Catrin Hannken
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Herbst 2004 hat die Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ einen Gesetzentwurf zur Novellierung des bremischen Wahlrechts vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sah vor, Mehrmandatswahlkreise in Bremen einzurichten, in denen die Bürger Bremens und Bremerhavens die Möglichkeit haben, ihre Abgeordneten direkt in die Bremische Bürgerschaft zu senden. Des Weiteren sah dieser Gesetzentwurf vor, dass die Wählerinnen und Wähler in Bremen die Möglichkeit bekommen zu kumulieren und zu panaschieren, das heißt, sie haben die Möglichkeit, auf einer Liste nicht, wie jetzt zurzeit möglich, nur die jeweilige Partei anzukreuzen, sondern sie haben die Möglichkeit, auf dieser Liste die einzelnen Personen anzukreuzen, die sie gern in die Bürgerschaft wählen möchten. Sie haben nicht nur eine Stimme, sondern sie haben insgesamt zehn Stimmen für die Wahl der Bürgerschaft, fünf Stimmen über Wahlkreise und fünf Stimmen über eine Liste mit Kumulieren und Panaschieren.
Die Bremische Bürgerschaft hat sich dieses Themas sehr engagiert angenommen. Es wurden öffentliche Diskussionsveranstaltungen in diesem Hause ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
geführt, und die Bremische Bürgerschaft hat im Dezember 2004 einen nichtständigen Ausschuss eingerichtet, der sich mit der Novellierung des Wahlgesetzes für das Land Bremen beschäftigte und prüfen sollte, inwieweit durch ein verändertes Wahlrecht die Rechte für Wählerinnen und Wähler gestärkt werden können. Ziel der Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ und auch Aufgabe des Ausschusses war es zu prüfen, inwieweit die Bürger stärker an der Auswahl der Politiker beteiligt werden können, inwieweit ihr Einfluss gestärkt werden kann, natürlich auch verbunden mit der Hoffnung, dass sich mehr Bürger an den Wahlen beteiligen, dass sich die Wähler stärker mit der Politik in ihrem Bundesland identifizieren, und natürlich auch, dass gegen Politik- und Parteienverdrossenheit gekämpft werden sollte.
Der Ausschuss hat nun ein Jahr lang getagt. Wir haben zu Beginn des Ausschusses Stellungnahmen des Senats eingeholt, der verschiedenen Ressorts, die sich mit dem Gesetzentwurf befasst haben. Wir haben aber auch im Ausschuss öffentliche Anhörungen durchgeführt. Dazu haben wir Vertreter anderer Kommunen eingeladen, insbesondere aus Baden-Württemberg, aus Niedersachsen und Hessen. Diese Vertreter haben uns berichtet, wie in ihren Ländern insbesondere Kommunalwahlen stattfinden, welche Ergebnisse sie dort erzielen, insbesondere was Wahlbeteiligung angeht und wie weit die Menschen von der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens Gebrauch machen und wie die Zufriedenheit mit diesem Wahlrecht ist.
Wir haben uns aber auch angeschaut, wie die Wahlsysteme und das Wahlrecht in anderen Bundesländern funktionieren. Dazu haben wir uns als Vergleich Vertreter aus Bayern und aus Berlin eingeladen. Ein besonderer Punkt war damals sicherlich auch in der Anhörung, inwieweit gerade bei größeren Städten vom Kumulieren und Panaschieren Gebrauch gemacht wird, also Städten in Größenordnungen von Bremen und Bremerhaven.
Es gilt allerdings nicht nur zu prüfen, inwieweit es politisch sinnvoll ist, das Wahlrecht zu novellieren, sondern wir haben natürlich auch betrachtet, inwieweit es überhaupt rechtlich möglich ist, dass wir das Bremer Wahlgesetz an andere Verhältnisse anpassen. Dazu haben wir zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Prämisse war dabei einvernehmlich zwischen allen Fraktionen und Herrn Wedler, der ebenfalls in diesem Ausschuss vertreten war, dass wir nicht die Bremische Landesverfassung ändern wollen, dass wir also gerade für die Stadt Bremen nicht die Realunion zwischen Stadt und Land aufheben wollen.
Diese verfassungsrechtlichen Gutachten kamen zum Ergebnis, dass es insbesondere bezüglich der Einführung von Wahlkreisen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gab. Diese ergeben sich zum einen aus Artikel 75 Absatz 1 Landesverfassung, wonach nach einer Meinung des Gutachters die Einführung von Wahlkreisen rechtlich ausgeschlossen ist,
da die Verfassung schon eine Systementscheidung zur Einrichtung von Wahlbereichen getroffen hat, es dem einfachen Gesetzgeber damit nicht mehr möglich ist, darüber hinaus auch Wahlkreise einzuführen. Da es neben diesen rechtlichen Problemen schon in der Landesverfassung selbst verankert ist, stellt sich die Frage der Überhangmandate, inwieweit das Verhältnis zwischen Bremen und Bremerhaven ausgewogen bleiben kann und nicht die Bremerhavener Wähler indirekt Einfluss auf die Zusammensetzung einer anderen Gebietskörperschaft, nämlich der Stadtgemeinde Bremen, nehmen können.
Darüber hinaus gibt es ein weiteres Problem in Verbindung mit der Fünfprozentklausel, die bei uns in der Verfassung festgeschrieben ist. Ein ganz besonders großes rechtliches Problem, das wir hier in der Stadt beziehungsweise im Land Bremen haben, ist die Wahl der ausländischen Unionsbürger, die zwar ein Wahlrecht für die kommunale Vertretung haben und dort sowohl aktiv wählen als auch passiv gewählt werden können, aber eben kein Wahlrecht für den Landtag haben. Das in einem Wahlrecht zu vereinbaren stellte vor erhebliche verfassungsrechtliche Probleme, so dass der eine Gutachter zu der Auffassung kam, dass es verfassungsrechtlich nicht möglich ist, Wahlkreise einzuführen. Der andere Gutachter sah erhebliche Bedenken, sah aber eine Möglichkeit, diese zu überwinden.
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben sich in ihrer Auffassung den verfassungsrechtlichen Bedenken angeschlossen und sehen keine Möglichkeit, Wahlkreise einzuführen. Bündnis 90/Die Grünen und auch der Abgeordnete Wedler sahen dies anders und sahen eine Möglichkeit, trotz dieser verfassungsrechtlichen Bedenken Wahlkreise einzuführen.
Neben den rechtlichen Fragen, die der Ausschuss beantworten musste, ging es allerdings auch um die politische Bedeutung von Wahlkreisen, insbesondere ob die von „Mehr Demokratie e. V.“ angeführten Ziele wirklich mit einer Einführung von Wahlkreisen möglich sind. Die Koalition zwischen SPD und CDU sah den Nutzen und auch den politischen Gewinn für Wählerinnen und Wähler durch die Einführung von Wahlkreisen nicht, denn es wird nicht mehr Bürgernähe erreicht, da die Wahlkreise sehr groß sein werden und daher auch relativ wenig persönliche Nähe zwischen Abgeordneten und Wahlkreis stattfinden wird. Dies liegt insbesondere auch an der Fünfprozentklausel, denn durch die Fünfprozentklausel können gerade nicht Einzelbewerber oder Wählervereinigungen ins Parlament einziehen, sondern es bleibt weiter dabei, dass eine Partei über fünf Prozent im Land beziehungsweise in dem Wahlbereich bekommen muss, um ins Parlament einzuziehen. Diesem Argument hat sich auch Bündnis 90/Die Grünen angeschlossen.
Im Ausschuss wurde auch diskutiert, dass natürlich die Einführung von Wahlkreisen dazu führen wird, dass man dann etwas mehr „Kirchturmpolitik“
machen wird, also schaut, wie es in einem einzelnen Kreis aussieht, und nicht mehr insgesamt, wie es im Land aussehen wird. Die Wahlkreise würden auch nicht, wie wir es gewohnt sind, in den Beiratsgrenzen liegen, sondern es würden größere Gebilde entstehen, die nichts mehr mit den örtlichen Verhältnissen zu tun haben, sondern völlig neu gewürfelt durch die Stadtteilgrenzen neu gebildet werden würden. In Bremerhaven würden zwei Wahlkreise gebildet werden, die nichts mit den natürlichen Grenzen zu tun haben. Auch hier in Bremen wären völlig neue Gebilde entstanden. Aus diesen Gründen war mehrheitlich der Ausschuss der Auffassung, dass Wahlkreise für das Land Bremen keinen Sinn machen.
Wir haben uns dann des Weiteren sehr intensiv mit dem Bereich Kumulieren und Panaschieren befasst. Auch hier gab es rechtliche Bedenken, die allerdings eher rechtspolitischer Natur waren als verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere kam hier zum Ausdruck, dass dieses Wahlrecht ein klassisches Kommunalwahlrecht ist, wir jedoch hier ein Landtag sind und deshalb auch ein Landtagswahlrecht haben möchten und uns nicht kommunalwahlrechtlichen Gegebenheiten anpassen.
Die zweite Problematik betraf das Unionsbürgerwahlrecht. Hier droht durch ein anderes Wahlrecht ein stärkeres Auseinanderfallen zwischen der Stadtbürgerschaft und dem Landtag, so dass eben die Realunion, die ja ein wesentliches Merkmal dieses Stadtstaates ist, bedroht sein könnte. Dies war Auffassung der Koalition zwischen SPD und CDU; Bündnis 90/Die Grünen und auch der Abgeordnete Wedler haben sich dem nicht angeschlossen. Ich verzichte für den Moment noch einmal darauf, diese gegenseitigen Auffassungen hier darzustellen, weil ich glaube, dass das gleich noch stärker in der Diskussion eine Rolle spielen wird und ich ja erst einmal nur als Berichterstatterin hierzu Stellung nehme.
Offen gelassen haben wir ausdrücklich im Ausschuss den Bereich Bremerhaven und die Beiräte. Unserer Auffassung nach ist es nicht Aufgabe eines Ausschusses des Landtags, für Bremerhaven und für die Beiräte zu entscheiden, wie sie ihr Wahlrecht haben möchten. Wir sind da offen. Wenn die Beiräte gern ein verändertes Wahlrecht haben möchten oder die Stadtverordnetenversammlung sich entschließen sollte, eine Wahlrechtsänderung anzustreben, haben wir dies ausdrücklich offen gelassen. Dann wird sich der Landtag damit auseinander setzen und die gewünschten Änderungen durchführen. Von uns aus wollten wir weder in die Beiräte noch nach Bremerhaven hineinregieren. Wir haben aber bisher von beiden, sowohl von dem Gesamtbeirat als auch von der Stadtverordnetenversammlung, das Signal gehört, dass derzeit dort keine Änderungen gewünscht werden.
Ich möchte abschließend sagen, der Ausschuss hat sich in der Mehrheit dafür entschieden, derzeit keine Änderung des bremischen Wahlrechts durchzu
führen. Ich glaube aber, dass es richtig und auch wichtig war, diesen Ausschuss in der Bremischen Bürgerschaft einzurichten. Wir haben wichtige verfassungsrechtliche Bedenken geprüft, die im Entwurf von „Mehr Demokratie e. V.“ gegeben waren. Wir haben sehr sachlich, sehr gut debattiert. Ich möchte auch ausdrücklich der Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ danken. Ich finde es sehr wichtig, dass sie diese Initiative eingebracht hat, dass wir die Diskussion geführt haben, dass wir das Für und Wider geprüft haben.
Wir sind in unserer Abwägung zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ich gebe aber auch offen zu verstehen, dass man beide Seiten vertreten kann und jeder für sich seine persönliche Abwägung hier treffen muss. Die große Koalition hat sie getroffen. Dazu stehen wir auch, aber wir entziehen uns hier keiner Diskussion, sondern gehen diese Diskussion sehr offen an. Es geht hier um Inhalte, es geht hier darum, auch etwas verändern zu wollen, und deshalb möchte ich mich, wie gesagt, noch einmal ausdrücklich sowohl bei den Mitgliedern im Ausschuss bedanken, die eine sehr sachliche, eine sehr gute Diskussion geführt haben, als auch ausdrücklich der Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ danken sowie Frau Schneider von der Bremischen Bürgerschaft, die diesen Ausschuss sehr gut betreut hat.
Ich glaube, dass dieser Ausschuss zum einen sehr viel zum Staatsverständnis von Bremen beigetragen hat, dass wir eine besondere rechtliche Konstellation, eine besondere verfassungsrechtliche Konstellation hier in Bremen haben, die wir auch wahren sollten und die auch ein Teil unserer Selbständigkeit hier in Bremen ist, dass wir uns aber offen zeigen sollten, immer nachzufragen, inwieweit wir Bürgerinnen und Bürger stärker hier in Bremen beteiligen können. – Vielen Dank!
) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen kurz zusammenzufassen, was im Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und in der Stellungnahme des Senats dazu steht. Ich denke, Sie werden das alles ausführlich gelesen haben, so dass ich mich auf einige wenige Punkte konzentrieren kann, die in der Sitzung des Rechtsausschusses eine Rolle gespielt haben, wo wir die Punkte diskutiert haben. Zentral waren dabei die Punkte, bei denen kein Einvernehmen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den einzelnen Ressorts herrschte.
Das waren im Wesentlichen die Punkte, die die Internetnutzung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst betrafen. Es soll für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die Möglichkeit geben, neben der Nutzung des Internets für öffentliche Tätigkeiten es auch für private Zwecke zu nutzen.
Dies muss durch eine spezielle Software gewährleistet werden, so dass den Datenschutzbelangen dort Rechnung getragen wird. Es wurde dazu eine Richtlinie erstellt und eine spezielle Software eingeführt, die gewährleistet, dass eine Trennung zwischen dienstlicher und privater Internetnutzung ermöglicht wird und eben auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden. Dies ist soweit gewährleistet, dass wir diesen Punkt als erledigt betrachten können und dem Datenschutz da Rechnung getragen wurde.
Weiterhin spielten einige Punkte eine Rolle, die den Bereich Inneres betrafen. Vertreter des Innenressorts waren für die Sitzung des Rechtsausschusses geladen und haben dazu Stellung genommen. Es gab sehr anregende Diskussionen, wo auch bei den Fraktionen unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck gekommen sind, die im Folgenden sicherlich gleich noch dargestellt werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der Datenschutzbeauftragte hatte für den Bereich der Videoüberwachung kritisiert, dass er nicht frühzeitig darüber informiert wurde und auch die Hinweisschilder nicht dem Standard genügen würden. Dies hat das Ressort dazu veranlasst, dass die Hinweisschilder vergrößert und besser verdeutlicht wurden, somit eben auch den Bürgern deutlich gemacht wird, dass der Bahnhofsvorplatz videoüberwacht wird. Streitig war im Ausschuss der Einsatz von Verschleierungssoftware. Bündnis 90/Die Grünen trat dafür ein, dass eine Verschleierungssoftware benutzt werden sollte, die anderen Fraktionen schlossen sich diesem Wunsch nicht an.
Für den Bereich der Rasterfahndung ging es ebenfalls um die rechtzeitige Unterrichtung. Hier lagen zum Teil mehrere Tage zwischen der Maßnahme und der Unterrichtung. Dies wurde vom Datenschutzbeauftragten kritisiert. Dem hat sich der Ausschuss angeschlossen und für die Zukunft gefordert, dass eine rechtzeitige Informierung stattfindet.
Der City-Server war ebenfalls in der Diskussion. Hier geht der Ausschuss davon aus, dass den datenschutzrechtlichen Bedenken des Landesbeauftragten in Kürze gefolgt wird, so dass wir auch dort hoffentlich bald Vollzug melden können.
Länger streitig war im Ausschuss der Bereich der Bürgertelefone. Hier ging es allerdings mehr um grundsätzliche Anmerkungen, wie man zu diesem Thema steht. Es war soweit Einigkeit im Ausschuss, dass bisher ein Datenschutzkonzept für diese Maßnahme fehlt. Dieses Datenschutzkonzept soll jetzt erstellt werden, und der Ausschuss wird darauf achten, dass es auch umgesetzt wird.
Das waren in Kürze die strittigen Punkte, die wir im Datenschutzausschuss, dort allerdings in aller Ausführlichkeit, mit Vertretern der verschiedenen Ressorts, mit Vertretern des Datenschutzbeauftragten behandelt haben. All denen möchte ich für die interessante Diskussion, für die ausführliche Diskussion und für die Unterstützung danken.