Sigrid Erfurth

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gebe zunächst den Bericht über die Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD zu Drucks. 16/7413.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 137. Plenarsitzung am 4. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7644, beschlossen und diese auch durchgeführt.
In seiner Sitzung am 19. September 2007 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den genannten Beschluss gefasst.
Dann die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der FDP, Drucks. 16/7644: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/7413, beschlossen und diese auch durchgeführt.
In seiner Sitzung am 19. September 2007 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP den genannten Beschluss gefasst.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit diesem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.