Jutta Schiller
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Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der
Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes“ zur Son derentlastung der Kommunen von Folgen der sogenannten Ar beitsmigration.
Kurz gesagt: Es geht um eine Sonderentlastung für die Kom munen von den Folgen der Arbeitsmigration durch den Bei tritt Rumäniens und Bulgariens in die EU.
Bund und Land gehen dabei auf ein großes finanzielles Prob lem ein. Seit 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus Rumänien und Bulgarien. Sie genießen damit auch volle Niederlassungsfreiheit in Europa und haben vor Ort auch Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen.
Die Einwanderung in die Sozialhilfe zeigt eine deutlich stei gende Tendenz. Bereits seit 2009 nehmen jedoch auch die Zahlen der arbeitslos gemeldeten Personen sowie die der SGB-II-Leistungsempfänger aus diesen beiden Staaten zu. Zwischen Mitte 2011 und Anfang 2014 ist die Zahl der sozi alversicherungspflichtig beschäftigten Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien um 134 % gestiegen, die Zahl der arbeitslos Gemeldeten um 179 % und die Zahl der SGB-IIEmpfänger aus diesen Ländern um 181 %. Das ist aber keine Folge der Freizügigkeit, da diese erst seit 2014 voll gilt.
Dabei zeigt sich übrigens, dass die Arbeitslosen- und die Transferleistungsbezugsquote bei bulgarischen Staatsangehö rigen etwa doppelt so hoch ausfällt wie bei rumänischen Staats angehörigen. So haben sich regionale Schwerpunkte von Ar mutsmigration in einigen deutschen Großstädten gebildet, in Baden-Württemberg z. B. in der Stadt Mannheim. Das hat die Brisanz erhöht, da unterschiedliche Belastungsschwerpunkte existieren.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat deswegen auf Hilfe rufe der kommunalen Seite reagiert. Die Landesregierung hat das vorliegende Ausführungsgesetz vorgeschlagen, das einen Betroffenheitswert der Kommunen ermittelt und damit Kopf zahl und Anstieg der SGB-II-Fälle in Relation setzt und da mit diesen Schwerpunkten entspricht.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesen Zei ten, in denen gewisse politische Scharfmacher ihr Unwesen treiben, muss auch deutlich gesagt werden: Ja, es gibt ein Pro blem mit Armutsmigration, und das werden wir auch immer ein Stück haben, solange der Bruttomonatsverdienst kaufkraft bereinigt in Bulgarien bei 644 €, in Rumänien bei 820 € und in Deutschland bei 3 100 € liegt. Die Zahlen sind aber nicht in der Dimension, die immer befürchtet wurde. Die Wirtschaft gerade in Baden-Württemberg profitiert in den saisonalen Branchen von dieser Zuwanderung. Auch diese Seite muss man betrachten.
Deswegen, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass heute zwei Dinge zu konstatieren sind. Die CDU-geführte Landesregierung kümmert sich um die Probleme der Kom munen.
Entschuldigung! Danke, dass ich mich korrigieren kann. – Die CDU-geführte Bundesregierung – ich war schon ein paar Wochen weiter – kümmert sich um die Probleme der Kom munen.
Im Landtag besteht in diesem Punkt eine große Einigkeit, und das ist ein gutes Zeichen. Auch wenn Landtagswahlkampf herrscht und in Sachfragen streitig diskutiert wird, besteht doch die Möglichkeit zum Konsens. Die CDU-Landtagsfrak tion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemer kung. Da dies die letzte Sitzungswoche ist, an der ich teilneh men werde, möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, für die gute und kollegiale Zusam menarbeit wie auch bei den Mitarbeitern der Landtagsverwal tung sehr herzlich bedanken. Gerade die Arbeit im Sozialaus schuss und besonders in der Enquetekommission „Pflege“ ha ben mir große Freude gemacht. Meine Zeit im Landtag war kurz, aber ich möchte sie um nichts in dieser Welt missen.
Ich wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles Gu te, Gesundheit und Gottes Segen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin Altpeter, ich möchte nachfragen, wie die Landesregierung die Aufgaben verteilung hinsichtlich externer und interner Aufgaben bei den kommunalen Dienststellen gewichten will und mit welchem Prozentsatz sie sich dann jeweils auch an den Kosten betei ligt.
Danke.
Frau Ministerin, ich kann mich noch an die gemeinsame Podiumsdiskussion vor eineinhalb Jahren erinnern. Da war die Forderung, dass Gleichstellungs beauftragte bei Kommunen ab 8 000 Einwohnern festgelegt werden sollten. Die Grenze ist jetzt bei 50 000 – natürlich weit weg von den ursprünglichen Forderungen. Können Sie das er klären?
Jetzt muss ich schnell eine Zwi schenfrage stellen. Ich bin die Behindertenbeauftragte des Landkreises Göppingen, und ich erfülle diese Aufgabe ehren amtlich. Ich würde gern von Ihnen wissen, wieso Sie glauben, dass ich als Behindertenbeauftragte Weisungen befolge. Wir, die Behindertenbeauftragten, sind völlig autark. Es gibt noch etliche andere, die genauso autark sind und ohne Weisungen handeln.
Ich spreche sicher im Namen aller ehrenamtlich Tätigen, die diese Aufgabe bisher erfüllt haben, wenn ich sage, dass man unser Engagement nicht als weisungsgerichtet hinstellen soll te, sondern wir uns sehr, sehr engagieren.