Sandra Speckert

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen den Willen, ein Konzept zu entwickeln, um das Umweltbewusstsein aller Bevölkerungsgruppen zu stärken. Die Umwelt nachhaltig zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten ist eines der Kernziele der heutigen Politik.
Wichtig ist daher, bei allen Bevölkerungsgruppen das Bewusstsein für die eigene Verantwortung gegenüber der Umwelt zu entwickeln. Voraussetzung für diese Entwicklung ist jedoch das Wissen über den richtigen Umgang mit der Natur.
Im Mittelpunkt der Bewusstseinsveränderung muss der nachhaltige Umgang mit Energie stehen, denn wir müssen wesentlich sparsamer und effizienter mit Strom umgehen. Von den rund 27 Prozent der Energie, die private Haushalte in Deutschland verbrauchen, entfällt ein Viertel auf Haushaltsstrom. In der letzten Dekade ist der Stromverbrauch der Haushalte sogar noch um etwa 15 Prozent weiter gestiegen. Gleichzeitig ist gerade die sparsame Nutzung von Strom ein besonders wirksamer Beitrag zum Klimaschutz und kann so einfach sein, denn in den meisten Haushalten gibt es erhebliche Einsparpotenziale, die ohne Verlust an Lebensqualität genutzt werden können.
Hierzu kommt, dass stetig steigende Strompreise Haushalte mit geringen Einkommen besonders hart treffen, da sie sich energieeffizientere Geräte meistens nicht leisten können. Richtig ist es daher, Migranten und Geringverdienern, die vielleicht noch nicht so ein Umweltbewusstsein haben, aufzuzeigen, an welchen Stellen es dennoch Einsparpotenziale im täglichen Leben gibt. Das hat meine Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh vorhin schon sehr gut ausgeführt,
dann brauche ich darauf nicht mehr einzugehen, ich will mich ja auch nicht wiederholen.
Wir begrüßen daher Projekte wie die „Aktion Stromsparcheck“, die durch das Bundesumweltministerium initiiert wurde und die in Bremen und Bremerhaven einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsveränderung bei dem Thema Umwelt leisten. Die Kombination aus Umweltschutz und Hilfe zur Selbsthilfe für sozial Schwache gelingt in diesem Projekt hervorragend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon einige Male hier in der Bürgerschaft über das Thema Weserversalzung diskutiert. Bereits im Oktober 2007 haben wir einen Beschluss gefasst, der sich gegen die Einleitung von 700 Kubikmetern salzhaltiger Abwässer jährlich in der Werra ausspricht.
Zur Historie hatte meine Kollegin Frau BohleLawrenz ja soeben auch schon einiges gesagt. Um sich dieser Problematik anzunehmen, wurde ein runder Tisch gegründet, der mit verschiedenen Fachleuten besetzt ist. Dieser runde Tisch hat die Aufgabe, nachhaltige Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität in Werra und Weser zu erarbeiten. Dabei sollen Kriterien, Ziele und Instrumente der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ebenso angemessen berücksichtigt werden wie die wirtschaftlichen Interessen der Region. Wichtig ist auch, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen, und das Finden einer tragfähigen Lösung. Des Weiteren hat der runde Tisch die Aufgabe, die Diskussion zu versachlichen.
Nach fast zwei Jahren intensiver Diskussion hat der runde Tisch eine Empfehlung abgegeben, erstens, die lokale Entsorgung des unvermeidbaren Salzwassers schnellstmöglich, spätestens aber ab 2020 vollständig einzustellen, zweitens, die zurzeit verfügbaren technischen Potenziale zur effektiven Verringerung des bei der Kaliproduktion anfallenden Salzwassers baldmöglichst umzusetzen, drittens, die Entsorgung des nach Umsetzung dieser Maßnahmen weiter anfallenden Salzwassers durch den Bau einer Fernleitung an einem ökologisch verträglichen Einleitungspunkt im Bereich der Nordsee sicherzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich heute dafür einsetzen, die Empfehlung des runden Tisches möglichst schnell umzusetzen, damit wir endlich zu einer guten Lösung kommen.
Aufgrund des nicht akzeptablen Zustands von Werra und Weser und der rechtlichen Anforderungen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer besteht dringender Handlungsbedarf. Bestimmte Schutzziele sollten kurzfristig, andere in verbindlichen Schritten spätestens bis 2027 erreicht werden. Die Firma Kali und Salz darf nicht immer wieder diesen Rückwärtsgang einlegen. Hier muss jetzt endlich ein Umdenken zum Wohle unserer Umwelt stattfinden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon in der September-Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie wird die CDU der Neufassung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz zustimmen, da aus unserer Sicht die positiven Aspekte, insbesondere hinsichtlich einer Vereinfachung des Gesetzes, eindeutig überwiegen.
Hier geht es um ganz konkrete Umweltpolitik in den Kommunen. Daher halte ich es für wichtig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgenommene Neuordnung, die die 22 Paragrafen in sechs logisch aufeinanderfolgende Abschnitte unterteilt und sich dabei weitgehend in Aufbau und Inhalt des neuen Ausführungsgesetzes an den anderen Bundesländern orientiert hat. Der gesamte Politikbereich der Entsorgung wird in der heutigen Zeit immer wichtiger, hat doch die Globalisierung dazu beigetragen, dass es in den letzten Jahrzehnten zu einer enormen Ausweitung von Produkten und Verpackungen gekommen ist.
Die in den Paragrafen 1 und 2 enthaltenen einleitenden Bestimmungen zu den Zielen des Ausführungsgesetzes und den Pflichten der öffentlichen Hand sind meines Erachtens weitgehend unstrittig. In den folgenden sieben Paragrafen finden sich Bestimmungen zur öffentlichen Entsorgung, wobei insbesondere Paragraf 4 einige Neuerungen zu den ortsrechtlichen Regelungsbefugnissen enthält, die auf die konkreten Problemlagen in den Kommunen reagieren.
So halten wir die Neuaufnahme der Befugnisse, Inhalt und Umfang der Entsorgungspflichten bei Abfallbehältern auf öffentlich gewidmeten Straßen und Grünanlagen zu regeln, für sinnvoll und vor allen Dingen für zweckmäßig. In der Tat werden sowohl Nahrungsmittelverpackungen als auch normaler Hausmüll verstärkt in diese Abfallbehälter geworfen. Ersteres ist regelkonform, Letzteres ist regelwidrig! Durch die Aufnahme dieses Punktes in die ordnungsrechtlichen Regelungsbefugnisse haben die Kommunen nun die Möglichkeit, ein einheitliches Konzept zur Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter zu erstellen. Dabei sollte man sich allerdings bewusst sein, dass allein dadurch das Problem nicht wirklich zu lösen ist. Hier ist vielmehr eine verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die betreffenden Bürgerinnen und Bürger künftig andere Entsorgungswege nutzen.
Auch der Bereich der Entsorgung von Alträdern, die vor allem an Bahnhöfen angekettet stehen, wur
de zu Recht neu aufgenommen, das hatte Frau Dr. Mathes vorhin auch schon erwähnt. Es ist gut, dass den Gemeinden nun die Möglichkeit eröffnet wird, selbst Regeln zu erstellen, wie sie mit dem Problem umgehen wollen, ohne dass sie zwingend auf die polizeilichen Regelungen angewiesen sind.
Wir erwarten jedoch vom Senat, dass die in der Umweltdeputation gemachte Zusage, dass es im SV Abfall zu einer Neueinstellung für diesen Bereich kommen wird, Bestand hat. Es wurde zugesichert, dass diese Aufgabe seitens der ENO mit übernommen wird. Dies sollte bitte auch so eingehalten werden! Meines Erachtens dürften auch die in Paragraf 10 und 11 enthaltenen Bestimmungen zur Abfallwirtschaftsplanung keine großen Streitpunkte enthalten. Bei den in Paragraf 12 bis 15 aufgeführten Regelungen zu den Abfallbeseitigungsanlagen ist vor allem lobend zu erwähnen, dass die zuständige Behörde nun nicht mehr ermächtigt ist, gegen die rechtmäßig errichtete Deponie vorzugehen, sondern dass diese Regelung nun für Rechtsnachfolger gilt. Bei Eigentümer- beziehungsweise Inhaberwechsel müssen die erforderlichen Anordnungen nicht mehr neu erlassen werden. Dies halte ich deshalb für zweckmäßig, weil man davon ausgehen kann, dass man sich vor dem Erwerb eines Grundstücks so detailliert mit dem Gebäude vertraut machen sollte, dass einem bewusst ist, ob sich dort eine unrechtmäßig errichtete Deponie befindet oder nicht.
Bei den Ausführungen zur Abfallüberwachung in den Paragrafen 16 bis 19 finden sich hauptsächlich formale Änderungen, die sich weitgehend mit den Regeln in den anderen Bundesländern decken. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die CDU wild abgelagerte Abfälle keineswegs als Kavaliersdelikt bewertet. Sind die eigentlichen Besitzer nicht zu ermitteln, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung verantwortlich. Letztlich zahlen also alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven –, von der Verschandelung unserer Umwelt einmal ganz zu schweigen!
Alles in allem halten wir es für positiv, dass die Berichterstattung zur Entsorgungspolitik moderner gestaltet werden soll. Dadurch wird es Deputation und Parlament erleichtert, zu überprüfen und zu beobachten, welche Notwendigkeiten der Neusteuerung sich in der Praxis ergeben.
Abschließend wird es aus meiner Sicht wichtig sein, dass die Kommunen das Gesetz bei der Umsetzung in Ortsgesetze auch tatsächlich mit Leben füllen und die ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume dann auch wirklich nutzen. Wir werden den Senat auch weiterhin auffordern, die oftmals zugesagten Berichterstattungen wirklich ernst zu nehmen, damit für uns nachvollziehbar ist, ob sich dieses Ausführungsgesetz in der Praxis auch bewährt. – Vielen Dank!