Wolfgang Staiger
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich noch kürzer fassen. Es geht um eine Anpassung an die Verwaltungsstrukturreform. Der Kollege Klenk hat dies schon ausführlich dargestellt.
Wir werden die Auswirkungen der Verwaltungsreform auch in Zukunft beobachten, und sie werden uns auch weiter beschäftigen. Das gilt vor allem für den Bereich der Behindertenhilfe. Da sehen wir durchaus noch weiteren Handlungsbedarf.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen stimmen wir zu. Sie sind vernünftig; daran lässt sich nichts kritisieren.
Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Interesse des hohen Hauses an diesem Thema scheint nicht besonders groß zu sein. Ich halte das für nicht ganz angemessen.
Nach mehrjähriger Vorlaufzeit haben Sie es zum Schluss nun eilig, dieses Landes-Behindertengleichstellungsgesetz zu verabschieden.
Dabei bleibt der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen der Betroffenen, der Selbsthilfeorganisationen und der Verbände zurück.
Die Landesregierung ist bei ihrem Minimalentwurf geblieben, aus dem nicht nur der Geist der absoluten Kostenvermeidung spricht, sondern auch ein Maß an Desinteresse an der Sache deutlich wird, das im krassen Widerspruch zu den schönen Sonntagsreden bei Besuchen bei Behindertenverbänden, VdK und anderen Organisationen, steht. Sie von den Regierungsfraktionen tragen das mit. Sie haben es nicht für nötig befunden, in einem öffentlichen Anhörungsverfahren auf die Vorschläge der Verbände einzugehen. Dabei ist gerade Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen wichtig, um aufzuklären, um Interesse und Verständnis zu erreichen, damit die Barrieren in den Köpfen verschwinden.
Die Stellungnahmen im schriftlichen Anhörungsverfahren haben Sie schlicht ignoriert.
Sie haben keinen wichtigen Punkt in Ihren Entwurf eingearbeitet. Sie haben im Sozialausschuss alle unsere diesbezüglichen Anträge abgelehnt.
Dies zeigt, welchen Stellenwert Sie dem Gesetz geben und wie Sie die engagierte Mitarbeit der Experten in eigener Sache schätzen. Damit haben Sie im Vorfeld eigentlich gegen die Ziele Ihres eigenen Gesetzentwurfs verstoßen, wonach eine verbesserte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben zu schaffen ist.
Wir begrüßen ganz besonders die Bestimmungen, die Sie aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes für die Landesverwaltung und die landesunmittelbaren Körperschaften übernommen haben. Das betrifft die Paragrafen zur Barrierefreiheit, zur Benachteiligung, zu Frauen mit Behinderung, zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen sowie zum Schriftverkehr mit den öffentlichen Verwaltungen. Dies reicht allerdings nicht aus.
Sie hätten sich am bayerischen Gesetz orientieren können. Dort sind die Kommunen mit einbezogen und sind kommunale Behindertenbeauftragte vorgesehen.
Sie machen auch keine Ausführungen zur Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Leben und sprechen den Bereich der Integration überhaupt nicht an.
Der viel beschworene und notwendige Paradigmenwechsel „Weg von der Fürsorge und Betreuung, hin zu mehr selbstbestimmter Teilhabe“ hätte mit solchen inhaltlichen Ausgestaltungen Gewicht und Wirkung bekommen.
Um den Belangen der Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, beantragen wir zu Ihrem Gesetzentwurf zwei Ergänzungen.
Erstens beantragen wir die Aufnahme des Amts eines oder einer Landesbehindertenbeauftragten, von der Landesregierung bestellt, mit einer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag und mit der erforderlichen Personal- und Sachausstattung.
Zweitens fordern wir die Bestellung von Beauftragten auf kommunaler Ebene für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Wir haben das in unseren Anträgen genau ausformuliert.
Die Erfahrungen zeigen, dass das für alle Seiten effektiv ist und Fehlplanungen, Ärger, Benachteiligungen und Kosten spart.
Uns sind einige wenige positive Beispiele einfach zu wenig. Es genügt nicht, darauf zu verweisen. Wir wollen eine höhere Verbindlichkeit, auch mit dem Ziel einer größeren Bürgernähe.
Ich bitte Sie daher, den Anträgen der SPD-Landtagsfraktion zuzustimmen. Sollten Sie dies wider Erwarten nicht tun,
dann sähe sich die SPD-Landtagsfraktion nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, sondern würde sich der Stimme enthalten,
weil wir das Ziel des Gesetzentwurfs natürlich als richtig ansehen. Er geht einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, ist aber in seinen weiteren Ausführungen aus unserer Sicht unzureichend.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich bezeichnend für die Stellungnahmen der Landesregierung und meines Vorredners, der gerade erklärt hat, wir könnten uns jetzt keine Verzögerungen mehr erlauben, dass man dies vor dem Hintergrund einer dreijährigen Diskussionsphase, eines dreijährigen Prozesses tut,
bis man endlich zur Vorlage dieses Gesetzentwurfs gekommen ist. Damit befindet man sich im Ländervergleich an 14. Stelle.
Neben uns hat nur noch Thüringen sozusagen die Hausaufgaben zu machen, um ein solches Gesetz vorzulegen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bleibt trotz der langen Beratungszeit weit hinter den Erwartungen der Betroffenen, ihrer Verbände und der Vertreter von Selbsthilfeorganisationen zurück.
Er hat auch nicht die Qualität der Gesetze in anderen Bundesländern. Sie haben einen langen, langen Anlauf genommen und sind schließlich doch zu kurz gesprungen.
So wurden Sie dem Thema in seiner gesellschaftlichen und sozialen Dimension und den Intentionen der Betroffenen überhaupt nicht gerecht, weil Sie es unter anderem auch versäumt haben, diejenigen an der Gestaltung des Gesetzes zu beteiligen, die Experten in ihrer eigenen Sache sind.
Die Regierung hat damit eine Chance vertan, bereits im Stadium der Entstehung dieses Gesetzes das zu verwirklichen, was Sie immer propagieren, nämlich Teilhabe.
Deshalb ist es notwendig, den vorliegenden Entwurf in Form einer öffentlichen Anhörung mit den zuständigen Abgeordneten des Landtags und den Fachleuten aus Verbänden und Selbsthilfeorganisationen zu besprechen. Denn die Betroffenen und die Vertreter von Selbsthilfeorganisationen und Verbänden müssen nach der Vorlage dieses Gesetzentwurfs den Eindruck haben, nicht ernst genommen zu werden. Keiner ihrer Vorschläge zum Anhörungsentwurf wurde aufgenommen. Es gab kleinere, redaktionelle Änderungen. Ihr Engagement und ihre konstruktive Mitarbeit wurden somit in keiner Weise gewürdigt. Deshalb beantragen wir eine öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtags.
Ihr Gesetzentwurf ist die minimalste Umsetzung der Vorgaben des Bundes. Die entsprechenden Artikel zu Barrierefreiheit, Gebärdensprache, Kommunikationshilfe sind eigentlich schon jetzt Selbstverständlichkeiten. Sie bleiben aber in ihrer Ausgestaltung auch hinter anderen Landesgesetzen zurück.
Auch Ihre Ausführungen zu den Zielen des Gesetzes und der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die ich gern gehört habe und denen ich auch gern zustimme – das ist gar keine Frage –, sind wohlfeil. Vor allem sollen sie nichts kosten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren: Es geht Ihnen zunächst mehr um Kostenneutralität als um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Allerdings stellt sich hier die Frage, ob da nicht am falschen Ende gespart wird. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit – insgesamt und umfassend – geht es oftmals darum, Problemlösungen ortsnah, pragmatisch und kostensparend anzugehen. Der Sachverstand und die Problemlösungskompetenz der Menschen mit Behinderungen können dabei ge
nutzt werden. Dazu bedarf es aber eines Ansprechpartners vor Ort. Das wäre zum Beispiel ein Behindertenbeauftragter auf kommunaler Ebene.
Es ist uns in diesem Zusammenhang angesichts Ihrer politischen Nähe zu Bayern auch unverständlich, dass Sie keinen Blick in das bayerische Gesetz geworfen haben, das immerhin schon seit Juli 2003 in Kraft ist.
Aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion sollten folgende Punkte noch berücksichtigt werden. Wir werden dazu im Sozialausschuss unsere Änderungsanträge stellen.
Es geht um die Einrichtung eines Amtes des Beauftragten auf Landesebene für die Belange von Menschen mit Behinderungen – eines Landesbehindertenbeauftragten –, der keine ehrenamtliche Funktion hat und nicht mit einer Kannvorschrift, sondern verbindlich eingesetzt wird.
Der Beauftragte ist gegenüber dem Landtag und der Landesregierung berichtspflichtig.
Es geht uns auch darum, Beauftragte auf kommunaler Ebene, also in Landkreisen und kreisfreien Städten, zu bestellen, weil die Menschen vor Ort Ansprechpartner brauchen. Es ist durchaus denkbar und auch nachvollziehbar, dass es am Ende billiger kommt, wenn der Experte, der Beauftragte in Planungen mit einbezogen wird.
Zum Dritten reichen uns die Regelungen im Bereich Erziehung und Bildung zur Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder, die bisher im Land gelten, nicht aus. Auch hier sehen wir einen Nachholbedarf.
Diese Regelungen würden den Bestimmungen in Artikel 2 a der Landesverfassung und in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gerecht werden und den viel beschworenen und in Sonntagsreden gefeierten Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen mit Leben erfüllen.
In diesem Sinne werden wir bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs konstruktiv mitarbeiten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Scheuermann, im Gegensatz zu Ihnen ist unsere Fraktion durchaus der Meinung, dass die Landesregierung der Novellierung der Verpackungsverordnung am Freitag zustimmen sollte.
Ja. Der Landtag sollte der Landesregierung mit auf den Weg geben, dass sie sich dieses Mal nicht der Stimme enthalten sollte, sondern für die Novellierung der Verpackungsverordnung stimmen soll.
Das ist gar keine Frage. Herr Dr. Lasotta hat heute ja schon einmal angesprochen, dass auch in der Politik offensichtlich sachfremde Entscheidungen überhand nehmen.
Sie sollten in diesem Zusammenhang nicht getroffen werden.
Zum Thema Verpackungsverordnung, meine Damen und Herren, ist schon fast alles gesagt worden, und dies auch fast von jedem – ich nehme an, von Berufenen und Unberufenen.
Der vorliegende Antrag ist im Moment ein Schlusspunkt unter eine Debatte, die eigentlich nur zeigt, wie sich wirtschaftliche Interessen und politische Gemengelagen so ineinander verheddern, dass ein unauflösbares Knäuel entsteht. Dies führt dazu, dass die erstaunte Öffentlichkeit und das erstaunte Publikum sich fragen:
Warum kommen wir da eigentlich nicht zu einer Lösung?
Meine Damen und Herren, es geht schon ein paar Jahre so. Herr Scheuermann, Sie wissen, dass wir uns hier im Landtag schon etliche Male darüber unterhalten haben.
Nun ist die Verpackungsverordnung mit der Mehrwegquote einschließlich der Pfanderhebung zum Schutz der Umwelt eine Erfindung von Herrn Töpfer und Frau Merkel. Das war noch zu Zeiten, als in der CDU Sachpolitik etwas galt und auch gemacht wurde.
Im Moment verabschieden Sie sich ja davon. Die Konsequenz aus dem beständigen Absinken der Mehrwegquote war nun einmal das Dosenpfand bzw. das Pfand auf ökologisch unvorteilhafte Getränkeverpackungen. Das hat natürlich auch Sinn. Die Einführung des Pfandes war auch in Baden-Württemberg ein Erfolg. Das ist eine Frage der Eigenverantwortung, weg von einer Mentalität von ex und hopp: Ich kaufe ein und lasse meinen Müll einfach hinter mir oder unter mir liegen; die anderen sollen ihn wegräumen. Das ist übrigens das Problem der Abgaberegelung: Wenn ich eine Abgabe bezahle, habe ich einen Ablass; die anderen sollen schauen, dass sie es wegräumen. Diese Regelungen sind nicht sehr verantwortungsbewusst.
Für den heimischen Mittelstand, für die Verbraucher und nicht zuletzt für die Umwelt ist die Regelung, die jetzt greifen wird, ein Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Sie ist ein Erfolg. Wenn Sie die Stimmen der heimischen Brauer und Mineralwasserhersteller hören und auch sehen, was seit der Einführung des Dosenpfands geschehen ist, können Sie mir nur zustimmen. Es brachte mehr Umsatz bei den regionalen Brauereien. Es brachte bis zu 100 Arbeitsplätze mehr. 40 Millionen € wurden bei den 90 mittelständischen Brauereien investiert. Bei den Mineralbrunnen ist es ähnlich. Allein bei den Göppingern entstanden 80 neue Dauerarbeitsplätze.
Das stärkt doch das Mehrwegsystem.
Das stärkt auch die regionale und lokale Wirtschaft im Land. Das muss auch ein Ziel der Landespolitik sein.
Mit der jetzt vorliegenden Verordnung und dem Urteil des EuGH ist der Weg frei für eine Lösung, die auch den Verbrauchern Vorteile bringt. Die Regelung ist überschaubar und transparent, weil sie die Insellösung abschafft. Unabhängig vom Verpackungsdesign, von der Marke und der Getränkeart kann der Verbraucher seine Getränkeverpackungen abgeben. Damit ist natürlich ein wichtiges Ziel erreicht, das der EuGH fordert. Daher sind alle anderen Vorschläge im Moment eigentlich obsolet geworden. Wir sollten hier zustimmen und vom Landtag von Baden-Württemberg ein Zeichen geben, dass wir diesen Lösungen den Vorrang geben, damit wir schließlich und endlich zu einer sachgerechten Entscheidung kommen.
Es kann auch nicht sein, dass wir uns weiter in politische Kleinkämpfe verstricken und verhaken. Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Privatbrauer hat dies zusammengefasst, indem er einfach gesagt hat, was eigentlich der Hintergrund der Sache ist: Der Union ging es darum – ich hoffe, es geht ihr nicht mehr nur darum –, sich auf Kosten der Mehrwegwirtschaft gegen die rot-grüne Bundesregierung zu positionieren. Dieser Versuch ist gescheitert. Das Pflichtpfand muss im Interesse des Umweltschutzes eingeführt werden. Es ist zulässig. Ich fordere die Landesregierung auf, am Freitag der Novellierung der Verpackungsverordnung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser umfassenden Anfrage stellt die CDU-Fraktion im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ein Thema in den Mittelpunkt des Landtags, das natürlich sehr differenziert und genau betrachtet werden soll und bei dem auch sehr sensibel argumentiert werden muss. Die aktuelle Situation behinderter Menschen hier im Land Baden-Württemberg soll hinterfragt werden, und es soll dargestellt werden, wie die Situation im Land aussieht, wie es aussieht mit Teilhabe und Selbstbestimmung, wie es aussieht mit den Rahmenbedingungen in diesem Land Baden-Württemberg, wo sich behinderte Menschen mit ihren Angehörigen bewegen, und wie sie damit zurechtkommen.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt dieses Vorhaben, vor allem auch deswegen, weil es höchste Zeit ist, dass in diesem Land auf diesem Gebiet auch etwas passiert.
Ja, gut, eine Große Anfrage ist natürlich begrüßenswert. Das haben wir ja auch gesagt. Diese Große Anfrage stellt aber die Situation nur fest und bringt die Analyse. Aber wir wollen ja die Konsequenzen aus dieser Anfrage sehen, und auch die sehr verehrte Vorrednerin, Frau Dr. Gräßle, hat zu den Konsequenzen im Land Baden-Württemberg nichts gesagt, sondern hat nur referiert, was sie auf Bundesseite sieht.
Gehen wir einmal auf die von Bundesseite aus vorgenommenen Veränderungen in der Behindertenpolitik in den letzten Jahren ein. Gehen wir einmal ein auf die Änderung der Grundsätze: weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe und Selbstbestimmung,
weg von der reinen Betreuung hin zu den Interessen der Behinderten selbst und ihrer Angehörigen. Da muss man sagen, dass seit 1998, seit diese Bundesregierung in Berlin regiert,
natürlich einiges geschehen ist. Zum Beispiel hat es mit dem Sozialgesetzbuch IX und mit dem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen Meilensteine in der Sozialund Behindertenpolitik gegeben. Das muss jetzt natürlich in den Ländern auch ausgefüllt bzw. so umgesetzt werden, dass die Behinderten und ihre Angehörigen davon etwas spüren und etwas haben.
Dazu gehören auch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen – das muss man ja auch einmal sehen – und das Instrument der Integrationsvereinbarung. Damit ist es gelungen, die Beschäftigungs
situation Schwerbehinderter wesentlich zu verbessern, auch in diesem Land.
Zum Beispiel ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten im Zeitraum von 1998 bis 2002 um 18,7 % zurückzuführen. Auch das ist ein Erfolg der SPDgeführten Bundesregierung, die mit dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik die Wegmarken gesetzt und die Zeichen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen in den Ländern und in den Gemeinden gegeben hat.
Ich sage jetzt einmal etwas zu dem Vorwurf, der immer in die Diskussion gebracht wird, man dürfe in Berlin keine Gesetze machen, die dann auf Länder- und Kreisebene bezahlt werden müssten. Meine Damen und Herren, wer tatsächlich Politik für Behinderte machen will, wer das alles begrüßt, was die Bundesregierung gesetzlich auf den Weg gebracht hat, wer Selbstbestimmung und Teilhabe reklamiert und dies sogar in der Begründung einer Großen Anfrage als Ziel der Politik angibt, der kann natürlich nicht auf der einen Seite die Fortschritte begrüßen, aber dann auf der anderen Seite, wenn es an das Zahlen geht, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung aller staatlichen Ebenen vergessen. Das geht nicht.
Einbezogen werden müssen alle staatlichen Ebenen, alle, die auf dem politischen Feld tätig sind.
Ja, ich gebe Ihnen Recht. Aber Sie müssen doch wissen: Wir begrüßen etwas und halten es für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen für richtig. Dann dürfen wir nachher nicht sagen: „Das ist wohl richtig. Wir wollen es aber nicht bezahlen. Bezahlen sollen es die anderen.“ Sie haben vorhin selber angesprochen, dass dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir sollten das auf allen staatlichen Ebenen so halten.
Es kommt nämlich auch hinzu, dass ein falscher Zungenschlag in diese Diskussion hineinkommt, dass man damit das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wenn man Politik mit Behinderten, ihren Verbänden, ihren Interessenvertretern und ihren Angehörigen macht – ich sage ausdrücklich „mit“ –, muss man natürlich auch dafür sorgen, dass in der Gesellschaft Toleranz, Akzeptanz und Verständnis erweitert werden, dass Bewusstsein hergestellt wird.
Das passiert genau dann nicht, meine Damen und Herren, wenn man sagt: „Der Bund macht Gesetze, wir da unten müssen es bezahlen“ und es dann zu Schlagzeilen kommt wie „Behindertenhilfe sprengt Gemeindekassen“ oder, wie der „Spiegel“ titelt, „Das Handicap der Kämmerer“.
Der „Spiegel“ meint das ironisch, gleitet aber in den Zynismus ab, weil er mit einem Fachbegriff aus dem Finanzbereich einen Zusammenhang herstellt, der für die Behinderten nicht nachvollziehbar ist. Für die Behinderten ist es ja wichtig, die notwendigen Unterstützungen und Hilfen zu bekommen.
Weil es gerade so ist und weil wir natürlich auch wissen, dass die Kassen leer sind und dass die Zahl der Menschen mit Behinderungen zunimmt, sind wir natürlich auch auf die Mitarbeit all derer angewiesen, die jetzt schon ehrenamtlich in diesem Bereich arbeiten.
Wir sind aber auch auf eine interessierte Öffentlichkeit angewiesen, die diese Arbeit schätzt, sie wertschätzt und zur Kenntnis nimmt und die erkennt, dass es ohne diese Arbeit eigentlich überhaupt keinen Fortschritt und keine adäquate Hilfe für Behinderte geben kann.
Deshalb ist es auch vollkommen richtig, dass man bei diesem Thema an all die denkt, die auf diesem Gebiet arbeiten: die Träger, die Verbände und die Selbsthilfeorganisationen. Wer in den Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen gesehen hat, mit wie viel Engagement und wie viel Einsatz über das normale Ehrenamt hinaus hier Menschen tätig sind und wie sie für ihre Sache und für die Behinderten eintreten, dem muss dies Dank und Respekt abnötigen. Im Namen der SPD-Landtagsfraktion sage ich ausdrücklich, dass die Situation Behinderter und ihrer Angehörigen ohne die Arbeit dieser Menschen noch sehr viel schwieriger wäre, als sie ohnehin schon ist.
Aber das alleine reicht natürlich noch nicht, meine Damen und Herren. Dort, wo die politische Öffentlichkeit, wo ein Parlament die Chance hat, die Situation für behinderte Menschen und ihre Angehörigen zu verbessern, sollte diese Chance auch wahrgenommen werden. Wir haben mit dem Gleichstellungsgesetz des Bundes eigentlich schon ein Vorbild, ein Modell, das auf das Land übertragen werden kann. Wir brauchen ein solches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen auch in Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat versprochen, einen Entwurf hierfür vorzulegen,
hat ihn aber noch nicht vorgelegt mit dem Hinweis: Wir arbeiten daran. Das heißt natürlich, dass diese Arbeiten irgendwann auch abgeschlossen werden müssen. Man muss uns einmal erklären, wie das aussehen soll.
Ich kann dazu nur sagen: Dieses Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss auch ein paar Kernsätze regeln, die für Behinderte im öffentlich-politischen Feld notwendig sind. Dazu gehören die Herstel
lung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache, von lautsprachbegleitenden Gebärden im Verwaltungsverfahren, eine barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik, die behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, die Berücksichtigung von besonderen Belangen behinderter Frauen, ein Verbandsklagerecht sowie eine Berichtspflicht der Landesregierung über Ergebnisse und Erfahrungen mit dem Behindertengesetz. Man kann diesen Katalog noch erweitern.
Dabei muss man das Rad nicht neu erfinden; einige Bundesländer haben dieses Gleichstellungsgesetz schon: Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und natürlich auch Bayern.
Drei Punkte darf ich noch anfügen, weil sie wichtig sind.
Gut. In einen Schlusssatz gehen auch drei Punkte.
Es geht also darum, dass das Land diese Hausaufgabe macht und auch in dem Bereich der Integration mehr tut, als bisher getan wird. Vor allem im Bereich der schulischen Integration ist noch mehr zu tun. Im Bereich der Eingliederungshilfe müssen wir uns noch sehr viel mehr Gedanken machen.
Auch hier gilt der Grundsatz: Vorbeugen ist besser als nachher reparieren.
Meine Damen und Herren, abschließend: Es gilt, Verständnis für die Belange Behinderter und ihrer Angehörigen zu gewinnen. Es gilt damit auch, Barrieren in Köpfen abzubauen, die sich diesem Verständnis vielleicht noch verschließen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! „Wir haben das Thema Sprache unterschätzt“ – so Ihre erfrischend aufrichtige Aussage im „Mannheimer Morgen“ vom 15. Februar dieses Jahres. Sie räumen damit immerhin ein, dass es Ihnen und anderen bis zu den Ergebnissen der PISA-Studie nicht so richtig bewusst war, wie wichtig die Sprachförderung im Vorschulalter ist. Weil wir dieses Thema nicht unterschätzen und auch weiterhin nicht unterschätzen wollen, sondern als eine zentrale bildungspolitische Aufgabe ansehen, haben wir diesen Antrag eingebracht und nach einer Gesamtkonzeption für die Sprachförderung im Vorschulalter und in der Grundschule gefragt.
Dabei, sehr geehrte Frau Ministerin, brauchen Sie das Rad nicht unbedingt neu zu erfinden. Das Thema Sprachentwicklung ist für die Praktiker vor Ort ein Thema, das sie, wenn man so will, schon seit 20 oder 25 Jahren betreiben. Sie tun das mit den Sprachhelferinnen und den Sprachhelfern des Denkendorfer Modells, die sehr erfolgreich und engagiert ihre Arbeit tun und ohne deren Arbeit die Situation bei uns im Land wahrscheinlich noch sehr viel schwieriger wäre.
Auch der Gedanke daran, eine Sprachstandsdiagnose einzuführen und durchzuführen, ist nicht so neu. Schon zu Beginn der Achtzigerjahre wurde dies vorgeschlagen und zum Teil auch – an der PH Schwäbisch Gmünd – ausgeführt. Es
gibt auch Veröffentlichungen von Neumann und Wespel, die eine Sprachstandsdiagnose dargestellt haben – zugegebenermaßen für ausländische Kinder, die in die Grundschule kommen. Daher begleitet uns das Thema. Vor allem diejenigen, die vor Ort sind und täglich daran arbeiten, sind mit diesem Thema vertraut und wissen um seine Wichtigkeit.
Allerdings gestehe ich zu: Wir haben unser Augenmerk ganz verstärkt auf Kinder mit Migrationshintergrund gelenkt und gesagt: Hier ist die Hilfestellung zunächst am notwendigsten, und deswegen fangen wir hier an. Die PISAStudie hat nun ergeben, dass wir diese Sprachförderung allen Kindern anbieten müssen und bei allen Kindern den Sprachstand diagnostizieren müssen.
Das wissen wir jetzt auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse und der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Medienüberflutung und auch die Geschwätzigkeit innerhalb der Gesellschaft führen dazu, dass Sprachwahrnehmung, Sprachverständnis und Sprachkompetenz bei den Kindern nicht mehr so vorhanden sind, wie wir das eigentlich voraussetzen, wenn wir an die Grundschule denken. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.
Wenn wir davon ausgehen, dass bis zu 25 000 Kinder eines Jahrgangs hier einen Förderbedarf haben, dann ist es allerhöchste Zeit, dass Sie ein Gesamtkonzept vorlegen, das Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Grundschulalter einschließt und das natürlich auch, abgestimmt in Kooperation mit all den Tätigen und Verantwortlichen, dargestellt und vorgestellt werden muss. Denn wenn ich in die Kindergärten hineingehe, stelle ich fest, dass sie im Moment noch keine Ahnung davon haben, was auf sie zukommt, und noch nicht wissen, wie sich das gestalten soll. Auch die Sprachhilfe vor Ort und die Sprachförderer vor Ort wissen noch nicht, wie sie in dieses System integriert werden.
Meine Damen und Herren, es geht hier um das, was vielfach auch hier in den Debatten schon besprochen wurde: Es geht um die Schlüsselqualifikationen für die Zukunft. Wir können es uns einfach nicht leisten, Kinder auf der Seite stehen zu lassen. Wir brauchen alle für eine Gesellschaft von morgen, für die Zukunft unseres Landes.
Meine Damen und Herren, der Sozialminister – schade, dass er nicht mehr da ist – hat uns das ja in eindrucksvoller Weise bestätigt. Er spricht sich für die Sprachförderung ab dem dritten Lebensjahr aus. Er hat auch angekündigt, dass er bis Anfang dieses Jahres ein Konzept vorlegen wolle.
Jetzt ist die Frage: Wo ist dieses Konzept? Die Frage ist natürlich berechtigt und auch von der Zeit her angebracht.
Wenn Sie nämlich im Herbst dieses Jahres anfangen wollen, dann müssen Sie jetzt langsam wissen, was Sie wollen, und müssen vor allem mit denen, die das umsetzen sollen und müssen, besprechen, was sie denn zu tun haben und was von ihnen verlangt wird.
Sie sagen nun, Sie wollten bis zum Frühsommer oder bis zu den Sommerferien den großen Wurf hier einbringen.
Ich frage Sie: Warum so spät? Ich frage Sie noch einmal: Wer soll sich dann darauf einstellen können?
Vielleicht liegt des Pudels Kern doch darin, wie das Ganze gestrickt ist. Man muss sich das jetzt einmal angucken. Sie haben eine interministerielle Arbeitsgruppe,
Sie haben eine Projektgruppe bei der Landesstiftung, Sie haben Untergruppen und Steuerungsgruppen, Sie haben eine Vielzahl von Beratungsgremien, aber nichts kommt dabei heraus.
Hier kreißt ein Berg, und möglicherweise wird ein Mäuslein geboren. Ich verstehe das nicht.
Doch die Zeit drängt.
Frau Präsidentin, ich habe das Zeichen gesehen. Ich brauche noch eine Minute, bitte.
Die Erzieherinnen und Erzieher, die Sprachhelferinnen und Sprachhelfer, die Lehrerinnen und Lehrer warten darauf, was Sie konzeptionell vorstellen. Sie wollen ihren Sachverstand in diese ganz wichtige bildungspolitische Aufgabe einbringen, und sie sind natürlich auch noch nicht von den Methoden, die Sie zum Beispiel für die Sprachstandsdiagnose anbieten, überzeugt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema ist natürlich in fünf Minuten nicht erschöpfend zu diskutieren, und deshalb
beruhigen Sie sich; das ist kein Problem – werden wir diesen Antrag an den Schulausschuss überweisen. Ich hoffe, dass wir dort eine differenzierte Diskussion über das Konzept zustande bringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ja sehr erfreulich, dass bei diesem Thema jetzt so viele Abgeordnete anwesend sind. Frau Präsidentin, noch einmal herzlichen Dank für den richtigen Tastendruck.
Herr Kollege Scheuermann, wir wollen mit diesem Antrag natürlich nicht die Welt verändern, sondern einen Beitrag zur Verbesserung unserer Umwelt leisten. Wir haben über dieses Thema ich kann mich noch sehr gut daran erinnern in Ausschüssen und im Plenum schon mehrere Male debattiert. Wir waren uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg eigentlich immer in der Zielsetzung einig, die Mehrwegsysteme zu stützen und die ökologisch schädlichen Einweggetränkeverpackungen einzuschränken.
Das Ziel war klar, nur die Wege waren verschieden. Deshalb ist alles so geblieben, wie es ist, und das ist ganz bestimmt nicht gut so. Deshalb haben Sie, Herr Minister, wahrscheinlich auch gedacht: Lassen wir es einmal so laufen. In der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/325 haben Sie ja auch formuliert das war im November 2001 : Eine Umsetzung der geltenden Verpackungsverordnung steht nicht unmittelbar bevor.
Tatsache ist, dass sich die Situation dramatisch verändert hat. Das Töpfersche Pflichtpfand kommt, und zwar schneller als von vielen erwartet. Es kommt auch deswegen, weil das Land gegen eine Novellierung der Verpackungsverordnung gestimmt hat, wohl wissend, dass dann die alte Töpfersche Regelung greift, die auf jeden Fall schlechter ist und nicht unbedingt zur Problemlösung beiträgt. Ich verweise hierzu auf das Beispiel der Pfandpflicht für Weinflaschen, die ja immer noch kommen kann.
Was ist in dieser Zeit passiert, in der nichts getan wurde? Die Mehrwegquote ist drastisch zurückgegangen, die Dosenflut hat rasant zugenommen,
die baden-württembergischen mittelständischen Brauereien und Getränkehersteller werden massiv benachteiligt.
Die Vermüllung der Städte und der Landschaften nimmt drastische Ausmaße an, sodass manche Kommune schon überlegt, ob sie Bußgelder für Müllsünder erheben muss.
Was macht die Landesregierung jetzt?
Nach dem Motto Haltet den Dieb! kündigt sie eine Bundesratsinitiative an, in der zum wiederholten Mal eine Selbstverpflichtung eingefordert wird und für den Fall von Zuwiderhandlungen finanzielle Sanktionen angedroht werden. Das kennen wir schon. Das führt nicht weiter. Die Getränkeindustrie und die Lebensmittelketten sind tief beeindruckt und lachen sich ins Fäustchen.
Der Anteil der ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen hat stetig in großem Ausmaß zugenommen trotz des Damoklesschwerts der Töpferschen Pfandpflicht.
Bei mir entsteht inzwischen der Eindruck, dass sie damit rechnen, dass sie die Politik am Nasenring durch die Manege führen können. Weil Sie, Herr Minister Müller, das wohl auch erkannt haben und Ihnen nach eigenen Worten ja auch nichts anderes mehr einfällt, setzen Sie jetzt auf das Pflichtpfand à la Töpfer.
Dabei haben Sie aber Ihren Wirtschaftsminister nicht gefragt. Der hält nämlich gar nichts davon.
Es ist wie so oft: Herr Minister Müller sagt hü, und Herr Minister Döring er ist nicht mehr da sagt hott.
Genau das ist der geradlinige und entschlossene Kurs der Landesregierung, den wir so sehr schätzen.
Aber es kommt noch besser: Sie setzen auf das Töpfersche Pflichtpfand als Grundlage Ihrer Politik und erwarten vom Bundesumweltminister eine elegante Lösung im harmonischen Miteinander mit der Wirtschaft, die für die dramatisch ansteigende Dosenflut und den Verfall des Mehrweganteils in den letzten Jahren verantwortlich ist.
Es geht hier aber nicht um elegante Lösungen, meine Damen und Herren. Wir sind nicht auf einer Modenschau. Vielmehr geht es um konsequente Lösungen.
Die konsequente Lösung ist die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Novellierung der Verpackungsverordnung. Springen Sie jetzt über Ihren Schatten! Sie waren nämlich schon einmal ganz nahe dran, als die Entscheidung anstand.
Sie wollten ja im Zweifelsfall, nachdem Sie lange geprüft haben, wie die Verhältnisse bei der Abstimmung im Bundesrat aussehen, für die Novellierung der Verpackungsverordnung stimmen. Sie haben dies dann leider aus politischtaktischen Gründen nicht getan. Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit dazu. Werden Sie im Bundesrat initiativ, um eine Verpflichtung zur Erhebung von Pfandgeld auf alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen zu erreichen, und zwar im Sinne der Novellierung der Verpackungsverordnung, und sorgen Sie somit dafür, dass das weitere Absinken der Mehrwegquote zum Schaden der mittelständischen Brauereien und Getränkehersteller in Baden-Württemberg verhindert wird, dass den Winzern kein Schaden entsteht und die Vermüllung der Städte und der Landschaften aufhört.
Es ist ein Zeichen von Vernunft und Souveränität, meine Damen und Herren, wenn man in der Lage ist, vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse und Entwicklungen seine Meinung zu ändern. Bedenken Sie bitte: Sie haben die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter sich. Stimmen Sie also unserem Antrag zu.