Armin Klein

Sitzungen

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Ich darf mich im Namen des Hauses ganz herzlich bei den Damen und Herren des Streichquartetts für diese festliche Einleitung unserer konstituierenden Sitzung bedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 1. Sitzung der 16. Legislaturperiode des Hessischen Landtags. Die interfraktionell abgestimmte Sitzplatzordnung ist den Fraktionen bereits zugeleitet worden und wurde Ihnen nochmals auf Ihren Plätzen verteilt. Offensichtlich haben Sie alle Ihren Platz gefunden.– Ich darf allen Anwesenden einen schönen Tag wünschen.
Ich begrüße sehr herzlich insbesondere die zahlreichen neuen Kolleginnen und Kollegen. Auf der Besuchertribüne begrüße ich unsere Ehrengäste und die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften, insbesondere Herrn Kirchenpräsidenten Prof. Dr. Dr. Steinacker, die Bischöfe Herrn Dr. Hein und Herrn Algermissen sowie Herrn Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Neumann. Bei Ihnen, Herr Prof. Dr. Dr. Steinacker und Herr Bischof Algermissen, darf ich mich ganz besonders herzlich für den sehr festlichen ökumenischen Gottesdienst bedanken.
Ebenso herzlich willkommen heiße ich den Vertreter des Dalai-Lama und Premierminister der Tibetischen Exilregierung, Herrn Prof. Samdhong-Rinpoché, und seine Begleitung.
Gleichermaßen heiße ich auch die Repräsentanten der Parteien und besonders die interessierten Bürgerinnen und Bürger, die an dieser Sitzung teilnehmen, ganz herzlich willkommen. Ebenso herzlich begrüße ich die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Ich freue mich besonders, unsere ehemaligen Landtagspräsidenten Herrn Lengemann, Herrn Starzacher und Herrn Möller sowie unsere ehemalige Vizepräsidentin Frau Winterstein begrüßen zu dürfen.
Frau Winterstein, Herr Möller, für die vorbildliche Arbeit in den vergangenen zwei Wahlperioden möchte ich Ihnen ganz, ganz herzlich, auch im Namen dieses Hauses, sicher auch im Namen der neuen Abgeordneten, Dank sagen.
Ich gratuliere Ihnen auch sehr herzlich zu der sehr hohen Auszeichnung, die der Ministerpräsident im Namen des Bundespräsidenten Ihnen beiden überreicht hat.
Ferner begrüße ich den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr.Wallmann.
Nicht zuletzt begrüße ich unter uns die Mitglieder der Landesregierung.
Noch sind sie Abgeordnete.
Ich darf aber auch noch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Lange, sowie die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Frau Tilmann, und den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Reimers, begrüßen.
Herzlich willkommen heiße ich ferner den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Prof. Dr. Eibelshäuser.
Herrn Generalmajor Millotat, den Kommandeur im Wehrbereich II, Herrn Generalmajor Sanchez von den U.S.-Forces sowie Herrn Officer Schumann,Verbindungsoffizier für Hessen, Norddeutschland und Thüringen, möchte ich auch namentlich erwähnen und herzlich willkommen heißen.
Als Vertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden begrüße ich im Hessischen Landtag auch sehr herzlich meinen Freund, den Oberbürgermeister Hildebrand Diehl, und Frau Stadtverordnetenvorsteherin Thiels.
Leider ist es mir aus verständlichen, nämlich zeitlichen Gründen nicht möglich, weitere Ehrengäste namentlich zu nennen. Ihnen allen, verehrte Gäste, gilt mein ganz herzlicher Gruß.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Wir haben am heutigen Tag eines ehemaligen Kollegen zu gedenken, der vor wenigen Monaten verstorben ist. Am 17. Dezember 2002 verstarb im Alter von 72 Jahren Herr Gerhard Wenderoth. Er wurde am 6. November 1930 in Kassel geboren. Nach dem Abitur begann er eine Verwaltungslehre. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Marburg und Frankfurt am Main. Er war Rechtsanwalt und beim Hauptvorstand der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung beschäftigt.
Als Vater eines Sohnes fand Gerhard Wenderoth durch sein Engagement in der Elternvertretung der Stadt Frankfurt und auch als Vorsitzender des Landeselternbeirats in der Zeit von 1976 bis 1979 den Weg in die Politik. Von 1981 bis 1989 war er Mitglied der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung,und von 1985 bis 1989 war er Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Dem Hessischen Landtag gehörte er als Mitglied von 1982 bis 1991 an. In beiden Parlamenten widmete er sich schwerpunktmäßig den Aufgaben der Schul- und Bildungspolitik. Auch als Mitglied des Rechtsausschusses des Hessischen Landtags zählte er zu den profiliertesten Politikern. – Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1:
Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten und Konstituierung des Landtags (Art. 83 Abs. 2 HV, § 1 GOHLT)
Nach Art. 83 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen tritt der Landtag „kraft eigenen Rechts am 18. Tage nach der Wahl zusammen. Falls an diesem Tage die Wahlperiode des alten Landtags noch nicht abgelaufen ist, versammelt sich der neue Landtag am Tage nach dem Ablauf dieser Wahlperiode“.
Ich frage ausdrücklich: Werden gegen die Einberufung oder gegen das Zusammentreten am heutigen Tage Bedenken erhoben? – Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.
Nach § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags führt in der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz, bis die neu gewählte Präsidentin oder der neu gewählte Präsident das Amt übernimmt.Die Kanzlei hat mir mitgeteilt, dass ich das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags bin. Der Ordnung halber frage ich aber, ob ein Mitglied des Hessischen Landtags vor dem 27. August 1939 geboren ist. – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Nehmen Sie das nicht so ernst. Ich versuche auch, es nicht so ernst zu nehmen. – Somit stelle ich fest, dass mir die Ehre zukommt, als Alterspräsident zu fungieren.
Nach § 1 Abs.2 der Geschäftsordnung ernenne ich die beiden jüngsten Abgeordneten zu vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Das sind nach Feststellung der Kanzlei Herr Abg.Mathias Wagner (Taunus),ich muss immer „Taunus“ dazu sagen, weil wir zwei Abgeordnete mit Namen Wagner haben
drei sogar –, geboren am 29. März 1974, und Herr Abg. Florian Rentsch, geboren am 7. März 1975. Auch hier frage ich, ob ein Mitglied jünger ist als die beiden genannten Abgeordneten. – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Herrn Wagner (Taunus) und Herrn Rentsch, neben mir Platz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Konstituierung des 16. Hessischen Landtags. Die Damen und Herren Abgeordneten werden jetzt nach einer Liste aufgerufen. Ich bitte Sie, nach dem Aufruf mit Ja zu antworten und sich zu erheben, da dies gleichzeitig eine kurze Vorstellung sein soll. – Ich darf Sie, Herr Rentsch, bitten, nun mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, da 110 Abgeordnete des Hessischen Landtags anwesend sind, stelle ich gemäß Art. 87 der Verfassung des Landes Hessen die Beschlussfähigkeit fest und erkläre den Landtag für konstituiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute nehmen wir im Auftrage der Bürger unseres Landes Hessen zum 16. Mal nach 1945 die parlamentarische Arbeit auf. Erstmals wird die Legislaturperiode fünf Jahre dauern.
Die Herbst- und Winterstürme der Wahlkämpfe haben sich gelegt. Nun könnte sich die See auch wieder beruhigen. Die parlamentarischen Parteien und der zukünftige
Ministerpräsident haben ihre personellen Entscheidungen weitgehend getroffen und die inhaltlichen Leitlinien für die Arbeit der kommenden fünf Jahre festgelegt.
Die Oppositions- und Regierungsfraktionen werden nun ihren jeweiligen verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen. Beide Seiten sind aufgerufen, der Versuchung zu widerstehen, mit Bitterkeit auf der einen oder auch mit Überheblichkeit auf der anderen Seite den Wahlkampf fortzusetzen. Der Wähler hat entschieden, und wir haben nun unsere Pflicht zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen uns nichts vormachen. Auch diese konstituierende Sitzung wird durch die aktuellen Kriegsereignisse am Golf überschattet. Diese bewegen uns als Parlamentarier wie jeden Bürger in unserem Lande. Ich halte es daher für geboten, einige ganz persönliche Worte und Empfindungen zu den Ereignissen der letzten Wochen auszudrücken.
Den ersten Kontakt mit amerikanischen Streitkräften hatten viele meiner Generation in der Zeit zwischen NaziDiktatur und demokratischem Aufbau unseres Landes. Ich persönlich – in Ostpreußen geboren – habe Krieg,Vertreibung und Nachkriegszeit am eigenen Leibe schmerzlich erfahren müssen. Meinen Vater habe ich erst als Neunjähriger, als er aus russischer Kriegsgefangenschaft nach Hause kam, kennen lernen können.
Es ist jedem von uns, gerade Vertretern meiner Generation, doch klar: Keiner will Krieg. Ich bitte deshalb auch darum, dass in der Debatte um den Golfkrieg nicht wechselseitig moralisch zweifelhafte Motive unterstellt werden.
Meine Damen und Herren, die Amerikaner mit ihren Streitkräften haben uns Deutschen nach 1945 den Frieden über viele Jahrzehnte gesichert. Trotz aller Kritik in Einzelfragen dürfen wir nicht vergessen, dass es die westlichen Alliierten unter Führung der Amerikaner waren, die uns von der Diktatur befreit, die stabilste Demokratie in der Geschichte unseres Landes, die längste Friedensgeschichte in Europa und die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes gebracht haben. Hierfür sind wir den Amerikanern nach wie vor zu Dank und Respekt verpflichtet. Das schließt selbstverständlich unterschiedliche Positionen in wichtigen Einzelfragen nicht aus.
Als einer der wenigen Vertreter der Kriegsgeneration in diesem Landtag bin ich der Auffassung, dass ein verlässliches Verhältnis im transatlantischen Bündnis eine Grundkonstante unseres politischen Handelns bleiben muss. Dieses gebietet übrigens auch die Wahrung unserer eigenen Interessen in der Weltgemeinschaft.
Meine Damen und Herren, wir beginnen diese Legislaturperiode nicht nur in einer Zeit des Krieges, sondern auch in einer Zeit, in der sich in der Gesellschaft – auch in der Gesellschaft unseres Landes – tief greifende Veränderungen vollziehen: eine Zeit, die auch die Politik unseres Bundeslandes möglicherweise zu weit reichenden Eingriffen in gehütete Besitzstände zwingen wird, um die Zukunft unseres Landes gestaltungsfähig zu erhalten.
Wir werden sehr schnell zeigen müssen,ob wir die Grundlagen unseres Wohlstandes sichern und fortentwickeln können. Mit der Grundlage des Wohlstandes meine ich die Substanz der sozialen Marktwirtschaft, die unsere Eltern und Großeltern in 50 Jahren Nachkriegsgeschichte mühsam erarbeitet haben. Ich meine aber damit auch die Einsicht, dass nur eine prosperierende Wirtschaft auf niedrigem Arbeitslosenniveau die materielle Grundlage
dafür schafft, dass eine erfolgreiche Sozialpolitik betrieben werden kann. Dazu gehört auch, dass der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, damit die Wirtschaft sich frei entfalten kann.
Wir, die 110 Abgeordneten von Regierungs- und Oppositionsfraktionen, haben trotz schwieriger Rahmenbedingungen gemeinsam den Auftrag, unser Land in den kommenden fünf Jahre kraftvoll und kreativ vorwärts zu bringen. Dabei hat nicht nur die Regierung, sondern haben vor allen Dingen auch wir als Parlament, als Vertretung des Volkes, mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten eine im wahrsten Sinne des Wortes initiative Funktion.
Meine Damen und Herren, die Politik in den Landesparlamenten von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern wird künftig einen anderen, ich behaupte: einen wesentlich höheren Stellenwert als bisher haben müssen, und zwar dann, wenn wir uns weit intensiver mit unseren eigenen Zuständigkeiten befassen und uns mit den Kompetenzüberschneidungen von Landes-, Bundes- und Europapolitik auseinander setzen, bevor es andere tun. – Sie tun es bereits.
Es kann schon als historische Leistung angesehen werden, dass sich in dieser Woche die Fraktionsvorsitzenden und Landtagspräsidenten aller Bundesländer über die Parteigrenzen hinweg in Lübeck und zur gleichen Zeit die Ministerpräsidenten in Hamburg zusammengefunden haben, um die Rechte der Landesparlamente und damit den Föderalismus zu stärken. Ich kann nur hoffen, dass aus den Beschlüssen, die ich kenne, auch etwas wird und sie umgesetzt werden.
Die Verlagerung von Entscheidungen auf zentrale Ebenen – sei es nach Brüssel oder Berlin –, die besser in den Regionen getroffen werden können, muss ein Ende haben. Die Menschen unseres Landes haben ein Recht auf Bürgernähe, begreifbare Entscheidungen und unmittelbare Kontrolle. Die Einhaltung der Subsidiarität als staatliches Gestaltungsprinzip ist dabei von tragender Bedeutung. Der Föderalismus im Bund und in Europa lebt von der Freiheit und dem Mut zur Übernahme von Verantwortung vor Ort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich einen Aspekt der parlamentarischen Arbeit ansprechen, der meines Erachtens in der Vergangenheit zu kurz gekommen ist.
Ich sagte es bereits.Wir alle wissen: Die wirtschaftliche Situation ist heute schwieriger denn je. – In solchen Zeiten müssen wir Hessen in der Mitte eines zusammenwachsenden Europas aktiver mit unseren Nachbarn zusammenarbeiten. Wir sollten in dieser so eng verzahnten Welt auch als Landesparlamentarier künftig stärker als bisher über unseren Tellerrand hinausschauen. Wenn wir künftig als Landtag engere Beziehungen beispielsweise zu den Generalkonsulaten unseres Landes und den in Hessen ansässigen ausländischen Unternehmen aufbauen, haben wir große Chancen.
Beispielsweise gibt es einen „Club des Affaires“, in dem sich allein im Rhein-Main-Gebiet 700 französische Führungskräfte zusammengeschlossen haben. Ich rege an, dass wir als Parlamentarier mit den französischen Freunden Begegnungen veranstalten, damit sie die Beziehungen zu ihrem Gastland pflegen und vertiefen.Das Gleiche gilt auch für die Vertreter der im Jahre 2004 in die EU eintretenden Länder Polen,Tschechien und Ungarn, und andere.
Einen weiteren attraktiven Kulturkreis und Markt will ich nennen. Ich weiß nicht, wer das weiß. Allein in unserem Bundesland leben,forschen und arbeiten schätzungsweise 10.000 Chinesen. Davon sind ca. 2.000 Studenten. Allein 350 davon studieren an der Hochschule in Kassel. Vielfach sind diese in Regionalverbänden organisiert. Auch hier hielte ich es für wünschenswert, dass wir als Landesparlamentarier von uns aus aktiv werden und es als eigene Aufgabe betrachten, mehr über die Lebensentwürfe eines Milliardenvolkes zu erfahren. Gleichzeitig würden wir vielen hessischen Unternehmen dabei helfen, Zukunftsperspektiven in unserem Land und für unser Land zu eröffnen.
Jeder von uns muss im parlamentarischen Alltag daran arbeiten, dass der Standort Hessen führende Region in Wirtschaft, Bildung und Innovation bleibt. Wir müssen, wie der Präsident der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände, Herr Prof. Weidemann, vor wenigen Tagen hier im Kurhaus in Wiesbaden sagte, das „Power-Haus“ Europas bleiben, in dem es sich lohnt, zu arbeiten und zu leben.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt ansprechen, der mir für diese Legislaturperiode wichtig erscheint. Herr Oberbürgermeister, Frau Stadtverordnetenvorsteherin, das sind die Beziehungen des Landesparlaments zur Landeshauptstadt Wiesbaden. Niemandem in diesem Hause brauche ich die Diskussionen des letzten Jahres um den Parlamentsneubau vor Augen führen. Gerade deshalb sage ich: Landeshauptstadt und Landesparlament bilden eine natürliche Gewinnerallianz. – Man muss sie allerdings auch nutzen.
Wir, die Abgeordneten dieses Hauses, haben alle Interesse an einem guten Verhältnis zu dieser Stadt, in der der Landtag sehr gerne arbeitet. Andererseits wäre es wünschenswert, wenn sich auch die Stadt und ihre Bürger der Bedeutung und Funktion des Landtages bewusst würden und ein partnerschaftliches Verhältnis pflegen würden.
Mit dem Bau für die Staatskanzlei ist ein guter Anfang gemacht. Es gibt weitere Projekte, die aber noch nicht so weit sind, dass man sie hier erwähnen sollte. Ich glaube aber, dass wir dabei gut weiterkommen werden. Insofern sind wir da sicherlich auf einem guten Weg.
Als letzten Punkt möchte ich ein Anliegen vortragen, das mir sehr am Herzen liegt. Er wird häufig von vielen Politikern dieses Hauses auch in der Öffentlichkeit angesprochen. Aber lassen Sie mich dies von diesem Platze aus noch einmal sagen. Es betrifft den Stil im Parlament und den Umgang der Abgeordneten untereinander.
Der Hessische Landtag ist mehr als die bloße Summe von 110 Abgeordneten und vier Fraktionen. Die Parlamente eines Landes sind immer auch Ausdruck des hohen Gutes Demokratie. Gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode sollten wir uns als Abgeordnete des Hessischen Landtages daher immer wieder fragen, ob wir unserem verfassungsmäßigen Auftrag in jeder Hinsicht gerecht werden. Die Würde dieses hohen Hauses zu wahren, ist für jeden von uns Pflicht. Das erschöpft sich nicht in der formalen Einhaltung der Regeln der Geschäftsordnung. Es geht um mehr. Ich meine, das müssen wir – jeder für sich mit seiner Person – deutlich machen und den Bürgern
durch unser Auftreten besser als bisher vermitteln. Die Verantwortung hierfür im parlamentarischen Alltag liegt nicht nur beim Präsidenten. Sie liegt vielmehr bei jedem einzelnen Abgeordneten. Jeder von uns ist schon oft genug von Schülern und anderen Besuchergruppen – es sind immerhin 40.000 hessische Bürger jährlich – darauf angesprochen worden, wie wenig attraktiv – ich habe das jetzt vorsichtig formuliert – wir in Landtagsdebatten oft miteinander umgehen. Falls sich dies bessern sollte, wird von der daraus resultierenden Verbesserung unseres Ansehens die Demokratie in unserem Lande und jeder einzelne Abgeordnete profitieren. Dessen bin ich mir sicher.
Es sollte mich da keiner falsch verstehen: Die Würze der Debatte soll erhalten bleiben. Ein falsches Harmoniebedürfnis fördert die Qualität der parlamentarischen Arbeit sicherlich nicht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen den Wettbewerb und das Ringen um den besten Entwurf für die Zukunft. Es soll also hart, aber fair zugehen, hier und da mit einem Schuss polemisierender Zuspitzung, aber niemals mit persönlicher Anfeindung. So wünsche ich mir unsere Arbeit in den nächsten fünf Jahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder von uns und wir alle gemeinsam sollten jetzt freudig, optimistisch, selbstbewusst und unabhängig an unsere Arbeit gehen. Ich wünsche diesem Landtag und jedem einzelnen Kollegen persönlich für die 16. Legislaturperiode Fortune, Erfolg und gute Entscheidungen zum Wohle der Bürger unseres Landes Hessen. – Danke schön.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung (Art. 99 HV)
Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags in der vorläufigen Ausgabe vom April 2003 befindet sich auf Ihren Plätzen, ebenso ein interfraktioneller Antrag, Drucks. 16/1. Das ist die erste Drucksache dieser Legislaturperiode.Wird das Wort dazu gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich davon ausgehen, dass Sie damit einverstanden sind, dass diese Geschäftsordnung in Kraft tritt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3:
Feststellung der Tagesordnung (§ 58 Abs. 3 GOHLT)
Der Vorschlag für eine Tagesordnung vom 26. März 2003 liegt Ihnen vor. Werden Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung gemacht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die heutige Tagesordnung angenommen.
Nun kommen wir zu dem wichtigen Tagesordnungspunkt 4:
Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Hessischen Landtags (§ 2 GOHLT)
Es meldet sich Herr Abg. Jung. Bitte sehr, Herr Jung.
Schönen Dank, Herr Dr. Jung. – Dieser Vorschlag liegt Ihnen auch mit der Drucks. 16/2 der CDU-Fraktion vor.
Es ist der Vorschlag gemacht worden, Herrn Abg. Norbert Kartmann zum Präsidenten des Hessischen Landtags zu wählen. Ich darf Sie fragen, ob weitere Vorschläge gemacht werden. – Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Wahlhandlung eintreten.
Nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in geheimer Wahl oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen die Präsidentin oder den Präsidenten für die Dauer der Wahlperiode. Ich frage deshalb, ob der Wahl durch Handzeichen widersprochen wird. – Es ist kein Widerspruch erfolgt.
Ich bitte daher um das Handzeichen.Wer dem Vorschlag, Herrn Abg. Kartmann zum Präsidenten dieses Landtags zu wählen, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, dass Herr Abg. Norbert Kartmann zum Präsidenten des Landtags der 16.Wahlperiode gewählt worden ist.
Ich frage Sie, Herr Abg. Kartmann: Nehmen Sie die Wahl zum Präsidenten des Landtags an?
Im Namen des Landtags beglückwünsche ich Sie zu dieser Wahl und wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrem Amt.
Herr Abg. Kartmann, ich darf Sie für Ihre Ansprache an das Rednerpult bitten.