Klaus Peter Möller

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich erstatte zunächst Bericht zu Tagesordnungspunkt 15, Drucks. 16/3341.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Drucks. 16/3188 und zu Drucks. 16/731:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 53. Plenarsitzung am 26. November 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP diese Beschlussempfehlung gefasst.
Ich erstatte nun Bericht zu Tagesordnungspunkt 16, Drucks. 16/3342.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Drucks. 16/3189 zu Drucks. 16/2352:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 53. Plenarsitzung am 26. November 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP diese Beschlussempfehlung gefasst. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD,Drucks.16/731, vor.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 20. Plenarsitzung am 26. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 29. September 2004 eine mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 17. November 2004 beraten und mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU die wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Drucks. 16/2352: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3170, in zweiter Lesung anzunehmen. Die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs ist der Beschlussempfehlung als Anlage beigegeben.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 38. Plenarsitzung am 15. Juni 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/3019, wurde dem Innenausschuss am 15. November 2004 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3170, am 16. November 2004 vom Präsidenten überwiesen.
In ihren Sitzungen am 29. September 2004 haben der Innenausschuss und der Rechtsausschuss eine mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. November 2004 beraten und mit den Stim
men der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum zu überlassen.
Zuvor war der Antrag der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, dem Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. November 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3170, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen.
Der Änderungsantrag der FDP,Drucks.16/3019,wurde zu Nr. 1 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, zu Nr. 2 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP, zu Nr. 3 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und zu Nr. 4 mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP abgelehnt.
Das ist etwas verworren, aber die Abstimmungen waren ähnlich.