Nancy Faeser

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor waren Nr. 1 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4481, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP und Nr. 2 bis Nr. 8 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/4400 anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, sowie dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Rechtsausschuss, beteiligt, in der 68. Plenarsitzung am 27. Mai 2005 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat, gemeinsam mit den beteiligten Ausschüssen, in der Sitzung am 6. Juli 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich in ihren Sitzungen am 7. September 2005 bzw. am 8. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und jeweils einstimmig dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum überlassen.
Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP dem federführenden Innenausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Art. 1 des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Zu dem Gesetzentwurf im Übrigen hat der Rechtsausschuss einvernehmlich dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum überlassen.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4400, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen worden. – Vielen Dank.