Andreas Jürgens

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war, wie Sie wissen, dem Rechtsausschuss in der 41. Plenarsitzung am 13. Juli 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Jetzt kommt das, was für manche neu ist: Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. September 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung ausgesprochen.