Horst Klee
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/3530, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/3531 ersichtlichen Fassung in dritter Lesung anzunehmen.
Art. 10 des Gesetzentwurfes lautet derzeit in Satz 1: „Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.“ In Abstimmung mit der Landesregierung ist es aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes im Januarplenum nicht mehr möglich, es bis zum 1. Februar 2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen zu veröffentlichen. Deshalb wird vorgeschlagen,Art. 10 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Innenausschusses, Drucks. 16/3531 zu Drucks. 16/3339 und zu Drucks. 16/2463, in Art. 10 Satz 1 wie folgt zu fassen:
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 54. Plenarsitzung am 13. Dezember 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Änderungsantrag der FDP, Drucks. 16/3495, war dem Innenausschuss vom Präsidenten am 14. Januar 2005 und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP,Drucks.16/3530,am 19.Januar 2005 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 19.Januar 2005 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die gerade wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/3495, wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/3530, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen. – Danke schön.