Boris Rhein

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Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes, Drucks. 16/4664: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4650, anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 71. Plenarsitzung am 8. Juni 2005 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 eine nicht öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4650, einstimmig angenommen worden. Das ist hier eine ganz große Koalition. Die Änderungsanträge der CDU, Drucks. 16/4408 und 16/4530, wurden vom Antragstellter zurückgezogen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Hauptausschuss, beteiligt, in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. Oktober 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Innenausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Oktober 2003 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.