Thomas Röwekamp
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst obliegt es dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, dem Plenum Bericht zu erstatten. Ich darf hier auf den als Drucksache 15/1360 vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen, der am 27. Januar 2003 mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen worden ist. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte ein Minderheitenvotum vor, das dem Ausschussbericht gemäß der Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes angefügt wurde und somit auch in der Drucksache enthalten ist.
Lassen Sie mich zu Beginn der heutigen Debatte einen Blick zurückwerfen auf die Ereignisse vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses! Im Mai 2002 wurde der Untersuchungsausschuss „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“ eingesetzt, der zum Auftrag hatte, unzulässige Einflussnahmen auf die Unabhängigkeit des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven oder auf das Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven insgesamt zu untersuchen. Diesem Einsetzungsbeschluss des Parlaments wa––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ren eine umfangreiche Berichterstattung in den Medien und erfolglos gebliebene Versuche einer Konfliktlösung zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Stadtverordnetenvorsteher auf der einen und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes auf der anderen Seite vorausgegangen.
Seit 1998 – und damit unmittelbar nach Amtsantritt des neuen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes im April 1997 – gab es aus dem Magistrat verstärkt Beschwerden über die Arbeit des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes. Anlass für diese Beschwerden waren unter anderem für den Magistrat unangenehme Berichte, wie zum Beispiel zu den an die Magistratsmitglieder gewährten pauschalen Fahrtkosten, woran sich bereits der Vorgänger des jetzigen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes versucht, seinen Bericht aber nicht zu Ende geführt hatte. Weitere Beispiele waren die pannenhaften Umbaukosten des Büros des Bürgermeisters der Stadt Bremerhaven und Zuwendungen an freie Träger wie die Arbeiterwohlfahrt in Bremerhaven.
Allein der Bericht über Fahrtkostenentschädigungen, der letztendlich die Streichung der Pauschalen für die Mitglieder des Magistrats zur Folge hatte, verursachte erheblichen Aufruhr innerhalb des Magistrats der Stadt Bremerhaven. Die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes haben sich unter ihrem Leiter verändert. Dies haben alle Beteiligten vor dem Untersuchungsausschuss bekundet. Die einen nannten den Leiter überkorrekt und penibel, die anderen empfanden seine Arbeit als unkooperativ und kleinkariert. Ein Magistratsmitglied sprach vor dem Untersuchungsausschuss sogar von einem Nichtverhältnis zwischen dem Magistrat und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.
In dieser bestehenden Konfliktlage erstattete der Leiter der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Michael Viehweger, SPD, Strafanzeige gegen den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wegen des Verdachts, dienstliche Akten zu privaten Zwecken angefordert zu haben. Die Einleitung disziplinarischer Vorermittlungen, die später ebenso wie das Strafverfahren noch näher zu beleuchten sein werden, durch den Magistrat als Dienstherr schlossen sich an. Im Hinblick auf diese Verfahren wurde die dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ursprünglich in Aussicht gestellte Beförderung zum vorgesehenen Beförderungstermin trotz einer positiven Beurteilung durch den damaligen Stadtverordnetenvorsteher nicht ausgesprochen.
Nachdem sich der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes an den Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen mit der Bitte wandte, in den bestehenden Konfliktlagen zu vermitteln, befasste sich auch dieser mit einer Vielzahl von einzelnen Behinderungsanzeigen des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, mit deren Einzelheiten ich Sie trotz einwöchiger Beweisaufnahme vor dem Untersuchungsausschuss nicht näher behelligen möchte, weil im Ergebnis eine
Behinderung der Arbeit des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes und seines Amtes nicht festzustellen war.
Diese Konfliktlage zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes einerseits, dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Magistrat andererseits wurde auch mehrfach in dem wöchentlich tagenden Koalitionsausschuss in Bremerhaven angesprochen. Als dann Anfang September 2000 eine routinemäßige Vorlage zur Beförderung von Magistratsbediensteten vorbereitet wurde und der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes auf dieser Beförderungsliste nicht vorgesehen war, bat die Koalition in Bremerhaven, die Fraktionsvorsitzenden Klaus Rosche, SPD, und Paul Bödeker, CDU, ein vermittelndes Gespräch mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes zu führen.
Im Dezember 2001 berichteten dann die Medien über dieses Gespräch aus dem Herbst 2000. Gleichzeitig wurde ein Vertragsentwurf vom 19. September 2000 veröffentlicht, der in dem Gespräch eine wesentliche Rolle spielte. Es sollte versucht werden, die zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes einerseits und dem Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken und Oberbürgermeister Jörg Schulz andererseits bestehenden Konflikte auszuräumen. Nach dem Inhalt des Vertragsentwurfes jedoch sollte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes unter anderem die Vorgesetzteneigenschaften des Stadtverordnetenvorstehers anerkennen und rechtliche Bewertungen von Prüfungsergebnissen künftig dem Vorgesetzten, also dem Stadtverordnetenvorsteher, überlassen.
Weiter sollte sich der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes auf jede seinen Qualifikationen entsprechende Stelle bewerben und dies gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher nachweisen. Im Gegenzug sollte dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes die Einleitung der Beförderung mit der Maßgabe zugesagt werden, dass er die Vereinbarung des Vertrages als verbindlich anerkennt. Es handelte sich daher um einen Verzicht auf ihm gesetzlich zustehende Prüfungsbefugnisse gegen ein Beförderungsversprechen. Meine Damen und Herren, ein eindeutig rechtswidriges Vorgehen!
Dieses Papier enthielt Unterschriftenzeilen für den Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken, SPD, und den Oberbürgermeister Jörg Schulz, SPD, sowie den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes selbst. Die Medien bewerteten den Vertragsentwurf vom 19. September 2000 unter Berufung auf den Verwaltungswissenschaftler Professor von Arnim als den Versuch einer Bestechung. Andere Zeugen bewerteten vor dem Untersuchungsausschuss das Papier auch als Bestechung im nichttechnischen Sinn oder zumindest als ungebührlich.
Zunächst haben Oberbürgermeister Jörg Schulz, SPD, sowie der Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken, SPD, in der Öffentlichkeit bestritten, den In
halt des Vertragsentwurfes zu kennen, obgleich die Problematik wiederholt in der Koalitionsrunde zwischen den Vertretern der CDU und der SPD beraten wurde, später gestanden sie dann Kenntnis von diesem Vertrag zu. Auch in der Folgezeit scheiterten jedoch die Versuche der Klärung der eindeutig im kommunalen Bereich der Stadt Bremerhaven angesiedelten Probleme, so dass schließlich der Weg über das Landesparlament mit Hilfe des Untersuchungsausschusses durch Bündnis 90/Die Grünen beschritten wurde.
Wie ich bereits eingangs erwähnt hatte, der im Mai 2002 von der Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landes und der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Seestadt Bremerhaven die Frage unzulässiger Einflussnahme, Nötigung, Bestechung und Vorteilsnahme im Amt zwecks Einschränkung der verfassungsrechtlich verankerten Pflichten zur unabhängigen Rechnungsprüfung zu untersuchen und der Bürgerschaft hierüber Bericht zu erstatten.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Grünen in diesem Parlament als einzige Oppositionsfraktion nicht über das erforderliche Quorum zur Wahrnehmung der Minderheitenrechte nach dem Untersuchungsausschussgesetz verfügen, so dass die Koalition von SPD und CDU vereinbarte, sie so zu stellen, als ob sie eine qualifizierte Minderheit wären. Wir haben dies neben dem Einsetzungsbeschluss im Untersuchungsausschuss auch bei der Abfassung von Beweisbeschlüssen und der Fassung von Zeugenlisten entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Beweisanträge der Grünen sind mit den Stimmen der Koalition gebilligt und sämtliche Zeugen vom Bündnis 90/Die Grünen sind mit den Stimmen der Koalition geladen worden.
Die Bürgerschaft wählte sechs Abgeordnete als Mitglieder und sechs als stellvertretende Mitglieder in den Untersuchungsausschuss, den Vorsitzenden stellte die CDU-Fraktion, der Abgeordnete Manfred Schramm vom Bündnis 90/Die Grünen fungierte als stellvertretender Vorsitzender.
Wir sind als Ausschuss am 27. Mai 2002 erstmalig zusammengetreten, haben bereits in dieser Sitzung die Verfahrensordnung beschlossen und einen ersten Beweisbeschluss zur Anforderung der für den Untersuchungsauftrag relevanten Akten gefasst. Wir haben in der Zeit vom 27. Mai letzten Jahres bis zum 27. Januar dieses Jahres, also in genau acht Monaten, insgesamt 29 interne Sitzungen abgehalten. Die Beweisaufnahme erfolgte in 13 öffentlichen Sitzungen, wir haben 14 Beweisbeschlüsse gefasst und insgesamt 43 Zeugen, teilweise mehrfach, gehört. Der vom Ausschuss beauftragte Gutachter Professor Pottschmidt wurde als sachverständiger Zeuge zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens gehört.
Der Senat, der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen und der Bremerhavener Magistrat übersandten insgesamt 280 Akten einschließlich umfangreicher Aktenpläne des Magistrats. Die erste Aktenübersendung erfolgte am 17. Juni, die letzte am 5. Dezember letzten Jahres.
In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass der Ausschuss seine Arbeit nur deswegen zögerlich aufnehmen konnte, weil wir die Akten, die für den Untersuchungsgegenstand wesentlich waren, vom Magistrat und vom Rechnungsprüfungsamt erst ab Mitte August und damit mit dreimonatiger Verzögerung erhalten haben. Die hierfür von Oberbürgermeister Schulz und Stadtverordnetenvorsteher Beneken gelieferten Begründungen erwiesen sich als wenig stichhaltig, so dass erst auf Vermittlung des Präsidenten des Senats die notwendigen Akten der Stadt Bremerhaven beigezogen werden konnten, wofür wir als Ausschuss noch heute dankbar sind.
Dem Ausschuss haben drei Juristinnen als Ausschussassistenz, davon zwei aus dem Wissenschaftlichen Dienst der Bürgerschaft und stundenweise eine Mitarbeiterin der Verwaltung zugearbeitet. Lassen Sie mich an dieser Stelle den Mitarbeitern der Verwaltung ganz herzlichen Dank sagen für die intensive Arbeit, das Studium der Akten, das Vorbereiten der Beweisbeschlüsse und die Begleitung der Sitzung! Ich glaube, es war eine außerordentliche Leistung, die von ihnen, aber auch von der Protokollführung der Bremischen Bürgerschaft erbracht worden ist.
Der Ausschuss hat trotz der Anfangsschwierigkeiten bei der Aktenübersendung durch die Stadt Bremerhaven, wie ich finde, sehr effizient gearbeitet und in der Kürze der Zeit ein durchaus beachtliches Ergebnis erzielt, zu dem ich im Einzelnen noch Stellung nehmen werde.
Meine Damen und Herren, zu den Ergebnissen! Ein wesentlicher Inhalt des Konflikts zwischen dem Magistrat und dem Stadtverordnetenvorsteher auf der einen und dem Rechnungsprüfungsamt auf der anderen Seite war, dass der Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken, SPD, für sich in Anspruch nahm, Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zu sein und auch Weisungen erteilen zu können. Hiergegen hat sich der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, wie sich nachweislich herausstellte, zu Recht gewehrt.
Zur Frage der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes in der Verwaltungshierarchie des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven beauftragte der Ausschuss den ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Herrn Rechtsanwalt Professor Günter Pottschmidt, mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses Gutachten gehört zu den entscheidenden Ergebnissen des
Ausschusses und stellt zweifelsfrei eine gute Handlungsgrundlage zur Überprüfung der Strukturen der kommunalen Rechnungsprüfung in Bremerhaven dar. Hinsichtlich der Aussagen des Gutachters im Einzelnen darf ich, um Sie auch nicht über Gebühr zu langweilen, auf den Ausschussbericht verweisen. Lassen Sie mich aber einige Kernaussagen des Gutachtens zusammenfassen!
Der Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Bremerhaven ist nicht Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, so dass er keine Kompetenzen anstelle der Stadtverordnetenversammlung ausüben und dem Rechnungsprüfungsamt keine Weisungen erteilen darf. Das Rechnungsprüfungsamt ist gegenüber Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die Auswahl des Prüfungsgegenstandes, die Arbeitsplanung, die Wahl des Prüfungszeitpunktes, das Prüfungskonzept, die Prüfungsintensität und die Ergebnisfeststellung und Bewertung unabhängig und weisungsfrei. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Befugnis, politische Entscheidungen zu bewerten. Die Untersuchungen der Auswirkungen politischer Entscheidungen hingegen sowie die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Durchführung politischer Programme gehörten sehr wohl zu seinem Aufgabenbereich.
Das Rechnungsprüfungsamt ist nicht für die Strafverfolgung oder für die Ahndung von Dienstvergehen zuständig. Es darf zwar straf- und/oder auch disziplinarrechtlich relevante Sachverhalte und Verhaltensweisen darstellen, es darf aber nicht die Strafund/oder Disziplinarverfolgung von Personen zu seiner Aufgabe machen. Das Rechnungsprüfungsamt darf nicht die Kommunalaufsicht oder die überörtliche Gemeindeprüfung mobilisieren. Bei rechtswidriger Behinderung von Prüfungen ist die Stadtverordnetenversammlung als Vorgesetzte einzuschalten.
Der Gutachter hat die Regelungen der vom Stadtverordnetenvorsteher Arthur Beneken, SPD, vorgelegten Dienstanweisung vom 31. Januar 2001 rechtlich geprüft mit dem Ergebnis, dass die Dienstanweisung teilweise die Grenzen der Weisungsbefugnis überschreitet und somit die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung berührt. Auf die Ausführungen im Ausschussbericht darf ich auch an dieser Stelle verweisen.
Insgesamt, meine Damen und Herren, lässt sich daher feststellen, dass das Rechnungsprüfungsamt in Bremerhaven wie alle kommunalen Rechnungsprüfungsämter unabhängig und weisungsfrei ist. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat sich daher zu Recht gegen die von Oberbürgermeister Schulz und Stadtverordnetenvorsteher Beneken beabsichtigten Beschneidungen seiner Kompetenzen gewehrt.
Die weiteren Untersuchungen des Ausschusses haben zu weiteren Erkenntnissen geführt, erstens:
Die unterbliebene Beförderung, das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sowie die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen selbst stellen im Ergebnis keine unzulässige Einflussnahme auf den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes dar. Wegen der aus privaten Gründen erfolgten Aktenanforderung hat die Stadt Bremerhaven berechtigterweise einen Anfangsverdacht für das Vorliegen eines Dienstvergehens angenommen und dementsprechend auch zu Recht disziplinarrechtliche Vorermittlungen eingeleitet. Bei Vorliegen eines Verdachts auf Dienstvergehen ist, und das ist die Verwaltungspraxis nicht nur in Bremerhaven, auch von einer Beförderung abzusehen.
Der Ablauf der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen eines beabsichtigten, gewollten, eigentlich beschleunigten Verfahrens wirft jedoch wegen der ungewöhnlichen Verfahrensdauer, die bis heute und nunmehr seit mehr als drei Jahren andauert, doch Fragen hinsichtlich der Korrektheit des Verhaltens auf.
Zudem hat der Dienstvorgesetzte, Oberbürgermeister Jörg Schulz, das Verfahren durch zahlreiche Vorwürfe außer diesem der unberechtigten Aktenbeiziehung erweitert, ohne die erforderliche Prüfung selbständig vorzunehmen, bevor die Auftragserweiterung erfolgte. Ein Teil der gegen den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes erhobenen Vorwürfe hat sich im Übrigen auch durch die Vorlage des Rechtsgutachtens erledigt, weil ihm vorgeworfen wird, nicht die Weisungsbefugnis des Stadtverordnetenvorstehers Arthur Beneken zu akzeptieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an zweiter Stelle einige Anmerkungen zu den Vertragsentwürfen machen, die von Anfang an auch im Zentrum der öffentlichen Berichterstattung über den Untersuchungsausschuss standen! Der im Gespräch am 20. September 2000 vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Rosche vorgelegte Vertragsentwurf stellt objektiv einen Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt dar. Leider ist es dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen, den Verfasser dieses Papiers zu ermitteln.
Dem Untersuchungsausschuss wurde in diesem Zusammenhang eine etwas eigenwillige Geschichte der Papierentwicklung präsentiert. Nach seinem Bekunden hatte der damalige Magistratsdirektor Dietrich Kleine, SPD, die streitigen Punkte mit dem Rechnungsprüfungsamt für den Fraktionsvorsitzenden der SPD aufgelistet. Die Formulierungen, die er gewählt hat, waren wohl teilweise inhaltsgleich mit denen des ersten Vertragsentwurfes vom 19. September 2000.
Das Papier, das er verfasst hat, wurde dem Ausschuss nicht mehr vorgelegt, weil er es nach seinen Angaben nicht kopiert und den Vorgang vernichtet hat. Obgleich Herr Kleine dieses nach seinen Angaben aber unverfängliche und nicht rechtswidrige Pa
pier direkt über den Botendienst der Verwaltung an den SPD-Fraktionsvorsitzenden sandte, kam bei diesem ein anderes Papier an.
Dem Untersuchungsausschuss ist es nicht gelungen, diese Metamorphose des Papiers der SPD aufzuklären. Rosche, Kleine und Beneken blieben auch in der Gegenüberstellungsvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss bei ihren Aussagen. Zufälligerweise hatten auch alle drei sämtliche Unterlagen vernichtet, so dass der Untersuchungsausschuss nicht mehr ermitteln konnte, ob es Übereinstimmungen zwischen den Papieren, die versandt wurden, und denen, die verfasst wurden, gibt. Eine Vereidigung der Zeugen, die aus Sicht von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen nahe lag und uns vielleicht ein Stückchen dichter an die Wahrheit gebracht hätte, wurde von der SPD bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Fest steht aber, der zweite von Herrn Beneken, SPD, überarbeitete Vertragsentwurf vom 21. September modifizierte die Regelungen des rechtswidrigen ersten Vertragsentwurfes nur unwesentlich. Bezogen auf die Weisungsrechte des Vorgesetzten wird immerhin die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes zwar anerkannt, jedoch wird weiter daran festgehalten, dass der Stadtverordnetenvorsteher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes sein soll. Objektiv betrachtet stellen die Vertragsentwürfe vom 19. und 21. September 2001 den Versuch des Eingriffes in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes und somit eine unzulässige Einflussnahme dar.
Drittes Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Der Umgang mit Akteneinsichtsgesuchen und Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes entsprach nicht immer geltendem Recht. Die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bremerhaven sieht vor, dass das Rechnungsprüfungsamt bei Bekanntwerden eines Verdachts auf Untreue oder Bestechung mit der Folge eines Vermögensschadens für die Stadt unverzüglich zu unterrichten ist. Dieser Vorschrift kam der Magistrat mehrfach verspätet oder gar nicht nach, so dass das Rechnungsprüfungsamt die vollständige Aufklärung der Sachverhalte erst mit entsprechender zeitlicher Verzögerung vornehmen konnte. Bei rechtzeitiger Information hätte das Amt die Arbeit der ermittelnden Dienststellen sachgerecht unterstützen können, so dass nicht wie im untersuchten Fall bei den gewerblichen Lehranstalten Straftaten aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr verfolgt werden und die Stadt keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen konnten.
Der Oberbürgermeister Jörg Schulz leitete teilweise von den Ermittlungsbehörden angeforderte Stellungnahmen und Berichte des Rechnungsprüfungsamtes, hier zum Beispiel zum Umbau des US-Hospitals beziehungsweise über die Zuwendung an freie Träger, nicht an die Polizei weiter. Damit wurde zwar nicht in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes eingegriffen, aber die Ermittlungstätig
keit von Polizei und Staatsanwaltschaft behindert. Das gilt im Übrigen auch für die Nichtweiterleitung einer von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft seitens des Rechnungsprüfungsamtes angeforderten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen unbekannt wegen unbefugter Weitergabe eines Prüfberichtes über die Zuwendung an freie Träger.
Der Oberbürgermeister leitete ein an die Staatsanwaltschaft gerichtetes Akteneinsichtsgesuch des Rechnungsprüfungsamtes nicht weiter. Damit wollte sich das Rechnungsprüfungsamt jedoch Informationen hinsichtlich der Verletzung geltender Vorschriften und Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung verschaffen. Die Nichtweiterleitung stellt einen Eingriff in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes durch den Oberbürgermeister Jörg Schulz dar. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt und welche Informationen durch das Rechnungsprüfungsamt abgefragt werden, ist Bestandteil seiner Prüftätigkeit und fällt somit in die alleinige Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes. Über das Akteneinsichtsgesuch hätte die Staatsanwaltschaft dann gesondert zu befinden gehabt.
Viertes Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Die Prüfung des Personalbereichs stellt aufgrund des erheblichen Kostenvolumens zweifelsfrei einen Schwerpunkt der Haushaltsführung einer Stadt dar und muss daher auch einen Schwerpunkt der Rechnungsprüfung darstellen. Die hierfür wesentlichen Informationen lassen sich aus den Personalakten ersehen. Der Untersuchungsausschuss ist im Ergebnis mit dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Prüfung im Personalbereich unabdingbar auch die Beiziehung von Personalakten voraussetzt. Das heißt, es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der das Rechnungsprüfungsamt künftig Einsicht auch in die Personalakten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhalten kann.
Fünftens: Der Untersuchungsausschuss konnte keine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit und Amtsführung des Rechnungsprüfungsamtes durch Organe des Landes feststellen. Der Senat war zwar über die Probleme zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes einerseits sowie dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Magistrat andererseits nicht im Detail informiert, er hatte den Vertragsentwurf aufgrund der Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, sah aber wegen der unbekannten Urheberschaft keine Möglichkeit zum Eingreifen.
Sechstens: Das Verhalten des für die überörtliche Gemeindeprüfung zuständigen Präsidenten des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Die Berichte zur überörtlichen Gemeindeprüfung in den Jahren 1996 und 1997 setzen sich intensiv und objektiv mit den
wesentlichen Bemerkungen der jeweiligen Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes auseinander. Der Rechnungshof bemühte sich auf kollegialer Ebene durch ausführliche Korrespondenz mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich zahlreicher Konflikte um eine Vermittlung zwischen den Konfliktparteien. So wurde der Stadtverordnetenvorsteher bei der Erarbeitung der umstrittenen Dienstanweisung durch den Landesrechnungshof unterstützt.
Nach den Ergebnissen des Gutachtens von Professor Pottschmidt ist dieser Versuch jedoch als misslungen zu betrachten. Das gilt auch für die Beratung hinsichtlich der Frage der Vorgesetzteneigenschaft, zu der der Präsident des Landesrechnungshofs die Auffassung des Stadtverordnetenvorstehers geteilt hat. Der Rechnungshof übte hiermit aber keine unzulässige Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt aus, er nahm nicht unmittelbar auf das Rechnungsprüfungsamt Zugriff, was ihm im Übrigen auch rechtlich verwehrt ist. Der Rechnungshof betonte bei all seinen Bemühungen stets seine Unzuständigkeit in der Sache und fasste seine Tätigkeit lediglich als Vermittler auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Schlussfolgerungen lassen sich für den Ausschuss und die Bürgerschaft aus den Ergebnissen unserer Tätigkeit ziehen? Die Stadt Bremerhaven ist aufgefordert, ihr Verhältnis zum Rechnungsprüfungsamt und dessen Leiter unter Berücksichtigung der zutreffenden Feststellungen des eingeholten Gutachtens neu zu definieren. Der Untersuchungsausschuss sieht insbesondere das Gutachten von Herrn Professor Pottschmidt als hervorragend geeignete Basis für Konsequenzen und Maßnahmen, die in Bremerhaven umzusetzen wären. Von hier aus könnten lediglich unverbindliche Hinweise erfolgen. Der Ausschussbericht enthält hierzu einige Punkte. Lassen Sie mich daher wie folgt zusammenfassen:
Erstens: Nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ist die Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bremerhaven geklärt. Nicht der Stadtverordnetenvorsteher, sondern die Stadtverordnetenversammlung insgesamt als Kollegialorgan ist alleiniger und ausschließlicher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist wiederum Vorgesetzter der übrigen Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.
Zweitens: Das Rechnungsprüfungsamt ist gegenüber Magistrat und Stadtverordnetenversammlung unabhängig. Hier nenne ich ausdrücklich: Die Auswahl des Prüfungsgegenstandes, die Arbeitsplanung, die Wahl des Prüfungszeitpunktes, das Prüfungskonzept, die Prüfungsintensität und die Ergebnisfeststellung obliegen allein und ausschließlich dem Rechnungsprüfungsamt und sind nicht durch den Stadtverordnetenvorsteher zu beeinflussen. In all diesen Punkten ist das Rechnungsprüfungsamt
auch nicht weisungsgebunden. Die Weisungen, auch durch die Stadtverordnetenversammlung insgesamt, beschränken sich ausdrücklich nur auf den äußeren Dienstbetrieb und dürfen nicht die Prüfungen als solche betreffen.
Drittens: Das Rechnungsprüfungsamt ist aber weder für die Ahndung von Straftaten noch von Disziplinarverletzungen zuständig. Soweit das Rechnungsprüfungsamt und sein Leiter in den Berichten hierzu sehr pointierte Aussagen getroffen haben, empfiehlt es sich, die Formulierungen zu überdenken. Das Rechnungsprüfungsamt darf auch nicht die Kommunalaufsicht oder die überörtliche Gemeindeprüfung mobilisieren. Wenn es sich in seiner Arbeit behindert fühlt, hat es sich an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven zu wenden.
Viertens: Der Stadtverordnetenvorsteher als Bindeglied zwischen Rechnungsprüfungsamt und Stadtverordnetenversammlung und den von ihr beauftragten Ausschüssen darf den Kontakt zwischen Rechnungsprüfungsamt und Stadtverordnetenversammlung nicht unterbinden. Vielmehr ist er gesetzlich verpflichtet, Prüfberichte und Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung und an die von ihr beauftragten Ausschüsse weiterzuleiten.
Fünftens: Mit der Fertigstellung und Aushändigung der Prüfberichte an den Magistrat und den Oberbürgermeister geht das weitere Verfahren, insbesondere die Weiterleitung an die Gremien, in dessen Verantwortungsbereich über. Es existiert keine Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes. Allerdings kann sich das Rechnungsprüfungsamt für den Fall, dass seine Berichte nicht weitergeleitet werden, an die ihm vorgesetzte Stadtverordnetenversammlung wenden.
Sechstens: Akteneinsichtsgesuche des Rechnungsprüfungsamtes bei Ermittlungsverfahren sind durch den Dienstvorgesetzten, also den Oberbürgermeister, zukünftig weiterzuleiten, soweit diese die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes berühren.
Siebtens: Der Ausschuss hat festgestellt, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes pflichtwidrigerweise zwei Akten aus privater Veranlassung anfordern ließ. Der gegen ihn erhobene disziplinarrechtliche Vorwurf ist inzwischen jedoch für sich genommen wegen der langen Verfahrensdauer verjährt. Es könnte höchstens sein, dass sich aus den weiter erhobenen Vorwürfen eine Verjährungsunterbrechung ergibt, wobei ich bereits eingangs darauf hingewiesen habe, dass ein Teil der Vorwürfe wie die Nichtanerkennung des Stadtverordnetenvorstehers als Dienstvorgesetzter sich durch das Gutachten von Herrn Professor Pottschmitt als nicht stichhaltig erwiesen hat.
Jetzt sind noch so maßgebliche Vorwürfe im Raum wie die unberechtigte Antragstellung auf Erstattung von Telefonkosten. Ob dies die Einleitung und
Durchführung eines disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahrens rechtfertigt, wird der Vorermittlungsführer nach seinem Bekunden noch in diesem Monat abschließend bewerten.
Mit der Einleitung der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen rechtfertigt sich auch die Nichtbeförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zum 1. Oktober 1999. Eine unzulässige Einflussnahme auf die unabhängige Rechnungsprüfung kann daher durch die Einleitung der disziplinarrechtlichen Vorermittlung selbst nicht gesehen werden.
Achtens: Der Ausschuss konnte nicht abschließend klären, ob der Verlauf und die Dauer des Disziplinarverfahrens jedoch geeignet waren, eine unzulässige Einflussnahme auf den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anzunehmen. Die zeitlichen Abläufe und die Art der Erweiterung des Verfahrens sind zumindest ungewöhnlich. Es ließ sich kein Beleg finden, wonach die Handelnden mit der Dauer des Disziplinarverfahrens subjektiv, also für sich gewollt, eine Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt oder seine Amtsführung beabsichtigten.
Neuntens: In Verkennung der Rechtslage ging der Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken, SPD, davon aus, Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zu sein. Vor diesem Hintergrund beschloss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss auf seinen Vorschlag hin die Dienstanweisung vom 31. Januar 2001, die in wesentlichen Punkten nach dem Gutachten von Professor Pottschmidt rechtlich nicht haltbar ist. Der Ausschuss vermochte aber darin letztlich keine unzulässige Einflussnahme zu sehen.
Zehntens: Die Vertragsentwürfe vom 19. und 21. September 2000 bewertet der Untersuchungsausschuss ihrem Inhalt nach als Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt. Wäre die Vereinbarung zustande gekommen, so hätte sie die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes erheblich beeinträchtigt. Der Ausschuss hat es jedoch in seiner Bewertung offen gelassen, ob der Vorgang im Übrigen vor dem Hintergrund der langwierigen und erheblichen Konflikte zwischen dem Magistrat und dem Stadtverordnetenvorsteher einerseits und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anderseits zu rechtfertigen war, weil der Ausschuss hier zu keiner mehrheitlichen Auffassung gelangt ist.
Elftens: Ein wesentliches Ergebnis der Ausschussarbeit ist durch den Landesgesetzgeber, also durch uns hier als Bremische Bürgerschaft, umzusetzen. Dem Rechnungsprüfungsamt ist die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen seiner Prüftätigkeit Einsicht in Personalakten zu nehmen. Dabei ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu beachten.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich bemüht, in seiner achtmonatigen Tätigkeit Hintergründe und Auswege für die beste
hende Konfliktlage zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven und dem Stadtverordnetenvorsteher sowie dem Magistrat zu finden. Wir haben mit dem vorliegenden Bericht, wie ich finde, eine geeignete Grundlage geschaffen, dass Magistrat und Rechnungsprüfungsamt zukünftig in der notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit wieder zueinander finden können.
Als Untersuchungsausschussvorsitzender kann ich sagen, dass sich unsere Arbeit dann gelohnt hat, wenn diese von uns vorgelegten Handlungsmaßstäbe in Bremerhaven zur Umsetzung gelangen und damit eine unabhängige, weisungsfreie, gesetzlich zulässige Rechnungsprüfung in Bremerhaven wieder stattfindet. – Vielen Dank!