Dieter Hillebrand
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir uns die Gesamtbilanz im Haushalt des Innenministeriums Baden-Württemberg ansehen, dann müssen wir und dann müssen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einräumen: Das Innenministerium und die hier politisch Verantwortlichen haben im vergangenen Jahr wieder gute Arbeit geleistet. Ich darf mich insoweit dem Dank des Kollegen Heinz anschließen.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das Innenministerium wird trotz der angespannten Haushaltslage, auf die hier mehrfach hingewiesen wurde, und trotz des strikten Sparund Konsolidierungskurses auch weiterhin gute Arbeit leisten.
Baden-Württemberg, Herr Kollege Schmiedel, kann sich auf dem Felde der Innenpolitik im bundespolitischen Ranking, sprich konkret im Vergleich der einzelnen Bundesländer untereinander, nicht nur sehen lassen, sondern hat im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch im Bereich des partnerschaftlichen Umgangs mit seinen Kommunen die Nase durchaus vorn.
Dasselbe, liebe Kollegin Dederer, gilt, wenn es darum geht, dem Rechtsstaat dadurch Geltung zu verschaffen, dass rechtskräftige Entscheidungen – wenn auch häufig erst nach jahrelangen Verfahren – durchgesetzt, umgesetzt und vollzogen werden. Konkret: Baden-Württemberg ist neben Bayern das Bundesland, das konsequent darauf achtet, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber das Land wieder verlassen.
Besondere Priorität – und die CDU-Fraktion steht hier voll dahinter – hat die Ausweisung und Abschiebung ausländischer Straftäter. Das ist, wie hier schon gesagt wurde, kein angenehmes Geschäft. Aber wenn unser Staat seine Staatsautorität nicht selbst untergraben will, dann muss das sein. Ich danke an dieser Stelle allen Beamtinnen und Beamten der Ausländerbehörden und unserer Polizei, die dazu beitragen, dem Recht Geltung zu verschaffen, und die deshalb, wie ich weiß, nicht selten persönlichen Anfeindungen ausgesetzt sind.
Nicht von ungefähr, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir in Baden-Württemberg hinsichtlich der Kriminalitätsrate zusammen mit Bayern ganz an der Spitze im Ranking der Bundesländer.
Die Bürger wissen das zu schätzen. Bayern und BadenWürttemberg sind die sichersten Bundesländer. Das hat natürlich enorme Auswirkungen auf die Standortqualität. Die Menschen wollen nach Süden; die Menschen werden von Baden-Württemberg fast magisch angezogen.
Lassen Sie mich noch zu den Anträgen von SPD und Grünen Folgendes sagen: Wir lehnen diese samt und sonders ab. Exemplarisch, Herr Junginger, nenne ich den Freiwilligen Polizeidienst. In Sonntagsreden fordern Sie ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. Aber hier wollen Sie ein Paradebeispiel von bürgerschaftlichem Engagement abschaffen, und das wegen 2,2 Millionen €, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist der falsche Weg,
und das schadet der Glaubwürdigkeit der Politik. Im Übrigen leistet der Freiwillige Polizeidienst hervorragende Arbeit. Wir von der CDU-Fraktion stehen zu diesem Dienst.
Ansonsten brachten Sie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, immer dieselben ollen Kamellen: Gebühren für Großveranstaltungen oder Sportveranstaltungen. Herr Kollege Glück und der Herr Innenminister haben das Nötige dazu gesagt.
Okay. Dann sind wir uns ja einig. Umso besser. – Aber, wie gesagt: Bringen Sie dann bitte einmal etwas Neues, lassen Sie sich hier etwas Neues einfallen.
Dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, dem Haus der Heimat ans Leder wollen, hat eine politische Dimension.
Unsere vertriebenen donauschwäbischen Landsleute sind Ihnen unter parteipolitischen Aspekten ein Dorn im Auge.
Deshalb wollen Sie hier Tabula rasa machen.
Wir werden Ihnen diesen Gefallen nicht tun, Herr Oelmayer.
Das Innenministerium hat angemessen auf die Denkschrift des Rechnungshofs reagiert.
Wir, CDU- und FDP/DVP-Fraktion, stehen dazu.
Auch zur Änderung der Gemeindeordnung ist das Nötige gesagt worden. – Herr Oelmayer, es ist schon schön, hier zu sehen, dass Sie plötzlich Ihr Herz für die Polizei entdeckt haben.
Stichwort Landessonderzahlungsgesetz. Sie können Polizeibeamte nicht anders behandeln als andere Beamte. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
Machen Sie also keine solchen Vorschläge.
Lassen Sie mich kurz noch zwei Themen ansprechen, die mir wichtig sind, nämlich die Verwaltungsreform im Land und die wirtschaftliche Situation der Städte und Gemeinden zu Beginn des Jahres 2004 sowie die sich hieraus ergebende Aufgabe aller politisch Verantwortlichen, vor allem aber auch der bundespolitisch Verantwortlichen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Verwaltungsreform ist auf einem guten Weg, nicht zuletzt deshalb, weil die Drähte beim Innenministerium und bezüglich der Finanzen natürlich auch beim Finanzministerium zusammenlaufen.
Der Innenminister und der Finanzstaatssekretär haben bisher einen guten Job gemacht. Praktisch die gesamte, nicht zuletzt mit Blick auf die gesamten öffentlichen Finanzen dringend notwendige Verwaltungsreform ist im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden auf den Weg gebracht. Wer hätte das vor neun Monaten gedacht, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen?
Zu den Themen Effizienzrendite und Berichtspflicht hat der Herr Ministerpräsident heute Morgen und der Herr Innenminister gerade eben das Nötige gesagt. Gemeinsam mit dem Innenministerium ist man seitens der kommunalen Landesverbände dabei, kommunal belastende Standards abzubauen – das ist nicht einfach; der Herr Innenminister hat es gesagt – und Aufgaben dem Willen der Kommunen entsprechend – das ist wichtig – nach unten zu verlagern. Das ist eine alte Forderung der kommunalen Seite. Wir sind dankbar, dass das aufgegriffen wurde.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Städte und Gemeinden können mit dem im Dezember vergangenen Jahres gefundenen Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht zufrieden sein. Angesichts der völlig desolaten Gemeindefinanzen ist eine echte Gemeindefinanzreform überfällig. Während im Land – auch das ist heute Vormittag angesprochen worden – das Konnexitätsprinzip in der Verfassung steht und die CDU auf Bundesebene zumindest seit 1999 das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ fordert,
wehrt sich die Bundesregierung mit Händen und Füßen.
Sie wissen am besten, Herr Schmid, was man in der Opposition fordern kann.
Ihr habt jetzt auch noch lange Zeit.
Als wenn die Steuereinnahmen munter weitersprudeln würden, kreiert man in Berlin immer wieder neue kommunalen Aufgaben und Ausgaben – ohne eine korrespondierende Finanzausstattung.
Ich nenne nur das Thema Grundsicherung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das muss ein Ende haben.
Wir brauchen im Gegenteil verfassungsrechtlich abgesicherte Einnahmequellen für unsere Städte und Gemeinden sowie eine stringente Begrenzung der Ausgabenlast.
Kurzum: Wir brauchen auch im Bund den partnerschaftlichen Umgang, den wir in Baden-Württemberg zwischen Land und Kommunen haben.
Lassen Sie mich schließen: Der Haushalt des Innenministeriums Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 ist ausgewogen und sparsam.
Kurzum: Er steht vor allem für eine verantwortungsbewusste und eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Kommunalpolitik.
Das ist meine Meinung, liebe Kollegin Dederer.
Deshalb stimmt die CDU-Fraktion diesem Haushalt gern zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften bereits am 27. November in Erster Beratung hier im Plenum vorberaten. In der vergangenen Woche haben wir uns im Ausschuss für Umwelt und Verkehr parteiübergreifend sehr intensiv mit den Details auseinander gesetzt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es liegt in der Natur der Sache, dass sich hierbei die Opposition – speziell die Grünen, Herr Palmer – mit den von ihr geforderten Verschärfungen nicht durchgesetzt hat,
etwa bei der Frage, Herr Palmer, der Ausweitung des Umbruchverbots von den Überschwemmungskernbereichen auf alle Überschwemmungsgebiete oder bei der Frage der Einführung eines generellen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt statt eines einfachen Genehmigungsverfahrens in Überschwemmungsgebieten.
Im Ergebnis aber – das ist entscheidend – war man sich ja auch schon anlässlich der Ersten Beratung hier in diesem hohen Hause darüber einig, dass Umweltminister Ulrich Müller einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie umfassend und rechtzeitig umsetzt, sondern darüber hinaus wegweisend im Hochwasserschutz ist.
Mehr oder weniger war man sich einig, Herr Kollege. Das ist immerhin auch schon etwas.
Gut. Das können Sie ja nachher noch sagen, Frau Schmidt-Kühner. – Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, fangen wir in Baden-Württemberg beim Grundwasserschutz, beim Schutz der Oberflächengewässer und im Bereich der Reinigung unserer Abwässer nicht bei null an, im Gegenteil. Wir haben Startvorteile gegenüber allen anderen Bundesländern. Wir sind schon Spitze, etwa bei der Abwasserreinigung oder bei der Wasserqualität unserer Oberflächengewässer.
Aus diesem Grund werden wir dieses Gesetz auch mit einem überschaubaren Kostenaufwand umsetzen können.
Noch eines, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Selten erhält man im Rahmen einer Verbandsanhörung von der kommunalen Seite bis hin zu den Naturschutzverbänden einen so hohen Zustimmungsgrad seitens der Verbandsvertreter, wie es bei diesem Gesetzentwurf der Fall war.
Deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wäre es schön, wenn wir dieses wichtige Gesetz parteiübergreifend und einvernehmlich verabschieden könnten.
Hierum bitte ich Sie – auch Sie, Herr Palmer. Stellen Sie doch bitte, sofern noch geringfügige Bedenken vorhanden sein sollten, Herr Palmer, diese Bedenken zurück. Das sind
ja nur Bedenken, die Details betreffen. Aus diesem Grund darf ich Sie herzlich darum bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Palmer, Sie verkennen die Situation. Es geht in diesem Fall nach Ihrer Vorstellung darum, dass Sie sämtliche Überschwemmungsbereiche umpflügen können wollen.
Nicht umpflügen, andersherum ist es richtig. Wir wollen die strengen Verbote auf den Kernbereich konzentriert haben.
Sie hingegen wollen die ganzen Flächen mit einbezogen haben. Das hemmt die Entwicklung nachdrücklich.
Aus diesem Grund beschränken wir uns auf Überschwemmungskernbereiche. – Jede Entwicklung, Herr Palmer, hemmt das.
Es liegt bei Ihnen aber in der Natur der Sache, dass Sie Entwicklungen hemmen wollen.
Danke schön.
Herr Kollege Palmer, wo sehen Sie denn die Grenzen des Eigentums bzw. der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bei der Frage des Umbruchverbots? Oder andersherum gefragt: Sind Sie der Auffassung, dass der Landwirt, der Wiesen bewirtschaftet, sie im weiten Überschwemmungsbereich auf alle Zeit so bewirtschaften muss? Oder sollte es ihm nicht auch einmal möglich sein, hier Ackerflächen anzulegen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften dürfte wenig Anlass zu einer streitigen Auseinandersetzung in diesem hohen Haus geben,
im Gegenteil. Der hohe Zustimmungsgrad seitens der betroffenen Verbände im Rahmen der Anhörung ist ja fast schon beängstigend, lieber Herr Palmer. In einer Pressemitteilung vom 12. November 2003 begrüßt der Naturschutzbund Deutschland – kurz NABU – die Novellierung des Wassergesetzes. Ich zitiere:
Damit kommt das Land seiner Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union nach, die Wasserrahmenrichtlinie fristgerecht umzusetzen.
Das tun wir ja auch. Wir setzen fristgerecht um, Frau Schmidt-Kühner.
Ich zitiere weiter den NABU:
„Wir fordern schon seit langem einen wirksamen Hochwasserschutz“, sagt Stefan Rösler, NABU-Landesvorsitzender. In seinem Entwurf zur Novellierung sieht Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller unter anderem vor, dass Überschwemmungsgebiete künftig per Gesetz und nicht mehr über den langen Weg von Rechtsverordnungen festgesetzt werden.
Neben diesem wirksamen Hochwasserschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sollen Gewässer künftig flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden. In Überschwemmungsgebieten darf künftig grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Das ist sinnvoll und geht voll in Ordnung. Grundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind so genannte Hochwassergefahrenkarten, die derzeit für alle relevanten Flüsse erstellt werden und mithilfe von Mitteln aus dem kommunalen Umweltfonds und mit Zustimmung der kommunalen Landesverbände zu 100 % gefördert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verkennen nicht, dass Hausbesitzer, Industrie und Gewerbe in hochwassergefährdeten Gebieten im Ergebnis zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen müssen, Stichwort „Schutz beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Die hieraus resultierenden zusätzlichen, allerdings in der Regel überschaubaren Kosten sind ebenso hinzunehmen wie die künftig gegebene Möglichkeit für Städte und Gemeinden, ihre hochwassergeschützten Bürger im Rahmen einer kommunalen Satzung zur Mitfinanzierung von notwendigen Neubauschutzmaßnahmen heranzuziehen.
Der für ganz Europa angestrebte gute Gewässerzustand muss infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/60/ EG, der so genannten Wasserrahmenrichtlinie, bis zum Jahr 2015 erreicht sein. Die Voraussetzungen hierfür sind in Baden-Württemberg überaus gut.
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass wir gegenüber anderen Bundesländern, aber insbesondere auch gegenüber anderen europäischen Staaten einen Startvorteil haben. Darauf dürfen wir stolz sein, lieber Herr Palmer,
und darauf können wir aufbauen. Dies wird die von CDU und FDP/DVP geführte Landesregierung die nächsten Jahre hindurch kontinuierlich tun.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann es – nicht zuletzt mit Blick auf die vorgerückte Zeit und auf die große Übereinstimmung in diesem Haus – kurz machen. Wir alle in diesem hohen Haus – ich schließe die FDP/DVP ausdrücklich mit ein –
und maßgebliche Kreise darüber hinaus – es stimmt, Herr Palmer –, der Bundestag, die Innenministerkonferenz, die Umweltministerkonferenz und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und auf Landesebene, alle sind sich darin einig, dass die Wasserwirtschaft in unserem Land speziell in der Form, wie sie hier in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten von Städten und Gemeinden, von kleinen, mittleren und großen Zweckverbänden hervorragend organisiert ist, Zukunft hat.
Auslöser der heutigen, von der SPD beantragten Diskussion, Herr Kollege Haller, ist die von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission proklamierte Liberalisierung des Wassermarkts. Dass es bei einem geschätzten riesigen Absatzmarkt im Volumen von rund 80 Milliarden € auf dem Wassermarkt Begehrlichkeiten gibt, liegt auf der Hand. Ich bestreite auch nicht, dass es in Europa wasserwirtschaftlich unterentwickelte Regionen gibt, die von einer Liberalisierung des Wassermarkts profitieren würden.
Wasser ist indessen – da schließe ich mich dem an, Herr Kollege Haller, was Sie gesagt haben – keine Ware, die zur Disposition des Marktes gestellt werden kann. Wasser ist schlechthin das Lebensmittel Nummer 1, das unseren Bürgern von rund 1 300 Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg überaus preiswert und bestens aufbereitet und kontrolliert zur Verfügung gestellt wird. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.
Garant hierfür sind unsere Städte und Gemeinden, unsere kleinen, mittleren und überregionalen Wasserversorgungsunternehmen und die von den Koalitionsfraktionen dieses Hauses getragene Landesregierung.
Dieses hohe Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat seinen politischen Willen 1998 in der Novellierung des Wassergesetzes zum Ausdruck gebracht. § 43 dieses Wassergesetzes sieht den Vorrang der örtlichen Wasserversorgung vor und ergänzend überall da, wo Bedarf ist, die regionale oder eine Fernwasserversorgung. Dazu stehen wir von der CDU nach wie vor.
Wir werden auch in Zukunft alles dafür tun, dass Trinkwasser nicht einem zwangsliberalisierten Wassermarkt zum Fraß vorgeworfen wird.
Besser gesagt, um im Bild zu bleiben: Wir werden alles dafür tun, dass sich profitorientierte, supranational agierende Großwasserversorger nicht einen kräftigen Schluck aus der Pulle der baden-württembergischen Wasserwirtschaft genehmigen können.
In diesem Sinn, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Gewachsene, erfolgreiche und preiswerte Strukturen dürfen im Interesse unserer Bürger nicht zerstört werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung der Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid enthält in der Tat bemerkenswerte Ansätze zur Stärkung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger
warten Sie es doch ab, Herr Oelmayer – auf Gemeindeebene. Er entspricht – Herr Stickelberger, Sie haben es gesagt – bekanntlich in wesentlichen Punkten den Vorschlägen des Gemeindetags und findet daher eine Verankerung in der kommunalen Praxis.
Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf aber daran erinnert werden, dass das Thema nach der Koalitionsvereinbarung ohnehin auf der politischen Agenda der diese Regierung tragenden Parteien steht.
Herr Oelmayer, Sie können es einfach nicht erwarten.
Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nimmt der Partizipationsgedanke der Bürger in der Politik der Landesregierung seit jeher einen hohen Stellenwert ein. Ich darf in diesem Zusammenhang erinnern an das Thema „Lokale Agenda“, an das Thema Kriminalprävention oder an das Thema „Bürgerschaftliches Engagement“,
das von allen Ministerien in hohem Maße und seit Jahren gefördert wird.
Trotzdem, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gibt es in der Tat nach geltendem Recht Regelungen, die der Bürger auf Anhieb nicht versteht und die bei näherer Betrachtungsweise in sich auch nicht schlüssig sind. So ist es, Herr Kollege Stickelberger, zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum die Bürger wie jetzt in meinem Heimatort Reutlingen einen Bürgerentscheid gegen ein Kultur- und Kongresszentrum oder gegen eine neue Stadthalle herbeiführen können, den Bau eines neuen Rathauses aber nicht zur Abstimmung stellen können sollen, weil dies als Verwaltungssache nicht zur Disposition der Entscheidung der Bürger steht. Es ist daher richtig und sinnvoll, den Positivkatalog abzuschaffen und stattdessen gegebenenfalls im Einzelfall den Negativkatalog zu erweitern.
Einer der Kernpunkte, wenn nicht d e r Kernpunkt dieses Gesetzentwurfs, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Absenkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden von derzeit 30 auf 25 %.
Auch dies, Herr Kollege Oelmayer, ist bedenkenswert, zumal – Herr Stickelberger hat es gesagt – in anderen Bundesländern überwiegend ein Quorum von 25 % festgesetzt ist und – ich sage das auch – wir im Land rechtsgültige Oberbürgermeisterwahlen und Bürgermeisterwahlen hatten, bei denen eine Wahlbeteiligung von unter 30 % zu verzeichnen war und niemand die Rechtsgültigkeit infrage gestellt hätte.
In der Sache hat sich die CDU-Landtagsfraktion noch nicht abschließend entschieden. Die Meinungen, insbesondere zur Absenkung des Quorums, sind, soweit ich sehe, unterschiedlich. In einem, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sind wir uns allerdings einig: Wir wollen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie nicht angetastet oder gar ausgehöhlt wissen. Der Gemeinderat ist und bleibt das Hauptorgan einer Gemeinde und sollte nach wie vor in aller Regel die Entscheidungen treffen. Wir wollen – ich sage dies, ohne andere Demokratien abwerten zu wollen – in BadenWürttemberg keine Schweizer Verhältnisse schaffen.
Insgesamt, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist zu sagen: Die SPD greift mit ihrem Gesetzentwurf zu kurz.
Sie greift, Frau Haußmann, ein Thema aus dem Bereich der Gemeindeordnung auf, das sie jetzt einer Regelung zuführen will.
Wir von der CDU sehen über dieses Thema hinaus Entscheidungsbedarf in anderen Bereichen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung. Stichworte sind hier zum Beispiel Gemeindewirtschaftsrecht, Volkswahl des Landrats
oder die Rechtsaufsicht über die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden, Herr Oelmayer.
Wir halten es für richtig – ich hoffe, auch das finden Sie sehr gut –, im Kommunalbereich keinen Gesetzespartikularismus zu betreiben, sondern all diese Themen in einem Aufwasch – ich denke, voraussichtlich Anfang des Jahres 2003; wir waren uns, Herr Nagel, im Innenausschuss ja nahezu einig – zu entscheiden. Daher haben wir derzeit noch Beratungsbedarf und können diesem Gesetzentwurf isoliert nicht zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich könnte man es sich heute als Vertreter der größeren Fraktion der Regierungskoalition und nach der Rede des Herrn Innenministers an dieser Stelle einfach machen
und sagen: Wir, die CDU, stimmen dem Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu,
weil wir nach unserer Bundesverfassung, dem Grundgesetz, hierzu verpflichtet sind und weil wir, anders als andere in der jüngsten Vergangenheit ich nenne in diesem Zusammenhang die Stichworte Bundesrat, Zuwanderung und Wowereit , die Verfassung achten.
Wir beugen uns bei der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Baden-Württemberg einer hoffentlich nicht mehr lange regierenden Bundestagsmehrheit.
Wir lösen der Herr Innenminister hat es bereits gesagt, meine Damen und Herren die übergangsweise ergangene Rechtsverordnung zur Durchführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 24. Juli 2001 durch ein Gesetz ab, obwohl manchem von uns mir jedenfalls geht es so bei dem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes das Messer im Sack aufgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir hier umsetzen müssen, zielt auf eine andere Gesellschaftsordnung in diesem Staat und auf eine andere Werteordnung ab. Es stellt schließlich, um mit Nietzsche zu sprechen, eine Umwertung aller bisher gültigen Werte und Normen dar.
Deshalb ist die CDU-Landtagsfraktion gegen das uns von Berlin oktroyierte Gesetz. Dabei sind wir ich denke, das darf ich für alle Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion sagen beileibe nicht prüde
oder gehen als Moralapostel durchs Land.
Von mir aus kann jeder nach seiner Fasson selig werden,
solange er die Gesetze achtet, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Ich frage mich aber: Muss dieser Staat zum Steigbügelhalter für Lebensformen degenerieren, die ihre staatliche Sanktionierung sicherlich nicht in der Werteordnung des Grundgesetzes oder in einem breiten gesellschaftlichen Konsens begründet finden? Rot-Grün meint offensichtlich: Ja. Wir, die CDU, sagen Nein zu einer weitgehenden Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit dem vom Verfassungsgeber aus wohl erwogenen Gründen im Grundgesetz besonders geschützten Institut der Ehe.
Zum einen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bestand und besteht überhaupt keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Vieles, was an Argumenten dafür ins Feld geführt wird, hätte genauso gut privatrechtlich durch notariell beurkundete Verträge geregelt werden können. Ich denke etwa an Unter
haltsansprüche, Eigentumsfragen, gemeinsam abgeschlossene Mietverträge bis hin zu letztwilligen Verfügungen im Bereich des Erbrechts. Dies alles, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, war indes von Rot-Grün gezielt so nicht gewollt.
Man wollte bewusst eine Gleichstellung mit Ehe und Familie und hat damit zumindest billigend in Kauf genommen, dass Ehe und Familie als d i e Lebensform relativiert wird. Dabei ist unser Staat auf Ehe und Familie existenziell angewiesen, um überleben zu können. Nur so ist die Generationenfolge gewährleistet. Diese in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützte Lebensform soll durch die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft ich habe es bereits gesagt relativiert werden.
Bei nunmehr nach fast einem Jahr noch nicht einmal 500 Partnerschaften in Baden-Württemberg, wobei im Regierungsbezirk Tübingen bei insgesamt 31 Fällen die Welt ja noch fast in Ordnung ist, gab es schon einen Riesenhandlungsbedarf, dieses Problem zu lösen. Es wäre besser gewesen der Herr Innenminister hat es angesprochen , Schröder, Schily und Co. wären die wahren Probleme dieser Republik angegangen und hätten beispielsweise bei der Lösung der Arbeitslosenprobleme nicht nur leere Versprechungen gemacht.
Nein, ich möchte gern mit Blick auf die Zeit zu Ende kommen.
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht unter seinem neuen Präsidenten Papier, der zusammen mit je einer mutigen Kollegin und einem mutigen Kollegen im einstweiligen Verfahren leider nur ein Dissenting Vote abgeben konnte, wenigstens im Hauptsacheverfahren die Dinge wieder vom Kopf auf die Füße stellt. Gegenwärtig ich sage es nochmals bleibt uns leider nichts anderes übrig, als diesem Ausführungsgesetz zähneknirschend zuzustimmen.
Ein kleiner Trost ist mir hierbei, dass Baden-Württemberg durch die Benennung der Stadt- und Landkreise als zuständige Behörde jedenfalls nach außen hin deutlich macht, dass so genannte Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg in aller Regel, sieht man einmal von den rot-grün regierten Stadtkreisen ab, nicht auf dem Standesamt geschlossen werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Ehe und Familie sind für uns Christdemokraten einzigartig.
Hier ist der Ort und das ist Naturrecht , wo Kinder umsorgt und behütet ins Leben hineinwachsen. Hier ist der Ort, wo das Überleben Sie sollten besser zuhören, Frau Lösch
unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft gewährleistet ist.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beschäftigen uns heute parallel zu den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats mit dem Weißbuch der EU-Kommission „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“. Wer von uns, meine Damen und Herren, kennt nicht den Satz „panta rhei“ des griechischen Philosophen Heraklit, was so viel heißt wie „alles fließt, alles ist in Bewegung“?
Keine Gültigkeit hat dieser Satz zumindest im Bereich des Verkehrs. Hier müsste es richtigerweise heißen: Überall in Europa sind Verkehrsstaus an der Tagesordnung bzw. aufgrund zum Teil kurzsichtiger Verkehrspolitiken vorprogrammiert.
Verkehrsstaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, kosten nicht nur Nerven, sondern auch Produktivität. So kommt es auf Europas Straßen täglich auf 7 500 Kilometern, also auf 10 % des Netzes, zu Staus, und
16 000 Kilometer des Eisenbahnnetzes, also sogar 20 % dieses Netzes, gelten als Engpässe.
Auch wenn es aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001 derzeit Einbrüche im Bereich des Luftverkehrs gibt, werden die Lufträume über Europa insgesamt doch immer enger. Auch auf die DB AG ist heute kein Verlass mehr, wie ich vor drei Tagen auf einer Fahrt Stuttgart – Köln und zurück gleich zweimal selbst erleben durfte.
Dieses Weißbuch der EU-Kommission enthält, wie ich meine, eine Vielzahl vernünftiger förmlicher Vorschläge für ein gemeinschaftliches Vorgehen im Verkehrsbereich und geht damit, lieber Herr Kollege Boris Palmer, weit über die so genannten Grünbücher hinaus, die ja – Analogien drängen sich da geradezu auf –
lediglich eine Palette von Ideen präsentieren und zur öffentlichen Diskussion stellen.
Ein Papier von insgesamt 127 Seiten in der Kürze der vorgegebenen Redezeit auf den Punkt zu bringen gleicht der Quadratur des Kreises. Lassen Sie mich deshalb einige für meine Fraktion wichtige Punkte ansprechen.
Dieses Weißbuch stellt eine weithin gelungene Gratwanderung zwischen der in vielen Bereichen zweifellos notwendigen Politik der europäischen Harmonisierung und der Beachtung und der Respektierung des Subsidiaritätsprinzips dar. Inwieweit die im Papier zum Ausdruck gekommenen Analysen und Handlungsbedarfe schließlich auch in ein Aktionsprogramm einmünden, bleibt abzuwarten. Gerade auf dem Verkehrssektor auf größere finanzielle Unterstützung, sprich Beihilfen für Baden-Württemberg aus Brüssel, zu warten wäre indes falsch. Wir würden vergeblich warten. Wir in Baden-Württemberg, an der Spitze unser Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller,
haben deshalb gerade in den Bereichen, zu denen die EU nichts oder zu wenig aussagt, beispielsweise zum Bereich des Straßenbaus, soweit wir selbst zuständig sind, das Gesetz des Handelns in die Hand genommen und das Nötige auf den Weg gebracht.
Nicht zuletzt durch ein 500-Millionen-DM-Sonderprogramm, lieber Herr Palmer, in dieser Legislaturperiode für den Landesstraßenbau.
Passen Sie auf. – Gerade zur Verbesserung des Straßenbaus, lieber Herr Palmer, auf europäischer Ebene sagt die
ses Weißbuch nichts, zur Verbesserung des Straßenverkehrs relativ wenig, obwohl auf Seite 24 festgestellt wird, dass die Straße für den Güter- und Personenverkehr der bevorzugte Verkehrsträger ist. Fast die Hälfte des Güterverkehrs, nämlich 44 %, und über zwei Drittel des Personenverkehrs, nämlich 79 %, werden über die Straße abgewickelt.
Auch wenn wir von der CDU ein Ziel dieses Weißbuchs, nämlich eine nachhaltige Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, selbstverständlich unterstützen, muss jedem Realisten in diesem hohen Hause klar sein, dass eine Verdoppelung des Schienengüterverkehrs bis zum Jahr 2010 bei einer prognostizierten Steigerung beim Güterverkehr im gleichen Zeitraum um 50 % zu keiner nennenswerten Entlastung unserer europäischen Hauptmagistralen führen würde.
Im Übrigen sind auch die Schienennetze noch lange nicht gebaut. Wir haben es erlebt – und wir werden es auch in Zukunft erleben –, dass dieselbe Klientel, liebe Kolleginnen und Kollegen, die im Prinzip pro Bahn redet, bei durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Raumordnungsund Planfeststellungsverfahren in Deutschland die Speerspitze der Bedenkenträger, Einwender und Kläger bildet.
Schon vor diesem Hintergrund glaube ich nicht an eine in Jahren absehbare nennenswerte Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.
Das Ziel der Erhöhung des Marktanteils von 6 auf 10 % beim Eisenbahnpersonenverkehr und von 8 auf 15 % beim Güterverkehr, also praktisch eine Verdoppelung des Marktanteils bis zum Jahr 2020, ist zwar hehr, dürfte aber vor dem Hintergrund nur unzureichender Investitionen durch den Bund bzw. die DB AG und der bereits genannten faktischen Restriktionen nur schwerlich erreichbar sein.
Aus baden-württembergischer Sicht positiv zu vermerken ist, dass die Eisenbahnstrecke Stuttgart – München zu den 14 transeuropäischen Netzen zählt und die EU offensichtlich beabsichtigt, ihren Teil an den Investitionskosten von 10 auf 20 % zu steigern.
Leider geht aus diesem Weißbuch nicht hervor, aus welchen Quellen die EU dieses zu finanzieren gedenkt.
Ein weiterer präziser Vorschlag von den insgesamt 60 Vorschlägen, die wir nachdrücklich unterstützen, ist die bis zum Jahr 2004 beabsichtigte europaweite Einführung der Kerosinsteuer. Wir von der CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben immer gesagt, dass eine Flugbenzinsteuer vernünftigerweise nur europaweit, besser noch weltweit eingeführt werden kann. Ob allerdings vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im zivilen Luftverkehr und der damit verbundenen Wettbewerbsproblematik der gegenwärtige Zeitpunkt gerade geschickt ist, möchte ich ein
mal dahingestellt sein lassen. Im Ergebnis halten wir an dem Vorschlag der europaweiten Einführung einer Kerosinsteuer fest.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die weitaus meisten Kompetenzen zur Umsetzung dieses Weißbuchs bzw. der in diesem Weißbuch genannten Ziele liegen beim Bund.
Insoweit gilt in Analogie der bekannte Satz...
... – ich komme zum Schluss –: In Brüssel werden die Weißbücher gemacht, in Stuttgart auf jeden Fall gelesen und in Berlin hoffentlich umgesetzt. Wir harren auf jeden Fall gespannt der Dinge, die da kommen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.