Marcel Schwehr
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was lange währt, wird nun wahr. Man könnte auch sagen: Gut Ding braucht Weile. Es ist ein trockenes Thema mit insgesamt weitreichenden Auswirkungen.
Die Forderung der Europäischen Union ist, dass jährlich ein Wachstum von 3 % erreicht werden soll. Das Wachstum insgesamt soll Arbeitsplätze schaffen. Wachstum erfordert aber auch: Alle bürokratischen Hemmnisse, die einen gemeinsamen Markt behindern, müssen verschwinden. Die Wachstumslokomotive in den Dienstleistungssektoren muss wieder Fahrt aufnehmen.
Volkswirtschaftlich gesehen ist das auf jeden Fall der richtige Ansatzpunkt. Fast alle Arbeitsplätze, die in der Europäischen Union in den vergangenen Jahren entstanden sind, entfallen auf den Dienstleistungssektor. Das gilt auch im stark vom produzierenden Gewerbe geprägten Baden-Württemberg. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamts werden heute rund zwei Drittel der gesamten realen Wirtschaftsleistung vom Dienstleistungsbereich erbracht. Es ist also richtig, den dynamischsten Teil des Wirtschaftsgeschehens nun auch für den Zwischenhandel nutzbar zu machen.
Es folgten mehrere Richtlinienvorschläge mit dem Ziel, dass alle Dienstleistungen nach dem Recht des Herkunftslands in jedem anderen Land der Europäischen Union angeboten werden dürfen. Eines der Kernelemente der Dienstleistungsrichtlinie ist: Ein Einheitlicher Ansprechpartner soll als Frontoffice oder als One-Stop-Agency
für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen alle Informationen abfragen und alle Formalitäten zeitnah abwickeln, wenn ein EU-Ausländer eine Dienstleistung bei uns in Baden-Württemberg anbieten will.
Diese zentrale Anlaufstelle kontrolliert das Verfahren. Die Verwaltung ist Dienstleister, der Bürger ist Kunde – kein schlechter Gedanke. Ich denke, dass das Sympathiewerte bei uns allen schafft.
Das neue Genehmigungsverfahren bekommt eine Zeitvorgabe. Es wird transparenter und arbeitet mit Genehmigungsfiktionen. Aktenstaub war gestern: Nacheinander die Handwerkskammer, die Gewerbeaufsicht, das Finanzamt, das Eichamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft und die Zollverwaltung einzuschalten, die Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung zu melden und vielleicht noch Aufenthaltserlaubnisse einzuholen, das wird künftig so nicht mehr funktionieren. Die Verwaltung wird neue Organisationsstrukturen und -prozesse entwickeln müssen. Sie muss die Verfahrenskorrespondenz optimieren und die Bearbeitungszeit insgesamt verkürzen, also ihrerseits Dienstleistung anbieten. Auch wenn dafür von Bund und Land eine elektronische Infrastruktur aufgebaut wird, wird dies eine Umstellung bedeuten. Vielleicht wird die lang angestrebte Modernisierung der Verwaltung nun endlich auch angepackt.
Wir haben ein gemeinsames Thesen- bzw. Aktionspapier zur Dienstleistungsrichtlinie herausgegeben und darin Ziele formuliert. Nirgends soll es für Dienstleistungsanbieter aus der Europäischen Union leichter sein als bei uns in Baden-Würt
temberg, ihre Dienstleistung anzubieten. Die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners und sein Leistungsprofil sollen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg den bestmöglichen Nutzen bringen. Es darf – der Minister hat es angesprochen – nicht zur Diskriminierung von Inländern kommen; das war für uns sehr wichtig.
Die Verfahren müssen rationalisiert und die Kosten verringert werden. Der Einheitliche Ansprechpartner darf nicht zu neuen Institutionen führen.
Man sollte meinen, das alles sei sehr vernünftig. Aber es entsprach so gar nicht dem Klischee, dass sich Politiker aus Regierung und Opposition wie bei einem anatolischen Hahnenkampf die Augen auskratzen.
Das gilt auch bei dem zentralen, spannenden Thema der Dienst leistungsrichtlinie zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Die EU überlässt es den Mitgliedsstaaten, wer in die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners schlüpft. Nach unserer föderalen Struktur entscheiden das die Länder selbst.
Auf den ersten Blick mag man es bedauern, dass sich die Länder nicht auf eine einheitliche Lösung verständigen konnten. Es finden sich Kammermodelle, Kommunalmodelle und auch neue Behörden. Für jede Lösung lassen sich gute Gründe finden. Die Zukunft wird zeigen, welches die beste Lösung ist.
Wir gehen im Land einen eigenen Weg. In Baden-Württemberg sollen Kammern und Kommunen die künftigen Aufgaben eines Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Jede Kammer in jedem Land soll ein Einheitlicher Ansprechpartner sein. Bei den Kommunen übernehmen die Landkreise und die kreisfreien Städte diese Aufgabe. Das Modell setzt darauf, die Stärken der Beteiligten vollumfänglich in den Prozess einzubeziehen.
Meine Redezeit ist leider schon beendet. Ich komme zum Schluss.
Bitte?
„Leider“ ist immer relativ, genau.
Ich komme zum Schluss. Wir werden dieses Gesetz so mittragen. Ich möchte mit einer Anekdote des Wiener Kapellmeis ters Johann Strauß schließen, dem ein Musiker einmal sagte: Ja, Herr Strauß, hingeschrieben ist so etwas leicht, aber spielen, das ist eine Sauarbeit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön hier bei uns in BadenWürttemberg, und immer mehr Menschen sehen dies und kommen zu uns nach Baden-Württemberg, in das Genießerland Nummer 1.
Zu den Nettoumsätzen aus dem Tourismus in Baden-Würt temberg: Im Jahr 2004 lagen sie noch bei 12,9 Milliarden €, im Jahr 2006 gibt es schon – die Antwort der Landesregierung zeigt es – eine Erhöhung auf mittlerweile 14 Milliarden €. Der Tourismus in Baden-Württemberg ist generell von erheblicher wirtschaftlicher, arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Bedeutung. Er bietet eine Vielzahl von standortgebundenen Arbeitsplätzen, insbesondere auch für Frauen.
Der Tourismus erfüllt insbesondere in den überwiegend ländlich geprägten Heilbädern und Kurorten eine wichtige regionale und strukturpolitische Aufgabe. Er lenkt kaufkräftige
Nachfrage in strukturschwächere Regionen und führt zu einer Stärkung der dortigen Wirtschaftskraft.
Der ländliche Raum ist mit rund der Hälfte aller statistisch erfassten Gästeübernachtungen ein Schwerpunkt des Tourismus in Baden-Württemberg. Landschaftliche Reize und natürliche Heilmittel bieten hierfür beste Voraussetzungen. Die vielfältigen Kulturlandschaften sind das touristische Kapital des ländlichen Raums.
Der Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist für viele landwirtschaftliche Betriebe zu einem unverzichtbaren Einkommensstandbein geworden. Betriebe mit dem Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof“ erwirtschaften mittlerweile rund ein Fünftel ihres Einkommens aus diesem Standbein.
Nicht zu vergessen ist auch der Tagestourismus. Baden-Würt temberg hat im Jahr 2004 noch 337 Millionen Tagesreisende und 72 Millionen Tagesgeschäftsreisende empfangen. Im Jahr 2006 waren es bereits 368 Millionen Tagesreisende und 73 Millionen Tagesgeschäftsreisende. Dabei wurden in den Zielorten 9,7 Milliarden € als Nettoumsatz generiert.
In der Großen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion wurden u. a. auch die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Tourismus thematisiert. Die Antwort hierauf ist sehr interessant. Experten sind sich einig, dass gerade die ältere Bevölkerung von wachsender Bedeutung für den Tourismus ist. Der Seniorenmarkt ist nach Einschätzung aller Beobachter Hoffnungsträger und Wachstumsmotor im Tourismus. Dies gilt insbesondere für unser Land Baden-Württemberg, das seine Gäste zu rund 80 % aus dem Inland rekrutiert.
Dies gilt für den baden-württembergischen Tourismus auch unter Einbezug weiterer Quellenmärkte. Nach dem Bericht „Zukunftstrends im Tourismus“ des Büros für TechnikfolgenAbschätzung beim Deutschen Bundestag prognostiziert eine Studie ein Wachstum der Bevölkerung in der Altersgruppe über 55 Jahren in zehn untersuchten Märkten. Bis 2020 wird danach diese Zielgruppe um 70 Millionen Menschen wachsen und 63 % mehr Auslandsreisen insgesamt generieren.
Wir haben also tolle Chancen hier in Baden-Württemberg, in verschiedenen Bereichen des Tourismus voranzukommen und diesen auch voranzubringen.
Ich kann aus Zeitgründen nicht auf alle Themen dieser aufwendigen Anfrage, die vom Wirtschaftsministerium beantwortet worden ist, eingehen. Interessant wäre auch das Thema ÖPNV, das gesamte Thema Städtetourismus, aber auch das Radwegenetz etc.
Wir dürfen uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen, und wir müssen insgesamt an diesem auch wirtschaftspolitisch wichtigen Thema weiterarbeiten und dranbleiben. Denn immerhin gehen wir in Baden-Württemberg unverändert von 200 000 Beschäftigten aus, die vom Tourismus abhängig sind.
Was wurde getan? Ich bin der Landesregierung außerordentlich dankbar dafür, dass im Rahmen des Impulsprogramms Baden-Württemberg zwei Mal 5 Millionen € für den Tourismus bereitgestellt wurden.
Das Aktionsprogramm beinhaltet insgesamt drei Schwerpunkte: erstens die Förderung der touristischen Infrastruktur mit den Schwerpunkten Radtourismus, Wandertourismus, barrierefreier Tourismus und Gesundheitstourismus. Insgesamt sind hierfür zwei Mal 2,5 Millionen € im Haushalt vorgesehen.
Der zweite Schwerpunkt ist die einzelbetriebliche Förderung von gewerblichen Tourismusbetrieben. Diese wird über die L-Bank zur Verfügung gestellt und soll Investitionsanreize bieten. Es handelt sich dabei um eine Zinsverbilligung von insgesamt 0,75 %. Nach Hochrechnungen kann man davon ausgehen, dass hierdurch ein Investitionsvolumen von über 40 Millionen € ausgelöst werden kann. Für diesen Bereich stehen zwei Mal 1,5 Millionen € zur Verfügung.
Den dritten Schwerpunkt bilden die Sonderförderungen im Bereich Tourismusmarketing, und zwar Inlands- wie auch Auslandsmarketing, mit zwei Mal 1 Million €.
Sie sehen, es wird für den Tourismus insgesamt in BadenWürttemberg etwas getan. Dies betrifft zunächst einmal den Bereich der Finanzen. Aber wir haben auch Aufgaben vor uns, die wir noch bearbeiten müssen. Ich möchte hierbei nur einige Gesichtspunkte kurz erwähnen: erstens die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für den Beherbergungsbereich, zweitens die Novelle des Gaststättenrechts, drittens gesetzliche Regelungen zum Jugendarbeitsschutz und viertens das Thema GEZ-Gebühren.
Wir müssen an diesen Themen in nächster Zeit arbeiten, aber insgesamt kann man feststellen: Wir sind auf einem guten Weg. 42,4 Millionen Übernachtungen waren es in BadenWürttemberg im letzten Jahr.
Ich danke an dieser Stelle dem Wirtschaftsministerium für die Beantwortung der Großen Anfrage. Lassen Sie uns an diesem Thema dranbleiben; denn auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht ist dieses Thema für Baden-Württemberg unwahrscheinlich wichtig.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zwei Vorbemerkungen: Herr Knapp, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht. Sie haben eben erwähnt, dass es keinen Königsweg gibt. So ist es in der Tat. Es gibt keinen Königsweg. Dieser Auffassung können wir uns anschließen. Vielleicht ist der Grund dafür, dass wir in BadenWürttemberg anders als in Nordrhein-Westfalen keine 2 500 Windkraftanlagen haben, einfach der, dass wir ein schöneres Landschaftsbild haben, als es Nordrhein-Westfalen vorweisen kann.
Ich denke, schon die Überschrift Ihres Antrags „Blockade der Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg“ ist eine Unterstellung, die überhaupt nicht begründet ist. Windkraftanlagen – das haben Sie selbst auch erwähnt – gelten seit dem 1. Januar 1997 durch die Neufassung des Baugesetzbuchs als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Mit dem gleichzeitig eingeführten Planungsvorbehalt werden den Trägern der Bauleitplanung und der Regionalplanung Mög
lichkeiten zur räumlichen Steuerung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet räumliche Bündelung in Verbindung mit gleichzeitigem Ausschluss in den restlichen Planungsgebieten.
Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes im Jahre 2003 hier in diesem Hause wurden die Regionalverbände – Sie haben es eben angesprochen – verpflichtet, einerseits Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen und andererseits die übrigen Flächen des Gebiets als Ausschlussgebiete festzulegen. Wir sind der Auffassung, dass die Regionalverbände und deren Mitglieder diese Aufgabe in der Vergangenheit mit Augenmaß bewältigt haben.
Während die Nutzung der Windkraft insbesondere in den norddeutschen Bundesländern erheblich ausgeweitet wurde – Sie haben es eben erwähnt –, stellt sich Baden-Württemberg aufgrund seiner Binnenlage als weniger geeignet für die Nutzung der Windenergie dar. Technisch geeignete Standorte liegen häufig im Bereich landschaftlich sensibler Gebiete, in denen durch die Anforderungen von Freizeit und Tourismus einem Ausbau Grenzen gesetzt werden.
Im Jahr 2006 waren im Land 295 Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von 325 Megawatt installiert, die bei durchschnittlichen Verhältnissen mit einem Anteil von ca. 0,45 % zur Nettostromerzeugung des Landes beitragen.
Die Möglichkeiten zur Errichtung weiterer Anlagen in den von den Regionalverbänden ausgewiesenen Vorranggebieten können in ökonomisch und ökologisch hierfür sinnvollen Gebieten weiterhin genutzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren gerade von der Opposition, ich möchte schon die provokante Frage stellen, ob Sie das Petitionsrecht insgesamt infrage stellen.
Das Petitionsrecht ist als Grundrecht des Bürgers in Artikel 2 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit Artikel 17 des Grundgesetzes gewährleistet.
Ich kann als Mitglied des Petitionsausschusses uneingeschränkt feststellen, dass jede Petition, die beim Landtag eingereicht wird, sehr sachlich geprüft wird.
Daher gilt an dieser Stelle ein Dank dem Petitionsausschuss und gerade auch seinem Vorsitzenden, der vorhin auch erwähnt worden ist.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist richtig, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bereits bei über 10 % liegt. Die Windenergie nimmt dabei mit ca. 54 % den wichtigsten Stellenwert bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ein. Dennoch ist die Erreichung der Ausbauziele gerade bei der Windenergie mit Konflikten verbunden.
Es gibt Konflikte in Bezug auf quantitative Ansprüche. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger nimmt erhebliche Flächen in Anspruch und steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungszwecken, z. B. zu Naturschutz und Erholung.
Ebenso gibt es Konflikte in Bezug auf qualitative Ansprüche. Standorte, die aufgrund ihrer Windhöffigkeit ideal für Windenergieanlagen wären, können gleichzeitig Vogelzuggebiete sein. Die Auswirkungen solcher Anlagen auf Flora und Fauna werden derzeit sehr intensiv diskutiert. Dabei geht es um die Beeinträchtigung von Lebensraum bis hin zum Verlust von Rast-, Brut- und Nahrungshabitaten sowie um Störungen und Scheuchwirkungen und schließlich auch um direkten Verlust, z. B. durch Vogelschlag.
Ein weiteres Konfliktfeld ist die Auswirkung von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild. Das ist ein im Zusammenhang mit der Erholungsfunktion ebenfalls viel diskutiertes Thema.
Wesentliche Faktoren für die Akzeptanz durch die Bevölkerung – und auch darauf müssen wir hinwirken – sind die spezifische Standortwahl, die Anzahl der Anlagen je Standort, die Aufstellungsordnung, die Fernwirkung und nicht zuletzt auch die Beziehung zu Sichtachsen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, festzuhalten ist: Die CDUFraktion unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.
Ein zentrales Ziel ist die Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien sowohl an der Stromerzeugung als auch am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2010. Schwerpunkte sind dabei der Ausbau der Großen Wasserkraft, die verstärkte Nutzung der Biomasse und der bessere Einsatz der oberflächennahen Geothermie.
Es geschieht also eine Menge in diesem Bereich.
Ich darf noch an das zukünftige Programm der CDU „ÖkoEnergie in Neubauten fördern“ erinnern. In Zukunft darf es keine Neubauten mehr geben, ohne dass darin erneuerbare Energien eingesetzt werden. Ebenso erinnere ich an das Programm „Steigerung der Energieeffizienz“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie auffordern: Ziehen Sie mit uns an einem Strang, und setzen Sie gemeinsam mit uns die richtigen Schwerpunkte!
Ich darf mit zwei Zitaten schließen: Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Clement, SPD, sagte:
Unsere Hoffnungen setzen wir heute auf den Ausbau von Windkraftanlagen auf dem offenen Meer.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Und der ehemalige Bundesumweltminister Trittin sagte:
Unbestreitbar hat es mancherorts Planungsfehler gegeben.... Allerdings ist eine Verdoppelung der elektrischen Leistung möglich – mit weniger, aber dafür größeren Anlagen, vor allem abseits der Küste auf hoher See.
Auch dem ist nichts hinzuzufügen.
Herzlichen Dank.