Tobias Utter
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich sind wir uns schnell darüber einig, dass es in erster Linie darum geht, die beste Lösung für die betroffenen Menschen zu finden.Es wäre ein schönes Zeichen für eine konstruktive Auseinandersetzung mit diesem Thema gewesen, wenn SPD und GRÜNE bereits im Vorfeld das Gespräch mit CDU und FDP gesucht hätten.
Aber, Frau Fuhrmann, die freundliche Art, mit der Sie mich unterbrechen und mit der Sie uns eingeladen haben, an dem Verfahren teilzunehmen – das nehmen wir gerne an.
Wir, die CDU, wollen, dass am Ende eine weitere Qualitätsverbesserung für die Situation behinderter Menschen in Hessen steht. In der letzten Legislaturperiode hat sich die CDU bereits für eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarung um ein Jahr und für mögliche Verbesserungen in einer neuen Vereinbarung ausgesprochen.
In der Zwischenzeit wurde von der Landesregierung das Gespräch in diese Richtung eingeleitet. Aber grundsätzlich ist die Fraktion der CDU auch bereit, eine gesetzliche Regelung, wie sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, offen zu diskutieren und ihr gegebenenfalls auch zuzustimmen.
Der Ausbau des betreuten Wohnens für Behinderte wurde in den vergangenen Jahren in Hessen konsequent vorangetrieben. Es ist gelungen, in vielen Fällen einen hohen Grad an selbstständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde vorbildlich umgesetzt. Dieser bisherige Erfolg ist das Resultat der partnerschaftlichen Zusammenarbeit des Landeswohlfahrtsverbandes mit den kommunalen Sozialhilfeträgern.
Bei der Frage der zukünftigen Zuständigkeit sollten die Interessen der betroffenen Menschen und die breite Akzeptanz aller Beteiligten im Vordergrund stehen. Die CDU hat sich daher für einen Dialog zwischen dem von den Kommunen getragenen LWV und den Kommunalen Spitzenverbänden eingesetzt.
Im Rahmen einer erneuten Anhörung im Landtag wollen wir sehen, wie weit sich die beiden Seiten bereits in ihren Auffassungen angenähert haben. Wenn wir uns im Ziel der Qualitätssicherung und -steigerung einig sind, dann sollten wir uns auch die Zeit für eine mündliche Anhörung nehmen und die Argumente der Kommunen und des LWV hören und abwägen. Mit den Verbänden der Behinderten möchten wir vor allem die Frage erörtern, wie der
bereits erreichte hohe Qualitätsstandard beibehalten und gesichert werden kann. Wir wollen gerne prüfen, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf in diesem Bereich voraussichtlich haben würde. Gründlichkeit sollte hier vor Schnelligkeit gehen.
Daher die herzliche Bitte an das Haus,einer Überweisung an den Ausschuss und der Durchführung einer Anhörung zuzustimmen.Wir sind gerne bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten, damit das gesamte Verfahren noch vor der Sommerpause zu einem guten Ende geführt wird.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal feststellen – weil es im letzten Jahr eine Rolle spielte –, dass die CDU keinerlei Pläne verfolgt, den Landeswohlfahrtsverband aufzulösen.Während des Wahlkampfes wurde uns leider immer wieder von interessierter Seite Derartiges unterstellt, wohl vor allem, um die Beschäftigten des LWV zu verunsichern.
Die CDU ist mit der Arbeit des LWV und der Entwicklung der letzten Jahre sehr zufrieden. Das Reformbündnis von CDU, GRÜNEN und FDP hat sich bewährt. Diese erste Zusammenarbeit auf Landesebene von sicherlich sehr unterschiedlichen Partnern hat gezeigt, dass es zumindest in der Sozialpolitik genügend Übereinstimmungen für ein gemeinsames Handeln gibt.