Erika Görlitz
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter insoweit abzulehnen, wie die Mittel in erster Linie für die Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Vor allem fordern wir, dass dies nicht zulasten der Förderung von Einrichtungen der beruflichen Eingliederung, sprich Werkstätten und Wohnheimplätzen geschehen darf.
Im zweiten Punkt wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass gerade die Gestaltungsmöglichkeiten für Behinderte nicht aus der Verantwortung und der Verfügung der Länder genommen werden dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag verfolgen wir das Ziel, die weitere Unterstützung und Förderung der Behinderteneinrichtungen, der Werkstätten zu sichern. Blankes Entsetzen hat die Einrichtungen erfasst, als wir im letzten Jahr, so wie jedes Jahr, die Liste der zu fördernden Objekte eingereicht haben. Siehe da: Weder im Januar kam die Antwort, so wie es normalerweise üblich ist, dass Projekte angenommen werden, noch im Februar, noch im März. Erst nach schärfsten Protesten kam dann schließlich im Mai, fast ein halbes Jahr später, die Zusage, dass Vertrauensschutz bestehe und dass die Projekte, auf die unsere Behinderten so dringend warten, tatsächlich in die Förderung aufgenommen würden.
Wir sehen die Konsequenz dieses Gesetzes vor allem in der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, so löblich das ist. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir dies unterstützen. Sie haben in Ihren vorherigen Ausführungen angesprochen, dass gerade im öffentlichen Dienst noch einiges nachzuholen ist. Wir unterstützen, dass Schwerbehinderte im ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Dies darf aber nicht zulasten derer gehen, die in den Einrichtungen untergebracht werden müssen. Man kann solche Dinge nicht wegreden. Man kann noch so viel an Unterstützung und Förderung betreiben – immer wieder bleiben Personen übrig, die in den normalen Arbeitsprozess einfach nicht eingegliedert werden können. Für diese müssen wir geeignete Einrichtungen bereit halten.
In der Zwischenzeit hat es sozusagen eine Entwarnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Doch das, was von dort gekommen ist, ist für uns nicht zufrieden stellend. Auch wenn Herr Riester sagt, dass das Recht der Werkstättenförderung ohne Abstriche erhalten bleibe, oder an anderer Stelle feststellt, dass der Bedarf nach regionalen Gesichtspunkten ermittelt und dann auch gefördert werden solle, reicht uns das so nicht aus, um Entwarnung zu geben.
Mit keinem Wort ist erwähnt, dass die Mittel wie bisher in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Wir haben Projekte, die in den nächsten Jahre in die Förderung kommen, auf die die Behinderten dringend warten. Eine pauschale Aussage, dass ein Recht auf Förderung bestehe, ist für uns keine zufriedenstellende Auskunft, auch nicht, dass der Bedarf nach regionalen Gesichtspunkten festgestellt wird. Unsere bayerische Behindertenpolitik verfolgt das Ziel, die Behinderten möglichst wohnortnah in den Werkstätten und auch in den Wohnstätten unterzubringen. Es macht keinen Sinn, die Behinderten stundenlang mit dem Bus durch die Gegend zu schicken oder fern ihrer Familie in Einrichtungen unterzubringen.
Mit unserer bayerischen Behindertenpolitik streben wir weiterhin die wohnortnahe Unterbringung an, und wir werden alles tun, um diesen Anspruch zu erfüllen.
Wir fordern Sie auf, dem Antrag zuzustimmen, dass diese Zuschüsse nach wie vor aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Denn wir wollen unsere bayerische Behindertenpolitik nicht einer Politik nach Kassenlage opfern.