Karin Hartmann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 32. Plenarsitzung am 23. März 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In seiner Sitzung am 9. Juni 2004 hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – Damit ist der Ausschussbericht gegeben.