Manfred Schaub

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Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3307, in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 42.Plenarsitzung am 14.Juli 2004 überwiesen worden.Die Änderungsanträge von SPD, FDP und CDU waren ebenfalls vom Präsidenten überwiesen worden.
In ihren Sitzungen am 13. Oktober 2004 haben der Innenausschuss und der Haushaltsausschuss eine mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. November 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP beschlossen, dem federführenden Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die Annahme empfohlen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3307, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/2764, wurde mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/3286, wurde mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP abgelehnt.