Hermann Kuhn
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volksentscheids in erster Lesung beschlossen. Nach Artikel 125 der
Landesverfassung hat die Bürgerschaft einen nichtständigen Ausschuss bestimmt mit der Aufgabe, über diesen Gesetzentwurf, soweit er Änderungen der Verfassung betrifft, zu beraten und darüber Bericht zu erstatten. Das will ich heute machen.
Dieser Bericht kann wie die Beratungen des Ausschusses selbst relativ kurz sein. Das liegt zum einen daran, dass bereits vor der ersten Lesung eine intensive und gründliche Beratung stattgefunden hat. Was wir gemeinsam wollen, und wo es noch Differenzen gibt, liegt ziemlich klar auf der Hand. Zum anderen war die Beratung deshalb so kurz, weil der Rest an politischen Differenzen auch in diesem Ausschuss noch nicht aufzulösen war. Insofern wurden im Ausschuss auf seiner ersten und einzigen Sitzung im Wesentlichen die bekannten Standpunkte der Fraktionen ausgetauscht. Änderungsanträge wurden im Ausschuss nicht gestellt. Heute liegt Ihnen ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, wie Sie gesehen haben.
Im Ergebnis schlägt Ihnen der nichtständige Ausschuss „Neuregelung des Volksentscheids“ mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der LINKEN vor, die Änderung der Landesverfassung in der Fassung der Drucksache 17/594 heute in zweiter Lesung zu beschließen.
Meine Damen und Herren, Volksbegehren und Volksentscheid haben in unserer Landesverfassung seit 1947 einen herausragenden Platz als die Form unmittelbarer Wahrnehmung der Volkssouveränität neben der mittelbaren, die wir hier als Bürgerschaft und der Senat durch Wahlen repräsentieren. Unser gemeinsames Ziel – das hat die gesamte Arbeit des Ausschusses und des vorherigen gezeigt – ist es, die Volksgesetzgebung in Bremen nicht nur als Idee, sondern in der Realität und in der Praxis zu erleichtern und denjenigen eine faire Chance zu geben, die sie als Initiatoren und Unterstützer in die Realität umsetzen wollen. Wir wollen auch den Raum und die Reichweite solcher Initiativen in finanzieller Hinsicht in sinnvoller Weise erweitern.
Dafür senken wir, das ist der Vorschlag, das Quorum für die Einleitung eines Volksbegehrens von zehn auf fünf Prozent, und das Quorum bei der Abstimmung von 25 auf 20 Prozent bei einfachen Gesetzen. Wir wollen die engen Grenzen, die der Volksgesetzgebung bei möglichen finanziellen Folgen ihrer Entscheidung durch die Gerichte in der Vergangenheit gezogen worden sind, aufweichen, wir wollen ihnen mehr Möglichkeiten, mehr Chancen geben. Auch das war unser gemeinsamer Standpunkt. Drittens erweitern wir die Möglichkeiten und Chancen für einen politischen Dialog zwischen Volksbegehren-Initiatoren und dem Parlament, der heute nahezu ausgeschlossen ist.
Ich habe diese Kernpunkte, in dessen Zielen wir uns im Allgemeinen sehr einig waren, noch einmal
genannt, weil ich als Ergebnis dieses Ausschusses nach Artikel 125 Landesverfassung vor allem hervorheben möchte, wie weit wir bis heute gemeinsam gekommen sind. Übrigens habe ich mich sehr gefreut, dass am vergangenen Mittwoch der Präsident des Staatsgerichtshofs, Prof. Rinken, in seinem Festvortrag hier in diesem Hohen Haus von sich aus diese Änderung als dringend notwendige Weiterentwicklung unserer Landesverfassung benannt hat. Ich glaube, in diesem Punkt waren sich mit ihm alle einig.
Bei anderen war es nicht so ganz sichtbar, dass das so war.
Es gibt noch Differenzen, und sie werden vermutlich – soweit eine Diskussion heute stattfindet – auch im Vordergrund stehen. Das ist normal. Aber im Sinne der gelassenen Entspanntheit oder auch umgekehrt, die diese kurze Arbeit des Ausschusses geprägt hat, möchte ich abschließend meine Hoffnung und auch meine Überzeugung ausdrücken, dass es am Ende in der dritten Lesung niemanden in diesem Haus geben wird, der diesen ganz großen Schritt nach vorn für die Erleichterung, den Willen der Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger direkt zum Ausdruck zu bringen, noch einmal aufs Spiel setzen wird. Ernsthaft kann ich mir das nicht vorstellen. Insofern bedanke ich mich für die Arbeit in dem Ausschuss. Wir sind noch nicht so weit – –.
wie gestern beim Schulgesetz, aber ich bin sicher, nach der dritten Lesung wird es der Fall sein. – Ich bedanke mich bei Ihnen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft (Landtag) legt Ihnen heute seinen Bericht und Antrag vor. Der Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses ist bereits am Dienstag ohne Debatte beschlossen worden. Die Berichte wurden im Ausschuss einstimmig verabschiedet mit Ausnahme von zwei Einzelpunkten, bei denen die CDU-Fraktion anderer Auffassung war. Wir bitten Sie, unseren Bemerkungen zum Bericht des Rechnungshofs 2007 beizutreten, und wir empfehlen Ihnen einstimmig, dem Senat Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 zu erteilen.
Ich möchte mich zunächst ganz herzlich bei allen Mitgliedern der Rechnungsprüfungsausschüsse für die gute und kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Vielleicht waren die Voraussetzungen dafür in diesem Jahr auch besonders günstig, weil abgesehen natürlich von der freundlichen und kollegialen Art, die die Kollegen sowieso haben, die eine Fraktion bisher Opposition war, die anderen Fraktionen sind es jetzt, und die fünfte hat auch immer ein bisschen Opposition in den eigenen Reihen, sodass sie das Gefühl auch kennt. Alle waren bei diesem Bericht, der das Jahr 2005 betrifft, irgendwie ein bisschen befreit, deswegen war vielleicht das gemeinsame Aufklärungsinteresse groß. Zuverlässig wurde unsere Arbeit von Herrn Dr. Mackeben und dem Protokoll hier im Haus unterstützt. Dafür bedanke ich mich im Namen des Ausschusses!
Wie gesagt, wir berichten heute über den Jahresbericht 2007 des Rechnungshofs. Dessen Gegenstand ist die Haushaltsführung des Senats im Jahr 2005. Vieles von dem, was wir diskutiert haben, ist also ein Echo aus – heute kann man sagen – längst vergangenen Tagen. Da geht es um Dinge, die zwar zu trauriger Berühmtheit gekommen sind wie die Konsumtiv- für Investivbuchung oder umgekehrt, ich weiß es schon gar nicht mehr. Es ist sowieso erledigt, das wird nicht mehr gemacht, aber es hat damals natür
lich eine große Rolle in der öffentlichen Debatte gespielt.
Dieser Bericht betrifft nicht die Tätigkeit und die Verantwortung dieses Senats und auch nicht dieses Parlaments, aber aktuell ist die Frage, ob und wie die Senatsressorts im vergangenen Jahr – und das betrifft die alten wie die neuen Senatsressorts – die Kritiken und die Hinweise des Rechnungshofs aufgenommen haben, ob und inwieweit sie die Mängel abgestellt haben und was sie noch zu tun gedenken. Das ist dann unsere Arbeit und unsere Verantwortung, und da haben wir noch viel zu tun.
Wir haben heute nicht um die kurze Berichtszeit gebeten, um Ihnen die Inhalte des Berichts auch nur kursorisch darstellen zu können – das würde viel zu weit führen –, sondern im Wesentlichen deshalb, um Sie darauf hinzuweisen, dass die Rechnungsprüfungsausschüsse zu fast allen Bemerkungen des Rechnungshofs dieses Mal konkret Stellung bezogen haben. Wir haben manches erkennen können, das erledigt und gelöst ist, in sehr vielen Angelegenheiten aber mussten wir die Ressorts auffordern, tätig zu werden und dann darüber zu berichten und Rechenschaft abzulegen; wir haben in der Regel festgelegt, ob den Fachdeputationen, manchmal auch dem Haushaltsausschuss und in einigen Fällen auch dem Rechnungsprüfungsausschuss. In der Regel sind diese Berichte auf Mitte dieses Jahres terminiert.
Unser Bericht ist auf Veränderungen und auf Lösungen hin geschrieben, und erreichen können wir das nur – und deswegen sprechen wir das auch hier im Plenum an –, wenn Sie alle hier im Haus den Ball in den Fachausschüssen wieder aufnehmen und mit Ihrem Fachverstand die Sache weitertreiben. Unsere dringende Bitte an alle ist also: Sehen Sie sich diesen Bericht, den wir heute hier verabschieden werden, daraufhin auch durch!
Wir haben uns vorgenommen, die Arbeit des Rechnungshofs mit Respekt und mit Sorgfalt zu behandeln, das haben andere Rechnungsprüfungsausschüsse auch getan und den Auftrag ernst genommen. Was wir neu machen wollen, ist, dass wir den vierten Punkt unseres Auftrags – nämlich die Umsetzung unserer Beschlüsse zu überwachen, wie es im Einsetzungsbeschluss heißt – auch ernst nehmen wollen. Dafür haben wir das erste Mal ein Verfahren besprochen und auch schon eingeleitet.
Wir werden auch verfolgen, was aus den Schlussfolgerungen der diesjährigen Berichte wird, wir werden das also wieder aufrufen, und wir haben – und das ist mir ganz wichtig – begonnen, die Liste der liegen gelassenen, noch nicht erledigten Sachen, die Restantenliste der vergangenen Jahre aufzuarbeiten. Diese Liste beginnt – damit Sie sich davon eine Vorstellung machen können, es ist ein schöner Zufall, dass sie so beginnt – mit der noch nicht eingelösten Forderung aus dem Jahr 2003, für die Rennbahn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Ich hof
fe, wir schaffen das nun auch vor dem Jahr 2077, bevor die Verträge auslaufen.
Das Angenehmste zum Schluss: Ich möchte mich im Namen des Ausschusses ganz herzlich bei den Verantwortlichen der Ressorts für die gute Zusammenarbeit bedanken, namentlich bei Frau Willenborg vom Finanzressort und schließlich und vor allem natürlich beim Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Spielhoff, und seiner ganzen Mannschaft! Die Auseinandersetzung mit Ihnen war ein Vergnügen!
Die meisten von Ihnen hatten das Vergnügen gar nicht, aber es stimmte trotzdem! Aber Sie kennen ihn ja auch!
Die Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofs rufen nicht immer nur Vergnügen hervor, das weiß ich auch. Manche sollen auch schon mit Sorge und natürlich auch manchmal genervt reagiert haben, aber wenn wir die Diskussion gerade der letzten zwei Tage verfolgen, dann wird klar, dass diese Arbeit unerlässlich und von außerordentlich großem Wert für die Freie Hansestadt Bremen ist. Gerade in diesen Tagen, wo der Umgang mit öffentlichem Geld sehr kritisch, sehr genau angesehen wird, brauchen wir Sie. Wir warten also mit Spannung auf den Jahresbericht 2008, den Sie morgen der Öffentlichkeit übergeben werden. – Herzlichen Dank!