Claudia Bernhard

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Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist eine gewisse Premiere, auch bezüglich der Anzahl der Berichte, mit der wir es heute zu tun haben. Ich werde jetzt ganz kurz auf die drei angesprochenen vorliegenden Berichte eingehen.
Zunächst der vierte Fortschrittsbericht zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming. Damit hat sich der Ausschuss sehr ausführlich auseinandergesetzt und auf seiner Sitzung am 16. August 2018 gleich beschlossen, dass man sämtliche Ressorts einlädt und sie gründlich befragen möchte. Das ist am 25. Oktober, am 22. November 2018 und am 10. Januar 2019 passiert. Bis auf eine Ausnahme sind im Übrigen auch alle Hausspitzen erschienen. Die abschließende Beratung erfolgte in der Sitzung am 7. Februar 2019.
Ich möchte Ihnen nur noch einmal ganz kurz unsere Feststellungen übermitteln, weil wir im Grunde genommen an einer Historie ansetzen, da man im vierten Bericht festgestellt hat, dass die Maßnahmen des dritten Berichts nicht vollständig umgesetzt worden sind, und wir auch im fünften Bericht feststellen, dass es uns mit dem vierten Bericht so gegangen ist: Es ist nur teilweise umgesetzt worden.
Es liegt immer noch daran, dass keine Strategie zur Umsetzung festgeschrieben worden ist. Unsere Landesfrauenbeauftragte hat es auch erwähnt, der Bedarf an Fortbildung und Schulung ist nach wie vor gegeben. Es gibt auf der Ebene der Führungskräfte immer noch deutliche Defizite, und es geht im Großen und Ganzen nach wie vor schleppend voran.
Ich möchte auch nicht verhehlen, dass nach wie vor, und das zieht sich durch all die Jahre hindurch, in denen wir uns mit diesen Berichten beschäftigt haben, nicht zwischen Frauenförderung innerhalb der Ressorts und der Strategie zu GenderMainstreaming unterschieden werden kann. Wir sind also immer noch an dem Punkt, dass wir sagen: Die Definition, was es eigentlich bedeutet, ist nicht bewusst. Wir werden nachher noch auf die Inhalte im Einzelnen eingehen.
Der zweite Bericht, den wir heute vorgelegt haben, den wir auch im Ausschuss beraten haben, ist der ZGF-Bericht. Der lag uns am 12. Dezember 2018 vor, und wir haben darüber am 3. März 2019 abschließend beraten. Auch dort ist es so: Wenn man sich die vorangegangenen ZGF-Berichte ansieht, gibt es ähnliche Schwerpunkte, werden ähnliche strukturelle Probleme benannt. Wir haben, durch den Zuzug von Geflüchteten, Hauptarbeitsschwerpunkte festgestellt und es war uns allen ein Anliegen, das Augenmerk auf Frauen zu legen. Wir hatten das häufiger im Ausschuss besprochen und hierzu auch einige Gäste.
Wir haben uns auch entsprechende Unterbringungseinrichtungen angesehen. Es gab natürlich auch dort Schwerpunkte in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Gesundheit. Alles in allem muss man sagen, ist es leider so, dass wir uns, aufgrund der personellen Kapazitäten, auf Schwerpunkte konzentrieren müssen.
Ich möchte nicht verhehlen, dass wir finden, dass es noch eine ganze Reihe von Themen gäbe, die auf jeden Fall miteinbezogen werden müssten, wofür aber letztendlich die Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Angesichts der Tatsache, wie die Ressourcen bei der ZGF aussehen, sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass das, was dort geschafft worden ist, durchaus beispielhaft ist und unseren Respekt verdient.
Als letztes möchte ich noch ganz kurz auf den siebten Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ eingehen, den wir am 7. März 2019 abschließend beraten haben. Es ist so, dass es seit dem Jahr 2000 diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe gibt, und sie im Regelfall alle zwei Jahre, seit 2014 alle vier Jahre, berichtet. Wir haben uns auch mit diesem Bericht durchaus intensiv auseinandergesetzt. Da stellen wir fest, dass eine ganze Reihe von Verbesserungen aufgeführt worden sind, das ist durchaus löblich.
In dem Moment aber, in dem man näher hinschaut, hat es den Effekt, dass man natürlich auch ganz tief in die Zusammenhänge hineinsieht. Je stärker man sich damit beschäftigt, wächst der Bedarf, sich dem zuzuwenden. Die Empfehlungen sind völlig deutlich geworden, wir haben diese auch sehr gut nachvollziehen können. Ich möchte aber diese beiden Punkte hier ganz explizit betonen.
Auch hier brauchen wir eine Gesamtstrategie, weil es sonst herzlich wenig Erfolg verspricht. Diese Gesamtstrategie muss mit einer Koordinierungsstelle verbunden werden. Das ist aber nicht das Einzige: Wir brauchen dafür selbstverständlich in allen senatorischen Behörden Ressourcen, und wir müssen auch hier die kontinuierliche Auswertung und Arbeit entsprechend flankieren. Sonst hat es wenig Sinn, darauf zu bestehen.
Wir wollten eigentlich, nachdem dieser Bericht einen relativ langen Zeitraum abgedeckt hat, dass
wir in Zukunft zwischendurch darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie die einzelnen Schritte vorangehen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass man natürlich auch bei der Implementierung der Strategie und der Ressourcen auf dem Laufenden gehalten werden sollte.
Wir werden uns in der Debatte noch einmal Mühe geben, auf alle diese Aspekte einzugehen. Im Großen und Ganzen gibt es durchaus Licht aber leider, nach wie vor, auch viel Schatten. – Vielen Dank!