Jan Holthuis
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist es dem Senat bekannt, dass in Indien, China und anderen Ländern Baustoffe, insbesondere
Natursteine, häufig unter Nutzung von Kinderarbeit und unter menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen zum Beispiel für Strafgefangene hergestellt werden?
Zweitens: In welchem Umfang sind im Land Bremen bei öffentlichen Bauvorhaben in den vergangenen zehn Jahren Natursteine eingesetzt worden, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie unter menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen produziert wurden?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Chance, beispielsweise über das Vergabegesetz oder eine Selbstverpflichtung sicherzustellen, dass bei öffentlich finanzierten oder geförderten Baumaßnahmen nur Material eingesetzt wird, das nachweislich ohne Verstöße gegen Menschenrechte hergestellt wurde?
Frau Staatsrätin, stimmen Sie mir zu, dass aus der Feststellung, dass grundsätzlich bei keinem der auch in Bremen verwendeten Natursteine eine gesicherte Aussage getroffen werden kann, weil die Betriebswege und weiteres nicht lückenlos nachvollziehbar sind, im Umkehrschluss geschlossen werden kann, dass möglicherweise auch in Bremen Natursteinpflaster aus menschenverachtender Kinderarbeit verlegt worden sind?
Können und wollen Sie ausschließen, dass bei weiterem Ausbau der Schlachte zum Beispiel Steine aus eben solcher Herkunft in Zukunft verlegt werden könnten?
Ist dem Senat bekannt, dass soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben schon jetzt ohne Bundesregelung unterhalb der Grenze von 5,278 Millionen Euro im Baubereich Anwendung finden können und dass in mindestens
60 Städten der Bundesrepublik dies inzwischen umgesetzt worden ist in Form einer Selbstverpflichtung?
Wenn denn schon jetzt klar ist, dass in absehbarer Zeit für Natursteine aus chinesischer Herkunft keine Zertifizierung zu erwarten ist, wäre es dann nicht folgerichtig im Sinne dessen, was Sie als unsere gemeinsame Ansicht in der Frage der Kinderarbeit vorhin so eindrücklich klargemacht haben, dass in Bremen auf Steine aus chinesischer Herkunft schon jetzt verzichtet werden sollte?
Frau Staatsrätin, ist Ihnen bekannt, dass außer den von Ihnen zitierten ILO-Konventionsrichtlinien der Nummer 182 noch weitere ILOKriterien in diesem Zusammenhang Anwendung finden müssten, zum Beispiel die Konventionen 29 und 105 „Abschaffung der Zwangsarbeit und Arbeit aus Schuldknechtschaft“, und dass es notwendig wäre, in einem Bundesvergabegesetz ebenfalls diese Konventionen hineinzubringen und dann auch, wie Sie gesagt haben, dies aktiv von Bremen betrieben werden sollte?
Ist der Senat bereit, diese Kriterien in das Bremer Vergabegesetz aufzunehmen?
Eine letzte Zusatzfrage! Wie soll denn die Anwendung solcher sozialer Kriterien
in Bremen in Zukunft kontrolliert werden? Gibt es da bereits Vorstellungen, soll da eine Stelle eingerichtet werden für die Kontrolle, oder welche Vorstellungen dazu gibt es im Senat?