Uta Kummer

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor fast genau einem Jahr, am 25. Februar 2010, fand die erste Sitzung des nichtständigen Ausschusses statt, den wir in der Verkürzung seines etwas sperrigen Namens immer nur Föko-Ausschuss genannt haben. Als Vorsitzende des Ausschusses obliegt es mir, wie üblich, hier im Haus über die Ausschussberatung, über ihr Verfahren, über ihr Ergebnis kurz einführend zu berichten, bevor wir in die politische Debatte einsteigen.
Zuerst möchte ich jedoch meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die faire Zusammenarbeit danken. Der Dank im Namen des ganzen Ausschusses gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsressorts, die den Ausschuss mit umfangreichem Material versorgt haben, sowie der Bürgerschaftskanzlei, Frau Herzog und insbesondere in bewährter Manier, wie wir es schon aus den Haushaltsberatungen kennen, Herrn Dr. Mackeben.
Grundlage der Arbeit des Ausschusses waren die Ergebnisse der Föderalismuskommission II für Bremen und Bremerhaven und deren Folgen. Die bekannte Schuldenbremse, die als Ergebnis dieser Kommission in das Grundgesetz übernommen wurde, ist ab 2020 für die Länder verbindlich einzuhalten. Sie bedeutet im Wesentlichen, dass Bremen ab 2020 keine strukturell bedingte Neuverschuldung in seinen Haushalten mehr beschließen darf, ohne das Grundgesetz zu verletzten. Sie wissen, dass dies Bremen und vier weiteren Ländern ohne Hilfe nicht möglich sein wird. Bremen wurden daher 300 Millionen Euro jährlich an Zinshilfen zugesprochen, die in neun Jahresraten gezahlt werden sollen und daran geknüpft sind, dass die gesetzlich vorgesehenen Sanierungsauflagen eingehalten werden. Diese bedeuten die Verpflichtung Bremens, die strukturelle Neuverschuldung des Jahres 2010 um jährlich zehn Prozent abzusenken.
Was genau eine strukturell bedingte Neuverschuldung im Gegensatz zu einer konjunkturell bedingten ist, wissen wir immer noch nicht hundertprozentig abschließend. Dies soll Gegenstand einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund sein, die noch in der Beratung ist. Voraussichtlich wird sie im Frühjahr dieses Jahres unterzeichnet werden können und soll dann, so ist die Empfehlung des Ausschusses, in der Bürgerschaft behandelt werden.
) Von der Rednerin nicht überprüft.
Nach derzeitigen Annahmen aufgrund des Stands der Diskussion ist Bremen in seinem Haushalt für 2011, den wir im Dezember 2010 beraten und beschlossen haben, von einem relevanten Finanzierungssaldo des Jahres 2010 von rund 1,1 Milliarden Euro ausgegangen. Relevanter Saldo deswegen, weil dies der tatsächliche Saldo abzüglich der nicht zu berücksichtigenden konjunkturellen Komponente von vorsichtig angenommenen vier Prozent und zuzüglich der in die Berechnung für das Defizit nicht einzustellenden finanziellen Transaktionen ist! Dies ergibt, so kann man die aktuellsten Zahlen im Finanzplan 2010 bis 2014, den wir heute auch beraten, nachlesen, einen Abbau von jährlich 111 Millionen Euro für den Stadtstaat Bremen. Auf Bremerhaven entfallen dann jährlich rund elf Millionen Euro. Dies sind schwere Lasten, aber wenigstens sind die Zahlen 111 und 11 leicht zu merken.
Neben der Pflicht, sich zeitnah über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Konsolidierungsvereinbarung berichten zu lassen, ist dem Ausschuss durch die Bürgerschaft die Aufgabe übertragen worden, ein Szenario des Konsolidierungswegs zu prüfen und Konsequenzen daraus zu formulieren. Dem ist der Ausschuss mit dem Ihnen vorliegenden abschießenden Bericht nachgekommen. Ich gehe auf Einzelheiten jetzt nicht ein. Sie können die Gegenstände, mit denen der Ausschuss sich befasst hat, den Gang der Beratungen im Ausschuss und die Empfehlungen, die der Ausschuss für die kommende Zeit überwiegend mehrheitlich ausgesprochen hat, in dem Bericht nachlesen.
Lassen Sie mich nur kurz einige Schwerpunkte der Ausschussarbeit aufzeigen! Der Ausschuss hat sich vor allem mit den Personal-, Versorgungs- und Sozialausgaben, aber auch mit dem Benchmarking, der Verwaltungsmodernisierung und der Frage der Vermögensveräußerung Bremens befasst. Noch vor den Investitionsausgaben stellen die Kosten für Personal- und für Sozialleistungen neben denen für die Zinsen den größten Ausgabenblock Bremens dar. Konsolidierung geht daher nicht, ohne vor allem diese Ausgaben vertieft zu betrachten und die Steuerungsmöglichkeiten zu identifizieren. Aus demselben Grund hat auch der Senat in seinem Beschluss über den Konsolidierungspfad vom 8. März 2010 vor allem die Personal- und Sozialausgaben in den Blick genommen. Der Ausschuss hat sich auch mit dem Beschluss des Senats eingehend befasst und hat ergänzend die Prozesse und die Vorgehensweisen anderer Länder, insbesondere der Konsolidierungsländer, betrachtet und zur Unterstützung der meisten seiner Beratungen externe Referenten in seine Sitzungen gebeten.
Zum Thema Personal- und Tarifverträge wurde beispielsweise ein Vertreter aus der Finanzbehörde Berlin gehört. Sie wissen, dass Berlin vor Jahren einerseits aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgeschlossen wurde, andererseits aber auch versucht hat, mit den eigenen Tarifabschlüssen einen
Beitrag zur Konsolidierung des Berliner Haushalts zu leisten. Jetzt beabsichtigt Berlin aber, wieder in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, und zudem nahm ein Vertreter des Bundes der Steuerzahler zu den Personal- und Versorgungsausgaben Bremens Stellung.
In das Thema der Sozialleistungen führte die Beratungsfirma Konsens ein, ein Unternehmen, das sich auf statistische Erhebung und Benchmarking im Sozialbereich spezialisiert hat, darauf basieren die ganzen Zahlen, die Sie aus der Sozialberichterstattung kennen, sowie der Staatsrat aus der Sozialbehörde in Hamburg. Die Haushaltstrukturkommission des Saarlandes und des Landes Schleswig-Holstein sowie deren Arbeitsweisen wurden von der PwC für das Saarland und dem Finanzministerium für Schleswig-Holstein dargestellt. Ein Vertreter des Deutschen Instituts für Urbanistik hat dem Ausschuss zum Thema Modernisierung von Verwaltung über das Projekt „Service Stadt Berlin 2016“ berichtet. Hinzu kamen die bremenspezifischen Berichte wiederum vor allem zu Personal und Soziales, für die ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales noch einmal danken möchte.
Die Vorlagen für den Ausschuss und auch die Antworten auf die schriftlich gestellten Fragen der Fraktionen sind als Anlagen dem Bericht beigefügt. Sie sind meines Erachtens sehr aussagekräftig. An ihrem Umfang können Sie den Arbeitsaufwand erkennen, der in den Ressorts und dem Ausschuss angefallen ist, um die Beratungsgegenstände zu bewältigen. Nicht alles, was wünschenswert gewesen wäre, haben wir geschafft. Die Vergabe von Zuwendungen und das Zins- und Schuldenmanagement – beides ebenfalls für Bremen relevante Fragen – konnten wir nicht mehr betrachten. Dem widmet sich aber ohnehin regelmäßig der Haushalts- und Finanzausschuss und wird dies sicher auch weiterhin tun.
Was der Ausschuss aus den Berichten und Vorträgen gefolgert hat, können Sie dem Bericht entnehmen. Hier gibt es durchaus große Unterschiede. Es war von Beginn an klar, dass es zu zentralen Fragen der Ausschussarbeit zwischen den Fraktionen unterschiedliche politische Auffassungen gibt und diese auch am Ende der Ausschussarbeit bleiben würden. Die diversen Haushaltsberatungen der gesamten Legislaturperiode haben das mehr als einmal verdeutlicht. Sie erinnern sich auch an die Debatte hier im Hause im letzten Sommer über die Frage, ob wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Landesverfassung übernehmen oder ob dies unnötig ist. CDU und FDP hatten damals einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Spannweite reicht von der generellen Ablehnung
der Schuldenbremse bei der LINKEN bis hin zu dem konkreten Antrag der CDU und der FDP. Wir werden das nachher auch noch politisch debattieren.
Gemeinsame Empfehlungen waren daher nicht zu allen Beratungsgegenständen denkbar. Wenn der Ausschuss einstimmige Empfehlungen abgegeben hat und wenn die Fraktionen unterschiedliche Positionen bezogen haben, ist dies im Bericht dokumentiert. Die Fraktionen der CDU und der LINKEN haben – die CDU zu den einzelnen Empfehlungen, DIE LINKE in einer Extrastellungnahme – zudem abweichende Voten abgegeben, die Sie ebenfalls im Bericht, als solche kenntlich gemacht, nachlesen können.
Der Gruppe der FDP wurde wegen ihres zwischenzeitlich fehlenden Fraktionsstatus die Abgabe eines abweichenden Votums im Ausschuss verwehrt. Sie haben aber jetzt im Hause einen Dringlichkeitsantrag zu dieser Frage gestellt, den wir nachher mitberaten. In der Debatte wird es gleich sicherlich vor allem um die Unterschiede zwischen den Fraktionen gehen. Trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen hat der Ausschuss eine gemeinsame Arbeit gemacht, die durch die Darstellung seiner Beratung im Bericht dokumentiert wird. Überall dort, wo es spezifische Wünsche der Fraktionen gab, die sich auf die Einladungen externer Referenten oder auf die Behandlung bestimmter Themenbereiche, beispielsweise die Frage der Tarifbindung, bezogen haben, ist der Ausschuss dem nachgekommen. Die Fragen aus allen Fraktionen wurden durch Vertreterinnen und Vertreter des Senats beantwortet.
Der abschließende Bericht über die Arbeit des Ausschusses gibt nur einen Zwischenstand auf dem Weg der Konsolidierung des Haushalts Bremens wieder. Erst im Zuge der zukünftig jährlich einzuhaltenden Konsolidierungsschritte und der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments können die Empfehlungen der Ausschussmehrheit Schritt für Schritt anhand der dann bekannten Rahmenbedingung konkretisiert und umgesetzt werden oder müssen verändert und weiterentwickelt werden. Der Ausschuss war sich darin einig, dass es sinnvoll ist, die grundsätzliche Richtung der weiteren Konsolidierungsbemühungen auch in der kommenden Wahlperiode parlamentarisch zu begleiten, die ressortübergreifende Handlungsweise fortzusetzen und Erfahrungen außerhalb Bremens einzubeziehen. Für unseren Ausschuss war diese Vorgehensweise meines Erachtens sehr lehrreich, was sie der umfassenden Dokumentation – der Bericht umfasst mit Anlagen über 200 Seiten – entnehmen können. Für den eiligen Leser und die eilige Leserin empfiehlt sich die Zusammenstellung der Empfehlungen mit den abweichenden Voten ab Seite 32.
Soweit der Bericht für den nichtständigen Ausschuss! – Ich bedanke mich an der Stelle für die Aufmerksamkeit!