Bernd Kielburger

Sitzungen

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Herr Justizminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in Pforzheim, außerhalb Ihres künftigen Wahlkreises, die Stelle des Notariatsdirektors seit Februar unbesetzt ist und ich Ihnen als Bürgermeister berichten kann, dass die Gebühren außerhalb des Landes – in Rheinland-Pfalz – eingenommen werden, weil über diese Stelle hinaus eine weitere Stelle unbesetzt ist? Ich meine, auch außerhalb Freiburgs ist Handeln angesagt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion stimmt, wie sie bereits im Finanzausschuss angekündigt hat, dem von CDU und FDP/DVP vorgelegten Gesetzentwurf auch heute zu.
Nicht zugestimmt haben wir bereits im Finanzausschuss den Begründungen des Gesetzentwurfs. Herr Kollege Scheffold, wenn Sie heute angeführt haben, die Ursache für den Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen sei die Ökosteuer gewesen, so ist heute erneut in die Debatte einzubringen, dass Sie hier etwas vorgeben, was Sie selbst so eigentlich nicht glauben können.
Die bisher festgelegte Pauschale gilt seit 1991. Im Jahr 1991 hat die CDU/CSU-FDP-Koalition in Bonn die Mineralölsteuer in zwei Schritten um 3 bzw. 22 Pfennig erhöht, also um insgesamt 25 respektive 27 Pfennig. Beim DieselPkw wurde die Kfz-Steuer erhöht. Dieser Schritt wurde am 1. Januar 1994 wiederholt: Die Mineralölsteuer wurde um 16 Pfennig und die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw um 7,50 DM pro 100 Kubikzentimeter erhöht.
Addiert sind dies bereits 45 Pfennig seit der letzten Anpassung dieser Pauschalen. Insoweit greift die Begründung, die Sie heute erneut vorgetragen haben, nicht; sie geht ins Leere. Sie wären eigentlich bereits während Ihrer Regierungszeit in Bonn aufgefordert gewesen, den Begründungen, die Sie heute gegenüber Berlin verwenden, Taten folgen zu lassen, um den Beschäftigten gerecht zu werden.
Ich will auch von unserer Seite betonen: Das Argument ist richtig, dass die Zurverfügungstellung eines privat genutzten Pkw für öffentliche Zwecke in vielen Bereichen – darauf haben Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag hingewiesen – eine Entlastung ist. Denn in vielen Fällen wären in Städten und Gemeinden Dienstwagen zu beschaffen. Die Lösung, die wir hier unterstützen, ist der richtige Weg. Sie ist kostengünstiger als die Beschaffung von Dienstfahrzeugen. Deshalb möchte ich von dieser Stelle aus Sie, Herr Staatssekretär, noch einmal bitten, Ihre im Finanzausschuss gegebene Zusage, die Regelung bezüglich der Fragen der Überschreitung der Grenze der Jahresfahrleistung von 10 000 Kilometern und der dann wirksam werdenden 42 Pfennig zu überdenken, weil auch hier noch Möglichkeiten bestehen, die Bereitschaft der Bediensteten zur Nutzung ihres privaten Pkw zu unterstützen.
Wenn schließlich noch ein Argument notwendig ist, damit diese Fragen mit Aufmerksamkeit verfolgt werden: Bei der Anpassung von Abgeordnetenentschädigungen an die Kostenentwicklung gibt der Präsident eine Zusammenfassung, welche Kostensteigerungen stattgefunden haben. Diese sind auch in einem interessanten Schreiben des Gemeinde
tags dokumentiert, und für jeden in der Öffentlichkeit ist klar nachvollziehbar, dass dieser Gesetzentwurf, dem wir zustimmen, eigentlich nur dem Rechnung trägt, was wir unseren Bediensteten gerechterweise zugestehen müssen.