Rainer Hamann
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, Frau Dr. Sommer, für Ihre klaren Worte und für das Lob an das Hohe Haus und an ihre Mitglieder. Der Jahresbericht, den wir jetzt hier diskutieren, ist der erste Jahresbericht, der von der neuen Beauftragten vorgelegt worden ist. Ich möchte gern noch auf zwei, drei Punkte eingehen, die uns als SPD-Fraktion wichtig sind. Das eine betrifft den Einsatz der künstlichen DNA-Sprühanlagen. Hier teilen wir als SPD-Fraktion, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und auch im Ausschuss haben wir das so diskutiert, nicht die Bedenken der Datenschutzbeauftragten.
Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass wir diesen Punkt intensiv beobachten werden und einen Bericht des Innensenators über den Umgang mit diesen Anlagen an dieser Stelle erwarten.
Zweiter Punkt, der uns auch noch wichtig ist: das Thema BAgIS. Das ist bereits angesprochen worden. Es kann nicht sein, dass vertrauliche Gespräche durch dritte Personen abgehört werden, sei es auch, wenn man es den Menschen vorher sagt. Das ist nicht in Ordnung, das geht für uns nicht; dort müssen Voraussetzungen getroffen werden, sodass die Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs für die Kundinnen und Kunden auf alle Fälle gewährleistet ist. Das ist auch deswegen wichtig, weil wir als öffentliche Stellen eine Vorbildfunktion an dieser Stelle haben müssen.
Kommen wir kurz noch zur privaten Wirtschaft! Hier sind einige Verfehlungen in dem Bericht benannt worden. Scoring, die Videoüberwachung, jetzt gerade wieder hoch aktuell in Hamburg, in einem Einkaufszentrum der Firma ECE, wo es um den Abbau von Kameras geht, die teilweise Toilettenräume oder Sozialräume überwachen. Vielen Dank auch noch einmal für die klaren Worte, Frau Dr. Sommer, die Sie in Ihrem Bericht zur Vorratsdatenspeicherung gefunden haben. Wir hatten das ja im Dezember hier auch noch einmal diskutiert.
Kurz zur Bundesebene! Hier haben Sie vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass hervorragende Vorschläge, die aus dem Bundesrat gekommen sind, und zwar nicht nur von SPD- oder Bündnis 90/Die Grünen-geführten Ländern, von der Bundesregierung und dem Bundestag nicht umgesetzt werden. Das halte ich für – gelinde gesagt – einen Skandal an dieser Stelle, gute Vorschläge dort nicht umzusetzen. Gerade die Ausforschung von Arbeitnehmern ist für uns als Sozialdemokraten nicht hinnehmbar. Hier erwarten wir Änderungen!
Auf der anderen Seite gab es im Bund viel Klamauk, so will ich das einmal nennen. Dort gibt es einen Bundestagsabgeordneten der CDU, Axel E. Fischer, der im November letzten Jahres mit einer Pressemitteilung Aufmerksamkeit erregen wollte, die da lautet: Er möchte gern ein digitales Vermummungsverbot haben. Das bedeutet, jeder, der sich im Internet irgendwo äußert, müsste sich vorher registrieren und mit seinem Klarnamen sichtbar sein. Das ist natürlich nicht hinnehmbar. Passend dazu
heute im „Weser-Kurier“, Seite 2, Lokalteil, wenn ich daraus zitieren darf: „Online-Beratung für sexuell missbrauchte Mädchen! Hilfe holen im Netz: Der Bremer Verein Schattenriss unterstützt Betroffene ab sofort auch im Internet.“ Und jetzt kommt es: „Die Anonymität ist garantiert.“ Solche Vorschläge, die Herr Fischer dort lauthals vorlegt, sind Blödsinn!
Wir können den Kindern, den Jugendlichen nicht sagen: Achtet darauf, wenn ihr im Internet unterwegs seid, achtet dort auf eure Privatsphäre, benutzt nicht eure Klarnamen. Achtet darauf, wem ihr etwas sagt, und dann kommen solche Vorschläge. Das geht nicht!
Ein weiterer Vorschlag, der auf der Bundesebene diskutiert worden ist: das sogenannte digitale Radiergummi! Ich will jetzt nicht in die technischen Einzelheiten gehen, aber jeder, der sich nur annähernd mit der Thematik beschäftigt hat, weiß, dass solche Vorschläge dummes Zeug sind. Es wäre sinnvoller, die vernünftigen Vorschläge, zum Beispiel aus dem Bundesrat, umzusetzen und nicht mit solchen Debatten eine Ablenkung zu betreiben. Ansonsten bleibt eines noch, und das hatten Sie auch noch formuliert, Frau Dr. Sommer, Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung! Wir sind in Bremen – ich wiederhole mich an der Stelle aus der letzten Debatte mit dem BreMeKo – mit dem Bremer runden Tisch zur Medienkompetenz, recht gut aufgestellt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Bericht des Ausschusses hat Frau Troedel gerade dargestellt. Ich möchte noch kurz auf einige Punkte eingehen, die uns als Sozialdemokraten bei der Beratung im Ausschuss wichtig waren. Einige von diesen Punkten sind ja auch in das erste Änderungsgesetz eingeflossen. Wichtig waren für uns die weiteren Dokumente, zum Beispiel Gutachten. Da gab es in der Vergangenheit immer Streit. Jetzt gibt es eine Grundlage, dass Gutachten veröffentlicht werden müssen. Das kann teilweise zu Problemen führen, so ergab es sich in Gesprächen, wenn Gutachten zum Beispiel irgendwelche urheberrechtlich geschützten Zeichnungen enthalten. Hier muss also die Verwaltung in der Zukunft verstärkt darauf achten, bei der Vergabe von Aufträgen darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Schriftstücke, sofern sie abgegeben werden, veröffentlicht werden, um solche Problematiken gleich auszuräumen.
Ein weiterer Punkt ist die Formfreiheit des Antrags und die schriftliche Begründung bei Ablehnungen eines Informationsbegehrens. Auch das sind wichtige Punkte für uns. Einigkeit haben wir im Ausschuss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und auch innerhalb der SPD relativ schnell darüber erzielt, den Namen Informationsfreiheitsgesetz beizubehalten. Die Begründung ist relativ einfach: Das ist jetzt eine Marke, das wird bundesweit unter diesem Namen so gemacht, und da sollten wir an dieser Stelle auch nicht abweichen. Es gibt, glaube ich, ein oder zwei Bundesländer, die einen anderen Namen gewählt haben. Wir sollten jetzt bei diesem Namen bleiben. Dazu gibt es dann noch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte kurz auf die Punkte eingehen. Es geht hier um die Transparenz bei Verträgen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn es um solche Vertragsgegenstände geht, ist das Informationsbegehren der Bevölkerung grundsätzlich vorrangig zu behandeln. Das wird hier noch einmal klargestellt. Diese Klarstellung führt zu einer Transparenz des Verwaltungshandelns, und das ist das Ziel dieser rot-grünen Koalition und auch des Senats. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte ich noch kurz auf Open Data und Open Gouvernement eingehen. Wir werden das am Freitag im Ausschuss behandeln. Auch das ist ein weiterer Baustein in der Strategie, Verwaltungshandeln transparent zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen. Unterstützen Sie deshalb bitte erstens die Mitteilung des Senats, die wir heute in der zweiten Lesung haben, und zweitens den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen! Dann ist eine Sache noch ganz wichtig, und das müssen wir wie beim Datenschutz selbst machen: Werbung machen für Informationsfreiheit. Auch das ist in dem Ausschussbericht noch einmal klar herausgestellt worden. Wir haben ein gutes Gesetz, wir als Land Bremen sind dort Vorreiter. Allein diese aktive Rolle, die die Verwaltung spielen muss, Dokumente in das Register einzustellen. Das haben alle anderen Informationsfreiheitsgesetze nicht, und darum werden wir teilweise auch beneidet. Wir sollten also als Land Bremen hier an dieser Stelle weiter vorangehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rupp hat es gerade schon erwähnt, teilweise ist der Antrag, den uns die CDU hier im September vorgelegt hat, überflüssig, denn exakt das ist in Niedersachsen im September letzten Jahres schon gefragt worden, und der Kollege Rupp hat dankenswerterweise auch schon Teile der Antwort zitiert. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Natürlich ist das Thema wichtig, und deswegen haben wir als SPD-Fraktion den Wunsch, dass wir das noch einmal ausführlich in allen Details in der Bau- und Verkehrsdeputation diskutieren. Dort haben wir die Möglichkeit, das verschärft zu tun, dass wir uns vielleicht, wer es noch nicht gesehen hat, die Verkehrsmanagementzentrale einmal anschauen. Da kann man wunderbar sehen, wie die verschiedenen Bundesländer zusammenarbeiten. Aus diesem Grund möchten wir – möchten diesen Antrag nicht wie DIE LINKE ablehnen – den Antrag gern in die Bauund Verkehrsdeputation überwiesen haben. – Vielen Dank!
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bei der Bauabnahme mit dem Landesbehindertenbeauftragten das durchgegangen worden, und von daher war alles in Ordnung. Das ist ja immer wieder so, dass man dann an irgendwelche Sachen nicht denkt. Ist denn jetzt daran gedacht, eine Art Katalog aufzustellen, dass solche Fälle erfasst werden, damit so etwas bei dem nächsten Bau vernünftig mit abgearbeitet wird, damit solche Sachen nicht noch einmal vorkommen?
Herr Senator, vielen Dank für die ausführliche Auskunft, wir hatten es ja auch schon einmal in der Baudeputation in der letzten Woche in einigen Themenbereichen noch vertiefen können. Mich würde noch einmal eine Sache interessieren, Stichwort Barrierefreiheit! Das Thema hatten wir gerade eben schon einmal, das ist ja auch groß durch die Presse gegangen. Kann man jetzt schon sagen, wo „Fehler“ liegen? Entsprechen die beschafften Fahrzeuge nicht den Ausschreibungsunterlagen? Hat der Hersteller fehlerhaft geliefert, muss der Hersteller etwas nachbessern, ist bei der Ausschreibung ein Fehler passiert, oder ist es so eine Sache wie gerade eben bei dem Gebäude, was wir besprochen haben, dass im Nachhinein irgendwelche Schwierigkeiten aufgetaucht sind, die man vorher nicht wissen konnte?
Eine weitere Frage bezieht sich auf das Geld, das wir als Besteller bezahlen. Es sind einige Züge ausgefallen. Ist absehbar, erstens, welche Rückforderungen wir stellen werden als Behörde oder als Land Bremen, und zweitens, kann man irgendwie sagen, wer Schuld hat? Ist es jetzt ein Problem der Deutschen Bahn oder der NordWestBahn gewesen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Hauptsatz in der inneren Sicherheit heißt: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Nach diesem Motto ist auch diese Richtlinie entstanden. Ich möchte nur noch einmal kurz darauf eingehen. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, kurz Vorratsdatenspeicherung genannt, darüber wollen wir uns heute unterhalten. Dieses Gesetz ist vom Deutschen Bundestag im November 2007 verabschiedet worden. Danach gab es erstmalig in der Bundesrepublik eine Verfassungsbeschwerde von ungefähr 35 000 Menschen gegen dieses Gesetz. Herr Hinners, dann sind das irgendwie alles Gefährder, 35 000 Menschen, die sich dagegen gewandt haben. Wer war dabei? Zum Beispiel der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, ehemaliger Innenminister in Nordrhein-Westfalen und ehemaliger Vizepräsident des Deutschen Bundestages, hat auch dagegen opponiert. Auch ein Gefährder? Die jetzige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger war auch dabei und hat auch dagegen opponiert. Auch eine Gefährderin?
Wenn Sie im Internet surfen, wird gespeichert, von wann bis wann. Wenn Sie E-Mails verschicken, wird gespeichert, an wen Sie die E-Mails verschickt haben, wer sie noch erhalten hat und wann diese eingegangen sind. Das alles wird auf Vorrat gespeichert.
Was passiert damit? Eine solche überwachte Kommunikation führt zu Ängsten und schafft das permanente Risiko, dass vertrauliche Kommunikationsinhalte und -verbindungen nach draußen gelangen. Wenn Sie Daten anhäufen, können diese verloren gehen. Kollege Fecker hat soeben auf WikiLeaks hingewiesen. Anonyme Beratungsstellen, Journalisten, Anwälte, Ärzte, all diejenigen, die vertrauliche Kommunikation benötigen, haben hier ein Problem. Eine derart weitreichende Protokollierung der Menschen in Deutschland und in allen Staaten der Europäischen Union ist und bleibt für uns Sozialdemokraten inakzeptabel.
Kurz ein Blick auf andere Länder: Zum Beispiel ist in Österreich diese Richtlinie der Europäischen Union niemals umgesetzt worden. Schweden weigert sich ebenfalls. Rumänien, das muss man sich einmal vorstellen, hat auch gegen das Gesetz opponiert, und dort hat das Verfassungsgericht dies auch zurückgenommen.
Sie haben Erfahrung mit solchen Systemen. Vollkommen richtig!
Kommen wir jetzt kurz, Herr Hinners, Sie haben es angesprochen, auf die sogenannten Schutzlücken! Bei diesen Schutzlücken, die immer wieder genannt werden, möchte ich auch ein Zitat bringen, Sie haben es gerade gesagt, von unserer Bundesjustizministerin. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sagt in einem Interview des Deutschlandfunks vom 10. September: „Es gibt auch nicht die so behaupteten Schutzlücken.“
Im weiteren Interview auch die USA, die in solchen Fällen immer in erster Reihe stehen, sie haben keine Vorratsdatenspeicherung! Darauf weist die Ministerin noch einmal hin. Ein anderes Interview von vor 14 Tagen: „Es gibt keine Schutzlücken!“ Daher müssen Sie sich die Frage stellen, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen! Möchten Sie, dass wir als Bürgerschaft die Justizministerin ablösen lassen? Was soll das? Sie müssen doch erst einmal sehen, dass in Ihrer eigenen Bundesregierung keine Klarheit herrscht.
Wie müssen wir jetzt weiter an dieser Stelle vorgehen? Kollege Fecker hat darauf hingewiesen, die deutsche Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung ist klar gescheitert. Nun sollte es auf europäischer Ebene zur Aufhebung dieser Richtlinie kommen, daher unser Antrag.
Die Europäische Union muss die geplante Totalerfassung unserer Kommunikation zurücknehmen!
Ja!
Ist das jetzt die Frage der Verhältnismäßigkeit?
Erstens, von der Schutzlücke rede nicht ich.
Ich habe zitiert. Auf Ihre Ausführung habe ich zurückgegriffen, und davon redet auch die Bundesjustizministerin in ihrem Interview. Die Frage ist doch: Haben Sie ein Restrisiko? Ja, es wird Möglichkeiten geben, dass Sie mit der Vorratsdatenspeicherung etwas aufklären. Das stellt auch niemand in Abrede. Trotzdem geht es hier darum, diese Totalüberwachung zu installieren, um solche Fälle zu bearbeiten, und das ist nicht verhältnismäßig. Das hat der Kollege gerade eben noch einmal gesagt.
Wie sollten wir weiter vorgehen? Es ist sinnvoll, eine europaweite Diskussion über diese Vorratsdatenspeicherung zu initiieren und die Richtlinie zurückzuholen. Nach Auffassung der SPD-Bürgerschaftsfraktion ist in unserer Demokratie kein Platz für einen Staat, der das gesamte Kommunikationsverhalten seiner Bürgerinnen und Bürger protokolliert und kontrolliert. Dieser Speicherwahn ist gefährlich!
Ein letztes Zitat noch von Ernst Benda, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: „Ein Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann als Polizeistaat bezeichnet werden. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht.“ Dem haben wir nichts hinzuzufügen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Bericht, den Frau Troedel uns vorgestellt hat, ist ja die Historie des 14. Vertrags erwähnt. Ich möchte noch auf zwei bis drei inhaltliche Punkte eingehen! Vorab aber: Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen sich zum Ziel gesetzt haben, sich für einen besseren Jugendschutz einzusetzen.
Der jetzt vorgelegte Jugendmedienschutzstaatsvertrag soll Jugendliche vor Inhalten, die die Entwicklung gefährden, schützen. Ich möchte auf zwei Punkte an dieser Stelle eingehen, wie dies erreicht werden kann. Zum einen, Frau Troedel hat es in dem Bericht ausgeführt, gibt es die Möglichkeit, dass Anbieter ihre Internetseiten klassifizieren können, genauso wie wir es bei Filmen schon kennen, geeignet ab sechs, zwölf, 16, 18 Jahren. Interessierte haben dann die Möglichkeit, auf ihren Computern eine Software zu installieren. Diese Software wird dann diese Kennzeichnung entsprechend auslesen und die Inhalte darstellen oder eben nicht. An dieser Stelle gibt es eventuell ein Problem. Wir haben es heutzutage, das haben wir schon mehrfach besprochen, nicht nur mit normalen Computern zu tun. Es gibt mobile Endgeräte, Telefone, iPods, iTablets und wie die Geräte alle heißen. Die Frage, die man an dieser Stelle stellen muss, und das ist bisher noch nicht beantwortet: Wird es diese Software, die die Provider darstellen sollen, wirklich auch für sämtliche Betriebssysteme geben? Wird es diese Filtersoftware auch für sämtliche Endgeräte geben? Dieser Punkt ist meines Erachtens noch nicht geklärt.
Eine weitere Möglichkeit ist, ich will es einmal sagen, eine Art Öffnungszeit für Internetseiten. Der Vertrag spricht hier von Sendezeitbegrenzung. Ich kann also bestimmte Inhalte, die entwicklungsgefährdend sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr darstellen. Das klingt auch erst einmal gut. An dieser Stelle muss man auch vorsichtig sein. Natürlich haben Sie die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Möglichkeit, diese Inhalte mit einer Software nachts herunterzuladen und es sich tagsüber anzuschauen. Das bedeutet, diese Öffnungszeit im Internet, so nenne ich es, können Sie auch relativ einfach umgehen. Man darf sich an dieser Stelle jetzt nicht der Illusion hingeben, es würde mit diesem Vertrag alles abschließend geregelt werden. Daraus kann man einen Schluss ziehen, und der ist relativ einfach: Technik löst keine Probleme an dieser Stelle. Der Einsatz von Software ersetzt keine medienkritische Erziehung.
Was benötigen wir dafür, um eben diese Erziehung sicherzustellen? Es werden an den Schulen und in den Kindergärten Medienpädagogen benötigt, aber, und das ist mir sehr wichtig, nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern sollten Adressaten solcher Angebote sein. In Bremen sind wir an dieser Stelle relativ gut aufgestellt. Ich begrüße es ausdrücklich für die SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass der Senat mit dem runden Tisch „Bremische Medienkompetenz“ hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, um Anbieter in Bremen zusammenzubringen und solche Angebote weiter auszubauen. Als SPD-Bürgerschaftsfraktion empfehlen wir also die Zustimmung zu diesem Vertrag. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Aktuelle Stunde zum Thema Google Street View, und, Frau Troedel, bei Ihrer Rede war das Thema Google, bei mir gefühlt, eigentlich nur zu zehn Prozent vorrätig. Sie haben vielmehr versucht, eine Generaldebatte anzustoßen, die nichts mit einer Aktuellen Stunde zu tun hat.
Die Punkte, die Sie aufgeführt haben, sind ja alle richtig, und wir können Ihnen teilweise auch zustimmen, nur hat das mit der Aktuellen Stunde nichts zu tun! Wir wollen uns mit dem Thema Google Street View beschäftigen, und dazu möchte ich für die SPD-Fraktion einige Aussagen treffen.
Wenn man sich die Debatte der letzten Wochen anschaut, und Frau Stahmann hat auf das Thema Sommerpause hingewiesen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier auch mit sehr viel Hysterie debattiert worden ist. Es mischt sich eine Sommerpause, es mischt sich ein Thema, welches vielleicht von anderen Sachen ablenken soll, mit Unkenntnis. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Viele Leute haben schlichtweg Angst, das ist nachvollziehbar, und diese Ängste muss man im Sinne von Aufklärung bearbeiten. Wenn ich zum Beispiel sehe, dass Menschen sagen, ja, wir haben Angst, dass jetzt durch Google Street View die Leute bei mir einbrechen, dann muss man den Leuten sagen, das ist eher unwahrscheinlich. Welcher vernünftige Einbrecher, wenn ich das einmal so bezeichnen darf, verlässt sich auf ein Bild, das eventuell zwei oder drei Jahre alt ist,
plant wochenlang einen Einbruch, kommt dann zu der Villa, in die er einbrechen möchte, und stellt fest, die Haustür ist verändert und der Baum ist abgesägt worden, über den er einsteigen wollte? Aus diesem Grund überzeugt dieses Argument, mit dem man sich beschäftigen muss, an dieser Stelle nicht.
Interessant ist auch, welche Aktionen durchgeführt worden sind. Es ist ja in Ordnung, wenn Leute Ängste haben und auch sagen, wir wollen bei diesem Google Street View nicht mitmachen, nur, teilweise war das sehr grotesk. Wenn Sie die Internetseite rp-online.de aufrufen, finden Sie einen Artikel zu diesem Thema. Dort sind vier oder fünf Personen vor ihrem Haus mit voller Namensnennung abgebildet, die sagen, wir widersprechen Google, wir wollen nicht, dass unser Haus im Internet abgebildet wird. Meine Damen und Herren, da hat man den Leuten nicht gesagt, dass die Zeitung auch im Internet ist. Das ist wirklich grotesk, was an der Stelle abgelaufen ist.
Dann das Thema mit den 2,90 Metern, die ein Problem darstellen sollen! Ich bin 2,02 Meter groß, und wenn ich meine Arme hochhebe, bin ich 2,60 Meter groß. Das heißt, Leute wie ich oder wie Herr Richter dürften in der Öffentlichkeit keine Fotos mehr machen. Was machen Sie mit Leuten, die in Berlin mit einem Doppeldeckerbus unterwegs sind? Die dürften jetzt keine Fotos mehr machen, wenn man dieses Argument wirklich als tragfähig bezeichnen wollte. Sie sehen, die Diskussion ist an der Stelle sehr vielschichtig.
Hinzu kommt, um das Thema Google an dieser Stelle noch einmal aufzugreifen, ja, Google hat Interessen, Google will Geld verdienen, das ist ja auch vollkommen in Ordnung an dieser Stelle in unserem Wirtschaftssystem. Es geht eben darum, Anzeigen zu verkaufen, und Google Street View ist ein neuer Dienst, der schon vor zwei bis drei Jahren für andere Städte für andere Länder eingeführt worden ist. Google Earth gibt es seit vier bis fünf Jahren, seit zehn bis 15 Jahren können Sie Satellitenfotos kaufen, da haben Sie eine Auflösung von zehn bis 15 Zentimetern, bislang hat sich noch niemand darüber aufgeregt. Oder ein anderes Projekt, das wir auch in Bremen haben, der City-Server aus dem Jahr 2002! Auch dort gab
es Firmen, die sind durch die Straßen gefahren, haben jede Haustür fotografiert und das zum Beispiel in den Beiräten angeboten. Auch das ist eine Debatte, die wir damals geführt haben, und das ist an dieser Stelle auch nicht neu.
Welche Forderungen ergeben sich jetzt, wenn wir uns mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen? Frau Stahmann hat schon einige Forderungen genannt. Ja, es ist sinnvoll, die Bundesratsinitiative weiterzuentwickeln und als guten Aufschlag zu benutzen, Forderung eins, zweite Forderung, wir müssen nach vorn schauen. Es war schon mehrfach die Rede von Vernetzung von Daten. Es muss transparent gemacht werden, welche Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden, wo die Server stehen, welches Recht an der Stelle greift, was passiert, wenn Daten von einer Firma A erhoben und diese später an Firma B verkauft werden. Gibt es eine Möglichkeit, dass man den Betroffenen dann eine Nachricht zukommen lässt, ich habe gerade deine Daten zusammen mit meiner Firma verkauft? Das sind Aspekte, über die wir uns unterhalten müssen.
Der dritte Punkt, der auch angesprochen worden ist und ein Problem darstellt, ist die Vernetzung. Google Street View allein ist erst einmal vollkommen harmlos. Die Frage, die man sich stellen muss, ist: Hat ein Gartenzwerg ein Persönlichkeitsrecht, hat ein Haus ein Persönlichkeitsrecht? Frau Stahmann hat darauf hingewiesen, ich sehe auch nicht, dass es so ist, aber die Verknüpfung ist das Problem, diese Daten zu verknüpfen mit anderen Daten, und davor haben die Menschen Angst, das ist berechtigt.
Wir hatten jetzt am Montag den runden Tisch Medienkompetenz.
Das fehlt noch an der Stelle! Auch im Sinne dieses runden Tisches ist es wichtig, Aufklärung zu betreiben, was Google Street View ist. Ich habe gerade eben ein paar Punkte genannt, die so als Angst vorhanden sind, weil sie auf Unkenntnis beruhen.
Frau Troedel, eine Sache fand ich noch sehr lustig in Ihrem Redebeitrag, auch wenn es ein ernstes Thema ist: Das mit dem Krankenstand habe ich nicht ganz verstanden. Ich kann mit Google Street View heute sehen, wer sich krankgemeldet hat in seinem Garten? Nein, es sind ja keine echten Bilder, die Bilder sind zwei bis drei Jahre alt. Es stehen dort keine Kameras, es ist ganz wichtig, dies zu wissen.
An die FDP gerichtet, Herr Richter: Ja, wir erwarten von der FDP im Bund einiges. Wo war die FDP beim SWIFT-Abkommen? Wo wird die FDP demnächst bei der Vorratsdatenspeicherung sein? Das
wird interessant. Das ist ein sehr viel wichtigeres Thema als Google Street View. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Öztürk hat eben schon das Ergebnis vorweggenommen: Wir als SPD werden den Antrag auch ablehnen, Kollege Strohmann! Ich möchte drei Gründe dafür ausführen. Davor aber eine Vorbemerkung: Ich finde es gut, Kollege Strohmann, dass das Thema Datenschutz so intensiv diskutiert wird. Ich finde es gut, dass das Thema Datenschutz auch bei Google thematisiert wird, sodass wir das hier in das Parlament tragen und ausführlich darüber reden. Das kann nur nützlich sein.
Erstens: Warum lehnen wir den Antrag ab? Einen Ablehnungsgrund haben Sie gerade selbst genannt. Das Thema wird schon jetzt im Bundesrat behandelt. Am 7. Mai gab es dazu eine Sitzung des Bundesrates und am 22. Juni, wenn die Informationen richtig sind, die ich mir vorhin noch eingeholt habe, gibt es eine Sitzung des Rechtsausschusses, in dem noch ein
mal über das Thema diskutiert wird. Daher sehen wir keinerlei Notwendigkeit, jetzt noch einmal dort mitzumachen.
Dazu komme ich gleich, nicht dazwischenreden bitte!
Zum Zweiten ist das Thema etwas komplexer, als Sie es hier darstellen. Es gibt zum Beispiel eine Stellungnahme des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“, dieser möchte so etwas haben, seine „Lex Google“. Es gibt aber auch andere Stellungnahmen, zum Beispiel vom Deutschen Journalistenverband, dieser möchte so etwas nicht haben und warnt ausdrücklich davor: Stichwort Panoramafreiheit! Daher ist das Schiff etwas tiefergehend als das, was Sie jetzt hier aufgeschrieben haben. Das muss näher behandelt werden, das gibt Ihr Antrag nicht her. Aus diesen Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Der dritte Grund ist – Herr Schildt hat es gerade schon hineingerufen –, am Freitag diskutieren wir genau dieses Thema im Medienausschuss. Herr Schildt hat das in der letzten Sitzung noch auf die Tagesordnung gebracht. Daher ist es jetzt nicht sinnvoll, dass wir dem Antrag an dieser Stelle so zustimmen.
Noch eine Sache zum Thema Google: Zurzeit, das ist mein Eindruck, findet ein „Google bashing“ oder „Facebook bashing“ statt, das scheint jetzt gerade zeitgemäß zu sein. Ministerin Aigner diskutiert 14 Tage darüber, dass sie irgendwann bei Facebook austritt, tut es dann, und ich gehe davon aus, in der Zeit, in der wir darüber diskutiert haben, sind Millionen dort eingetreten. Das ist mehr so eine Spaßveranstaltung! Bei Google ist das ähnlich, es ist jetzt modern, auf Google einzuhämmern. Zu den WLAN-Daten möchte ich nur ganz kurz etwas sagen: Google ist vom Hamburger Datenschutz angesprochen worden, und Google selbst hat gesagt: Ja, wir haben auch solche WLAN-Daten mitgeschnitten, und wir haben diese Daten auch übergeben. Google hätte das einfach auch löschen können, und niemand hätte etwas gemerkt. An der Stelle möchte ich, dass das „Google bashing“ ein wenig heruntergefahren wird.
Letzter Punkt: Das Thema Datenschutz steht in der Landesverfassung in Artikel 12, Wir brauchen unseren Senat – so viel Vertrauen haben wir als SPD-Fraktion in den Senat – nicht aufzufordern, an das Thema zu denken, dementsprechend werden wir diesem Antrag heute hier nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir als rot-grüne Koalition legen Ihnen heute einen Antrag vor, der „Bundeswahlrecht ändern – dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge leisten“ heißt. Worum geht es? Es geht um den Einsatz von Wahlcomputern, genauer gesagt darum, dass wir eben exakt diese nicht möchten. Bei der Bundestagswahl 2005, der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag, sind solche Geräte eingesetzt worden. Es gab zwei Wahlprüfungsbeschwerden, die sind abschlägig beschieden worden, und daraufhin gab es dann Prozesse oder, genauer, Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2009 ein wegweisendes Urteil in dieser Gemengelage gefällt und herausgearbeitet, dass der Einsatz von solchen Geräten verfassungswidrig war.
Trotzdem ist die Wahl nicht wiederholt worden, weil, so führt das Gericht aus, es keinerlei Anhaltspunkte gab, dass die Wahl manipuliert worden ist. Einige Zitate aus der Urteilsbegründung, genauer,
aus der Pressemitteilung vom 3. März, mit der Erlaubnis des Präsidenten, die ich jetzt gar nicht mehr brauche, zitiere ich: „Die bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingesetzten rechnergesteuerten Wahlgeräte entsprachen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen, die die Verfassung an die Verwendung von solchen Geräten stellt.“ Die Wahl ist nur deswegen nicht wiederholt worden, das habe ich erwähnt, weil es keine Hinweise auf eine Manipulation gab.
Zweites Zitat aus der Pressemitteilung: „Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“ – und deshalb sitzen wir alle hier, weil es diesen Grundsatz gibt und wir uns darauf verlassen müssen –, „der sich aus der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung für Demokratie“ und so weiter „ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte des Wahlvorgangs überprüfbar sein müssen“, und zwar überprüfbar sein müssen, ohne dass man ein Studium der Informatik hinter sich gebracht hat. Aus diesen Gründen sind diese Wahlcomputer abzulehnen, weil Sie dort eine schwarze Kiste, eine Black Box haben, wo Sie eine Stimme abgeben, und Sie müssen dieser Maschine, diesem Gerät dann vertrauen. Unseres Erachtens ist nicht gegeben, dass man das macht, weil eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann.
Warum will man solche Wahlcomputer einsetzen? Was sind die Vorteile? Was wird immer als Vorteil genannt? Es wird immer als Vorteil genannt: Das Ergebnis ist dann schnell da. Um 18.00 Uhr schließen die Wahllokale, 18.05 Uhr hat man das Ergebnis, die „Lindenstraße“ muss nicht verschoben werden, und man kann entspannt ins Bett gehen. Nein, meine Damen und Herren, das ist für uns Sozialdemokraten so nicht hinnehmbar, sondern wir möchten gern die Transparenz der Wahlentscheidung, dass das vernünftig durchgeführt wird!
Das ist ein Vorteil, der genannt wird.
Kommen wir zu den Nachteilen! Wenn man sich mit Praktikern unterhält, Leuten, die diese Wahlen durchzuführen haben oder die auch Erfahrungen gesammelt haben, gibt es mehrere Nachteile, erstens, keine Nachprüfbarkeit, ob das System manipuliert ist, das ist eine technische Entscheidung. Zweitens, die Kosten: Sie müssen solche Geräte kaufen oder leasen, haben dann allerdings das Problem, dass Sie diese Geräte nur alle vier oder fünf Jahre benötigen. Das heißt, diese Geräte müssen dann aufbewahrt werden. Normale Urnen können Sie aufbewahren, Bleistifte auch, das ist gar kein Problem. Die Geräte müsste man so aufbewahren, dass sie nicht manipuliert werden. Der dritte Nachteil eines solchen Systems ist, solche Systeme wirken abschreckend gerade für ältere Menschen, die vielleicht solchen Sys
temen kritisch gegenüberstehen. Das ergibt für uns am Schluss: Demokratie macht Arbeit.
Das Argument, dass das Auszählen etwas länger dauert, ist an der Stelle kein Argument. Wenn es eben zwei, drei Tage dauert, bis das Ergebnis feststeht, liegt es auch an uns, das Wahlgesetz da zu ändern. Aber nein, wir haben das jetzt hier auch in Bremen gemacht, sodass wir jetzt länger auf das Ergebnis warten müssen. Bei solchen Systemen gilt, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber nicht möglich. Aus diesem Grund lehnen wir das ab und fordern den Senat auf: Bitte tun Sie das auch und folgen Sie unserem Antrag! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt uns vor, den diskutieren wir, das hat Frau Troedel schon gemacht. Vorab: Heute ist der 28. Januar, der sogenannte Europäische Datenschutztag, den wir seit vier Jahren begehen. Dieser Europäische Datenschutztag geht zurück auf eine Initiative des Europarates von 1985, wenn ich es richtig recherchiert habe. Warum ist dieser Tag entwickelt worden? Dieser Tag ist entwickelt worden nach der Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarates, und mit dieser Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, Datenschutz ernst zu nehmen und mit sensiblen personenbezogenen Daten bei automatischer Verarbeitung vernünftig umzugehen. Also ein wichtiger Tag, den wir heute haben, und dass wir die Diskussion heute führen, ist eine gute Planung, vielen Dank dafür!
Allgemeine Bemerkungen: Datenschutz hat Konjunktur! Deutsche Telekom, Deutsche Bahn, LIDL, Schlecker, die Anzahl der Skandale in der privaten Wirtschaft kann beliebig ausgeweitet werden, aktuell Ermittlungen gegen die Schlecker-Tochter „Ihr Platz“ durch den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Das alles zeigt, gerade im privaten Bereich besteht Handlungsbedarf.
Das heißt, hier hat die neue Bundesregierung noch viel Gelegenheit, sich einzubringen. Einige Sachen sind im letzten Jahr schon verändert worden mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, aber hier
ist noch eine Menge zu tun, ich sage nur das Stichwort: Arbeitnehmerdatenschutz.
Das Verhalten von solchen Privatfirmen, die Mitarbeiter überwachen und bespitzeln, ist für uns Sozialdemokraten so nicht hinnehmbar.
Hier muss gegengesteuert werden, und man muss auch überlegen, ob der Strafrahmen durch Bußgeld ausreichend ist oder ob man andere Maßnahmen ergreifen muss, damit solche Vorkommnisse abgeschafft werden.
Jetzt kurz zum Bericht, Frau Troedel hat die wesentlichen Elemente genannt, und der Kollege Richter ist auch auf einige Sachen eingegangen! Für uns Sozialdemokraten gibt es drei Sachen, die ich noch kurz anreißen möchte: Einmal die Übermittlung der Meldedaten, hier besteht das Problem, dass nach der Föderalismuskommission jetzt ein Bundesgesetz gemacht werden muss. Hier erwarten wir als SPD-Fraktion, dass dort endlich Bewegung hineinkommt.
Zweiter Punkt, für uns auch ganz wichtig, auch immer wieder auf der Tagesordnung! Stichwort Dataport: Die Zentralisierung, die Zusammenführung von IT-Verfahren ist sinnvoll, aber die Sicherheit darf dann nicht auf der Strecke bleiben. Wenn es so ist, dass wir in Bremen höhere Standards haben möchten als zum Beispiel die Kollegen aus Hamburg, dann dürfen wir uns an der Stelle nicht zurücklehnen und uns dort auf ein niedriges Niveau bringen lassen.
Dann eine Sache, die ich sehr interessant fand, und auch vielen Dank, dass das von Frau Dr. Sommer angesprochen worden ist: die Sache mit den Fotokopierern! Fotokopierer benutzt heute jeder, die wenigsten sind sich darüber im Klaren, dass die Systeme heutzutage Computer sind. Das bedeutet, alles, was man fotokopiert, kann später abgerufen werden. Es gab dort einen Bericht bei „buten un binnen“, vielen Dank dafür, dass Sie das so aufgenommen haben! Das bedeutet, jemand aus dem Wartungsdienst kann dann ohne große Probleme alles das, was fotokopiert worden ist, abrufen, also gerade für Arztpraxen oder Anwaltskanzleien ist das ein Sicherheitsleck erster Güte.
Zum Schluss noch einige allgemeine Anmerkungen Richtung FDP! Bei der FDP haben wir ja meh
rere Themen. Thema Nummer 1: Steuersenkungen, Thema Nummer 2: Gewoba-Verkauf, Thema Nummer 3 – darauf möchte ich kurz eingehen! – war im Wahlkampf Bürgerrechte, wir sind die Bürgerrechtspartei, wir sind die Datenschutzpartei! Da bitte ich, Herr Richter, dass Sie das vielleicht einmal mit nach Berlin nehmen, dass das Erste schon zu einem Misserfolg wurde, ich sage nur SWIFT-Abkommen! Dort hätte sich die FDP wunderbar positionieren können, und ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin an dieser Stelle ein Zitat aus dem „Handelsblatt“ bringen, Online-Ausgabe, also auch keine Vorfeldorganisation der SPD! Das „Handelsblatt“ schreibt am 1. Dezember 2009: „Westerwelle fällt um! Dass die Wahlversprechen der FDP eine kurze Halbwertzeit haben, ist mittlerweile hinlänglich bekannt, aber dass sie gleich beim ersten Härtetest wie ein Kartenhaus zusammenbrechen, ist doch bemerkenswert! Als Partei der Bürgerrechte und des Datenschutzes“ – das hat damit zu tun, Kollege Strohmeier –
Strohmann, Entschuldigung! – „hat der FDP-Chef Guido Westerwelle die Liberalen im Wahlkampf präsentiert, als Partei der Umfaller und Wegducker hat sie sich gestern in Brüssel entpuppt.“ Das also nur zu dem, der durch die Gegend läuft und sagt, Datenschutz, Bürgerrechte sind für uns wichtige Themen. Auch an die Adresse: Nehmen Sie es mit nach Berlin!
Frau Motschmann, eine Sache finde ich nicht besonders gut: Erst einmal der Satz „Datenschutz ist Täterschutz“, das kann man so nicht stehen lassen. Das ist, glaube ich, vom ehemaligen CSU-Innenminister Zimmermann gekommen, das sollte man eigentlich nicht mehr so verwenden,
und mir ist eine Datenschützerin, die hochsensibel ist und am Anfang erst einmal Probleme ausleuchtet und anspricht, sehr viel lieber als eine Datenschützerin, die sich wegduckt und nichts macht.
Deswegen unterstützen wir als SPD-Fraktion das Vorgehen an dieser Stelle, und in diesem Zusammen
hang hätte diese Bemerkung nicht nötig getan. Es sind doch jetzt Verfahren gefunden worden, das war nicht notwendig. Datenschutz ist wichtig, und deswegen, liebe Frau Dr. Sommer, lieber einmal mehr warnen, lieber einmal mehr einen Streit riskieren, als alldem aus dem Wege zu gehen!
wäre es wunderbar, wenn wir es hinbekommen, im nächsten Jahr dazu irgendwelche Veranstaltungen zu haben, wie es auch andere Bundesländer machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Dritten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Frau Troedel hat das Wesentliche gesagt. Vorausschickend allgemein: Informationsfreiheit ist ein wichtiger Baustein für Transparenz, ist für uns Sozialdemokraten ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass die Verwaltungsabläufe transparent sind, dass sie in der Lage sind, Entscheidungen der Verwaltung nachzuvollziehen. Solch eine Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung, und das ist uns wichtig.
Durch das Gesetz zur Informationsfreiheit gibt es einen Paradigmenwechsel, einen Paradigmenwechsel weg von dem Grundsatz, dass Informationen und Verwaltungsabläufe erst einmal geheim sind. Nein, das ist nicht der Fall, der öffentliche Zugang zu Informationen der Verwaltung ist jetzt die Regel und nicht die Ausnahme. Das ist ein wichtiger Schritt zu Transparenz.
Die Situation in Bremen! Im Bereich der Informationsfreiheit – so steht es auch im Bericht – sind wir als Land Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern gut aufgestellt. Das elektronische Informationsregister ist jetzt nach Verzögerungen verfügbar. Das ist ein Baustein des IFG, um diesen Baustein beneiden uns die anderen Bundesländer. Ich glaube, dafür hat Bremen sogar bei „365 Orte im Land der Ideen“ auch einen Preis bekommen, es ist also etwas Tolles, was wir an dieser Stelle haben.
Was auch noch wichtig ist: Die Befürchtungen, die es immer gibt, dass Informationsfreiheitsgesetze die Verwaltung behindern, dass Verwaltungsabläufe nicht mehr durchführbar sind, weil Bürgerinnen und Bürger sich mit Hunderten von Eingaben an die Verwaltung wenden, sind falsch, das haben wir hier in Bremen nicht feststellen können. Die Verwaltung kommt den Pflichten nach. Die Liste der Dienststellen ist im Bericht dargestellt, es gibt dort noch offene Punkte. Wir als SPD-Fraktion erwarten nun, dass diese offenen Punkte zügig abgearbeitet werden, und das möglichst schnell.
Kurz zur Nutzung, auch da gibt es eine Statistik: Es gab 38 Anfragen im Jahr 2008, von diesen 38 Anfragen sind 28 im Großen und Ganzen uneingeschränkt positiv beschieden worden, das ist ein guter Wert. Das Online-Angebot – so steht es im Bericht – wurde ungefähr 6000 Mal aufgerufen. Eine Sache ist noch wichtig – und das wurde uns auch in Gesprächen mit Verwaltungsvertretern erläutert –: dass manchmal, wenn Auskünfte telefonisch gegeben werden, niemand einen Strich macht, ob das jetzt eine Auskunft nach dem IFG war. Deswegen verfälscht das die Statistik so ein bisschen. In Wirklichkeit, behaupte ich einmal, sind die Anfragen, die positiv beschrieben worden sind, deutlich größer.
Weitere Details möchte ich mir an dieser Stelle sparen. Wir möchten Sie als Medienausschuss einladen: Am morgigen Freitag ab neun Uhr wird die Untersuchung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Professor Kubiczek dargestellt, der einen Arbeitsauftrag hat. Herr Kollege Woltemath, Datenschutz und Informationsfreiheit gehören auch ein bisschen zusammen. Genauso, wie ich gerade gesagt habe, dass Sie nach Berlin schauen, wenn Sie einmal nach Nie
dersachsen fahren, dort regiert die FDP, glaube ich, auch. Bitte kommen Sie jetzt nicht damit, da hat aber früher Gerhard Schröder regiert, deswegen müssen wir da in Bezug auf ein Informationsfreiheitsgesetz auch nichts machen.
Dort können Sie anfangen, Ihre Kollegen in Niedersachsen davon zu überzeugen, dass Informationsfreiheitsgesetze etwas Gutes sind. Das Gleiche auch in Bayern: Auch dort hat die SPD noch nie regiert, da können Sie auch Ihren Kollegen sagen, Informationsfreiheit ist etwas Gutes. Setzen Sie sich dafür ein! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Energieausweise sollen das Thema dieses Antrags sein. Jeder, der sich ein Kraftfahrzeug zulegt, kann sehen, was sein Kraftfahrzeug an Benzin verbraucht, welche Schadstoffe ausgestoßen werden. Jeder, der sich einen Kühlschrank zulegt, kann sehen, welche Effizienzklasse dieses Gerät hat. Warum gibt es so etwas nicht für Gebäude? Doch, für Gebäude gibt es so etwas, es nennt sich Energieausweis. Die sogenannte zweite Miete steigt, auch wenn die Energiepreise zurzeit wieder moderat günstig sind, wenn man ein Barrel Heizöl anschaut, aber das wird, wenn die Konjunktur anspringt, so nicht bleiben. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wenn ich eine Wohnung beziehe, wenn ich eine Immobilie kaufe, welche Kosten dann später auf mich zukommen, und an dieser Stelle können diese Energieausweise helfen.
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. August 2008 die Pflicht eingeführt, solche Energieausweise für Immobilien zu erstellen, damit man eben, wenn man ein Objekt mietet oder ein Objekt kaufen möchte, dementsprechend Bescheid weiß. Dieser Energieausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen, und man kann dann sehen, was das kosten kann. Vorteile für den Vermieter, Vorteile für den Mieter: Der Vermieter hat eventuell einen Wettbewerbsvorteil, wenn er eine Wohnung vermieten möchte, und als Mieter bin ich in der Lage zu sehen, was meine Wohnung kostet, und kann, wenn ich mehrere Wohnungen zur Auswahl habe, die in Bezug auf Heizkosten eventuell günstigste mieten. Soweit zur Theorie!
Eine bundesweite Umfrage der dena, der Deutschen Energieagentur, vom Februar 2009 zeigt aber, dass nur circa 30 Prozent der privaten Vermieter solche Ausweise erstellt haben, und nur etwa 28 Prozent zeigen diesen Ausweis auch vor. Hier besteht nach Meinung der Fraktion der Grünen und nach Meinung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der SPD-Fraktion Handlungsbedarf, dazu also der Antrag „Energieausweise nutzbringend einsetzen“. Wir schlagen in diesem Antrag einige Handlungsfelder vor. Ich möchte darauf kurz eingehen. Beispiel Nummer eins, bessere Informationen! Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, wird auch entsprechend handeln. Hier ist der Senat gefragt, sich vielleicht kreative Lösungen zu überlegen, was man da machen kann. Eine Telefon-Hotline, Internetseiten, all das kann helfen, dieses Thema Energieausweis weiter voranzutreiben. Nächster Punkt, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand! Wer der Bevölkerung Auflagen macht, sollte auch selbst nach diesen Auflagen handeln. Deshalb sollten oder müssen alle Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand entsprechend diese Ausweise erstellen. Die Gewoba ist hier schon sehr weit vorangeschritten, circa 95 Prozent des Wohnungsbestands sind mit solchen Ausweisen versehen. Nächster Punkt, den wir „lokale Daten erheben“ nennen! Eingangs ging ich auf die bundesweite Umfrage der dena ein. Es wäre sinnvoll, auch solche Daten auf Bremen bezogen zu erheben. Wir wünschen uns, dass der Senat sich Gedanken darüber macht, wie man solche Daten, die Verbreitung dieser Energieausweise, erheben kann, und entsprechend der Deputation dort berichtet. Letzter Punkt, Energieausweise sollten fester Bestandteil eines Mietvertrags sein. Dann würde sich dort vieles erledigen, mit der Anzahl von 30 Prozent, die ich eingangs erwähnte. Hier besteht natürlich Regelungsbedarf durch den Bund, das können wir nicht als Land Bremen lösen. Aus diesem Grund wünschen wir uns, dass der Senat im Bundesrat aktiv wird, um eine entsprechende Änderung herbeizuführen. Zusammengefasst: Energie sparen ist sinnvoll, die Bürgermeisterin hatte ja gerade eben von Sparsamkeit gesprochen. Machen wir das! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Krusche hat es schon angekündigt, das meiste hat sie auch schon erzählt, ich möchte nur kurz noch auf einige Punkte eingehen, die für uns als SPD-Fraktion in diesem Prozess, der ja sehr langwierig war, sehr wichtig sind.
Punkt eins, die breite Beteiligung! Kollegin Krusche hat es angesprochen, zwei Anhörungen sind durchgeführt worden und sämtliche Einwände sind im Großen und Ganzen abgearbeitet worden. Also erst einmal vielen Dank an die Verwaltung dafür, das Verfahren so durchgeführt zu haben!
Punkt zwei ist auch schon angesprochen worden, der Umgang mit den Schrottimmobilien, das ist dieser Paragraf 79.
Punkt drei, die Einbindung des Landesbehindertenbeauftragen, ist für uns auch ganz wichtig, wir ha
ben das in der Deputation besprochen. Am Anfang gab es ein paar Reibereien, am Schluss hat man sich dann doch verständigt, und der Landesbehindertenbeauftragte ist mit dem Entwurf und mit dem weiteren Vorgehen so einverstanden.
Dann der Punkt mit den Rauchmeldern, er ist jetzt schon von mehreren Leuten angesprochen worden! Die Rauchmelder können – das bezweifelt, glaube ich, niemand – Menschenleben retten. Wenn man sich dann einmal erkundigt, welche Länder das schon haben – Rheinland-Pfalz seit 2003, Nachrüstpflicht vorgeschrieben; Saarland seit 2004, aber keine Nachrüstpflicht; Schleswig-Holstein seit 2004, Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen; Hessen 2005, Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen; Hamburg 2006, Nachrüstpflicht vorhanden; MecklenburgVorpommern, auch mit Nachrüstpflicht; dann ist noch das Land Thüringen –, ist uns bisher kein Fall bekanntgegeben worden, dass es dort Schwierigkeiten gab, wenn es denn zu einem Brandfall gekommen ist. Herr Senator, vielleicht können Sie das aber gleich noch einmal ausführen, Sie haben das auch in der Deputation so vorgetragen, Kollege Herr Focke hat es gerade gesagt.
Wichtig ist für uns die Öffentlichkeitsarbeit, das Thema Rauchwarnmelder bekanntzumachen. Es gab hier einen bundesweiten Aktionstag zum Thema Rauchmelder, dieses Jahr am 13. März 2009. Das Motto hat mir sehr gut gefallen. Ich darf zitieren, das ist eine Internetseite des Landes Baden-Württemberg, dort wurde es schon ausgeführt: „In diesem Jahr stehe der Rauchmeldertag unter dem Motto ‚Das Glück zieht bei Ihnen ein’“. Das klingt ein bisschen nach chinesischen Glückskeksen, dabei möchte ich es belassen. Vielen Dank für diesen Prozess, Herr Senator, dass Sie das mit der Verwaltung so durchgenommen haben! – Das war alles, danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Erstes haben wir heute die Veranstaltung Abgeordnetenparlament. So langsam füllt es sich.
Ich war pünktlich da!
Fast immer!
Meine Damen und Herren, liebe Jugendliche, liebe Beteiligte an diesem Projekt „Jugend im Parlament“, ich darf Sie hier recht herzlich begrüßen! Wir wollen heute über die Ergebnisse dieser Veranstaltung aus dem letzten Jahr 2008 reden. Für uns Sozialdemokraten ist diese Veranstaltung sehr wichtig, ein wichtiger Baustein, wie es uns gelingen kann, Jugendliche für Politik zu begeistern. Das ist nicht immer ganz einfach, die Vorgänge in der Politik sind nicht immer transparent, sie sind teilweise sehr langweilig, sie sind stark formalisiert. Für uns ist das ein schöner Anlass, dass wir diese Veranstaltung haben.
Ich möchte kurz zurückblicken und aus der Drucksache 15/400 vom 4. Juli 2000 mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren, und zwar wurden dort die Ziele der Veranstaltung „Jugend im Parlament“ beschrieben, ich möchte sie kurz nennen. Erster Punkt: „Jugendlichen die Arbeitsform eines Parlaments zu vermitteln“! Zweiter Punkt: „Jugendlichen die Möglichkeit anbieten, sich für ihre Interessen einzusetzen, sich zu engagieren, zu streiten, zu diskutieren, frustriert zu sein, wenn man mit seiner Position einmal nicht durchkommt, auch das gehört dazu. Das alles soll hier auch mit vermittelt werden.“
Das Gefühl kennen wir nicht, Herr Röwekamp!
Dritter Punkt aus der Drucksache: „Jugendlichen Zugang zu Medien ermöglichen“, also über diese Veranstaltung zu reden und zu schreiben. Damit soll gelingen, dass die Öffentlichkeit davon Notiz nimmt. Vierter Punkt, ein ganz wichtiger Punkt für uns: „Dialog herstellen“. Dialog herstellen zwischen uns Abgeordneten und den Jugendlichen. Ich erinnere mich, als die Veranstaltung im letzten Jahr lief, bin ich einmal durch die Tür hereingekommen und wollte zu meinem Pult, um etwas zu holen. Ich bin sofort darauf hingewiesen worden, ich hätte dort nichts zu suchen. Der Dialog ist somit hergestellt worden, ich bin sofort in meine Schranken gewiesen worden. Ich habe mich dann auch auf die Besuchertribüne verzogen, wie sich das gehört.
In mehreren Arbeitsgruppen haben die Jugendlichen unterstützt durch viele Experten Resolutionen erarbeitet. Ich möchte für die SPD-Fraktion auf einige Resolutionen kurz eingehen: Die erste Forderung, die Verlängerung auf vier Tage! Diese Resolution hat sich an den Bürgerschaftsvorstand gerichtet. Mit großer Freude haben wir es zur Kenntnis genommen: Die Veranstaltung läuft jetzt vier Tage. Die Jugendlichen treffen sich hier im nächsten Jahr im Frühling, dann dauert es vier Tage, das haben wir an der Stelle umgesetzt.
Zweiter Punkt: Umwelt! Besonders hat mich und meine Fraktion gefreut, wie sich die Jugendlichen mit dem Thema Umwelt beschäftigt haben. Es sind einige Punkte zum Thema Energiesparen angesprochen worden. Es wurde bemängelt, dass viele Programme, die es gibt, in der Stadtgemeinde Bremen nicht bekannt sind. Das gefällt uns auch sehr, dieser Ansatz, Energie zu sparen. Das ist auch Handlungsauftrag des Senats und aller Ressorts, und auch das
Konjunkturprogramm hat jetzt als wichtigsten Baustein den Inhalt, dort weiter fortzuschreiten. Also zweiter Punkt: Energie sparen!
Der dritte Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, ist die Forderung aus „Jugend im Parlament“, Schülereinzeltickets in Straßenbahnen und Bussen anzubieten. Hierzu gibt es eine Antwort der BSAG, die teilweise nachvollziehbar ist, sie hat mit Kosten, mit Verspätungen zu tun, ist aber für uns als SPD-Fraktion noch nicht völlig befriedigend. Wir als SPD-Fraktion möchten an der Stelle noch Nachbesserungen haben. Wir werden nach der Sommerpause dementsprechend aktiv werden, um dort eventuell eine Verbesserung im Sinne der Resolution „Jugend im Parlament“ erzielen zu können.
Ein weiterer Punkt: Wahlalter! Wenn ich das richtig gelesen habe, war die Absenkung des Wahlalters bereits eine Forderung von „Jugend im Parlament 2000“. Darüber gab es sehr viele Diskussionen. In der letzten Legislaturperiode ist das teilweise schon gemacht worden, das aktive Wahlalter ist auf 16 Jahre abgesenkt worden. Das heißt, die Jugendlichen waren erstmalig in der Lage, schon an den Beiratswahlen teilzunehmen. Das ist auch ein wichtiger Punkt und bietet Möglichkeiten, sich einzumischen und Interesse zu wecken. Das reicht aber nicht aus.
Ich bin sofort fertig!
Stichwort „Wahlalter 16 Jahre“ auch für den Landtag: Es gibt einen Ausschuss, der einen Beschluss gefasst hat, das umzusetzen. Auch das ist eine Forderung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag, das werden wir umsetzen. Zur nächsten Wahl im Jahr 2011 werden die Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren die Bürgerschaft mit wählen können. Auch das ist ein großer Erfolg!
Drei Sätze noch zum Schluss: Bleiben Sie am Ball, mischen Sie sich ein, seien Sie aktiv, seien Sie unbequem, fordern Sie uns und seien Sie laut! Wir freuen uns auf den Dialog, wenn es auch nicht immer so funktioniert und ein bisschen länger dauert, das gehört zur Politik leider dazu. Nicht alles geht so schnell, und nicht alle Forderungen können erfüllt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Frau Troedel eben schon anmerkte, müsste eigentlich jetzt hier Herr Holst stehen. Auch von unserer Seite aus natürlich gute Besserung! So haben wir wenigstens heute auch die Gelegenheit, eine Krankenhausdiskussion an dieser Stelle zu führen. Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten ist sehr umfänglich. Ich gehe davon aus, jeder hat ihn gelesen. Es sind 222 Seiten, die hochinteressant sind. Wir haben uns – Frau Troedel hat es ausgeführt – in dem Ausschuss mit einigen Beratungsgegenständen befasst. Ich möchte noch zwei, drei anmerken, die für uns als SPD-Fraktion sehr wichtig waren. Das eine ist die Sicherheit bei der Firma Dataport. Dort gab es im Jahre 2007 die Möglichkeit, einen Einbruch, der durch den Datenschutzbeauftragten aus Hamburg selbst fingiert wurde, durchzuführen. Es gab für Bremens relevante Informationssysteme keine Probleme, sie sind also nicht angegriffen worden. Trotzdem sehen wir als SPD-Fraktion und sieht auch der Senat an der Stelle bei der Firma Dataport noch Handlungsbedarf. Ein weiterer Punkt, den ich noch anführen möchte, sind Gerichtsvollzieher. Auch das steht in dem Bericht, dass es bei Gerichtsvollziehern teilweise nicht sichergestellt ist, dass die dortigen Daten, die natürlich hochsensibel sind, auch geschützt sind. Teilweise stehen diese PCs in Privathaushalten, und dort muss man dann natürlich als Mitarbeiter darauf achten, dass dort eben niemand anderes herankommt. Das scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Auch hier sehen wir noch Beratungsbedarf und werden das Thema weiter verfolgen. Damit könnte ich jetzt auch schon zu Ende sein, ich möchte mich aber noch kurz bedanken, und zwar nicht nur bei den Leuten, die im Ausschuss mitgearbeitet haben, also bei Frau Troedel und Herrn Richter, die das geleitet haben, sondern natürlich auch bei der Ausschussassistenz, die das immer sehr gut vorbereitet hat!
Ihr Applaus! Eigentlich könnte man jetzt an der Stelle Feierabend machen, aber wie so oft, die Tagesaktualität bietet es an, noch etwas dazu zu sagen. Ich möchte mich bedanken zum Beispiel bei der Firma Telekom, die es geschafft hat, das Thema Datenschutz, das ja eigentlich ein Thema ist, das keinen so richtig interessiert, wieder in den Fokus zu rücken.
Dank an dieser Stelle also an die Firma Telekom, die es mit relativ einfachen Maßnahmen geschafft hat, dieses Thema tagelang auf die Agenda zu setzen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Als Reaktion auf diesen Skandal gab es ja eine Konferenz, die Innenminister Schäuble einberufen hat, und gestern haben wir erste Ergebnisse bekommen: ein Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist. Dort gibt es Licht, aber es gibt auch noch viel Schatten. Was ich mir noch gewünscht hätte an der Stelle – das müsste man vielleicht noch einmal nacharbeiten –, ist, dass genau nachvollzogen werden kann, wer wann welche personenbezogenen Daten weitergegeben hat. Das ist dort noch nicht realisiert. Es gibt hier an dieser Stelle natürlich starke Konflikte mit der Wirtschaft, die die Einschränkungen, die gemacht werden müssten, nicht hinnehmen möchte. Das wird noch ein interessantes Thema werden.
Heute Morgen haben wir uns unterhalten, da ging es um das Wort Vertrauen. Vertrauen ist auch an dieser Stelle sehr wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Firmen vertrauen können. Das ist zurzeit nicht der Fall.
Eine Sache möchte ich noch anführen, die auch Herr Holst dankenswerterweise in seinem Vorwort ausgeführt hat, das ist das Thema Vorratsdatenspeicherung. Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Angriff auf Bürgerrechte und zerstört an dieser Stelle Vertrauen. Jeder von uns, der Telekommunikationsmaßnahmen ergreift, sei es, dass er telefoniert, eine E-Mail verschickt, wird heute damit erfasst. Das ist nicht in Ordnung, hier können Bewegungsprofile erstellt werden, und das muss man ablehnen!
Hiermit verstärken sich die Ängste der Bevölkerung, jeder fühlt sich beobachtet. Das ist nicht in Ordnung! Wie gesagt, an dieser Stelle fehlt Vertrauen. Herr Holst spricht, wenn ich das mit Genehmigung des Präsidenten zitieren darf, in seinem Vorwort davon, dass der Respekt vor der Verfassung verloren geht und einige Regeln, die dort getroffen worden sind, dagegen verstoßen. Herr Holst führt auch aus, dass vielleicht ein anderer Staat entwickelt werden soll. Wichtig ist für uns: Datenschutz ist kein Täterschutz, wie dann und wann noch gesagt wird, sondern exakt das Gegenteil. Datenschutz ist in unseren Augen ein Grundrecht.
Erhobene Daten wecken natürlich Begehrlichkeiten. Denken Sie an das Mautsystem, zu dem am Anfang gesagt wurde, die dort erhobenen Daten dienen natürlich nur zur Abrechnung und werden nie anderweitig verwendet. Hier zeigt uns die Geschichte, dass das anders ist.
Frau Troedel hat es erwähnt, wir haben im Ausschuss die Punkte beraten, bei zwei, drei Sachen haben wir noch Beratungsbedarf für die Zukunft. An
sonsten kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten beitreten.
Schließen möchte ich jetzt noch mit zwei Zitaten, zum einen von Ernst Benda, Ex-Verfassungsrichter, er sagt in einem Interview, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Einen Staat – –.“
Ein Witz, ja! So, jetzt zuhören! „Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht!“ Ernst Benda, ohne Erlaubnis des Präsidenten, in der „Tagesschau“ vom 5. Juni 2007!
Ein weiteres Zitat: „Bundesminister Wolfgang Schäuble will die Rechtsordnung des Landes verteidigen, indem er sie abschafft.“
Ja, ich komme sofort zum Schluss! Das ist auch nicht von mir, sondern von Burkhard Hirsch, ehemaliger Innenminister, in der „Süddeutschen Zeitung“ vom April dieses Jahres.
Dem kann ich mich nur anschließen!
Als Letztes, und damit komme ich zum Ende, ein kleines Rätsel! Die Auflösung kommt gleich, man wird hier nicht überfordert. Nehmen Sie einmal das Wort Schäuble und schreiben die Buchstaben einzeln auf! Aus dem „ä“ schreiben Sie „ae“, und dann ordnen Sie die Buchstaben einmal neu an. Da kommen Sie auf ein Wort, das lautet: Belausche. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Senator, Sie sind eben noch darauf eingegangen: Das Thema Überqueren von Ampeln bei Rot als Fußgänger oder Radfahrer ist ein hoch emotionales Thema. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das in keiner Weise eine Hauptunfallursache. Sie nannten eben als eine Hauptunfallursache falsche Fahrbahnbenutzung. Diese Gegenläufigkeit ist hochgradig gefährlich. Es gibt Untersuchungen, die bei dieser Gegenläufigkeit ein ungefähr zwölffach höheres Unfallrisiko ausweisen, die BASS-Studie 8952 sei da genannt. Deshalb noch einmal die Frage hinsichtlich der Hauptunfallursache, wenn es zu Kollisionen zwischen Kraftfahrern und Radfahren kommt: Steht die rote Ampel an erster Stelle, oder gibt es da andere Ursachen?
Ja! Stichwort grüner Pfeil! Als Kraftfahrzeugfahrer darf man bei Rotlicht rechts abbiegen, wenn es einen grünen Pfeil gibt. Ist Ihnen etwas darüber bekannt, wie es da zu Unfällen kommt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Richter hat es vorgetragen: Im August 2006 ist das Bremer Informationsfreiheitsgesetz nach umfangreichen Beratungen in Kraft getreten. Wie in dem Bericht des Landesbeauftragten beschrieben hat Bremen als achtes Bundesland ein solches Gesetz verabschiedet. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit und sperren sich gegen diese Form der Transparenz.
Die Frage ist aber für diese anderen Bundesländer: Wird sich diese Form der Verwaltungsarbeit gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger langfristig durchsetzen lassen? Wir von der SPD-Fraktion sagen Nein! In Bayern zum Beispiel, und Bayern hat noch kein IFG, lassen sich einige Bürger nicht davon abschrecken. Ich habe einen Fall gefunden, dass dort ein Tischlermeister einen Verwaltungsgerichtsbeschluss herbeigeführt hat, der eine Gemeinde jetzt dazu verpflichtet, ihm die Protokolle der Sitzungen zuzusenden! Das wollte diese zuerst nicht! Auch das ist also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung in anderen Bundesländern. Passiert ist das in der Gemeinde Tierschenreut, das muss irgendwo in der Oberpfalz sein, im Jahre 2007.
Meine Damen und Herren, dieser Ansatz der Verhinderung von Transparenz ist falsch! In der Informationsgesellschaft ist die Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung ein Bürgerrecht.
Vertrauen und Transparenz aber sind die Grundlagen einer modernen demokratischen Gesellschaft. Demokratie und Informationsfreiheit kosten Geld und binden Arbeitszeit in der Verwaltung, keine Frage. Die Bertelsmann Stiftung hat dies in Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit untersucht und kommt dabei zu Ergebnissen. Zwei möchte ich kurz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die internationale Erfahrung zeigt, dass der Zusatzaufwand zur Umsetzung von Informationszugangsrechten nicht erheblich ist. Es entstehen aber Kosten, die vom Gesetzgeber in Abwägung mit dem zu erwartenden Zuwachs an Transparenz und Vertrauen abgewogen werden müssen.“ Ein klares Plädoyer für Informationsfreiheit, auch wenn es Geld kostet und für Verwaltung mehr Arbeit bedeutet!
Ein weiteres Zitat: „IFG-Skeptiker befürchten, schützenswerte Informationen über Unternehmen könnten durch die Nutzung von IFG in falsche Hände geraten.“ Um dies explizit auszuschließen, enthalten alle IFG – und natürlich auch das Bremer IFG – entsprechende Ausnahmeregelungen, um eben das, Herr Richter hat es ja gerade auch erwähnt, zu vermeiden. Ein klares Plädoyer dafür! Der entstehende Zusatzaufwand, um das eben herbeizuführen, kann minimiert werden, wenn Informationszugangsrechte in die laufenden Bemühungen zur EDV-gestützten Verwaltung eingebunden werden. Deshalb regelt ja in Bremen der Paragraf 11 Absatz 5 die Pflichten zur Veröffentlichung, federführend hier die Finanzsenatorin, das haben wir ja gerade auch schon gehört. Geplant ist, Herr Richter hat es ausgeführt, ein Portal, in dem man das nachlesen kann. Das soll jetzt zum Mai kommen, wurde uns damals im Ausschuss gesagt. Ich gehe davon aus, dass das dann auch so – ich sehe, Sie nicken – funktionieren wird. Der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen: Umfangreichere Zahlen zur Nutzung in 2006 liegen noch nicht vor. Ich meine, da irgendetwas von zehn Fällen gelesen zu haben. Das ist also noch etwas dünn, hängt aber natürlich auch mit der Kürze der Einführung zusammen. In 2007 sollen aber schon knapp 100 telefonische Anfragen sowie ungefähr 20 Beschwerden über nicht ausreichend erteilte Auskünfte eingegangen sein. Dies ist zumindest ein Indiz für das
gesteigerte Interesse der Bevölkerung und auch die Öffentlichkeitsarbeit.
Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, damit das dann auch ein weiterer Baustein von Transparenz in einer Verwaltung ist. Wie gesagt, Bremen ist das achte Land! Wir sind im Geleitzug mit Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, und ich meine gelesen zu haben, in Thüringen und Hessen ist so etwas in Arbeit.
Noch einige Zahlen aus einem anderen Bundesland: In Nordrhein-Westfalen gab es, das ist eine Zahl von 2002/2003, 2177 Anträge auf Auskunftserteilung. Davon sind, und das finde ich sehr angenehm, nur ungefähr 437 abgelehnt worden!
Das bedeutet: Auch die Befürchtungen, dass das ein Papiertiger ist und keiner Auskünfte bekommt, kann man in das Reich der Fabel verweisen. Das scheint also zu funktionieren.
Noch eine weitere Zahl über die Nutzung von Bundesbehörden: Dort gab es im Jahr 2006 über alle Ressorts 2278 Auskunftsersuchen. Davon sind, und das finde ich auch sehr positiv, knapp 1200 positiv beschieden worden, 196, also knapp 200, teilweise positiv und nur 410 abgelehnt worden. Das sind dann solche Sachen wie Inhalte des Mautvertrags oder Ähnliches.
Ich möchte hier noch einmal die Gelegenheit ergreifen, mich zu bedanken, und zwar nicht nur bei dem Landesbeauftragten, sondern auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaft, die den Ausschuss begleitet haben. Das war eine sehr konstruktive Arbeit. Damit bin ich am Ende. – Vielen Dank!
Vielen Dank! Sie sprechen von Schwerstkriminellen und Terroristen. Das sind teilweise Leute, die hoch ausgebildet sind, die nicht dumm, sondern schlau sind. Was meinen Sie, was könnte man tun, wenn diese, ich nenne sie jetzt einmal Subjekte, die Sie da beobachten möchten, jetzt anfangen, ihren Datenverkehr zu verschlüsseln? Was für eine Idee haben Sie da?
Ich weiß, dass das nicht neu ist, aber anscheinend für Sie, denn es gibt Verfahren, die Sie eigentlich nicht knacken können. Deswegen ist die Frage relativ spaßfrei. Sie haben sozusagen Kenntnisse, dass irgendetwas ist, da haben Sie etwas, aber das können Sie nicht lesen. Wie wollen Sie damit umgehen? Was machen Sie, wenn Sie eine Hausdurchsuchung haben und Sie sehen irgendwelche Papierstücke in einer Sprache, die Sie nicht kennen? Was tun Sie dann?