erreichen, dass die Innenverwaltung – dafür einen herzlichen Dank an die Innenverwaltung! –, der Senator – dafür ist er da – oft im Interesse der Menschen entscheidet. Hier ging es darum, dass eine Operation durchgeführt werden kann, dass diese Speiseröhre geweitet wird. Das geht aber erst ab dem zehnten Lebensjahr. Deshalb brauchten wir ein Bleiberecht zumindest bis zum Zeitpunkt der Operation. Das konnten wir erreichen, und da sind wir alle miteinander ganz stolz, dass das passieren konnte. Ihnen, Herr Senator, ganz herzlichen Dank, dass Sie da mit uns gegangen sind wie in vielen anderen Fällen auch!
Die nachfolgenden Rednerinnen und Redner werden, denke ich, zu ihren Fachbereichen noch vortragen. Insofern, denke ich, ist es einer der erfolgreichsten Ausschüsse, der im Übrigen seit 1951 tätig ist. Ich habe im Koalitionsvertrag gelesen, dass ein Polizei- und Bürgerbeauftragter eingeführt werden sollte, das war zumindest der Plan. Ich sage mal, der Petitionsausschuss macht an sich eine ganz gute Arbeit, und die kann man nicht besser machen. – In diesem Sinne herzlichen Dank!