Karin Kauertz
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU wurde gemäß Beschluss der Bürgerschaft im Oktober zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung überwiesen. Nach der Mitteilung des Senats vom 2. März können wir nun feststellen, dass der Antrag der CDU gegenstandslos ist und daher heute von uns abgelehnt wird.
Es ist bereits vorgesehen, dass eine Überprüfung des Istzustandes und eine Prioritätensetzung erfolgt, wie eben auch schon von Frau Stahmann dargestellt, nicht nur bei den Schulen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben – ich glaube, 22 Schulen sind es an der Zahl –, sondern dass alle Schulen, an denen entsprechender Handlungsbedarf besteht, nachgerüstet werden, weil es übereinstimmend für sinnvoll erachtet wird, dass alle Schulen im Land Bremen über technisch geeignete Lautsprecheranlagen verfügen sollen.
Um auf eine Äußerung von Herrn Rohmeyer einzugehen, dass das nun alles zeitnah passieren müsste, muss ich sagen, es wird nicht möglich und, ich sage auch, nicht nötig sein, alle Schulen im Land Bremen von heute auf morgen auf einen maximalen technischen Stand hochzurüsten. Man mag vielleicht beklagen, dass die Informationen vonseiten der Behörde etwas lange gedauert haben, aber natürlich liegen inzwischen Daten vor, die uns auch deutlich machen, dass also insgesamt, ich glaube, in Bremen 3,3 Millionen und in Bremerhaven 1,1 Millionen Euro in etwa notwendig sein werden, um das Ziel zu erreichen.
Wie gesagt wird aber für Bremen und Bremerhaven zunächst eine Prioritätenliste nach Dringlichkeit der Maßnahme, und damit meine ich jetzt nicht, ob die Schule in einem Brennpunkt liegt oder in Oberneuland, sondern es wird nach Dringlichkeit der Maßnahmen, nach mittel- und langfristigen Maßnahmen geschaut werden. Da hängt es einfach davon ab, wie die Schule ausgerüstet ist und ob eben von der Seite eine Nachrüstung vorrangig erfolgen soll. Bis zu ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
einer umfassenden Ausstattung aller Schulen mit Lautsprecheranlagen, die diesen Standards dann entsprechen, werden alternative Vorgehensweisen und Möglichkeiten, die schulintern geregelt werden, angewandt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht damit hinter dem Berg halten, dass mich eine Überschrift im „Weser-Kurier“ vom 8. März 2010 sehr verärgert hat. Es heißt dort nämlich: „Für Amokwarnung fehlt die Technik“. Warum bringt ein seriöses Blatt eine derart blöde und unpassende Schlagzeile?
Ich sage es Ihnen: Weil der Antragsteller, also die CDU-Fraktion, zum Thema Lautsprecheranlagen an Schulen geradezu suggeriert, hier gehe es explizit um die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Amokläufern!
Nein, das ist die einzig richtige Antwort! Sie verunsichern Eltern in hohem Maße und suggerieren hier, wenn es uns gelingt, kurzfristig an jeder Schule gute Lautsprecheranlagen zu installieren, würde das Sicherheit bedeuten. Das ist eine höchst trügerische Sicherheit!
Wenn die CDU-Fraktion in ihrem Antrag von Amoklauf, Geiselnahme, Schusswaffengebrauch spricht, und all das lesen wir im ersten Absatz dieses Antrags, und dann erklärt, für wirksame Sofortmaßnahmen seien funktionierende Lautsprecheranlagen, über die aber nicht alle Schulen im Land Bremen verfügen, durch nichts zu ersetzen – ich glaube, das ist die Formulierung –, dann darf man sich nicht wundern, wenn entsprechende Blätter daraus die Schlagzeile machen: „Ein Jahr nach Winnenden – Viele Bremer Schulen müssen aus Geldmangel auf Lautsprecheranlagen verzichten“. Ein Jahr nach Winnenden, gut getimed, das muss ich allerdings sagen!
Ich frage mich, was man uns oder besser noch den Eltern und Schülern damit klarmachen will. Dass Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven verstärkt von Amoklauf, Geiselnahme und Schusswaffengebrauch bedroht sind? Dass eine sofortige, das heißt, eine kurzfristige und umfassende Nachrüstung an allen Schulen Amokläufe verhindert? Dass Lautsprecherdurchsagen im Ernstfall Tote und Verletzte verhindern? Ich finde es unredlich und
schlichtweg falsch, wenn hier derartige Eindrücke vermittelt werden.
Fehlende Alarmanlagen produzieren keine Amokläufer, oder andersherum: Eine Lautsprecheranlage garantiert nicht, dass es keine Opfer gibt, vermittelt höchstens eine trügerische Sicherheit. Wir sollten vermeiden, diesen Antrag und das Thema Amoklauf derart miteinander zu verquicken. Wenn wir diesbezüglich präventiv etwas voranbringen wollen, dann brauchen wir andere Anträge, dann brauchen wir mehr personelle Ressourcen, damit diesen jungen Menschen im Vorfeld eines Amoklaufs geholfen werden kann, damit eine Katastrophe vermieden wird. Ich weiß nicht, was einen jungen Menschen dazu bringt, derart auszuticken.
Ich weiß nicht, wie groß die Wut oder Perspektivlosigkeit sein muss, weiß nicht, welche Verletzungen oder Einsamkeit eine Rolle spielen. Ich weiß nicht, was dazu führt, dass hier mörderische Fantasie in grausame Aktivität umgesetzt wird, aber ich weiß, keine noch so gute Lautsprecheranlage kann eine solche Entwicklung und damit unter Umständen eine solche Katastrophe verhindern. Ich wünsche mir –
hören Sie ruhig zu! –, ich wünsche mir, dass wir in Bremen und Bremerhaven von derartigen Katastrophen verschont bleiben. Die, die damit Scherze treiben, müssen ordentlich dafür bestraft werden, dass die von kompetenten Fachleuten erarbeiteten Notfallordner – dieser Hinweis ist ja vielleicht auch noch einmal ganz hilfreich, auch das hat Frau Stahmann erwähnt – in den Schulen nicht nur in den Regalen stehen, sondern dazu beitragen, dass Schulleiter und Kollegien sich damit auseinandersetzen und in entsprechenden Notfällen – in einfachen, aber eben unter Umständen auch in Notfällen der sogenannten Gefährdungsstufe 3 – angemessen handeln können, um die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch sich selbst bestmöglich zu schützen und Hilfe zu bekommen.
Dass es diesbezüglich tatsächlich auch wirkungsvolle Alternativen gibt, lässt sich vielleicht aufgrund des relativ glimpflichen Ausgangs – und auch das sollten Sie nicht völlig ausblenden – eines Amoklaufs in Ludwigshafen erahnen, den es, ich glaube, im Februar dieses Jahres gab. Dass es dort nicht mehr Opfer gegeben hat, könnte daran gelegen haben, dass die Lehrer über SMS gewarnt wurden. Da gab es
dann auch nicht so viele quotensteigernde Schlagzeilen. Ich möchte es an dieser Stelle damit bewenden lassen.
Ich freue mich also, dass das Notwendige in diesen Schulen nach und nach getan wird. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich höre, wir haben hier einen Rednerandrang ohne Ende. Ich muss Ihnen nur antworten, Herr Rohmeyer, ich bin ja auch ein höflicher Mensch, ich kann das eigentlich nicht so besonders gut vertragen, wenn mich jemand dümmlich nennt.
Man muss immer danach schauen, wer es sagt, und ich sage Ihnen, Herr Rohmeyer, Ihnen sehe ich das wirklich nach. Sie können nichts dafür, und insofern trifft es mich nicht wirklich. Und jetzt von mir aus gern der nächste Redner! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles, was man unterstützen kann, wurde bereits durch meine Vorredner Anja Stahmann und Markus Buhlert hier sehr eindringlich geschildert. Ich denke einmal, darin konnten sich viele von uns wiederfinden, die diese Ausführungen ganz ausdrücklich unterstützen.
Ich mache hier an dieser Stelle auch noch einmal deutlich: Wir müssen erinnern, es ist ein Segen, wenn es Zeitzeugen gibt. Wir müssen Kindern und Jugendlichen die Geschichte möglichst anschaulich darstellen, und zwar nicht nur die Geschichte der DDR, sondern ebenso die Geschichte des Nationalsozialismus, auch das wurde mir gerade eben noch einmal eindringlich deutlich.
Anders als meine Vorredner möchte ich den Blick aber in diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Punkt lenken! Vor dem Hintergrund der Studie des Forschungsverbundes SED-Staat der Freien Universität Berlin, die auf der Befragung von Schülerinnen und Schülern des neunten bis elften Jahrgangs aus Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen fußt und die teilweise wirklich bemerkenswerte Ergebnisse zutage brachte, stellt die Fraktion der CDU auch die Große Anfrage „Geschichte der DDR im Unterricht der Schulen im Lande Bremen“.
Bevor ich nun auf die Mitteilung des Senats dazu eingehe, möchte ich auch ein paar Worte zu dieser Studie sagen! Ich möchte schon darauf hinweisen, dass diese Studie wissenschaftlich keineswegs unumstritten ist. Der vom Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner beauftragte Hamburger Geschichtsprofessor Bodo von Borries erarbeitete ein Gutachten zu dieser Studie und bescheinigte ihr elementare methodische Mängel. Von Borries glaubt dennoch, dass sie die Realität durchaus abbildet, wenn auch nicht perfekt, warnt aber – und dem möchte ich mich anschließen – ausdrücklich davor, den Einfluss von Geschichtsunterricht bei der Herausbildung eines Geschichtsbewusstseins zu überschätzen; ein Satz, den man noch einmal sacken lassen sollte und über denman nachdenken müsste! Wer sich die Fragen im Zusammenhang mit dieser Studie anschaut, wer sich anschaut, wie die Fragen formuliert sind, welche Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind und welche Schlussfol––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gerungen am Ende gezogen werden, der sollte auch nachdenklich werden und die Ergebnisse wenigstens nicht zu hoch bewerten.
Die Fragebögen unterscheiden sich nämlich kaum von denen allgemeiner Meinungsumfragen. Es finden sich auf plakative Fragen ähnlich plakative Antworten. Mit „Ja“, „Nein“, „Ich weiß nicht“ ist zu antworten, und ich meine, das wirkliche Leben, Konflikte und individuelle Erfahrungen finden dabei überhaupt keinen Raum.
Persönliche Biografien von Familien, Erinnerungen oder Erfahrungen können dabei nicht formuliert werden. Ich bin mit meiner Fraktion der SPD durchaus der Meinung, dass Schülerinnen und Schüler des zehnten Jahrgangs – gern auch schon früher – ein gutes Grundwissen haben und erlangen müssen, wie es zum Beispiel zur Teilung Deutschlands kam, dass es nicht die Alliierten waren, die die Mauer gebaut haben, dass Willy Brandt und Konrad Adenauer keine DDRPolitiker waren. Solche Dinge haben mich genauso entsetzt wie Sie, Herr Rohmeyer. Da ist einiges zu tun, ganz ohne Frage, aber ich glaube auch, dass kurze Fragen und noch kürzere Antworten einer Studie zu diesem Thema nicht gerecht werden können und schon gar nicht solche Schlussfolgerungen erlauben.
Nein, aber sie ist Hintergrund, und wir beziehen uns darauf! Das haben wir schon getan!
Daten und Fakten kann man so abfragen, aber wenn es um Lebensbedingungen und Erfahrungen in unterschiedlichen Systemen geht, dann reichen Kreuzchen auf dem Antwortbogen meines Erachtens nicht aus, um belastbare Ergebnisse daraus zu ziehen. Die Jugendlichen wollen mehr wissen, das ging ja auch aus diesen Studien hervor. Sie haben ein Interesse und beklagen, dass sie nicht mehr darüber hören. Das sollten wir aufgreifen, und dem sollte auch Rechnung getragen werden.
Nichtsdestoweniger, die Sorge, dass Schülerinnen und Schüler die DDR als Sozialparadies verklären und die Begriffe Stasi, Gefängnismauer und Tote einfach nicht verinnerlichen, konnte man erkennen, diese Angst haben viele Presseberichte zum Ausdruck gebracht, ich habe dazu hier auch ein bisschen gehört. Leider ging dabei aber auch unter, dass die Studie durchaus ergeben hat, dass – Gott sei Dank, sage ich einmal – 75 Prozent der befragten Schülerinnen und
Schüler das mörderische Grenzregime der DDR durchaus verurteilten und es als solches erkannt haben und nur eine Minderheit von 4,7 Prozent im Osten und weniger als ein Prozent im Westen die DDR insgesamt verklärt. Darüber müssen wir froh sein.
Ich denke, plakative Fragen und ebensolche Antworten sind nicht ausreichend und werden nicht der deutschen Geschichte, der Geschichte der DDR und der Lebenssituation aller Deutschen gerecht. Wir müssen das hier nicht weiter vertiefen, nur so viel: Die Antworten der Jugendlichen waren sehr unterschiedlich, je nachdem, ob sie aus Ost oder aus West kamen. Milieu, Elternhaus und Familie hinterlassen Spuren, und das ist erst einmal auch in Ordnung. Schule hat hier im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags eine grundsätzliche und ergänzende Aufgabe.
Damit komme ich jetzt zur Beantwortung des Senats. Ich bedanke mich zunächst für die umfangreiche Beantwortung, die auch deutlich machte, dass die Behandlung des Themas „Geschichte der DDR“ in unseren Bildungsplänen bei der curricularen Rahmensetzung bereits für die Sekundarstufe I, also ab Klasse 5, Berücksichtigung findet.
Es wird ausgewiesen, welche Aufgaben und Ziele und vor allen Dingen – und das halte ich für wichtig – welche Kompetenzen in den einzelnen Schularten und Klassenstufen in den relevanten Fächern Welt-Umweltkunde, Geschichte, Wirtschaft, Arbeit/ Technik, Politik, Deutsch, Soziologie und Geografie, Kunst und Musik zu erarbeiten sind. Man hat festgestellt, es ist ein breiter Fächerkanon, der hier angesprochen wird, und es gibt vielfache Möglichkeiten, sich dem Thema zu nähern und einen wirklich interessanten Unterricht für die Schüler zu machen. Meine Fraktion teilt ausdrücklich die Auffassung des Senats, dass die deutsche Geschichte und die Geschichte beider Teilstaaten nach 1949 aus fachlichen und pädagogischen Gründen im Zusammenhang unterrichtet werden müssen.
Die Angebote des Landesinstituts für Schule und der Landeszentrale für politische Bildung sind geeignet, eine gute Grundlage dafür zu schaffen, dass ein ausreichendes – wenn nicht gutes – Geschichtswissen zum Thema DDR gewährleistet werden kann. Wie der Senat gehe auch ich davon aus, dass die qualifizierten Fachkräfte aktuelle und zugängliche Quellen für die Auswahl von Materialien und Medien nutzen. Gerade im Sinne der von uns angestrebten Eigenständigkeit der Schulen ist diese Auswahl von Materialien in die Befugnis der Fachlehrkräfte in Abstim
mung mit den Fachkonferenzen gestellt. Die SPD ist grundsätzlich auch im Hinblick auf die in den Jahren 2009 und 2010 anstehenden Jubiläen der Meinung, dass zentral gesetzte Themenvorgaben einen unangemessener Eingriff in die Eigenständigkeit der Schulen und ihrer Gremien darstellt, und lehnt daher eine entsprechende Vorgabe ab. Unterstützend werden die Schulen jedoch gerade im Zusammenhang mit dem Thema im Vorfeld der Jahrestage auf aktuelle Materialien, Wettbewerbe und Medien hingewiesen, die geeignet sind, zur inhaltlichen und didaktischen Aufbereitung des Themas beizutragen.
Dazu gehört nicht zuletzt das Bildungsportal zum Thema „Deutsch-deutsche Geschichte“, das seit Sommer 2008 unter der Schirmherrschaft der Bundesbildungsministerin sehr gute Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung aufzeigt. Wenn wir am 3. Oktober 2010 20 Jahre deutsche Einheit feiern, werden wir sicherlich ein guter Gastgeber der Feierlichkeiten sein. Damit nicht genug, ich bin zuversichtlich, dass unseren Schülerinnen und Schülern auch in angemessener Form eine kritische Auseinandersetzung mit der deutsch-deutschen Geschichte, mit der Geschichte der DDR ermöglicht wird und ein entsprechendes Grundwissen erarbeitet wurde.
Ich kann, bevor ich zum Ende komme, einfach noch einmal von einer Form des Unterrichts berichten, die ich kürzlich selbst erst wahrgenommen habe! Ich finde es ganz toll, dass an der Wilhelm-Wagenfeld-Schule am beruflichen Gymnasium derzeit ein Musical erarbeitet wird, das sich genau mit dieser Problematik beschäftigt.
Es ist ganz toll, was dort einfließt. Es hat etwas mit den Jahren zu tun, als die Mauer errichtet wurde, es hat etwas mit jungen Menschen zu tun, die in Ost und West lebten, die noch Begegnungsmöglichkeiten hatten, und wie sich diese Menschen dort mit der Situation auseinandergesetzt haben, wie es auch Darsteller, junge Menschen im Osten gab, die sagten, ich will hier nicht weg, ich will etwas verändern, und wie schwierig das war. Wenn man die Proben mitbekommt, geht es einem schon ein bisschen unter die Haut. Auch das ist eine Möglichkeit, den Menschen so etwas nahezubringen. Ich glaube, es wird sehr viel Fantasie vorhanden sein, und ich glaube auch, dass wir die jungen Menschen erreichen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der Fraktion der CDU ließ bei mir den Eindruck entstehen, der Betrieb unserer Ganztagsschulen in Bremen stünde insgesamt rechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Wenn die Fraktion der CDU heute fordert, die Entwicklung der Ganztagsschulen im Lande Bremen müsse rechtlich abgesichert werden, so suggeriert dies geradezu, die Entwicklung der Ganztagsschulen im Lande Bremen sei derzeit extrem gefährdet. Glücklicherweise ist das aber nicht so! Wenn dies tatsächlich so wäre, lieber Herr Rohmeyer, dann müsste ich Sie, der Sie bis vor wenigen Monaten noch bildungspolitischer Sprecher einer Regierungspartei waren, fragen, wie Sie es so weit haben kommen lassen. Sie haben in dieser Funktion und als Mitglied der Bildungsdeputation erst im Februar 2007 die Ganztagsschulverordnung in der geltenden Form passieren lassen. Das war auch in Ordnung so!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben eine große Anzahl von Ganztagsgrundschulen, Ganztagsgesamtschulen und ganzjährig arbeitenden Schulzentren des Sekundarbereichs I. Es gibt dort nicht die von der CDU-Fraktion angesprochene Problematik.
Wenn wir Probleme haben, dann sicherlich derart, dass wir es nicht so schnell so vielen Schulen ermöglichen können, Ganztagsschule zu werden, wie es gewünscht wird. Es gibt weiterhin viele Schulen, die sich lieber heute als morgen von der sogenannten –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Halbtagsschule verabschieden und den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum Lernen bieten würden. Das hat übrigens die Kollegin Stahmann eben auch deutlich gemacht.
Nur unserer dramatischen Haushaltslage ist es geschuldet, dass nicht mehr Schulen schneller in das Ganztagsschulprogramm aufgenommen werden können. Das ist für mich und für meine Fraktion das wirkliche Problem.
Nun aber zurück zu dem, was die CDU-Fraktion anspricht, die rechtliche Absicherung! Mit der Ganztagsschulverordnung vom Februar 2007 wurde eine Rechtsverordnung zur Regelung der Organisation und Dauer des täglichen Schulbetriebs an Ganztagsschulen, der Teilnahmebedingungen und der damit verbundenen Verpflichtungen mit Wirkung zum 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt. Diese Ganztagsschulverordnung, es handelt sich um die Vorlage L 243, wurde der Deputation für Bildung, der Feriendeputation, vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen. So weit, so gut!
Nun ist es nicht meine Art, einfach Realitäten auszublenden. Natürlich hat der von der Fraktion der CDU angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom September 2007 einen relevanten Hintergrund. Im konkreten Fall ging es um die Einführung des Ganztagsschulbetriebs für eine gesamte Jahrgangsstufe des Alten Gymnasiums. Man sollte dazu wissen, dass durch die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs, wodurch das Abitur nach 12 Jahren absolviert werden kann, eine Ausweitung der wöchentlichen Stundentafel für Gymnasien beziehungsweise für gymnasiale Bildungsgänge der Schulzentren erforderlich wurde, die entweder durch Einbeziehung des Samstags als Regelschultag oder durch die vermehrte Nutzung des Nachmittagsunterrichts erfüllt werden kann.
Der Samstag als Unterrichtstag wurde von den Schulen, und ich sage ausdrücklich von den Schulgremien, also auch von der Mehrheit der Eltern und Erzieher, offenbar nicht gewünscht. Es kam demzufolge zu vermehrtem Nachmittagsunterricht, was de facto rein stundenmäßig einer Ganztagsschule schon sehr nahe kommt. Das hat die Kollegin Stahmann eben auch schon deutlich gemacht.
Das Alte Gymnasium ging hier nun einen Schritt weiter, bewarb sich offiziell, Ganztagsschule zu werden, und stellte zum Schuljahr 2006/2007 die gesamte siebte Jahrgangsstufe auf Ganztagsschule um. Die betroffenen Kinder waren also bereits vor Aufnahme des Ganztagsschulbetriebs Schülerinnen und Schüler dieser Schule und hatten wegen dieser Einführung des gesamten Jahrgangs keine Möglichkeit, hier noch freiwillig eine Halbtagsschule oder eine
Ganztagsschule zu wählen. Auf die hier somit nicht gegebene Freiwilligkeit bezog sich die Klage des Vaters, der nicht damit einverstanden war, dass sein Sohn nunmehr am Ganztagsunterricht teilnehmen musste, auch wenn es dort nur einen Unterschied von einer Stunde gibt.
Somit kam es zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem Eilverfahren zur vorläufigen Regelung dieses in Streit stehenden Rechtsverhältnisses, und das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 7. September die Behörde verpflichtet, einen entsprechenden Klassenverband einzurichten, um den weiteren Halbtagsschulbetrieb zu ermöglichen. Allerdings müssten dazu mindestens 23 Schülerinnen und Schüler diesen Klassenverband wählen. Diese Entscheidung allerdings ist inzwischen obsolet, weil das Kind des Antragstellers inzwischen eine andere Schule besucht.
Das Alte Gymnasium hat nach meiner Kenntnis die rechtliche Situation nach der Umschulung des Kindes der Antragsteller mit seinem Elternbeirat sehr ausführlich diskutiert. Der Elternbeirat wünscht ausdrücklich, dass die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule des Alten Gymnasiums fortgesetzt wird. Deshalb wird der Schulbetrieb auch unverändert fortgeführt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Problem hat sich also offenbar erledigt, und die Ganztagsschulen in Bremen sind auch weiterhin nicht in Gefahr.
Dennoch möchten wir die Situation nutzen und halten es für sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und auch gegebenenfalls mit den Regelungen anderer Bundesländer zu vergleichen. Wenn hier Korrekturen, Verbesserungen möglich sind, dann sollten wir sie zügig, aber vor allem mit der notwendigen Sorgfalt vorbereiten und auf den Weg bringen. Da hier kein größeres Problem oder keine besondere Eile besteht, ist auch kein Übereifer angesagt. Eine Überweisung dieses Antrags an die Deputation für Bildung scheint mir hier angemessen und findet damit auch die Zustimmung meiner Fraktion. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!