Peter Beuth

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage Ihnen jetzt die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes, Drucks. 17/504, vor.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November 2008 behandelt und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Kollege Beuth, vielen Dank.
Ich komme in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes. Wer möchte zustimmen? – Offensichtlich sind das die Mitglieder aller Fraktionen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Bevor ich zum vorläufig letzten Tagesordnungspunkt komme, möchte ich Herrn Dr. Gerhardt ganz herzlich auf der Besuchertribüne begrüßen. Seien Sie ganz herzlich im Hessischen Landtag willkommen. Herr Dr. Gerhardt ist
unser ehemaliger Kollege und Bundestagsabgeordneter der FDP.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 17/712 –
Wer möchte den Beschlussempfehlungen zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch die gibt es nicht. Damit sind die Beschlussempfehlungen einstimmig angenommen.
Wir kommen damit zu der kleinen angedachten Zäsur. Herr Präsident, sollen wir eine Pause von einer Viertelstunde machen? – Wir werden uns um 14.10 Uhr hier wieder zusammenfinden. Bis dahin haben wir eine kleine Pause.
Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, hierzu der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 17/628, vortragen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 27. August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
In seiner Sitzung am 18. September 2008 hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf behandelt und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und der LINKEN bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/628, mit den Stimmen der SPD und der LINKEN gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP abgelehnt worden.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Kollege Beuth, Sie haben jetzt den symbolischen Hut des Berichterstatters abgelegt und nehmen jetzt bitte den symbolischen Hut des Redners für die CDU-Fraktion auf. Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.