Heiko Strohmann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen heute als Medienausschuss den Bericht zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Wir haben uns in mehreren Sitzungen und abschließend am 19. Januar mit dem Staatsvertrag befasst und Ihnen einen Bericht vorgelegt.
Ich möchte Ihnen ein paar wichtige Punkte dieses Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages kurz erläutern. Er steht unter dem Oberbegriff mit der Änderung der digitalen Medienwelt: Müssen auch die staatsvertraglichen Vereinigungen geändert werden? Um Punkte ging es schon in den Debatten der vorherigen Jahre. Hauptsächlich ging es um die Eck––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
punkte zur Fortführung der nationalen Medienordnung. Ziel ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechts für Medien und Teledienste. Man hat sich entschlossen, dies dann unter einen neuen Oberbegriff der Telemedien einzuführen. Was bedeutet das? Dieser Begriff umfasst die bisherigen Mediendienste, zum Beispiel Teleshoppingkanäle, Videotext, redaktionell gestaltete Abrufdienste im Internet, und die Teledienste, das sind Telespiele, Telebanking und E-Shops im Internet.
Bisher steht die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Mediendienste den Ländern zu, während die Gesetzgebungszuständigkeit für die Teledienste beim Bund liegt. Durch das Telemediengesetz des Bundes sowie den Rundfunkstaatsvertrag soll eine weitgehende Vereinheitlichung dieser bisher getrennten Regelungen für Tele- und Mediendienste erreicht werden, in Zukunft. Das hört sich jetzt alles ein bisschen theoretisch an, es sind auch mehr formale Sachen, sie sind aber für die Weiterentwicklung und für die Abgrenzung und gerade für die Kontrolle dieser ganzen Dienste äußerst wichtig.
Ein wichtiger Punkt betrifft auch den Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der digitalen Medien und ist eine weitere Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedien, das ist noch einmal geregelt worden. Diese Vorschrift wird neu aufgenommen, dass der Anbieter eines Dienstes, der nach Einschätzung aller Landesmedienanstalten als Rundfunk anzusehen ist, unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten sein Angebot umstellen muss. Das ist diese Grauzone, die sich gerade im Zeitalter des Internets weiter entwickelt hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen wurde, ist die rechtliche Absicherung der ARD-Gremienkontrolle. Vielleicht entsinnen Sie sich noch, bei den Vorfällen des Produkt-Placement bei der ARD Marienhof und solchen Sachen gab es ein paar Probleme. Wer kontrolliert eigentlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Bei den Privaten ist das besser geregelt, man hat sich dann geeinigt, dass die ARD-Gremien und somit auch ihre Vorsitzenden für die Gesamt-ARD stärkere Kontrollrechte bekommen. Dies wurde jetzt noch einmal rechtlich für die Gremien abgesichert.
Ein weiterer Punkt ist noch eine Weiterentwicklung aus dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da wurde auch die Rundfunkgebührenbefreiung vereinfacht und neu strukturiert. Hier wurden im Neunten noch einmal bestimmte Punkte aufgenommen, zum Beispiel der Befreiungstatbestand für Auszubildende, die bestimmte Sozialleistung wie zum Beispiel BAföG und solche Sachen bekommen. Das ist noch einmal eine Erweiterung.
Ein relativ wichtiger Punkt und somit auch für uns als Landesparlament ein Punkt ist eine Regelung für die Landesmedienanstalten. Bisher ist es so, dass jede Landesmedienanstalt, wir haben fünfzehn in Deutsch
land, einen Sockelbetrag bekommt und dann noch die Gebühren, von dem Gebührenaufkommen immer 2 Prozent des Gesamtgebührenaufkommens. Das wird immer nach Personen, die Gebühren bezahlen, berechnet. Aber da es für Länder wie Bremen oder das Saarland sehr problematisch ist, weil sie nicht so viele Bürger in ihrem Einzugsgebiet haben, gibt es bei den Landesmedienanstalten einen Sockelbetrag, damit sie ihre Arbeit fortführen können.
Jetzt ist die Frage: Wie gehen wir mit dem Thema um, wenn sich Landesmedienanstalten zusammenschließen wollen, fusionieren wollen? Da hat man jetzt Übergangsregelungen gefunden, und zwar, dass Medienanstalten, die bis zum Jahr 2012 fusionieren, 2 Sockelbeträge bis zu 4 Jahren 100 Prozent bekommen, und ab dem 5. Jahr wird das soweit abgebaut.
Das sind so die Grundsätze dieser vorliegenden ersten Gesetzeslesung. Ich bitte dann auch um Ihre Zustimmung für die 2. Lesung, dass dieses Gesetz auch zum 1. März in Kraft treten kann! – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Präsident hat es ja vorgetragen, Sie wissen jetzt, worum es eigentlich geht. Es geht um das Informationsfreiheitsgesetz, nenne ich es jetzt einfach ganz kurz, und was lange währt, wird endlich gut.
Als Berichterstatter jetzt für den Ausschuss! Wie gesagt, auf der 52. Sitzung wurde der zweite Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Medienausschuss und gleichzeitig an den Rechtsausschuss überwiesen. Hierbei hatte der Medienausschuss die federführende Bearbeitung. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat die Gesetzentwürfe zunächst in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rechtsausschuss am 24. März 2006 und sodann abschließend in einer Sitzung am 5. Mai 2006 unter Einbeziehung der Ergebnisse der am 3. Mai 2006 durchgeführten weiteren Behandlung im Rechtsausschuss beraten.
Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen regelt den Anspruch auf Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen sowie ein antragsunabhängiges Veröffentlichungsgebot für öffentliche Stellen, um staatliches Handeln transparenter zu gestalten. Die Ausschüsse haben in ihrer gemeinsamen Sitzung durch Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der auch für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, sowie von Professor Dr. Kubicek, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen, Informationen dazu eingeholt. Gleichzeitig haben die Ausschüsse die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Bremen sowie der Humanistischen Union und Transparency International in die Beratung einbezogen. Außerdem ist der Justitiar von Radio Bremen involviert gewesen, weil Radio Bremen als Körperschaft öffentlichen Rechts ein Anliegen hatte, das in dem geänderten Gesetzent––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wurf, der Ihnen als Dringlichkeitsantrag vorliegt, noch eingearbeitet wurde.
Wir haben in den Beratungen noch einige Änderungen in den Gesetzentwurf, dessen erste Lesung unterbrochen wurde, eingearbeitet, zum Beispiel waren das, wie eben schon gesagt, die Bedenken von Radio Bremen. Das haben wir noch einmal konkretisiert, obwohl es eigentlich von der Rechtslage her klar war. Weiterhin haben wir die Begründung zu Paragraph 1 Absatz 1 dahin ergänzt, dass der Inhalt des Anspruchs nach diesem Gesetz im Zusammenhang mit beliehenen privaten Personen und Unternehmen und so genannten Verwaltungshelfern erläutert wird. Das wurde konkretisiert. Außerdem wurde die Problematik der Definition des Schutzes geistigen Eigentums und der Patentrechte und so etwas in den Begründungen erläutert.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit den Stimmen der Vertreter der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/772, abzulehnen. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU, den auf der Grundlage des Dringlichkeitsantrags der Fraktionen der SPD und der CDU, Drucksache 16/874, vom Ausschuss geänderten und diesem Bericht beigefügten Gesetzentwurf über die Freiheit des Zugangs zu den Informationen für das Land Bremen in erster und zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einmal vorab, es sei dem Bürgermeister und auch dem Staatsrat dieses Mal verziehen. Sie haben das auch schon im Vorfeld angekündigt, und ich glaube, bei der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes ist es auch entbehrlich, dass die beiden anwesend sind. Ich möchte aber ausdrücklich noch einmal die gute Zusammenarbeit zwischen dem Medienausschuss, der Senatskanzlei und auch der Landesmedienanstalt positiv erwähnen. Ich glaube, wir haben alle eng zusammengearbeitet, auch über die Fraktionen hinaus, und Ihnen hier einen vernünftigen Gesetzentwurf zur zweiten Lesung vorgelegt. Ich hoffe, dass Sie dem dann auch folgen, aber ich gehe einmal davon aus.
Wir haben diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Medienausschuss überwiesen. Wir haben eine Anhörung gemacht und haben die Gesetzentwürfe an alle Rundfunkanstalten, die relevant sind, und auch an einige, die nicht so relevant sind, geschickt. Sie haben dann auch Stellungnahmen abgegeben. So haben zum Beispiel zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben Radio Bremen logischerweise, die Bremische Landesmedienanstalt, das DeutschlandRadio, der Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation e. V., das ist ein Zusammenschluss aller privaten Rundfunk- und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Hörfunkveranstalter und Telekommunikationsveranstalter, dann noch einmal separat der QVC, der eine oder andere kennt ihn vielleicht, das ist ein Verkaufssender, dazu aber noch Weiteres.
Grundsatz der Novellierung des Landesmediengesetzes war einerseits ein Auftrag im Koalitionsvertrag, und es war andererseits auch notwendig, da bestimmte europäische Richtlinien, dazu komme ich gleich noch einmal, umgesetzt werden müssen.
In diesem neuen Landesmediengesetz haben wir im Grundstock eigentlich die Punkte, die vernünftig waren, beibehalten, wie gesagt, es ist eine Novellierung. Ein sehr wichtiger Punkt, der auch zukunftsweisend ist, ist das so genannte Führerscheinmodell. Bisher war es so geregelt, jemand, der ein Fernseh- oder Hörfunkprogramm in Bremen veranstalten wollte, musste erst eine Frequenz haben, um dann eine Lizenz zu beantragen. Dies haben wir geändert. Das hat den großen Vorteil, dass jemand auch hier in Bremen eine Lizenz als Veranstalter erwerben kann und sich dann um andere Frequenzen, ob das jetzt Kabelfrequenzen in anderen Bundesländern sind, ob das Satellit oder eben auch terrestrische Frequenzen sind, bewerben kann, dieses ganze Prozedere in diesem Bundesland dann nicht mehr zu machen braucht, weil er schon eine Lizenz hier hat. Ich glaube, das ist eine vernünftige Regelung.
Eine weitere Regelung, die auch im Ausschuss kontrovers diskutiert wurde, ist die Regelung, dass in dem alten Landesmediengesetz der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Voraussetzungen sich an privaten Veranstaltern beteiligen durfte. Diese Regelung haben wir komplett gestrichen und haben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich weiterhin zugesichert, das ist in der Begründung nochmals dargestellt, weil die Angst gerade bei Radio Bremen jetzt da war, dass sie auch nicht mehr kooperieren dürfen, weil es nicht eindeutig dargestellt wurde. Das haben wir dann noch einmal in dem gegenseitigen Gespräch klar gestellt. Es wurde noch einmal differenziert, noch einmal ausformuliert, dass es natürlich weiterhin erlaubt und auch erwünscht ist, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Kooperationen mit anderen Rundfunkveranstaltern – Radio Bremen macht das sehr intensiv mit dem NDR im Nordwestradio und Hörfunk Europa mit dem WDR – weiterhin auch erlaubt sind, unter den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten natürlich.
Ein weiterer Punkt war die Kabelbelegung. Die analoge Kabelbelegung ist auch in den letzten Jahren ein Hausieren von Knappheit gewesen, denn es gab nur 34 Kanäle. Hier hat uns die EU eine Auflage gegeben. Wir sind ihr relativ gern gefolgt, weil wir
auch der Meinung waren, dass mit einer gewissen Liberalisierung der Kabelbelegung für die Kabelnetzanbieter es natürlich auch Refinanzierungsmöglichkeiten für eine weitere Digitalisierung geben wird.
Die EU-Universalrichtlinien sagen aus, dass eben nicht nur hoheitlich bestimmt wird, sondern dass in diesem Bereich eben auch die Anbieter, hier die Kabelnetzanbieter, bestimmte gegebene Freiheiten haben müssen. Das haben wir mit dem neuen Gesetz gewährleistet. Das werden nachher ungefähr vier bis fünf Kanäle sein. Ich rede jetzt nur vom analogen Bereich, so wie wir es jetzt haben, die frei entscheiden können, wie sie diese Kanäle vermarkten, und, das ist dann auch noch in der Erklärung, das haben wir auch noch im Zuge der Diskussion eingeführt, einen Digitalisierungsauftrag mitbekommen, denn unser Ziel ist es, dass wir auch beim Kabel, in der Terrestrik, also bei der Antenne haben wir das schon, eine Digitalisierung bekommen, um somit auch eine weitere Vielfalt zu erreichen, und diesen Auftrag auch dem Kabelanbieter gegeben, weil wir uns hier in einer Monopolstellung der Kabelanbieter befinden in Bremen, jetzt auch in anderen Bundesländern, es ist Kabel Deutschland. Da ist Markt immer relativ schwierig, und wir als Gesetzgeber haben gesagt, wir geben euch soundso viele Freiheiten, nutzt diese Freiheiten bitte. Sie haben klare Aufgaben, und was wir von euch erwarten, aber wir haben auch noch die Möglichkeit in der Begründung, dass wir gesagt haben, die Vielfalt muss gewährleistet sein und auch der offene Markt. Ich will jetzt nicht in technische Details gehen.
Ich merke das gerade, um das einmal zu verdeutlichen, wenn wir in einem digitalen Kabelnetz zirka 60 bis 100 Programmanbieter haben, ist es natürlich sehr wichtig, das wird über elektronische Navigatoren gemacht, denn mit dem Zappen dauert das ziemlich lange. Da gibt es dann auch, das ist schon eine Entwicklung, elektronische Navigatoren, wie das beim Internet mit der Suchmaschine ähnlich ist. Da dürfen die Kabelnetzanbieter natürlich nicht ihre eigenen Angebote bevorteilen, dass da ein Marktvorteil ist gegenüber den öffentlich-rechtlichen oder auch den privaten Rundfunkanbietern. Da haben wir ihnen in einer Erklärung noch einmal einen klaren Auftrag gegeben, was wir von ihnen erwarten.
Ein weiterer grundlegender Punkt, auch immer wieder nett und gern diskutiert, ist, dass wir heute im Kabel live zu sehen sind. Das ist auch schon im Grunde genommen ein Vorgriff auf das neue Landesmediengesetz. Ich rede da vom Offenen Kanal. Das Problem des Offenen Kanals war, es war im Grunde genommen politisch gewünscht, es gab natürlich immer wieder auf der einen oder anderen Seite auch Diskussionen über den Offenen Kanal, brauchen wir das, ist es notwendig. Der klare Auftrag war wirklich ein freier Zugang für den Bürger in den achtziger und neunziger Jahren zu den Medien.
Mit der Durchsetzung des Internets hat sich da etwas gewandelt. Es kann heute jeder frei auf dieses Medium zurückgreifen und im Rahmen der Verfassung seine Meinung der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Deswegen hat sich natürlich auch die Aufgabe des Offenen Kanals ein bisschen geändert. Wir haben uns gesagt, wir wollen den Offenen Kanal weiterhin behalten, aber wir möchten auch gern, dass die Akzeptanz des Offenen Kanals innerhalb der Bevölkerung weiter gestärkt wird.
Deswegen haben wir den Offenen Kanal, das muss man sagen, das war auch im gegenseitigen Einvernehmen, wir haben da sehr eng zusammengearbeitet, und wir sind offene Türen eingelaufen, dass wir einen Teil des Offenen Kanals zu einem Bürgerrundfunk machen können mit einer festen Struktur, weil es schon ansatzweise wirklich gute Produkte gibt innerhalb des Offenen Kanals, wenn ich da nur Sport TV sehe, das wird sehr viel gesehen. Das sind Sachen, die „Buten un binnen“ nicht abdeckt.
Wirklich sehr regional, partiell auch in Bremerhaven, läuft der Offene Kanal sehr erfolgreich, nur waren es immer, sage ich einmal, solche Punkte in der Grauzone. Wir haben gesagt, wir geben euch die Möglichkeit, hier eine feste Struktur zu etablieren, und auch die Möglichkeit eines Ereignisfernsehens, weil ich glaube, dass das sehr wichtig ist. Da gab es auch schon Modellansätze, dass es eben bestimmte Sachen sind, Veranstaltungen in dieser Stadt, die durchgeführt werden, und es vielen Bürgern aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dahin zu gehen. In Bremerhaven läuft das mittlerweile auch schon sehr gut, dass die Leute diese Sendungen live unkommentiert auf dem Offenen Kanal sehen können, wie gesagt, dass sie uns jetzt gemeinsam im Offenen Kanal sehen können, wie wir das Land regieren und Politik machen.
Das ist jetzt unerwartet, ich habe es auch nicht geglaubt, aber es gibt wirklich einen Riesenbedarf, uns auch zu sehen. Das hat auch ein bisschen überrascht, das finde ich aber positiv. Ich will jetzt nicht auf alle Kleinigkeiten eingehen wie zum Beispiel die Aufzeichnungsfrist. Da gab es ja einen anderen Vorschlag im Gesetzentwurf mit sechs Monaten. Die Privaten haben gesagt, das ist schwierig, zwei Monate, so wie es vorher war, reichen auch.
Auf solche Sachen wie die Digitalvorschriften bei der Umstellung will ich mich im Grunde genommen im Einzelnen nicht beziehen, ich wollte Ihnen eigentlich nur die großen Punkte zur Kenntnis geben. Wen es noch näher interessiert: Im Bericht, der Ihnen ja auch vorliegt, steht alles detailliert, und alles in allem, glaube ich, ist es ein sehr gutes Gesetz für das einundzwanzigste Jahrhundert geworden. Nach der Mittagspause werden wir ja noch einmal über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Rundfunk allgemein in Europa debattieren und darüber, wie er sich weiterhin entwickelt, und dazu wird es noch ein paar Ausführungen geben. Deshalb bitte ich Sie,
diesem Bericht, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat gerade gehört, was der Präsident vorgetragen hat. Das hört sich alles komplizierter an, als es eigentlich ist. Wir haben wieder einmal eine Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags, und zwar achte. Es ist ja so, dass man zu gegebenen Zeitpunkten in Rundfunksachen diese Staatsverträge auflegt, um die Zusammenarbeit der einzelnen Rundfunkanstalten zu organisieren.
In diesem Fall hat es wieder eine besondere Diskussion gegeben, das haben Sie ja alle mitbekommen. Das ist eigentlich die Diskussion, die die meisten in der Bevölkerung, vielleicht auch Sie, interessiert, und zwar die anstehende Anpassung der bestehenden Rundfunkgebühren, sprich eine Erhöhung der Rundfunkgebühren, das muss man ganz offen und ehrlich sagen. Hierzu haben wir im Ausschuss natürlich auch diskutiert und uns damit auseinander gesetzt wie mit den anderen Punkten, die ich als Berichterstatter gleich noch ein wenig vortragen werde.
Die Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass ab 1. April 2005 die Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro erhöht werden, und dies dann in diesen Staatsverträgen, die wir heute ratifizieren müssen, festgelegt. Es sind ein paar Punkte in diesem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die dort mit eingearbeitet wurden. Gerade im Bereich der Gebühren wurde jetzt noch einmal das Rundfunkgebührenrecht modifiziert, und zwar geht es um einige Punkte. Viele Punkte sind beibehalten worden wie die Befreiung des Zweitgerätes, wenn es in einer Wohnung ist. Das war vorher schon so.
Dann ist noch das so genannte Hotelprivileg modifiziert worden. Bisher war es so, dass Hotels für die Rundfunkgeräte, die sie in ihrem Haus haben, nur 50 Prozent Rundfunkgebühr zahlen mussten, weil man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
immer gesagt hat, dass die Auslastung im Durchschnitt 50 Prozent ist. Nach einer Diskussion gab es dann einen Kompromiss, dass dies ein bisschen verändert wurde, und zwar auf 75 Prozent, aber nur für Hotels ab 50 Betten, mit bis zu 50 Gästezimmern bleibt es bestehen.
Ein weiterer Punkt ist einer, der uns schon seit einigen Jahren beschäftigt und mit dem wir uns befasst haben, nämlich mit der Konvergenz der Geräte, womit man öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder Fernsehangebote empfangen kann, also internetfähige Personalcomputer beziehungsweise Mobilfunkgeräte. Darüber gab es schon bei den vorherigen Staatsverträgen immer Diskussionen. Dann gab es so ein Moratorium, dass das ausläuft. Hier hat man jetzt eine Lösung gefunden, dass diese Bereiche unter die Zweitgeräteregelung fallen. Wenn man also ein Fernsehgerät oder ein Rundfunkgerät hat, dann ist man davon befreit. Es ist nur gebührenpflichtig für Leute, die bisher keinerlei Rundfunkgeräte im Haus haben, aber einen internetfähigen Personalcomputer oder ein Mobilfunkgerät. Diese müssen jetzt Rundfunkgebühren bezahlen.
Außerdem sind auch immer wieder in der Diskussion die Telefonmehrwertdienste, also zum Beispiel „Tor des Monats“, wo man anrufen kann, wen man wählen will. Mit 0190- oder 0900-Nummern haben natürlich auch die Öffentlich-Rechtlichen Geld verdient. Das wird jetzt mit dem neuen Staatsvertrag ausgeschlossen. Sie dürfen damit kein Geld verdienen, es darf nur noch das, was sie dann an Kosten haben, weitergeschaltet werden, ansonsten dürfen sie damit keinen Gewinn erzielen.
Weiterhin ist die Begrenzung der Rundfunkprogramme in der Diskussion. Das war immer so eine Diskussion oder bei einigen auch ein Ärgernis, dass Rundfunkangebote sich ausgeweitet haben. Hierzu haben jetzt die Ministerpräsidenten beschlossen, dass das auf die jetzt bestehende Höchstgrenze begrenzt ist. Bei Hörfunkprogrammen sind das in Deutschland 64 im analogen Bereich. Wenn irgendwann komplett die Digitalisierung der Angebote durchgeführt worden ist, wird darüber verhandelt, und dann muss man noch einmal sehen, weil da die Möglichkeiten und die Kosten natürlich ganz anders gestaltet werden können.
Die Finanzierung der Landesmedienanstalten ist dann ein weiterer Punkt. Bisher wurden immer zwei Prozent des Gebührenaufkommens auf die jeweiligen Landesmedienanstalten aufgeteilt, die auch für die Organisation der privaten Anbieter und noch andere Aufgaben zuständig sind wie in Bremen zum Beispiel für den Offenen Kanal. Dies wurde jetzt auf zwei Prozent der bisherigen Gebühren eingefroren. Das würde jetzt bei der Gebührenerhöhung bei 1,86 Euro – ich weiß es jetzt nicht hundertprozentig, so in diesem Bereich – eingefroren, da gibt es nicht mehr Geld.
Die so genannten Regionalfenster der Privaten, also zum Beispiel RTL und SAT. 1 haben ja Regionalfenster, wie Sie es sehen, sind ebenfalls ein Punkt. Da gab es oftmals eine Diskussion, dass die Qualität der Regionalfenster sehr schlecht oder sehr schwierig war und dass es keine richtigen Regionalsendungen sind, sondern dass dort Punkte hineingekommen sind, die keinen richtigen regionalen Bezug hatten, die dann auch in anderen Sendungen gesendet und dort mit eingeschoben wurden. Da hat man eine Regelung gefunden, dass die Produktionsgesellschaften, die diese Regionalfenster produzieren, nicht direkte Töchter der Muttergesellschaften sind, um eine gewisse Unabhängigkeit und auch einen Ansatz zu schaffen, dass dann auch wirklich richtige Regionalfenster jeweils ausgestrahlt werden.
Für uns als Bremer Landesparlament, das natürlich eng mit Radio Bremen verbunden ist, gibt es noch ein paar Sachen in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die sehr erfreulich sind. Die anderen Rundfunkanstalten haben sich auch in den Protokollnotizen, die ja meistens noch interessanter als die eigentlichen Regelungen in den Staatsverträgen sind, noch einmal eindeutig zur Strukturhilfe für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk bekannt. In Bremen waren es diese 64 Millionen Euro, mit denen wir dann auch die Modernisierung von Radio Bremen finanzieren. Dahinter wurde sich noch einmal eindeutig gestellt. Gleichzeitig wurde noch einmal angemahnt, dass die Funktionsfähigkeit der kleinen Sendeanstalten sehr wichtig ist und der Leistungsund Gegenleistungsaustausch noch weiter ausgebaut werden soll, dass eben die großen Sendeanstalten durch den abgeschmolzenen Finanzausgleich über Produktionen und so weiter die kleinen Sender unterstützen.
Weiterhin sind der SFB und der ORB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg fusioniert, der aus dem Finanzausgleich herausgefallen ist, und ein Teil der überschüssigen Summe von zirka 1,5 Millionen Euro wird an Radio Bremen gehen, was, glaube ich, Radio Bremen auch nützt.
Das ist so ein grober Überblick. Ich weiß, im Üblichen fällt es dann sehr leicht, dem Rundfunkstaatsvertrag wieder zuzustimmen. Ich möchte Sie trotzdem bitten, dass Sie diesem auch zustimmen, dass er ratifiziert werden kann, auch mit der Gebührenerhöhung. Zu diesem Punkt, ob das alles so sein muss, werde ich dann auch noch einmal in meinem nächsten Beitrag kommen – hier bin ich ja neutraler Berichterstatter –, dann werde ich das auch noch einmal erläutern. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich in dem ersten Redebeitrag neutral auf unseren gemeinsamen Bericht des Medienausschusses konzentrieren. Normalerweise ist dies ja ein Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, zu dem wir uns alle zwei Jahren äußern, und normalerweise wäre auch dieser Bericht ein Bericht wie viele andere dieser Organisation, aber wer das in den Medien verfolgt hat, hat gesehen, dass doch ein riesiger Streit entbrannt ist, zu dem ich dann aber in meinem zweiten Redebeitrag komme.
Eine wesentliche Aufgabe der KEF ist es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dazu möchte ich sagen, dass diese Kommission mit neutralen Gutachtern besetzt ist, hauptsächlich Mitarbeitern aus den Landesrechnungshöfen, die diese Anmeldungen der einzelnen Rundfunkanstalten auf fachlicher Basis begutachten und dann ein Ergebnis formulieren. Das ist also ein sehr neutrales Verfahren.
Wesentliches Ergebnis des 14. KEF-Berichtes ist die Aussage, dass nach Feststellung der Kommission zum 1. Januar 2005 für die Dauer von vier Jahren eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 1,09 Euro erforderlich ist. Von dieser Gebührenerhöhung entfallen 66 Cent auf die ARD und 46 Cent auf das ZDF. Der Anteil des DeutschlandRadios an der Gebührenerhöhung wird dagegen um drei Cent gesenkt. Es wird also überprüft, und es ist nicht immer ein Automatismus, dass es nur nach oben geht, sondern es kann auch nach unten gehen.
Natürlich ermittelt die KEF, deshalb kommt der Bericht auch alle zwei Jahre, nicht nur den Finanzbedarf, sondern befasst sich auch mit den Strukturen, und ein Unterkapitel des letzten Berichts widmet die KEF den Strukturveränderungen insbesondere bei Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk. Darin weist die Kommission unter anderem darauf hin, dass sie bereits in ihrem 13. Bericht hervorgehoben habe, dass unter den Gesichtspunkten anstaltsinterner und anstaltsübergreifender Strukturveränderungen die kleineren ARD-Anstalten erhebliche Rationalisierungen in Angriff genommen hätten.
Neben dem Verzicht auf bestimmte Programmsparten, ausgeweiteten Kooperationen mit anderen Anstalten und der Konzentration auf Kernkompetenzen als Maßnahmen der Aufgabenkritik werden von der KEF vor allem interne Strukturveränderun––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gen bei Radio Bremen in der Zusammenlegung von Hörfunk- und Fernsehredaktion, der Zusammenlegung von Betriebs- und Verwaltungsdirektion gesehen. Dies ist, glaube ich, ein gutes Signal für Radio Bremen, was da von der KEF attestiert wurde, und die KEF hat dann in dem Bericht weiter geschrieben, was natürlich unsere Ausgangsposition innerhalb der anderen Rundfunkanstalten nicht verbessert, sondern schwieriger macht: „Die Kommission vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen der internen Strukturen auch für andere Anstalten Anstöße geben könnten.“ Das muss dann ausgehandelt werden.
Im Weiteren hat die Kommission darauf hingewiesen, dass die kleinen Anstalten auch in anderer Hinsicht Anlass zu der Feststellung geben, dass erst finanzieller Druck zu deutlichen Einschränkungen führe, ohne dass daraus abgeleitet werden könne, der Programmauftrag sei nicht mehr gewährleistet. Die KEF hält auch zukünftig – das ist ein wichtiger Faktor, gerade auch für Radio Bremen – einen Finanzausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten für notwendig, da anders bei der Festlegung der Einheitsgebühr eine funktionsgerechte Finanzausstattung der kleineren Anstalten nicht gewährleistet ist.
Das ist ja besonders wichtig für Radio Bremen, dass es seinen Bedarf anmeldet, was dann auch von der KEF anerkannt und in die Gebührenfestsetzung eingearbeitet wird, dann aber pro Kopf der Einwohnerzahl, und die ist ja in Bremen im Vergleich zu anderen Rundfunkanstalten sehr gering. Im Prinzip bekommt die Anstalt nie das Geld, das ihr zusteht, und das ist das Problem. Deswegen ist dieser Finanzausgleich und die Umgestaltung des Finanzausgleichs sehr wichtig.
Die Kommission vertritt deshalb weiterhin die Ansicht, dass die Zahlungen aus dem Finanzausgleich, zumal nach dessen Absenkung, allein nicht ausreichen, um die unterschiedliche Leistungs- und Finanzkraft der Rundfunkanstalten auszugleichen und eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung der kleineren Anstalten sicherzustellen. Daher seien weiterhin und verstärkt vielfältige Formen der Kooperation mit dem Ziel der Kosteneinsparung und Kostenentlastung, insbesondere der kleineren Anstalten, nötig.
Das jetzt zu dem KEF-Bericht! Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai mit dem 14. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten befasst, sich von der Senatskanzlei die Schwerpunkte vorstellen lassen und insbesondere die für Radio Bremen wichtigen Aussagen des Berichtes ausführlich beraten, weil das für uns als Landesparlament logischerweise sehr wichtig ist.
Der Ausschuss, und jetzt wird es interessant, teilt die Auffassung der KEF, dass die Grenzen der
Kooperationsmöglichkeiten der Rundfunkanstalten noch nicht erreicht sind. Er erwartet, dass die Protokollerklärungen der Regierungschefs der Länder zu ihrem Beschluss vom November 1999 zur Absenkung der Finanzausgleichsmasse, dass durch internen Leistungs- und Gegenleistungsaustausch zugunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen Landesrundfunkanstalten die Folgen der reduzierten Finanzausgleichsmasse abgefedert werden sollten, verstärkt umgesetzt werden. Der Ausschuss sieht in dem 14. Bericht eine sorgfältig abgewogene belastbare Grundlage für die Debatte um die Rundfunkgebührenerhöhung.
Nein, nein! Da sind auch Regierungschefs mit Grünen-Beteiligung. Die quaken ja auch,
und ich glaube, das ist das Problem. Es ist keine AB-Länder-Problematik, sondern ein Problem zwischen großen und kleinen Rundfunkanstalten.
Ja, gern! Das ist ja jetzt auch nur eine neutrale Darstellung unseres gemeinsamen Beschlusses.
Der Vorschlag, die Rundfunkgebühr um 1,09 Euro ab dem 1. Januar 2005 anzuheben, ist nach Auffassung des Ausschusses plausibel begründet und in der Höhe maßvoll. Deshalb empfiehlt Ihnen der Ausschuss, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich mit einer halben Stunde auskommen werde, dass wir rechtzeitig in die Mittagspause kommen. Der Senat hat mit seiner Mitteilung vom 9. September 2003 der Bürgerschaft von dem Entwurf des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages Kenntnis gegeben. Die Bürgerschaft überwies am 8. Oktober den Entwurf in den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Letzters möchte ich hiermit tun. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember die Beratung des Gesetzes unterbrochen und den Gesetzentwurf zur Beratung und Berichterstattung in den Ausschuss gegeben. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat in zwei Sitzungen über die Änderungen in den rundfunkrechtlichen Staatsverträgen sich informieren lassen, diese dann beraten und diesen Bericht vorgelegt, den Sie alle vorliegen haben. Was sind die wichtigsten Punkte bei diesen Rundfunkstaatsverträgen? Die Protokollnotizen sind eigentlich immer das Interessante dabei, und dann ist da immer eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Entwicklung der Definierung des Funktionsauftrags innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hier gibt es immer die meisten Diskussionen. Man hat jetzt Rahmenvorgaben für die Programme und Angebote gemacht und den Rundfunkanstalten auch über eine Selbstverpflichtungserklärung die Möglichkeit gegeben, sich stärker in die Verantwortung zu begeben und dies dann auch präzise durchzuführen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, da haben sich die Länder natürlich vorbehalten, diese Selbst––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verpflichtung oder die Inhalte der Selbstverpflichtung zu kontrollieren und gegebenenfalls das zu präzisieren und zu konkretisieren. Das ist der Paragraph 11, das ist das größte Problem, aber ich halte diesen Weg für gut. Dies hat sich im Grunde genommen aus dem Online-Angebot entwickelt, und da wird sich noch einiges rühren in der nächsten Zeit, dass die Online-Angebote neu geregelt werden müssen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft die Angebote nur noch programmbegleitend und mit programmbezogenen Inhalten beziehen darf.
Das war ein Ärgernis, das wird auch weiter in dieser ganzen Strukturdebatte, die uns die nächsten Monate noch begleiten wird, immer wieder ein Ärgernis sein, dass eben eine Rundfunkanstalt Merchandise-Artikel anbietet, zum Beispiel Biolek hat seine Bratpfannen verkauft und solche Sachen. Das gehört eben nicht in Online-Angebote, und diese sollen nicht über Gebühren bezahlt werden. Das wurde präzisiert und wird auch weiterhin stark kontrolliert.
In diesem Zusammenhang hat man dann auch noch einmal präzisiert, inwieweit die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten, das ist auch ein großes Problem, noch dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen der Grundversorgung entsprechen und wo es dann in eine Entwicklung geht, die eigentlich den Privaten überlassen werden sollte und wo es dann hauptsächlich nur noch um Quoten geht, inwieweit können wir den Bürgern zumuten, Sportangebote, denn es geht ja nach wie vor immer noch über die Gebühren, zu bezahlen, und was sie dann letztlich dafür bekommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass neu geregelt wurde, dass die jeweiligen Rechnungshöfe in dem jeweiligen Gebiet jetzt auch die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüfen dürfen, dass sich da nicht eine Parallelinstitution entwickelt, die nicht mehr unter der Kontrolle steht.
Ein ganz wichtiger Punkt, den wir auch schon in der vorherigen Legislaturperiode hier diskutiert haben, ist die Neustrukturierung der Gebühren an sich. Im Moment gibt es da ja Zahlenmodelle, und man hat sich noch nicht geeinigt und hat jetzt daraufhin erst einmal noch das PC-Moratorium um zwei Jahre verlängert bis Ende 2006, was beinhaltet, dass über Handys, PCs zu Hause auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen werden kann und diese dann normalerweise auch gebührenpflichtig sein müssten. Dies würde aber eine große Ausweitung sein, deswegen hat man diese erst einmal um weitere zwei Jahre freigestellt, um sich dann Gedanken zu machen, wie es mit der Gebührenstruktur weitergeht, bleibt sie so oder wird sie modifiziert. Das wird uns aber hier auch noch einmal beschäftigen.
Der nächste Punkt ist das Pay-TV-Angebot, da gab es auch Bestrebungen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vielleicht in dem einen
oder anderen Fall zu den Gebühren noch einmal Geld zu kassieren. Dies wurde von den Vertretern abgelehnt und ist jetzt auch geregelt.
Ein weiteres Ärgernis oder ein Problem, das immer so ein bisschen umgangen wurde, waren die Regionalfenster der beiden großen Privaten RTL und SAT 1. Man hat das über Verrechnungseinheiten mit Sendezeiten geregelt, für das Regionalfenster oder für die Marktanteile gab es dann wieder zusätzliche Pluspunkte für die Beteiligung. Das hat sich im Großen und Ganzen nicht so richtig bewährt, und die beiden großen Privaten wollten mehr oder weniger die Regionalfenster zumindest einschränken oder ganz abschaffen. Das wurde jetzt hier geregelt. Es wird für diese beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehanstalten gesetzlich vorgeschrieben und steht dann auch nicht mehr zur Disposition. Ich glaube, wenn sie hier auch Programm gestalten wollen, müssen sie dafür auch etwas tun und sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen holen, sondern eben auch solche regional sehr wichtigen Angebote liefern, weil das auch gerade in diesem Gebiet sehr wichtig für die Medienvielfalt ist.
Noch ein kleiner Punkt zum Abschluss! Der so genannte Begriff „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker“ gilt ab jetzt nicht mehr zur Werbezeit. Es gibt Werbezeiten, pro Film so und so viele Sekunden, und dieser Satz wird jetzt nicht mehr darauf angerechnet, weil das im Grunde genommen ein Appell zur Gesundheit ist und keine eigentliche Werbebotschaft. Das wird jetzt heraus gerechnet, und somit kann dann der Werbespot ein bisschen länger gehen. Das ist eine Kleinigkeit, aber wenn man das auf die Gesamtminutenwerbezeit berechnet, kommt dann da natürlich auch ein Betrag zusammen. Von daher war das eine Forderung, und das ist auch vernünftig.
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass dieser Bericht und auch der Beschlussvorschlag wieder in einem großen Konsens im Medienausschuss beschlossen wurden. Der Medienausschuss empfiehlt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und ich hoffe, dass Sie das dann jetzt auch machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Sonderbericht des Rechnungshofs im ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
April 2003 bekommen. Ich muss vorweg sagen, dies war einmal ein Sonderbericht, mit dem man gern arbeitet, und normalerweise ist es ja immer anders. Wenn Herr Spielhoff einen Sonderbericht vorlegt, dann ist das für uns ja nicht immer so erfreulich. Gut, der Bericht an sich ist auch nicht so erfreulich, aber uns trifft diesmal nicht so die Schuld, und wir mussten uns nicht rechtfertigen. Wir konnten diesen Sonderbericht stattdessen dazu nutzen, uns ein besseres Bild zu machen, und ich hoffe, dem Senat hat es in der weiteren bundespolitischen Diskussion auch geholfen, etwas für Radio Bremen zu erreichen.
Wir haben diesen überwiesenen Sonderbericht im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten diskutiert und haben einen Bericht gemacht, der Ihnen vorliegt. Weil ich davon ausgehe, dass Sie den wahrscheinlich alle sehr verinnerlicht haben, kann ich mich auch kurz fassen. In diesem Bericht hat der Rechnungshof festgestellt, dass der Finanzbedarf von Radio Bremen bis zum Jahr 2000 in ausreichendem Maße, insbesondere durch die Rundfunkgebühren einerseits und die Ausgleichszahlungen andererseits gedeckt waren, dass dann Radio Bremen in den Jahren 1995 bis 2001 seinen Verpflichtungen auch nachgekommen ist, wirtschaftlich und sparsam zu arbeiten, und das in erheblichem Umfang.
Des Weiteren erkennt der Rechnungshof auch an, dass die Einsparungen durch die von Radio Bremen durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen weit über dem Durchschnitt aller übrigen Landesrundfunkanstalten liegen. Nach weiteren Feststellungen, aber das war uns eigentlich allen klar nach dem Ministerpräsidentenbeschluss von 1999, hat der Rechnungshof jetzt auch in Zahlen festgestellt, dass in der Gebührenperiode 2001 bis 2004 die Gebührenerträge und die Finanzausgleichszahlung, um die es ja hauptsächlich geht, nur noch 80 Prozent der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF, anerkannten Finanzbedarfs für den Etat von Radio Bremen deckt. Da liegt so ein bisschen das Problem. Jede Rundfunkanstalt stellt ja ihren Finanzbedarf dar, und der wird von dieser unabhängigen Kommission berechnet. Die KEF sagt dann, was die Rundfunkanstalten ihrer Meinung nach brauchen, und danach wird die Gebühr festgelegt.
Das Problem ist nur, dass sie zentral an die ARD überwiesen und dann quasi auf die Einwohner, die im Bereich dieses Senders wohnen, verteilt wird. Somit bekommt Radio Bremen nie den Bedarf, den es eigentlich bräuchte, der auch anerkannt ist, weil Radio Bremen eben weniger Zuhörer hat als zum Beispiel der WDR in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Das ist normal, diese föderale Struktur ist auch so gewollt gewesen, und über den Finanzausgleich – Finanzausgleich hört sich immer so ein bisschen nach Almosen an, das ist ja im Grunde genommen nur eine Umschichtung – wurde das geregelt. Dies
wurde geändert, und somit ist Radio Bremen in diese Bredouille gekommen. Zwar würden sich die Aufwendungen Radio Bremens durch die Neuausrichtung des Senders mit Konzentration auf einen Standort, das ist ja im Moment auch in heißer Diskussion, etwa in dem Maße reduzieren wie die Mittel des Finanzausgleichs gekürzt wurden, allerdings würden die Einsparungen bis zum Jahr 2006 fast zur Hälfte wieder aufgezehrt durch steigende Personal-, Programm- und Sachkosten.
Das ist ein Sachstand, der anhand der Zahlen festgelegt wurde, wie individuell die Preissteigerung war. Man muss abwarten, wie sich das in den Jahren entwickelt, und ich glaube auch, der KEF-Bericht, darauf komme ich dann nachher noch einmal in meinem zweiten Redebeitrag, hat gezeigt, dass da noch Potentiale sind.
Grundsätzlich, um damit auch schon zum Schluss zu kommen, stimmen wir mit dem überein, was der Landesrechnungshof sagt. Wir meinen, der Rechnungshof hat eine sehr gute Analyse gemacht, die wir auch so teilen, aber was er daraus schließt, ist theoretisch auch richtig, dass man eine Neustrukturierung des Rundfunkfinanzausgleichs machen sollte, aber da gehen wir nicht so richtig mit. Weil wir nun einmal ein föderales System haben, ist es natürlich schwierig, so etwas einfach als kleine Rundfunkanstalt, auch als kleines Bundesland zu fordern. Da braucht es eben auch noch ein bisschen Fingerspitzengefühl und politische Kommunikation, dass da etwas gelingt.
Ich glaube aber, dass die Protokollerklärung ganz wichtig ist, und darauf sollten wir auch noch einmal drängen. Wie gesagt, Herr Scherf und auch Herr Müller aus dem Saarland, der ja für den Saarländischen Rundfunk zuständig ist, den das ja ähnlich betrifft, haben diesem veränderten Finanzausgleich nur mit einer Protokollnotiz zugestimmt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Die Regierungschefs der Länder gehen davon aus“, gemeint sind das Saarland und Bremen, „dass die ARD einvernehmlich den internen Leistungsund Gegenleistungsaustausch zugunsten der Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten gestaltet einschließlich einer Neuregelung des Fernsehvertragsschlüssels. Er soll der Abfederung der Folgen des finanzierten Finanzausgleichs für die Finanzausgleichsempfänger dienen.“
Dies in den nächsten Jahren zu realisieren ist, glaube ich, für uns – da sind wir nicht ganz konform mit dem Landesrechnungshof – ein wichtiger Schritt, um dann Radio Bremen auch eine gesicherte Zukunft zu gewährleisten. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, diesen Antrag und diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank!