Heike Hofmann

Sitzungen

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Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Ich habe das Vergnügen, die Beschlussempfehlung vortragen zu dürfen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Rechtsausschuss in der 73. Plenarsitzung am 12. Juli 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. November 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt und im Anschluss daran mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD die dargelegte Beschlussempfehlung gefasst. Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags Drucks. 16/3554 in zweiter Lesung anzunehmen. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Rechtsausschuss in der 58. Plenarsitzung am 25. Januar 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in seiner Sitzung am 25. Januar 2005 behandelt, den Änderungsantrag mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD angenommen und sodann mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die genannte Beschlussempfehlung getroffen.