Helmut Walter Rüeck
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Hochverehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Sozialminister Renner hat schon die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs angesprochen. Ich möchte deswegen nicht alles wiederholen, zumal sich die CDU-Fraktion und die Regierung auch bei diesem Gesetzentwurf inhaltlich wieder einmal sehr einig sind.
Meine Damen und Herren, Hartz IV hat die großen Erwartungen, die in diese Reform gesetzt wurden, noch nicht ganz erfüllt. Das gilt nicht nur in dem Bereich, über den wir heute diskutieren. Die Hartz-Reform steht deswegen nicht zu Unrecht auf dem Prüfstand. Sicherlich wird auch über das Wohngeld und die Wohngeldentlastung zu reden und zu verhandeln sein.
Die aus Hartz IV resultierende Regelung ist für uns unzureichend und kann für alle Beteiligten auch nicht zufriedenstellend sein. Durch die noch amtierende Bundesregierung wurden Erwartungen geweckt. Sie hat für die Kommunen vollmundig eine Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden € versprochen. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten.
Ja, ich weiß das, Frau Kollegin Haußmann, und auch, dass wir jetzt bald Freunde in Berlin sein werden.
Das ist schwer für mich, aber ich werde mich daran gewöhnen müssen,
obwohl ich Sie persönlich nicht nur wegen Ihres schwarzen Tops, das Sie heute tragen, sehr schätze.
Meine Damen und Herren, mittlerweile hat selbst der noch amtierende Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement in mehreren Schreiben festgestellt, dass es sich bei der Wohngeldentlastung nur um das Nettoprinzip handeln kann. Der Herr Sozialminister hat das auch schon angesprochen. Die Sozialministerkonferenz, die 2004 in Baden-Württemberg am Bodensee getagt hat,
ist zu derselben Erkenntnis gelangt. Alle anderen Bundesländer sehen das auch so. Ich gebe zu, Nordrhein-Westfalen geht einen etwas anderen Weg, kommt aber im Ergebnis zum selben Schluss.
Meine Damen und Herren, festzuhalten ist, dass wir als Land Baden-Württemberg nur das weitergeben können, was wir per Saldo auch durch Hartz IV in der Tasche behalten.
Festzuhalten ist ferner, dass die Umsatzsteuerbelastung zugunsten der Kommunen im Osten genauso Teil von Hartz IV ist wie die Wohngeldentlastung und deswegen mit berücksichtigt werden muss. Fakt ist: Das Land gibt jeden Cent der ihm verbleibenden Entlastung voll an die Kommunen weiter. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist das Nettoverfahren sachgerecht.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs II werden die notwendigen landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen geschaffen, um im Interesse einer möglichst effizienten Umsetzung von Hartz IV eine Delegationsmöglichkeit an die Kommunen vorzusehen. Inhaltlich hat die Frau Ministerin schon das Wesentliche und das Wichtigste gesagt.
Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass mit dieser Delegationsmöglichkeit der Verwaltungsvollzug erleichtert wird und mehr Bürgernähe geschaffen wird sowie bewährte Arbeitsstrukturen fortgeführt werden können. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.
Die CDU-Fraktion steht inhaltlich voll und ganz zu den Hartz-IV-Reformen. Hartz IV erfüllt nach unserer Ansicht die Bedingungen am Arbeitsmarkt, die auch von uns seit Jahren gefordert werden und die wir jetzt verwirklicht sehen.
Ich glaube nicht, dass wir uns heute darüber austauschen müssen, welche inhaltlichen Gemeinsamkeiten wir mit der
Bundesregierung bei der Grundsatzentscheidung zu Hartz IV haben. Vielmehr möchte ich Ihre Aufmerksamkeit und meine Sorge auf die handwerklich schlecht vorbereitete Umsetzung von Hartz IV lenken.
Ich stelle dazu fest: Der Bundestag hat gut gearbeitet, aber die mit der Umsetzung beauftragte Bundesregierung hat mehr als geschlampt, meine Damen und Herren,
und damit in breiten Teilen der Bevölkerung und in den Kommunen bis in den letzten Winkel unseres Landes für große Verunsicherung und Verwirrung gesorgt.
Bis in den letzten Winkel.
Auch nach Nitzenhausen, lieber Kollege.
Es freut mich immer wieder, wenn die Kollegen von der SPD auch benachbarte Wahlkreise kennen.
Ich weiß nicht, ob das eine Zwischenfrage ist, die der Herr Präsident genehmigt hat und die dann nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.
Gut.
Herr Kollege Moser, ich werde Ihnen und auch der Kollegin Lösch gern die Gemeinde in einem Vor-Ort-Termin vorstellen und Ihnen auch den dort vorkommenden „Rana viridis secco“ zeigen.
Wir können einen Sammelbus organisieren, Frau Kollegin Dr. Brenner, nach Nitzenhausen – einer Urlaubsgemeinde bei uns, die ich jedem in diesem Hause nur empfehlen kann.
Meine Damen und Herren, der Bundestag hat gut gearbeitet, aber die mit der Umsetzung beauftragte Bundesregierung hat nur geschlampt. Ich habe das gesagt und werde das
auch begründen. Zum Beispiel wird von den mit der Ausführung beauftragten Ämtern und Behörden berichtet, dass bis zum heutigen Tag die EDV absolut unzureichend funktioniert, dass eingehende Daten verschwinden, dass Ausdrucke nicht möglich sind und dass Überweisungen nicht sicher erfasst werden können. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe nicht, dass hier Toll Collect grüßen lässt.
Meine Damen und Herren, ich habe vor allem die große Sorge, dass wegen der schlampigen Vorarbeit der Bundesregierung einige Leistungsempfänger ihr Geld nicht rechtzeitig erhalten. Weitere Demonstrationen zum Jahresende sind dadurch eventuell vorprogrammiert, und ein an sich gutes und sinnvolles Gesetz wird leider nicht die Akzeptanz erhalten, die es eigentlich verdient.
Schon jetzt planen die Landratsämter Notfalllösungen, wie sie Abschlagszahlungen auszahlen können. Das ist die Realität. Landkreise und Kommunen müssen wieder ausbaden, was Clement und Konsorten verursacht haben. Trotzdem haben die Kommunen bis heute vom Bund keine verlässlichen Zusagen über die Finanzen und eine Revision. Die Aufgaben hat der Bund den Kommunen bereits präzise vorgeschrieben, bezüglich Ausführung und Finanzierung lässt er sie aber noch weiter im Nebel stehen.
Nein, ich möchte jetzt zum Ende kommen, Herr Präsident.
Man lässt Kreise und Kommunen zurzeit noch nicht einmal auf Sicht fahren, sondern manövriert sie in einen Blindflug hinein – mit möglicherweise unabsehbaren Folgen. Ich habe trotzdem großes Vertrauen in unsere Gemeinden und Kommunen, dass sie diese Scharten auswetzen.
Ich möchte nicht enden, ohne davor zu warnen, dass der Fall eintreten könnte, dass man zuerst die Kommunen und Landkreise zu Befehlsempfängern macht, aber danach, wenn es um die Kostenübernahme geht, zu Bittstellern.
Ich danke für Ihre zeitweise ungeteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung tut der Rechtsauffassung der EU-Kommission Genüge. Wir haben keine Alternative und setzen eine gültige Rechtsauffassung der EU um. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wesentliche wurde schon vom Herrn Minister gesagt. Ich möchte noch anfügen, dass ich an dieser Stelle ausdrücklich die Landkreise ermahnen möchte, bei der Beseitigung von gefallenen Tieren künftig mit maßvollen Gebühren für Verbraucher, Erzeuger und Schlachtbetriebe zu hantieren.
Weiteres im Ausschuss und bei der zweiten Lesung.
Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sicherung und der Ausbau einer fachlich einwandfreien und den Bedürfnissen der Menschen angemessenen Pflege stellen Politik und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, mit dem vorliegenden Gesetz die Ausbildungsgänge in den Pflegeberufen sowie die Fort- und Weiterbildungsangebote kontinuierlich den wachsenden Anforderungen anzupassen
und auf eine solide, zukunftweisende rechtliche Grundlage zu stellen.
Aber wir streben auch entscheidende Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Pflege überhaupt an. Wir wollen in zahlreichen Modellprojekten die Schwachstellen der betrieblichen Organisation in den Einrichtungen aufspüren und Wege zur Verbesserung des Betriebsklimas, der Arbeitsorganisation und der Personalentwicklung suchen.
Als ein Beispiel möchte ich hier die Gemeinschaftsinitiative „Drittsektorenqualifizierung in der Altenhilfe“ nennen, die gemeinsam vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Caritas und den Diakonischen Werken getragen sowie von der EU und der Landesstiftung gefördert wird und von der wir uns wichtige Impulse und Erkenntnisse für die gesamte Landschaft sozialer Einrichtungen versprechen. Vor allem geht es uns dabei um so zentrale Fragen wie die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze, die Personalentwicklung, die bessere Vereinbarkeit von Pflegeberufen und Familie sowie um bessere Angebote für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und die Jobrotation.
In der Diskussion um mehr Personal in den Einrichtungen der Altenpflege ist Baden-Württemberg bereits entscheidende Schritte vorangekommen. Unter der Moderation des Sozialministeriums haben die Leistungserbringer und Kostenträger einen verbesserten Personalschlüssel vereinbart; dadurch wird sich die durchschnittliche Personalausstattung in den Heimen einem Personalschlüssel von 1 : 2,37 annähern. Damit können die Heime bereits ab dem kommenden Jahr ihren Personalbestand um mehr als 10 % aufstocken, für die spezielle Betreuung schwerstdementer Menschen sogar um mehr als 30 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich in der Pflege gerade von Dementen auskennt, wer weiß, was an Alzheimer Erkrankte an zusätzlicher Pflege und Zuwendung brauchen, der kann ermessen, wie wichtig eine solche Personalaufstockung sein kann.
Eines der zentralen Themen für die gesamte Zukunft der Pflege ist für mich persönlich die angemessene Berücksichtigung des pflegerischen Mehraufwands für die Pflege dementer Menschen. Wir dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, damit dieser pflegerische Mehraufwand in der Pflegeversicherung endlich entsprechend berücksichtigt wird.
Die Pflege von Menschen ist aber auch nicht jedes Mannes oder jeder Frau Sache. Deswegen ist es immens wichtig, die Pflegeberufe für geeignete Frauen und Männer
auch attraktiv zu gestalten. Unser Ziel muss es sein, das Ansehen und die Wertschätzung der Pflege in der Öffentlichkeit und die gesellschaftliche Anerkennung zu verbessern, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege auf ihren verantwortungsvollen Beruf stolz sein können, in ihm eine Zukunft sehen und ihm auch möglichst lange treu bleiben.
In der Werbe- und Imagekampagne des Sozialministeriums sieht die CDU-Fraktion ein hervorragendes Mittel, um für Pflegeberufe zu werben. Seit deren Start sind die Schülerzahlen an den öffentlichen und privaten Pflegeschulen und Altenpflegeschulen von 6 444 im Jahr 2002 auf 6 900 im laufenden Schuljahr gestiegen. Die schon bisher vorliegenden Anmeldungen für 2004 lassen über 7 600 Schülerinnen und Schüler erwarten. Das ist eine Steigerung um fast 20 % in nur drei Schuljahren und somit ein sehr großer Erfolg.
Meine Damen und Herren, wer qualifizierte Pflege will, muss auch für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Ausbildung sorgen. Baden-Württemberg hat schon vor Jahren die dreijährige Altenpflegeausbildung mit Praxis- und Theorieanteilen konzipiert und umgesetzt. Damit haben wir schon vor dem Altenpflegegesetz des Bundes den Standard verwirklicht, den dieses Gesetz jetzt vorsieht. Auch in den anderen Pflegesparten sind wir dabei, die Ausbildung den wachsenden Bedürfnissen der Pflege anzupassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ich möchte nicht versäumen, abschließend allen Pflegenden, ob sie nun in der Heimpflege, der ambulanten Pflege oder in der häuslichen Pflege von Angehörigen tätig sind, Dank, Anerkennung und Respekt zu sagen. Ihr Einsatz kann von uns allen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird uns ein Gesetzentwurf zur Abschaffung, zur Einsparung eines anderen Gesetzes vorgelegt.
Schon die Tatsache, dass heute Weltspartag ist und dass von uns allen etwas gespart werden kann, müsste zumindest die Schwaben unter uns zur Zustimmung bewegen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch erwähnen, dass ich den Gesetzentwurf zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften über Pflanzenschutzmittel nicht nur mit einem lachenden, sondern vor allem auch mit einem besorgten, weinenden Auge sehe. Ich bin mir sicher, Gerhard Weiser, der seinerzeit mit dem ihm eigenen Mut und Weitblick dieses bahnbrechende Gesetz auf den Weg gebracht hat, sähe dies genauso.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein eines Auge lacht, weil der Großteil der seit 1990 in Baden-Württemberg geltenden Vorschriften zum Pflanzenschutz mittlerweile in internationales und nationales Recht übernommen wurde und Baden-Württemberg – die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen – sich somit erneut als Vorreiter für eine weitsichtige und vorbildliche Umwelt- und Pflanzenschutzpolitik erwiesen hat.
Mein weinendes Auge überwiegt aber weitaus, meine Damen und Herren, nämlich aufgrund der Tatsache, dass die EU uns vorschreibt, den Einsatz der chemischen Keule in Haus- und Kleingärten künftig wieder zu erlauben. Nach Auffassung der EU ist es einem Mitgliedsstaat nicht erlaubt, bestimmte Pflanzenschutzmittel in Privatgärten zu verbieten. Während bisher bei uns der gute Grundsatz galt: „Wer seinen Garten nicht hacken oder jäten will, der muss halt mit Unkraut leben“, gilt jetzt der Satz: „Fast alles ist wieder erlaubt – die Umwelt, die vielfältigen Arten, Insekten und Kleinlebewesen werden es schon überleben.“
Meine Damen und Herren, ich sehe diese Entwicklung nicht nur mit großer Sorge. Es muss durchaus auch erlaubt sein, die Frage zu stellen, ob die EU bei ihrer Entscheidung vor allem auch wettbewerbliche Aspekte ausreichend berücksichtigt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht aus Überzeugung, sondern deshalb, weil die EU uns dazu zwingt, muss ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Herr Kollege Oelmayer, ist Ihnen bewusst, dass auch das Landtagswahlrecht die Kandidatur außerhalb des Wahlkreises, in dem sich der Wohnsitz befindet, zulässt
und dass, soweit mir bekannt ist, die einzige Partei, die das bei der letzten Landtagswahl genutzt hat, die Grünen waren?
Halten Sie deswegen das Landtagswahlrecht für eine Perversion, wie Sie es gerade in Bezug auf das Kreistagswahlrecht gesagt haben?
Herr Präsident, verehrte Damen, meine Herren! Es ist verständlich, dass Verbraucherministerin Künast jetzt versuchen will, der Öffentlichkeit einen Nachweis für die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen zu liefern. Zum Beweis soll im Rahmen eines Projektwettbewerbs die so genannte Neuausrichtung der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik der Bundesregierung anhand von 10, 12 oder 15 Modellregionen exemplarisch dargestellt werden.
Ziel soll sein: sichere, hochwertige und bezahlbare Lebensmittel und Transparenz bei Produktion und Vermarktung. Ziel soll sein, landwirtschaftliche Produktion und Umwelt miteinander in Einklang zu bringen. Ziel soll sein, jenseits der traditionellen Produktion neue Einkommensquellen zu suchen, zum Beispiel im Tourismus und im Angebot von Dienstleistungen für die Natur- und Landschaftspflege.
Frau Künast will also im Grundsatz genau das, was wir in Baden-Württemberg schon seit Jahren erfolgreich betreiben.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was soll man von einem Projektwettbewerb halten, der Neues verspricht, dabei aber lediglich die Ziele anstrebt, die bei uns im Land Baden-Württemberg schon lange erreicht worden sind?
Baden-Württemberg hat seit langem eine herausragende und vor allem erfolgreiche Strukturpolitik für den ländlichen Raum betrieben und die Ökologisierung in der Landbewirtschaftung mit großem Erfolg und hohen finanziellen Mitteln durchgeführt,
und zwar praktikabel, wirksam, nachhaltig und vor allem mit den Bauern und nicht gegen die Landwirtschaft.
SchALVO, MEKA I und II und PLENUM sind hierfür EUweit anerkannte Beweise.
Integrierter Pflanzenschutz und vielfältiges Einsetzen von Nützlingen in der Pflanzenbehandlung sind ein Markenzeichen baden-württembergischer Agrarpolitik, und das nicht erst, seit Frau Künast als Ankündigungsministerin durch die Lande zieht.
Dorfentwicklung und Strukturprogramm Ländlicher Raum – jetzt in einem fortgeschriebenen Programm zusammengefasst – haben in allen Regionen unseres Landes zu durchgreifenden Strukturveränderungen geführt und dafür gesorgt, dass eine Vielzahl von Arbeitsplätzen entstanden ist, und sie haben die gewaltigen Strukturveränderungen im Agrarbereich vor allem arbeitspolitisch und sozial abgefedert.
Frau Künast will in großen Teilen jetzt genau das als neu verkaufen, was das Land Baden-Württemberg schon seit Jahren erfolgreich vormacht, und hinkt uns dabei nicht nur strukturpolitisch um Lichtjahre hinterher, meine Damen und Herren.
Frau Künast will mit dem Projekt „Regionen Aktiv“ nichts wirklich Neues, nichts Weltbewegendes und auch nichts, wogegen wir Grundsätzliches einzuwenden hätten –
wäre da nicht die Verfahrensweise, nach der sich der Bund entgegen aller verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten über alle Verwaltungsebenen hinwegsetzt und eine direkte Förderung von Einzelmaßnahmen auf örtlicher Ebene vorantreibt.
Kolleginnen und Kollegen, Regionalentwicklung ist Ländersache, und seit vielen Jahren bestehen über alle Parteigrenzen hinweg intensive Bemühungen, dem Subsidiaritätsprinzip in der EU Geltung zu verschaffen. Wie, meine Damen und Herren, soll dieses Ziel jemals erreicht werden, wenn der Bund und Frau Künast sich noch nicht einmal auf nationaler Ebene entsprechend verhalten?
Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es mit der betreffenden Gemeinschaftsaufgabe seit Jahrzehnten ein bewährtes Förderungsinstrument, das die Mitspracherechte des Bundes und der Länder sicherstellt.
Sinnvoll wäre es gewesen, wenn Frau Künast den Kahlschlag im Agrarbereich durch Herrn Eichel nicht widerspruchslos hingenommen hätte.
Sinnvoll wäre es gewesen, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe aufzustocken, bei der EU eine Komplementärfinanzierung zu erreichen und diese dann den Ländern für die ohnehin geplanten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Dieses Modellprojekt der Bundesregierung ist im Gegensatz zu unseren bewährten Programmen in keiner Weise ausgereift. Es greift zu kurz, und, meine Damen und Herren, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein agrarpolitisches Feigenblatt entstehen soll, damit nicht schon vor der nächsten Bundestagswahl, wann auch immer sie jetzt stattfinden mag, das Scheitern der grünen Agrarpolitik eingestanden werden muss.
Die vom Bund vorgesehenen Fördermaßnahmen entsprechen bzw. überlappen sich
mit Maßnahmen, die vom Land – zum Teil mit Kofinanzierungsmitteln der EU und des Bundes – seit langem angeboten werden. Die Ausschreibung des Bundes lässt zudem im Unklaren, wie in diesem Rahmen Doppelförderung und daraus folgende Sanktionen der EU vermieden werden können.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend feststellen, dass Baden-Württemberg – und das ist statistisch
einwandfrei belegt – bei der ökologischen Nahrungsmittelproduktion und bei der Entwicklung gleichwertiger Strukturen in den ländlichen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland, ja sogar EU-weit an der Spitze liegt. Der Wettbewerb „Regionen Aktiv“ fällt deshalb als echte Unterstützung oder Erneuerung kaum ins Gewicht, geschweige denn ist er Alternative oder wenigstens Ergänzung zu unseren Landesprogrammen. Er hat kaum Auswirkungen, und eigentlich lohnt es sich überhaupt nicht, darüber einen politischen Streit anfangen zu wollen, wie es die Fraktion GRÜNE in diesem Haus wohl vorhat.
Meine Damen und Herren, wie heißt es so schön: „Und das Gute liegt so nah.“ Es liegt nämlich hier bei uns in BadenWürttemberg. Deswegen werden wir die Landesregierung darin bestärken, die bereits beschrittenen Wege weiterzugehen, allerdings ohne die von Frau Künast beabsichtigte Gängelung der Länder.