Volker Hoff

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ach- ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 52. Plenarsitzung am 25. November 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. Januar 2005 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Der Hauptausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 2.Februar 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der Be
schlussempfehlung gekommen, die ich bereits vorgetragen habe. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 23. Plenarsitzung am 16. Dezember 2003 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. Januar 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig – was eher selten ist – zu der Beschlussempfehlung gekommen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.