Dieter Posch
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes, Drucks. 16/4523, bekannt geben.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 79. Plenarsitzung am 11. Oktober 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen.
Nunmehr komme ich zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk, Drucks. 16/5942. Hierzu lagen vor: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6566, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6767, Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7250, und Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7317.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7250, und damit in der sich aus der Anlage zu der Beschlussempfehlung ergebenden Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 110. Plenarsitzung am 13. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. Januar 2007 mit dem Gesetz befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP zu der zuvor genannten Beschlussempfehlung gekommen.