Frank-Peter Kaufmann

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 18. Plenarsitzung am 25. September 2008 überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. November 2008 beraten und einstimmig die eingangs vorgetragene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Dann steht da noch: Wiesbaden, 12. November 2008. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Kaufmann, vielen Dank.
Ich komme damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 17/769 zu Drucks. 17/368 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Koch.